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Politik-Glossar

Stand 13.10.2026, 05:02 Uhr

211 Begriffe rund um Bundestag, Wahlen, Verfahren — jeder mit Kurzdefinition, Langform und Direktlink zur amtlichen Quelle, viele zusätzlich mit konkretem Beispiel. Das Glossar wächst laufend — neue Begriffe werden bei Bedarf kuratiert ergänzt.

Nur das Kürzel unklar — MdB, LTW, FGW? Das Abkürzungsverzeichnis löst alle auf dieser Seite verwendeten Abkürzungen in einem Satz auf.

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211 von 211 Begriffen

Wahlen33 Begriffe

Aktives und passives Wahlrecht

Wahlen

Aktives Wahlrecht = wählen dürfen, passives Wahlrecht = gewählt werden können. Bei der Bundestagswahl gilt beides für Deutsche ab 18 Jahren (Art. 38 Abs. 2 GG, §§ 12, 15 BWahlG); bei der Europawahl liegt das aktive Wahlalter seit 2024 bei 16 Jahren.

Aktiv wahlberechtigt ist bei der Bundestagswahl, wer Deutscher ist, das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten eine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 12 BWahlG).

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🔗 Quelle: Bundeswahlgesetz § 12 — Wahlrecht (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 38 GG ↗Ausführlicher Artikel: Aktives und passives Wahlrecht verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Ausgleichsmandat

Wahlen

Zusätzlicher Sitz, der bis zur Wahlrechtsreform 2023 vergeben wurde, um Überhangmandate auszugleichen und das Zweitstimmenverhältnis im Bundestag zu wahren. Durch die Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft, erstmals wirksam bei der Bundestagswahl 2025.

Gewann eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen zustanden (Überhang), erhielten die anderen Parteien Ausgleichsmandate, bis das Stärkeverhältnis wieder dem Zweitstimmenergebnis entsprach.

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Wahlrecht ↗Ausführlicher Artikel: Ausgleichsmandat verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Briefwahl

Wahlen

Stimmabgabe per Post statt im Wahllokal. Wahlberechtigte beantragen Wahlschein + Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde, kreuzen zu Hause und senden den Wahlbrief portofrei zurück.

Briefwahl ist seit 1957 in Deutschland zulässig. Antrag formlos schriftlich, online (sofern Gemeinde anbietet) oder persönlich bei der Gemeindebehörde; bei der Bundestagswahl bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 15 Uhr (§ 27 Abs. 4 BWO) — bei einer Sonntagswahl also Freitag, 15 Uhr. Bei Landtagswahlen gilt Landesrecht.

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Briefwahl ↗Ausführlicher Artikel: Briefwahl verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Bundestagswahl

Wahlen

Die Wahl zum Deutschen Bundestag, in der Regel alle vier Jahre. Wahlberechtigte ab 18 Jahren haben zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei — die Zweitstimme entscheidet über das Stärkeverhältnis im Parlament.

Die Bundestagswahl bestimmt die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags, des einzigen unmittelbar gewählten Verfassungsorgans des Bundes. Sie findet regulär alle vier Jahre statt; nach einer Auflösung des Bundestags sind vorgezogene Wahlen möglich (zuletzt 2025).

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Bundestagswahl 2025 ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 38 GG ↗Ausführlicher Artikel: Bundestagswahl verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

D'Hondt-Verfahren (Sitzzuteilung)

Wahlen

Divisorverfahren mit Abrundung: Die Stimmenzahlen der Parteien werden durch einen gemeinsamen Divisor geteilt, alle Nachkommastellen abgerundet. Bei Bundestagswahlen von 1949 bis 1983 angewandt; begünstigt tendenziell größere Parteien und wurde deshalb abgelöst.

Das nach dem belgischen Juristen Victor D'Hondt benannte Verfahren rechnet Stimmen in Sitze um, indem die Stimmenzahl jeder Partei durch einen gemeinsamen Divisor geteilt und das Ergebnis stets abgerundet wird. Der Divisor wird so gewählt, dass die Summe der abgerundeten Quotienten genau die Zahl der zu vergebenden Sitze ergibt.

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Wahl-Lexikon: D'Hondtsche Sitzverteilung ↗Ausführlicher Artikel: D'Hondt-Verfahren (Sitzzuteilung) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Direktmandat

Wahlen

Mandat eines Kandidaten, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen geholt hat. In jedem der 299 Wahlkreise wird gewählt — seit der Wahlrechtsreform 2023 zieht der Sieger aber nur ein, wenn seine Partei im Land genug Zweitstimmen hat (Zweitstimmendeckung).

Erfolgswertgleichheit

Wahlen

Kern der Wahlgleichheit (Art. 38 GG) bei der Verhältniswahl: Jede Stimme muss nicht nur gleich gezählt werden (Zählwert), sondern grundsätzlich auch den gleichen Einfluss auf die Sitzverteilung haben (Erfolgswert). Zentraler Prüfmaßstab des BVerfG für das Wahlrecht.

Die Gleichheit der Wahl hat zwei Stufen: Zählwertgleichheit heißt, dass jede gültige Stimme gleich in die Zählung eingeht. Erfolgswertgleichheit verlangt darüber hinaus, dass bei der Verhältniswahl jede Stimme möglichst mit demselben Gewicht auf die Zusammensetzung des Parlaments durchschlägt.

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🔗 Quelle: BVerfG — Urteil zum Wahlrecht vom 30.07.2024 (2 BvF 1/23 u. a.) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 38 GG ↗Ausführlicher Artikel: Erfolgswertgleichheit verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Erststimme & Zweitstimme

Wahlen

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Mehrheitswahl), Zweitstimme für eine Landesliste einer Partei (Verhältniswahl). Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung.

Grundmandatsklausel

Wahlen

Ausnahme von der 5-%-Hürde: Eine Partei nimmt trotz weniger als 5 % der Zweitstimmen an der Sitzverteilung teil, wenn ihre Bewerber in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erringen. 2023 gestrichen, seit dem BVerfG-Urteil vom 30.07.2024 wieder anzuwenden.

Die Grundmandatsklausel ergänzt die Sperrklausel: Gewinnt eine Partei mindestens drei Wahlkreise, wird sie bei der bundesweiten Sitzverteilung auch dann berücksichtigt, wenn sie unter 5 % der Zweitstimmen bleibt — mit so vielen Sitzen, wie ihrem Zweitstimmenanteil entsprechen.

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Wahl-Lexikon: Grundmandatsklausel ↗Ausführlicher Artikel: Grundmandatsklausel verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Hare/Niemeyer-Verfahren (Sitzzuteilung)

Wahlen

Quotenverfahren zur Sitzverteilung: Gesamtsitze mal Parteistimmen geteilt durch alle Stimmen ergibt den Idealanspruch; erst zählen die ganzen Zahlen, die Restsitze gehen an die größten Nachkommareste. Bei Bundestagswahlen 1987–2005 genutzt, seit 2009 gilt Sainte-Laguë/Schepers.

Beim Hare/Niemeyer-Verfahren (benannt nach Thomas Hare und Horst Niemeyer) wird für jede Partei ein Idealanspruch berechnet: zu vergebende Sitze mal Zweitstimmen der Partei, geteilt durch die Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Parteien. Jede Partei erhält zunächst so viele Sitze, wie ihr Anspruch vor dem Komma ausweist; die restlichen Sitze gehen der Reihe nach an die größten Nachkommareste.

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Wahl-Lexikon: Hare/Niemeyer ↗Ausführlicher Artikel: Hare/Niemeyer-Verfahren (Sitzzuteilung) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Kumulieren (Häufeln)

Wahlen

Bei Wahlen mit mehreren Stimmen kann der Wähler einem einzelnen Bewerber mehrere Stimmen geben — je nach Wahlgesetz meist bis zu drei, in Hamburg und Bremen bis zu fünf. Üblich bei Kommunalwahlen in den meisten Ländern; bei der Bundestagswahl nicht möglich.

Kumulieren (lateinisch cumulare: anhäufen) gibt Wählern Einfluss auf die personelle Zusammensetzung eines Gremiums: Wer einen Bewerber besonders unterstützen will, bündelt mehrere seiner Stimmen auf dessen Namen. Meist stehen so viele Stimmen zur Verfügung, wie Sitze zu vergeben sind — bei Gemeinderatswahlen oft mehrere Dutzend.

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🔗 Quelle: Kumulieren — bpb Politiklexikon ↗Ausführlicher Artikel: Kumulieren (Häufeln) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Landesliste

Wahlen

Die Bewerberliste einer Partei für ein Bundesland — ihr gilt die Zweitstimme. Die Reihenfolge legt die Partei in geheimer Abstimmung fest; am Wahltag ist die Liste starr, Wähler können sie nicht umsortieren. Nur Parteien dürfen Landeslisten einreichen (§ 27 BWahlG).

Die Landesliste entscheidet, welche Personen die Zweitstimmen-Sitze einer Partei besetzen. Ihre Reihenfolge wird vor der Wahl von einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt — vordere Plätze gelten deshalb als „sicher", hintere als aussichtslos.

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🔗 Quelle: Bundeswahlgesetz § 27 — Landeslisten (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: § 27 BWahlG ↗Ausführlicher Artikel: Landesliste verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Minderheitenklausel

Wahlen

Ausnahme von der 5-%-Sperrklausel für Parteien anerkannter nationaler Minderheiten. In Deutschland greift sie für den SSW (dänische Minderheit + Friesen).

Die Minderheitenklausel (§ 4 Abs. 2 Satz 3 Bundeswahlgesetz) befreit Parteien, die ausschließlich die politischen Interessen einer anerkannten nationalen Minderheit vertreten, von der 5-%-Hürde.

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🔗 Quelle: Bundeswahlgesetz § 6 ↗Ausführlicher Artikel: Minderheitenklausel verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Nachwahl

Wahlen

Nachgeholte Stimmabgabe in einem Teil des Wahlgebiets: nötig, wenn die Wahl in einem Wahlkreis oder Wahlbezirk nicht stattfinden konnte (binnen drei Wochen) oder ein Wahlkreisbewerber nach Zulassung des Wahlvorschlags stirbt (binnen sechs Wochen, § 43 BWahlG).

Eine Nachwahl betrifft nur das Gebiet, in dem die Hauptwahl ausfiel — etwa nach einer Naturkatastrophe — oder in dem wegen des Todes eines Wahlkreisbewerbers neu gewählt werden muss. Sie findet nach denselben Regeln statt wie die Hauptwahl; den Termin bestimmt der Landeswahlleiter.

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🔗 Quelle: Bundeswahlgesetz § 43 — Nachwahl (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: § 43 BWahlG ↗

Negatives Stimmgewicht

Wahlen

Paradoxon des früheren Bundestagswahlrechts: Mehr Zweitstimmen konnten einer Partei Sitze kosten, weniger Stimmen ihr Sitze bringen. Das BVerfG erklärte den Effekt am 03.07.2008 für verfassungswidrig; seit den Reformen 2013 und 2023 ist er beseitigt.

Der Effekt entstand aus dem Zusammenspiel von Überhangmandaten und der Verrechnung der Sitze über die Landeslisten: Gewann eine Partei in einem Land Zweitstimmen hinzu, konnte sich die Verteilung ihrer Listensitze zwischen den Ländern so verschieben, dass unterm Strich ein Sitz verloren ging — der Stimmenzuwachs wirkte negativ.

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🔗 Quelle: BVerfG — Urteil zum negativen Stimmgewicht vom 03.07.2008 (2 BvC 1/07) ↗

Oberverteilung & Unterverteilung

Wahlen

Die zwei Rechenschritte der Sitzverteilung nach § 4 BWahlG: In der Oberverteilung werden die 630 Sitze bundesweit nach Zweitstimmen auf die Parteien verteilt, in der Unterverteilung die Sitze jeder Partei auf ihre Landeslisten — beides mit Sainte-Laguë/Schepers.

Beide Begriffe stehen wörtlich im Gesetz: § 4 Absatz 2 BWahlG nennt die Oberverteilung, § 4 Absatz 3 die Unterverteilung, und § 5 beschreibt für beide dieselbe Rechnung. Zuerst wird berechnet, wie viele der 630 Sitze jeder Partei nach ihrem bundesweiten Zweitstimmenergebnis zustehen; berücksichtigt werden nur Parteien, die nicht an der Sperrklausel scheitern.

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🔗 Quelle: Bundeswahlgesetz § 5 — Berechnung der Sitzverteilung (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: §§ 4, 5 BWahlG ↗Ausführlicher Artikel: Oberverteilung & Unterverteilung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Panaschieren

Wahlen

Stimmen über Parteigrenzen hinweg vergeben: Bei Wahlen mit mehreren Stimmen kann der Wähler Bewerber verschiedener Listen ankreuzen. Verbreitet bei Kommunalwahlen und den Bürgerschaftswahlen in Hamburg und Bremen; bei der Bundestagswahl ausgeschlossen.

Panaschieren (französisch panacher: mischen) löst die Bindung an eine einzige Liste: Die verfügbaren Stimmen lassen sich auf Kandidaten unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen verteilen — gewählt werden Personen, nicht nur Listen.

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🔗 Quelle: Panaschieren — wahlrecht.de-Lexikon ↗Ausführlicher Artikel: Panaschieren verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Sainte-Laguë/Schepers (Sitzzuteilung)

Wahlen

Das Rechenverfahren, mit dem die Zweitstimmen in Sitze umgerechnet werden. Seit 2009 gilt bei der Bundestagswahl das Divisorverfahren Sainte-Laguë/Schepers — es benachteiligt weder kleine noch große Parteien systematisch.

Nach der Bundestagswahl müssen die bundesweiten Zweitstimmen in eine konkrete Zahl von Sitzen umgerechnet werden. Das Bundeswahlgesetz schreibt dafür das Divisorverfahren mit Standardrundung vor — benannt nach André Sainte-Laguë und Hans Schepers.

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🔗 Quelle: Bundeswahlgesetz § 4 — Sitzverteilung (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: § 4 BWahlG ↗Ausführlicher Artikel: Sainte-Laguë/Schepers (Sitzzuteilung) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Sitzkontingent (bis 2023)

Wahlen

Erster Rechenschritt des Bundestagswahlrechts von 2013 bis 2021: Die 598 regulären Sitze wurden vorab nach Bevölkerungsanteil auf die 16 Länder verteilt (Sainte-Laguë/Schepers). Die Wahlrechtsreform 2023 hat diese Länder-Vorverteilung abgeschafft.

Nach dem früheren § 6 BWahlG erhielt jedes Land zunächst ein festes Kontingent an Sitzen, berechnet aus seinem Anteil an der deutschen Bevölkerung. Innerhalb jedes Landes wurden diese Sitze dann nach Zweitstimmen auf die Landeslisten der Parteien verteilt.

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Sitzkontingente der Länder (BTW 2021) ↗

Sonntagsfrage

Wahlen

Frage von Umfrageinstituten an repräsentativ ausgewählte Wahlberechtigte: „Welche Partei würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre?" Liefert eine Momentaufnahme — kein Wahlergebnis.

Die Sonntagsfrage ist ein klassisches Instrument der politischen Meinungsforschung in Deutschland. Repräsentativ ausgewählte Wahlberechtigte werden befragt, welche Partei sie wählen würden, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre.

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🔗 Quelle: Sonntagsfrage-Methodikvergleich auf wahlrecht.de ↗📊 Aktuelle Sonntagsfrage →Ausführlicher Artikel: Sonntagsfrage verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Sperrklausel (5-%-Hürde)

Wahlen

Eine Partei zieht nur in den Bundestag ein, wenn sie bundesweit mindestens 5 % der Zweitstimmen erhält ODER mindestens drei Direktmandate gewinnt. Ziel: Zersplitterung des Parlaments verhindern.

Die Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Bundeswahlgesetz schließt Parteien mit weniger als 5 % der bundesweiten Zweitstimmen von der Sitzverteilung aus. Ausnahme: drei oder mehr gewonnene Direktmandate (Grundmandatsklausel) oder die Anerkennung als nationale Minderheit.

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Endgültiges Ergebnis BTW 2025 ↗Ausführlicher Artikel: Sperrklausel (5-%-Hürde) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Überhang- und Ausgleichsmandat

Wahlen

Mit der Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft. Überhangmandate entstanden bis 2021, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann, als ihr nach Zweitstimmen zustanden; Ausgleichsmandate stellten den Proporz wieder her — der Bundestag wuchs zuletzt auf 736 Sitze.

Vor 2023 hatte der Bundestag eine Soll-Größe von 598 Sitzen. Gewann eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach Zweitstimmenanteil zustanden, behielt sie diese „Überhangmandate" — andere Parteien erhielten Ausgleichsmandate, damit das Zweitstimmenverhältnis wieder stimmte.

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🔗 Quelle: BVerfG-Urteil zur Wahlrechtsreform 2024 (2 BvF 1/23) ↗Ausführlicher Artikel: Überhang- und Ausgleichsmandat verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Umfrageinstitute

Wahlen

Unternehmen der Meinungsforschung, die — meist im Auftrag von Medien — die Sonntagsfrage und andere politische Umfragen erheben. In Deutschland veröffentlichen u. a. INSA, Forsa, Infratest dimap, Allensbach, die Forschungsgruppe Wahlen und Verian regelmäßig. Sie messen dieselbe Stimmung mit unterschiedlichen Methoden.

Umfrageinstitute befragen für eine Sonntagsfrage typischerweise 1.000 bis 2.500 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte und rechnen die Antworten mit einem Gewichtungsverfahren auf die Wahlbevölkerung hoch. Erhebungsmethode (Telefon, Online-Panel oder gemischt), Fallzahl und Auftraggeber unterscheiden sich je Haus.

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🔗 Quelle: Wahlumfragen-Übersicht auf wahlrecht.de ↗📊 Alle Institute & ihre Genauigkeit →Ausführlicher Artikel: Umfrageinstitute verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Verhältniswahl vs. Mehrheitswahl

Wahlen

Zwei Grundtypen: Verhältniswahl → Sitze proportional zu Stimmen (Deutschland, Niederlande). Mehrheitswahl → wer im Wahlkreis Mehrheit hat, bekommt den Sitz (UK, USA). Deutschland: personalisiertes Verhältniswahlrecht (Mischform).

Verhältniswahl bildet das Wählerverhalten genau ab — eine Partei mit 15 % Stimmen bekommt etwa 15 % Sitze. Folge: meist Mehrparteien-Koalitionen, kleine Parteien einziehbar.

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🔗 Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung — Wahlsysteme ↗Ausführlicher Artikel: Verhältniswahl vs. Mehrheitswahl verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Wahl-O-Mat

Wahlen

Informations-Tool der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zu jeder Bundestags-, Europa- und Landtagswahl. 38 Thesen werden mit den Antworten aller zugelassenen Parteien verglichen — keine Wahlempfehlung.

Seit 2002 von der bpb gemeinsam mit Wissenschaftlern + Jugendlichen entwickelt. Pro Wahl werden ca. 38 Thesen formuliert, die Parteien beantworten + begründen.

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🔗 Quelle: bpb — Wahl-O-Mat ↗Ausführlicher Artikel: Wahl-O-Mat verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Wahlbewerber (Kandidatenaufstellung)

Wahlen

Wer für den Bundestag kandidiert — im Wahlkreis, auf einer Landesliste oder beidem. Parteibewerber müssen von einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Abstimmung aufgestellt werden (§ 21 BWahlG); wählbar ist jeder Deutsche ab 18 Jahren (§ 15 BWahlG).

In den Bundestag führt der Weg über einen Kreiswahlvorschlag (Erststimme im Wahlkreis), einen Platz auf der Landesliste (Zweitstimme) — oder, wie bei den meisten Kandidaten üblich, über beides gleichzeitig.

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🔗 Quelle: Bundeswahlgesetz § 21 — Aufstellung von Parteibewerbern (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: § 21 BWahlG ↗

Wahlkreis

Wahlen

Geographisch abgegrenztes Gebiet für die Erststimme bei der Bundestagswahl. Bundesweit 299 Wahlkreise. Je Wahlkreis wird ein direkter Abgeordneter gewählt (relative Mehrheit).

Deutschland ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise unterteilt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Landesliste einer Partei.

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🔗 Quelle: Wahlkreiseinteilung BTW 2025 ↗Ausführlicher Artikel: Wahlkreis verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Wahlkreiseinteilung

Wahlen

Der Zuschnitt der 299 Bundestagswahlkreise, festgelegt als Anlage zum Bundeswahlgesetz. Damit jede Erststimme ähnlich viel wiegt, soll kein Wahlkreis mehr als 10 % vom Bevölkerungsdurchschnitt abweichen; ab mehr als 15 % muss neu zugeschnitten werden (§ 3 BWahlG).

Die Wahlkreise müssen möglichst gleich groß sein, sonst wäre eine Erststimme im kleinen Wahlkreis mehr wert als im großen. Maßgeblich ist die deutsche Bevölkerung: Ein Wahlkreis soll höchstens 10 % über oder unter dem Bundesdurchschnitt liegen; bei mehr als 15 % Abweichung ist eine Neuabgrenzung zwingend.

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🔗 Quelle: Bundeswahlgesetz § 3 — Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: § 3 BWahlG ↗Ausführlicher Artikel: Wahlkreiseinteilung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Wahlprüfung

Wahlen

Kontrolle der Gültigkeit einer Wahl: Über Einsprüche gegen die Bundestagswahl entscheidet zunächst der Bundestag selbst (Art. 41 GG), vorbereitet vom Wahlprüfungsausschuss. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich.

Jeder Wahlberechtigte kann die Gültigkeit der Bundestagswahl per Einspruch anfechten. Die Wahlprüfung ist nach Art. 41 GG Sache des Bundestages: Der Wahlprüfungsausschuss prüft die Einsprüche und bereitet die Entscheidung vor, das Plenum beschließt. Einzelheiten regelt das Wahlprüfungsgesetz.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 41 — gesetze-im-internet.de ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 41 GG ↗Ausführlicher Artikel: Wahlprüfung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Wahlrechtsgrundsätze

Wahlen

Die fünf Verfassungsgebote für die Bundestagswahl (Art. 38 Abs. 1 GG): Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Über Art. 28 GG gelten dieselben Grundsätze auch für Landtags- und Kommunalwahlen.

Allgemein: Grundsätzlich darf jeder Deutsche ab 18 Jahren wählen — unabhängig von Einkommen, Bildung, Geschlecht oder gesellschaftlicher Stellung. Ausschlüsse sind nur eng begrenzt zulässig.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Wahl-Lexikon: Wahlrechtsgrundsätze ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 38 GG ↗Ausführlicher Artikel: Wahlrechtsgrundsätze verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Wahlrechtsreform 2023

Wahlen

Reform des Bundeswahlgesetzes vom Juni 2023: Bundestag wird auf 630 Sitze gedeckelt, Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen, Grundmandatsklausel zunächst gestrichen — nach BVerfG-Urteil 2024 teilweise wiederhergestellt.

Hintergrund: der 20. Bundestag (Wahlperiode 2021–2025) hatte mit 736 Sitzen die größte je gewählte Mandatszahl — Ergebnis vieler Überhang- und Ausgleichsmandate. Die Reform sollte das Parlament dauerhaft auf 630 Sitze begrenzen.

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🔗 Quelle: BVerfG — Urteil zur Wahlrechtsreform 2024 ↗Ausführlicher Artikel: Wahlrechtsreform 2023 verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Wiederholungswahl

Wahlen

Wird eine Bundestagswahl im Wahlprüfungsverfahren ganz oder teilweise für ungültig erklärt, ist sie im betroffenen Gebiet binnen 60 Tagen nach Rechtskraft zu wiederholen — nach denselben Vorschriften und grundsätzlich mit denselben Wahlvorschlägen (§ 44 BWahlG).

Die Wiederholungswahl ist die Konsequenz aus einem mandatsrelevanten Wahlfehler: Sie findet nur in dem Umfang statt, den die Wahlprüfungsentscheidung vorgibt — vom einzelnen Wahlbezirk bis theoretisch zum gesamten Wahlgebiet. Im letzteren Fall bestimmt der Bundespräsident den Wahltag, sonst der Landeswahlleiter.

2 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Bundeswahlgesetz § 44 — Wiederholungswahl (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: § 44 BWahlG ↗Ausführlicher Artikel: Wiederholungswahl verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Zweitstimmendeckung

Wahlen

Kernmechanismus der Wahlrechtsreform 2023: Ein Wahlkreissieger erhält sein Direktmandat nur, wenn es durch das Zweitstimmenergebnis seiner Partei im jeweiligen Land gedeckt ist. Folge: keine Überhangmandate mehr, Bundestag fest bei 630 Sitzen.

Bis 2021 konnte eine Partei mehr Direktmandate (Erststimme) gewinnen, als ihr nach Zweitstimmen zustanden — diese „Überhangmandate" wurden durch Ausgleichsmandate kompensiert, was den Bundestag auf bis zu 736 Sitze aufblähte.

2 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Wahlrecht ↗Ausführlicher Artikel: Zweitstimmendeckung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Parlament24 Begriffe

Ältestenrat

Parlament

Steuerungsgremium des Bundestages: vereinbart Sitzungswochen, Tagesordnung und Redezeiten und schlichtet zwischen den Fraktionen. Besteht aus dem Präsidium und von den Fraktionen benannten Mitgliedern — nicht zwingend „die Ältesten".

Der Ältestenrat ist das zentrale Koordinierungsgremium des Bundestages. Er legt den Arbeitsplan fest, verständigt sich über die Verteilung der Ausschussvorsitze und die Redezeiten nach Fraktionsstärke.

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🔗 Quelle: Ältestenrat — Bundestag (Präsidium) ↗

Bundesrat

Parlament

Verfassungsorgan, in dem die 16 Bundesländer auf Bundesebene mitwirken. 69 Stimmen, je Land 3–6 Stimmen abhängig von der Bevölkerungsgröße. Wirkt bei zustimmungspflichtigen Gesetzen mit.

Bundestagsausschuss

Parlament

Fachgremium des Bundestages, das Gesetze vorbereitet und kontrolliert. 25 ständige Ausschüsse — von „Auswärtiges" bis „Wohnen". Hier wird die eigentliche Arbeit gemacht.

Jeder Ausschuss spiegelt das Kräfteverhältnis des Plenums. Zwischen 14 und 49 Mitglieder. Mindestens ein Ausschuss korrespondiert mit jedem Bundesministerium.

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🔗 Quelle: Bundestag — Ausschüsse ↗Ausführlicher Artikel: Bundestagsausschuss verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Deutscher Bundestag

Parlament

Das Parlament des Bundes und einziges unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan. Er beschließt die Bundesgesetze, wählt den Bundeskanzler, kontrolliert die Regierung und entscheidet über den Haushalt. 21. Wahlperiode: 630 Abgeordnete, Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin.

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik und das einzige Verfassungsorgan des Bundes, das unmittelbar vom Volk gewählt wird (Art. 38 GG). Die Abgeordneten werden regulär alle vier Jahre gewählt.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Deutscher Bundestag — Das Parlament ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 38 GG ↗Ausführlicher Artikel: Deutscher Bundestag verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Diäten (Abgeordnetenentschädigung)

Parlament

Die monatliche Entschädigung der Bundestagsabgeordneten (Art. 48 Abs. 3 GG), umgangssprachlich „Diäten". Sie soll die Unabhängigkeit des Mandats sichern und orientiert sich an den Bezügen hoher Richter; sie wird wie Einkommen versteuert. Zusätzlich gibt es eine steuerfreie Kostenpauschale.

Artikel 48 Abs. 3 GG sichert jedem Mitglied des Bundestags eine „angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" zu — oft „Diäten" genannt.

2 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Grundgesetz, Art. 48 (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 48 Abs. 3 GG ↗Ausführlicher Artikel: Diäten (Abgeordnetenentschädigung) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Drucksache

Parlament

Offizielles Bundestags-Dokument: Anträge, Gesetzentwürfe, Anfragen, Berichte. Trägt eine eindeutige Nummer (z.B. „21/1234") und ist über dip.bundestag.de auffindbar.

Drucksachen sind die schriftliche Form aller Vorgänge im Bundestag, die einer parlamentarischen Beratung bedürfen. Dazu gehören Gesetzentwürfe, Anträge, Beschlussempfehlungen, Kleine und Große Anfragen, Berichte der Bundesregierung.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: DIP — Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien ↗Ausführlicher Artikel: Drucksache verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Enquete-Kommission

Parlament

Vom Bundestag eingesetztes Gremium aus Abgeordneten und externen Sachverständigen zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche Sachkomplexe.

Enquete-Kommissionen unterscheiden sich von Untersuchungsausschüssen: sie untersuchen keine Skandale, sondern bereiten Entscheidungen über große Themen vor (Künstliche Intelligenz, Demografischer Wandel, Pandemie-Aufarbeitung).

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Enquete/Enquetekommission — bpb Politiklexikon ↗

Fraktion

Parlament

Zusammenschluss von mindestens 5 % der Abgeordneten einer Partei (oder mehrerer kooperierender Parteien) im Bundestag. Voraussetzung für volle parlamentarische Rechte (Redezeit, Ausschuss-Sitze, Mittel).

Fraktionen sind die wichtigste Organisationsform der Abgeordneten im Bundestag. Sie bündeln Abgeordnete einer Partei oder mehrerer kooperierender Parteien zu einer politischen Einheit.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Fraktion — bpb Politiklexikon ↗📊 Reden je Fraktion →Ausführlicher Artikel: Fraktion verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Fraktionsdisziplin / Fraktionszwang

Parlament

Erwartung an Abgeordnete einer Fraktion, geschlossen abzustimmen. Rechtlich unverbindlich (Art. 38 GG: freies Mandat), politisch oft prägend.

Fraktionsdisziplin ist die innerparteiliche Erwartung, dass Abgeordnete einer Fraktion gemeinsam abstimmen. Sie ist rechtlich unverbindlich, weil Art. 38 GG das freie Mandat garantiert.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Abstimmungsverhalten via Abgeordnetenwatch ↗

Gemeinderat / Stadtrat

Parlament

Gewählte Vertretung der Bürger einer Gemeinde oder Stadt. Sie beschließt über die Angelegenheiten der Kommune (Haushalt, Satzungen, Bauleitplanung) und kontrolliert die Verwaltung. Bezeichnung und Stellung regelt die Gemeindeordnung des Landes.

Der Gemeinderat (in Städten meist Stadtrat, in Berlin/Bremen/Hamburg gibt es kommunalähnliche Bezirksvertretungen) ist das zentrale, von den Bürgern direkt gewählte Beschlussorgan der kommunalen Selbstverwaltung.

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🔗 Quelle: bpb — Gemeinderat / kommunale Vertretung ↗Ausführlicher Artikel: Gemeinderat / Stadtrat verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Geschäftsordnung des Bundestags

Parlament

Das selbst gegebene Regelwerk des Bundestags (Art. 40 Abs. 1 GG): Es regelt Abläufe wie Redezeiten, Abstimmungen, Ausschüsse, Fragestunden und Ordnungsmaßnahmen. Jeder neue Bundestag setzt sich zu Beginn der Wahlperiode seine Geschäftsordnung.

Artikel 40 GG gibt dem Bundestag das Recht, seine inneren Angelegenheiten selbst zu regeln (Parlamentsautonomie). Die Geschäftsordnung (GO-BT) konkretisiert, wie das Parlament arbeitet.

2 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Grundgesetz, Art. 40 (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 40 Abs. 1 GG ↗Ausführlicher Artikel: Geschäftsordnung des Bundestags verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Hammelsprung

Parlament

Genaue Auszählung im Bundestag, wenn das Präsidium das Ergebnis einer Handabstimmung anzweifelt. Abgeordnete verlassen den Saal und betreten ihn wieder durch eine von drei Türen: Ja, Nein, Enthaltung.

Geregelt in § 51 Geschäftsordnung des Bundestages. Auch verlangbar, wenn die Beschlussfähigkeit (mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend) bezweifelt wird.

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🔗 Quelle: GO-BT § 51 — Hammelsprung ↗

Immunität

Parlament

Schutz der Abgeordneten vor Strafverfolgung (Art. 46 Abs. 2–4 GG): Gegen ein Mitglied des Bundestags darf wegen einer Straftat nur mit Genehmigung des Bundestags ermittelt oder es verhaftet werden — Ausnahme: Festnahme auf frischer Tat. Schützt das Parlament, nicht die Person.

Die Immunität bewahrt die Arbeitsfähigkeit des Parlaments: Strafverfolgungsbehörden brauchen für Maßnahmen gegen eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten grundsätzlich die Genehmigung des Bundestags (Art. 46 Abs. 2 GG).

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🔗 Quelle: Grundgesetz, Art. 46 (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 2–4 GG ↗

Indemnität

Parlament

Abgeordnete dürfen für eine Abstimmung oder Äußerung im Bundestag oder seinen Ausschüssen zu keiner Zeit verfolgt werden (Art. 46 Abs. 1 GG) — Ausnahme: verleumderische Beleidigungen. Anders als die Immunität ist dieser Schutz nicht aufhebbar und gilt unbegrenzt.

Die Indemnität (Verantwortungsfreiheit) schützt die freie Rede im Parlament: Für Reden, Wortbeiträge und das Abstimmungsverhalten im Bundestag drohen den Abgeordneten keine straf- oder zivilrechtlichen Folgen.

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🔗 Quelle: Grundgesetz, Art. 46 (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 46 Abs. 1 GG ↗

Kreistag

Parlament

Gewählte Vertretung der Bürger eines Landkreises — das Pendant zum Gemeinderat auf Kreisebene. Der Kreistag beschließt über die Angelegenheiten des Kreises (Haushalt, Satzungen, kreisweite Einrichtungen) und kontrolliert die Kreisverwaltung.

Der Kreistag ist das von den Bürgern direkt gewählte Beschlussorgan eines Landkreises. Er entspricht auf Kreisebene dem, was der Gemeinderat für die Gemeinde ist.

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🔗 Quelle: bpb — Landkreis / Kreistag ↗Ausführlicher Artikel: Kreistag verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Landtag

Parlament

Volksvertretung eines Bundeslandes. Wählt den Ministerpräsidenten, beschließt Landesgesetze und kontrolliert die Landesregierung. 16 Landtage in Deutschland — in Berlin/Bremen/Hamburg heißen sie Abgeordnetenhaus bzw. Bürgerschaft.

Jedes der 16 Bundesländer hat einen eigenen Landtag. Größe und Wahlrecht legt die jeweilige Landesverfassung fest. Wahlperioden: meist 5 Jahre, Bayern und NRW ebenfalls 5 Jahre, Bremen 4 Jahre.

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🔗 Quelle: Bundesrat — Bundesländer ↗Ausführlicher Artikel: Landtag verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Mandat

Parlament

Der durch eine Wahl erteilte Auftrag, das Volk in einem Parlament zu vertreten. Im Bundestag entsteht ein Mandat über ein Direktmandat (Erststimme) oder über die Landesliste (Zweitstimme). Abgeordnete sind nur ihrem Gewissen unterworfen (freies Mandat, Art. 38 GG).

Opposition

Parlament

Die Fraktionen im Bundestag, die nicht die Regierung tragen. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Regierung und das Aufzeigen politischer Alternativen. Das Grundgesetz schützt ihre Rechte über parlamentarische Minderheitenrechte.

Als Opposition werden die Fraktionen bezeichnet, die nicht an der Regierung beteiligt sind. In der parlamentarischen Demokratie ist sie ein notwendiger Gegenpol: Sie kontrolliert die Regierung, kritisiert deren Politik und bietet personelle und inhaltliche Alternativen an.

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🔗 Quelle: bpb — Opposition (Politiklexikon) ↗Ausführlicher Artikel: Opposition verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Plenarprotokoll

Parlament

Wortwörtliche Mitschrift einer Bundestagssitzung — alle Reden, Zwischenrufe, Abstimmungen. Wird amtlich vom Bundestag erstellt und unter eigener Drucksachennummer veröffentlicht.

Plenarprotokolle sind die amtlichen Wortprotokolle der Sitzungen des Bundestages. Jede Sitzung wird vollständig dokumentiert: Tagesordnung, Reden, Zwischenrufe, Geschäftsordnungsanträge, Abstimmungsergebnisse.

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🔗 Quelle: Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages ↗Ausführlicher Artikel: Plenarprotokoll verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Sitzungswoche

Parlament

Kalenderwoche, in der der Bundestag in Berlin zusammentritt — mit Fraktions-, Ausschuss- und Plenarsitzungen. Die Sitzungswochen legt der Ältestenrat im Voraus fest; in sitzungsfreien Wochen arbeiten die Abgeordneten überwiegend im Wahlkreis.

Der Bundestag tagt nicht jede Woche, sondern in Sitzungswochen. Welche Wochen das sind, legt der Ältestenrat fest; der Sitzungskalender wird im Voraus veröffentlicht und ist auf bundestag.de abrufbar — als Webansicht, PDF und Kalender-Import.

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🔗 Quelle: Deutscher Bundestag — Sitzungskalender ↗Ausführlicher Artikel: Sitzungswoche verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Tagesordnung

Parlament

Die verbindliche Liste der Beratungspunkte einer Bundestagssitzung. Termin und Tagesordnung werden im Ältestenrat vereinbart (§ 20 GO-BT); sie gilt als festgestellt, wenn beim Aufruf von Punkt 1 kein Widerspruch erfolgt.

Die Tagesordnung legt fest, welche Punkte das Plenum in welcher Reihenfolge berät — Gesetzeslesungen, Regierungserklärungen, Wahlen, Abstimmungen und Debatten. Grundlage ist § 20 der Geschäftsordnung des Bundestages.

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🔗 Quelle: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (bundestag.de) ↗

Untersuchungsausschuss

Parlament

Vom Bundestag eingesetztes Gremium zur Untersuchung politisch bedeutsamer Vorgänge. Mindestens 25 % der Abgeordneten können einen einsetzen (Minderheitenrecht). Befugnisse ähnlich Gericht.

Untersuchungsausschüsse werden vom Bundestag nach Art. 44 GG eingesetzt, um politisch bedeutsame Vorgänge zu untersuchen — etwa Skandale oder Behördenversagen.

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🔗 Quelle: Untersuchungsausschuss — bpb Politiklexikon ↗Ausführlicher Artikel: Untersuchungsausschuss verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Wahlperiode (Legislaturperiode)

Parlament

Zeitraum, für den ein Bundestag gewählt ist. Regulär 4 Jahre. Aktuell läuft die 21. Wahlperiode (seit der konstituierenden Sitzung nach der BTW vom 23.02.2025).

Zitierrecht (Art. 43 GG)

Parlament

Recht des Bundestages und seiner Ausschüsse, die Anwesenheit jedes Mitglieds der Bundesregierung zu verlangen (Art. 43 Abs. 1 GG) — ein zentrales Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung.

Nach Art. 43 Abs. 1 GG können der Bundestag und seine Ausschüsse die Anwesenheit jedes Mitglieds der Bundesregierung verlangen („herbeizitieren"). Das dient der parlamentarischen Kontrolle und der Aufklärung.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 43 — gesetze-im-internet.de ↗

Parteien10 Begriffe

AfD

Parteien

Alternative für Deutschland — 2013 gegründet, im 21. Bundestag zweitstärkste Fraktion (20,8 % und 152 Sitze bei der Bundestagswahl 2025; die aktuelle Fraktionsstärke nach Austritten steht unter Parlamente).

Gründung 2013 ursprünglich als Euro-kritische Partei, programmatischer Schwerpunkt-Wandel ab 2015 in Richtung Migration + nationale Souveränität.

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🔗 Quelle: bpb — Parteien in Deutschland: AfD ↗Ausführlicher Artikel: AfD verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

BSW

Parteien

Bündnis Sahra Wagenknecht — 2024 als Abspaltung von der Linken gegründet. Außerparlamentarisch seit BTW 2025 (4,98 % hauchdünn unter Hürde). Sozial- und wirtschaftspolitisch eigenständig.

Gründung Januar 2024 durch Sahra Wagenknecht + Mitstreiter (Abspaltung von Die Linke). Schnelle Wahlerfolge in Ostdeutschland 2024 (Sachsen, Thüringen, Brandenburg).

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🔗 Quelle: bpb — Parteien in Deutschland: BSW ↗Ausführlicher Artikel: BSW verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Bündnis 90/Die Grünen

Parteien

Bündnis 90/Die Grünen — aus Umweltbewegung 1980 entstanden, 1993 mit Bürgerrechtsbewegung Bündnis 90 vereint. Im 21. Bundestag 85 Sitze (11,6 %). Ökologisch ausgerichtet.

Gründung 1980 (Westdeutschland) bzw. 1989/90 (Bündnis 90 Ostdeutschland). Mitgliederzahl ca. 184.000 (Stand Ende 2025).

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🔗 Quelle: bpb — Parteien in Deutschland: Bündnis 90/Die Grünen ↗Ausführlicher Artikel: Bündnis 90/Die Grünen verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

CDU/CSU

Parteien

Christlich Demokratische Union (CDU) + Christlich-Soziale Union (CSU) — Fraktionsgemeinschaft im 21. Bundestag (208 Sitze, 28,5 % BTW 2025). Christdemokratisch positioniert.

Die CDU ist eine bundesweit organisierte Partei, gegründet 1945. Die CSU agiert ausschließlich in Bayern und ist mit der CDU im Bundestag als Fraktionsgemeinschaft verbunden — keine Partei tritt im Gebiet der anderen an.

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🔗 Quelle: bpb — Parteien in Deutschland: CDU/CSU ↗Ausführlicher Artikel: CDU/CSU verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Die Linke

Parteien

Die Linke — 2007 aus PDS + WASG hervorgegangen. Im 21. Bundestag 64 Sitze (8,8 % BTW 2025) — nach starkem Wachstum links der Mitte positioniert.

Gründung 2007 durch Fusion von PDS (Nachfolgepartei der SED) + WASG (westdeutsche Abspaltung von SPD). Mitgliederzahl ca. 123.000 (Stand Ende 2025, nach dem Mitglieder-Zuwachs 2024/25).

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🔗 Quelle: bpb — Parteien in Deutschland: Die Linke ↗Ausführlicher Artikel: Die Linke verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

FDP

Parteien

Freie Demokratische Partei — 1948 gegründet, liberal positioniert. Außerparlamentarisch seit BTW 2025 (4,3 % unter 5-%-Hürde).

Gründung 1948 als Sammlungsbewegung des deutschen Liberalismus. Mitgliederzahl ca. 69.000 (Stand Jahreswechsel 2025/26).

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🔗 Quelle: bpb — Parteien in Deutschland: FDP ↗Ausführlicher Artikel: FDP verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Parteienfinanzierung

Parteien

Parteien finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und staatlichen Mitteln. Die staatliche Teilfinanzierung folgt dem Erfolg bei Wahlen und der Eigeneinnahmen — Obergrenze 2025: rund 230 Mio. € pro Jahr für alle Parteien zusammen.

Geregelt im Parteiengesetz (§§ 18–25). Jede Partei mit mindestens 0,5 % der Stimmen bei der letzten Bundestags- oder Europawahl oder 1,0 % bei einer Landtagswahl bekommt staatliche Mittel.

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🔗 Quelle: Bundestag — Rechenschaftsberichte der Parteien ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 21 GG ↗📊 Parteispenden und -finanzen live →Ausführlicher Artikel: Parteienfinanzierung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Parteinahe Stiftung

Parteien

Politische Stiftungen, die je einer Partei nahestehen: Konrad-Adenauer- (CDU), Hanns-Seidel- (CSU), Friedrich-Ebert- (SPD), Heinrich-Böll- (Grüne), Friedrich-Naumann- (FDP), Rosa-Luxemburg- (Linke), Desiderius-Erasmus-Stiftung (AfD). Sie sind rechtlich von den Parteien getrennt.

Parteinahe Stiftungen sind eigenständige, gemeinnützige Organisationen, die einer Partei weltanschaulich nahestehen, rechtlich aber von ihr unabhängig sind. Voraussetzung für staatliche Mittel ist in der Regel der wiederholte Einzug der nahestehenden Partei in den Bundestag.

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🔗 Quelle: § 1 Stiftungsfinanzierungsgesetz — Gesetze im Internet ↗Ausführlicher Artikel: Parteinahe Stiftung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

SPD

Parteien

Sozialdemokratische Partei Deutschlands — älteste demokratische Partei (1863). Im 21. Bundestag 120 Sitze (16,4 % BTW 2025). Juniorpartner in der GroKo, stellt Vizekanzler.

Gründung 1863 als ADAV — älteste noch bestehende demokratische Partei in Deutschland. Mitgliederzahl ca. 348.000 (Stand Ende 2025).

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🔗 Quelle: bpb — Parteien in Deutschland: SPD ↗Ausführlicher Artikel: SPD verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

SSW

Parteien

Südschleswigscher Wählerverband — Vertretung der dänischen + friesischen Minderheit in Schleswig-Holstein. Im 21. Bundestag 1 Sitz (0,15 % BTW 2025) über die Minderheitenklausel.

Gründung 1948 als regionale Minderheitenpartei. Nicht der 5-%-Hürde unterworfen (§ 4 Abs. 2 Satz 3 BWahlG — Minderheitenklausel).

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Minderheitenparteien (SSW) ↗Ausführlicher Artikel: SSW verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Recht53 Begriffe

Abschiebung

Recht

Zwangsweise Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht durch den Staat. Geregelt in § 58 Aufenthaltsgesetz; sie setzt voraus, dass die Ausreisepflicht vollziehbar ist.

Eine Abschiebung ist kein eigenständiges Verfahren, sondern die Vollstreckung einer Entscheidung, die vorher gefallen ist: Erst wenn jemand vollziehbar ausreisepflichtig ist — etwa nach einem abgelehnten Asylantrag ohne aufschiebende Klage — kommt sie überhaupt in Betracht.

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🔗 Quelle: Aufenthaltsgesetz § 58 — Abschiebung (gesetze-im-internet.de) ↗

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Recht

Gesetz gegen Benachteiligung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität — vor allem im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften.

Das AGG setzt seit 2006 europäische Antidiskriminierungsrichtlinien um. Es bindet nicht nur den Staat, sondern auch Private — Arbeitgeber, Vermieter, Versicherer.

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🔗 Quelle: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) ↗

Asylverfahren

Recht

Behördliches Verfahren, in dem geprüft wird, ob jemand Schutz in Deutschland erhält. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); geregelt im Asylgesetz (AsylG).

Das Asylverfahren beginnt mit dem Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Geprüft wird nicht eine einzelne Frage, sondern eine Reihe möglicher Schutzformen nacheinander.

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🔗 Quelle: Asylgesetz (AsylG) ↗

Ausschließliche Gesetzgebung

Recht

Sachgebiete, in denen allein der Bund Gesetze erlassen darf (Art. 71 + 73 GG). Länder dürfen hier nur tätig werden, wenn ein Bundesgesetz sie ausdrücklich ermächtigt. Dazu zählen u.a. auswärtige Angelegenheiten, Staatsangehörigkeit, Währung, Verteidigung sowie Waffen- und Sprengstoffrecht.

Die ausschließliche Gesetzgebung ist eine der Kategorien, mit denen das Grundgesetz die Zuständigkeit für Gesetze zwischen Bund und Ländern verteilt. In diesen Bereichen hat allein der Bund das Recht zu regeln (Art. 71 GG).

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🔗 Quelle: Deutscher Bundestag — Bundesstaatsprinzip ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 73 GG ↗

Beamtenstatus

Recht

Besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat — Beamte sind nicht angestellt, sondern berufen. Pflichten: Loyalität zum Grundgesetz, Streikverbot. Rechte: Lebenszeitprinzip, beamtenrechtliche Versorgung statt Rentenversicherung.

Verankert in Artikel 33 Grundgesetz und im Beamtenstatusgesetz. „Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums" gelten als Verfassungspflicht des Gesetzgebers.

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🔗 Quelle: Bundesministerium des Innern — Beamtenrecht ↗

Bleiberecht

Recht

Sammelbegriff für Regelungen, die langjährig geduldeten Menschen bei nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis eröffnen — etwa §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz.

Bleiberecht ist kein einzelner Paragraf, sondern eine Gruppe von Regelungen mit demselben Grundgedanken: Wer lange hier ist, sich eingelebt hat und den Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreitet, soll aus der Duldung herauskommen können.

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🔗 Quelle: Aufenthaltsgesetz § 25b — Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration ↗

Bundesstaatsprinzip

Recht

Grundprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1): Deutschland ist ein Bundesstaat aus Bund und 16 Ländern — beide besitzen eigene Staatsgewalt und können Gesetze erlassen. Dass es Bund und Länder gibt, ist über die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) unabänderlich geschützt.

Das Bundesstaatsprinzip ist neben Demokratie, Republik, Rechtsstaat und Sozialstaat eines der Staatsstrukturprinzipien aus Art. 20 GG. Es bedeutet: Die Staatsgewalt ist auf zwei Ebenen verteilt — den Bund (Gesamtstaat) und die 16 Länder, die jeweils eigene Verfassungen, Parlamente, Regierungen und Gerichte haben.

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🔗 Quelle: Deutscher Bundestag — Bundesstaatsprinzip ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 1 GG ↗

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Recht

Höchstes Gericht in Verfassungsfragen — prüft Bundes- und Landesgesetze auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Sitz: Karlsruhe. Zwei Senate mit je 8 Richtern, gewählt je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat.

Desinformation

Recht

Nachweislich falsche Information, die absichtlich verbreitet wird, um zu täuschen oder zu schaden. KEIN eigenständiger deutscher Rechtsbegriff — die Abgrenzung erfolgt über bestehende Straftatbestände und EU-Regeln.

Der Begriff ist im deutschen Recht nicht definiert. Es gibt keinen Straftatbestand „Desinformation" — wer belangt wird, wird es wegen Verleumdung, übler Nachrede, Volksverhetzung oder Betrug, also wegen bestehender Tatbestände.

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🔗 Quelle: Europäische Kommission — Digital Services Act (Rechtsrahmen) ↗

Duldung

Recht

Vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung nach § 60a Aufenthaltsgesetz. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel — die Ausreisepflicht bleibt bestehen.

Die Duldung wird häufig für eine Aufenthaltserlaubnis gehalten. Sie ist das Gegenteil: Sie bescheinigt, dass jemand ausreisepflichtig ist, die Abschiebung aber gerade nicht vollzogen werden kann.

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🔗 Quelle: Aufenthaltsgesetz § 60a — Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ↗

Einbürgerung

Recht

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag, geregelt im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Erst mit ihr entsteht das volle Wahlrecht bei Bundestags- und Landtagswahlen.

Die Staatsangehörigkeit entscheidet über zentrale politische Rechte: Wer sie nicht hat, darf in Deutschland weder den Bundestag noch die Landtage mitwählen — unabhängig davon, wie lange er hier lebt und Steuern zahlt.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Staatsangehörigkeitsgesetz § 10 — Anspruchseinbürgerung ↗

Eingriff (Grundrechte)

Recht

Jede staatliche Maßnahme, die ein grundrechtlich geschütztes Verhalten verkürzt, verbietet oder erschwert — vom Gesetz über den Verwaltungsakt bis zum faktischen Handeln. Zweiter Schritt der Grundrechtsprüfung.

Ein Eingriff liegt vor, wenn der Staat ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht, verbietet oder spürbar erschwert.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 13 — Unverletzlichkeit der Wohnung ↗📊 Grundrechte im Überblick →

Emissionshandel

Recht

Klimaschutz über eine begrenzte Menge handelbarer Zertifikate: Der Staat deckelt den Ausstoß, der Preis entsteht am Markt. EU-weit als EU-ETS geregelt.

Der Emissionshandel arbeitet nicht mit Verboten, sondern mit einer Mengenbegrenzung. Für jede Tonne Treibhausgas muss ein Zertifikat abgegeben werden; die Gesamtmenge wird politisch festgelegt und sinkt jährlich.

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🔗 Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ↗

Erneuerbare Energien (EEG)

Recht

Strom aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Geothermie. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt Ausbauziele, Vergütung und den vorrangigen Netzanschluss.

Das EEG wirkt seit 2000 vor allem über Investitionssicherheit: Betreiber erhalten für den eingespeisten Strom eine über Jahre garantierte Vergütung, und erneuerbarer Strom wird vorrangig ins Netz aufgenommen.

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🔗 Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ↗

Erwerbsmigration

Recht

Zuwanderung zum Zweck der Arbeit, geregelt im Aufenthaltsgesetz und seit 2023 erweitert durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Erwerbsmigration ist rechtlich strikt vom Asyl getrennt: Sie setzt keinen Schutzbedarf voraus, sondern eine Qualifikation oder ein konkretes Arbeitsangebot. Ein Wechsel vom Asylverfahren in die Erwerbsmigration ist nur eingeschränkt möglich.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Aufenthaltsgesetz — Abschnitt 4: Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit ↗

Extremismus

Recht

Behördlicher Sammelbegriff für Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten — abzugrenzen vom rechtlich zulässigen Radikalismus.

Extremismus ist kein Straftatbestand, sondern ein Begriff des Verfassungsschutzrechts. Er bezeichnet Bestrebungen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen oder außer Kraft setzen wollen.

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🔗 Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz — Verfassungsschutzberichte ↗

Föderalismus

Recht

Politisches Ordnungsprinzip in Deutschland: Bund + 16 Länder teilen sich die staatlichen Aufgaben. Geregelt in Art. 20 + 30 + 70-74 GG. Länder haben Eigenkompetenz für Bildung, Polizei, Kultur, Kommunales.

Föderalismusreform 2006

Recht

Umfassende Neuordnung der Bund-Länder-Zuständigkeiten 2006. Sie schaffte die Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG a.F.) ab, führte die Abweichungsgesetzgebung der Länder ein (Art. 72 Abs. 3) und sollte die Zahl zustimmungsbedürftiger Bundesgesetze verringern.

Mit der Föderalismusreform I trat 2006 eine umfassende Änderung des Grundgesetzes in Kraft, die das Verhältnis von Bund und Ländern neu ordnete. Ziel war es, Zuständigkeiten klarer zu trennen und die Gesetzgebung zu entflechten.

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🔗 Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung — Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 72 Abs. 3 GG ↗

Gefährlicher Ort (Kontrollort)

Recht

Polizeirechtlich bestimmter Ort, an dem ohne konkreten Verdacht kontrolliert werden darf. Geregelt in den Polizeigesetzen der Länder, nicht im Bundesrecht.

Normalerweise braucht eine Personenkontrolle einen Anlass. An sogenannten gefährlichen oder kriminalitätsbelasteten Orten entfällt diese Voraussetzung: Dort darf verdachtsunabhängig kontrolliert werden.

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🔗 Quelle: bpb — Polizei und Innere Sicherheit ↗

Gewaltenteilung

Recht

Verfassungsprinzip, das die staatliche Gewalt auf drei Bereiche aufteilt: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung), Judikative (Rechtsprechung). Ziel: gegenseitige Kontrolle, Schutz vor Machtkonzentration.

In Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz festgeschrieben — und über die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 vor jeder Änderung geschützt. Gehört zum unveränderlichen Kern der deutschen Verfassung.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: bpb — Gewaltenteilung ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 2–3 GG ↗Ausführlicher Artikel: Gewaltenteilung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Gewaltschutz

Recht

Zivilrechtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz — etwa Kontaktverbot oder Wohnungszuweisung — unabhängig von einem Strafverfahren.

Der Gewaltschutz setzt nicht beim Bestrafen an, sondern beim Schützen: Ein Familiengericht kann anordnen, dass die gewalttätige Person die gemeinsame Wohnung verlässt, sich der betroffenen Person nicht nähert und keinen Kontakt aufnimmt.

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🔗 Quelle: Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ↗

Gleichstellung

Recht

Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Das Grundgesetz belässt es nicht bei einem Diskriminierungsverbot. Seit 1994 enthält Art. 3 Abs. 2 einen aktiven Auftrag: Der Staat soll bestehende Nachteile abbauen, nicht nur neue vermeiden.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 3 — Gleichheit vor dem Gesetz ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 2 GG ↗

Grundgesetz

Recht

Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Beschlossen 1949 vom Parlamentarischen Rat. 146 Artikel. Änderungen brauchen 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Das Grundgesetz (GG) ist seit 1949 die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Ursprünglich als Provisorium für die Westzonen gedacht, wurde es 1990 mit der Wiedervereinigung gesamtdeutsche Verfassung.

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🔗 Quelle: Grundgesetz — bpb Politiklexikon ↗⚖ Rechtsgrundlage: GG — amtlicher Volltext ↗Ausführlicher Artikel: Grundgesetz verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Kernenergie

Recht

Stromerzeugung aus Kernspaltung. In Deutschland ist der Leistungsbetrieb zur kommerziellen Stromerzeugung seit dem 15. April 2023 beendet; das Atomgesetz gilt für Rückbau und Entsorgung fort.

Der Ausstieg wurde 2002 beschlossen, 2010 verlängert und 2011 nach Fukushima mit festen Abschaltterminen wieder festgeschrieben. Die letzten drei Kernkraftwerke gingen nach einem befristeten Streckbetrieb am 15. April 2023 vom Netz.

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🔗 Quelle: Atomgesetz (AtG) ↗

Kommunale Selbstverwaltung

Recht

Verfassungsrechtlich garantiertes Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln (Art. 28 Abs. 2 GG). Sie umfasst u. a. Planungs-, Personal-, Finanz- und Organisationshoheit — im Rahmen der Gesetze.

Art. 28 Abs. 2 GG garantiert den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch den Gemeindeverbänden (etwa Landkreisen) steht im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs ein Selbstverwaltungsrecht zu.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: bpb — Selbstverwaltung ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 28 Abs. 2 GG ↗Ausführlicher Artikel: Kommunale Selbstverwaltung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Konkurrierende Gesetzgebung

Recht

Sachgebiete, in denen Bund und Länder beide Gesetze erlassen können (Art. 72 + 74 GG) — die Länder aber nur, solange und soweit der Bund von seinem Recht keinen Gebrauch macht. Erlässt der Bund ein Gesetz, geht es vor. Beispiele: Straf-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht.

Bei der konkurrierenden Gesetzgebung dürfen Bund und Länder grundsätzlich beide regeln (Art. 72 GG). Die Länder haben die Befugnis aber nur, solange und soweit der Bund nicht selbst ein Gesetz erlassen hat — danach geht Bundesrecht vor.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Deutscher Bundestag — Bundesstaatsprinzip ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 72 GG ↗

Kreislaufwirtschaft

Recht

Wirtschaftsweise, bei der Abfall möglichst vermieden und Material im Kreis geführt statt entsorgt wird. In Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt.

Kreislaufwirtschaft ist der Gegenentwurf zur linearen Wirtschaft „herstellen — nutzen — wegwerfen". Ziel ist, Rohstoffe möglichst lange im Umlauf zu halten: durch längere Nutzung, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling.

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🔗 Quelle: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ↗

Leihmutterschaft

Recht

Austragen eines Kindes für andere. In Deutschland ist die Vermittlung und die ärztliche Mitwirkung nach dem Embryonenschutzgesetz verboten.

Das deutsche Recht verbietet nicht die Frau, die austrägt, sondern die beteiligten Fachleute: Nach dem Embryonenschutzgesetz macht sich strafbar, wer eine Eizelle zum Zweck der Leihmutterschaft überträgt; das Adoptionsvermittlungsgesetz verbietet die Vermittlung.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Embryonenschutzgesetz (ESchG) ↗

Lieferkettengesetz

Recht

Verpflichtet größere Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer Lieferkette zu prüfen und zu mindern. Amtlich: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Das Gesetz verlangt keine Erfolgsgarantie, sondern Sorgfalt: Unternehmen müssen Risiken systematisch ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen, ein Beschwerdeverfahren einrichten und darüber berichten.

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🔗 Quelle: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ↗

Lobbyregister

Recht

Öffentliches Verzeichnis aller Personen und Organisationen, die Interessenvertretung gegenüber Bundestag oder Bundesregierung betreiben. Pflicht zur Eintragung seit 2022.

Das Lobbyregister wird vom Bundestag geführt und ist öffentlich einsehbar. Eingetragen werden müssen Interessenvertretungen, Beratungs-Auftraggeber, Finanzaufwand und sonstige Tätigkeiten.

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🔗 Quelle: Lobbyregister des Deutschen Bundestages ↗📊 Lobbyregister und Großspenden →

Menschenhandel

Recht

Straftat nach §§ 232 ff. Strafgesetzbuch: das Ausnutzen einer Zwangslage, um Menschen auszubeuten — sexuell, durch Arbeit oder durch erzwungene Handlungen.

Menschenhandel wird oft mit Schleusung verwechselt. Schleusung richtet sich gegen Einreisevorschriften; Menschenhandel richtet sich gegen die Person selbst und setzt Ausbeutung voraus.

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🔗 Quelle: Strafgesetzbuch § 232 — Menschenhandel ↗

Menschenrechte

Recht

Rechte, die jedem Menschen allein deshalb zustehen, weil er Mensch ist — unabhängig von Staatsangehörigkeit. Im Grundgesetz verankert, völkerrechtlich zusätzlich durch EMRK und UN-Pakte.

Art. 1 GG stellt sie an den Anfang: „Die Würde des Menschen ist unantastbar." Absatz 2 bekennt sich ausdrücklich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft.

4 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Art. 1 GG — Menschenwürde, Grundrechtsbindung ↗

Migrationsabkommen

Recht

Zwischenstaatliche Vereinbarung, die Rückführungen und legale Migrationswege verbindet. Kein einheitliches Gesetz — jedes Abkommen wird einzeln ausgehandelt.

Migrationsabkommen versuchen, zwei Interessen zu verknüpfen: Der eine Staat möchte, dass abgelehnte Antragsteller zurückgenommen werden; der andere möchte legale Wege für Arbeitskräfte, Ausbildungsplätze oder Erleichterungen bei Visa.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) — Migration und Aufenthalt ↗

Nebentätigkeiten von MdBs

Recht

Tätigkeiten neben dem Mandat (Vorträge, Beratung, Aufsichtsratsmandate). Veröffentlichungspflicht nach Verhaltensregeln des Bundestages — abrufbar in den MdB-Profilen und über Abgeordnetenwatch.

Bundestagsabgeordnete dürfen Nebentätigkeiten ausüben, müssen sie aber nach den Verhaltensregeln des Bundestages anzeigen und ab gewissen Schwellen veröffentlichen.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: MdB-Nebentätigkeiten via Abgeordnetenwatch ↗

Pressefreiheit

Recht

Grundrecht aus Artikel 5 Grundgesetz: freie Meinungsäußerung, Berichterstattung, Informationsbeschaffung — ohne staatliche Vorzensur. Eingeschränkt durch allgemeine Gesetze, Jugendschutz und Schutz der persönlichen Ehre.

Artikel 5 Absatz 1 GG: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

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🔗 Quelle: BVerfG — Pressefreiheit ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 5 GG ↗

Rechtsanspruch

Recht

Ein durchsetzbares Recht auf eine bestimmte staatliche Leistung — im Unterschied zu einer Soll- oder Kann-Regelung. Wer einen Rechtsanspruch hat, kann ihn vor Gericht einklagen.

Der Unterschied zwischen „hat Anspruch auf" und „soll gefördert werden" entscheidet darüber, ob jemand eine Leistung notfalls erzwingen kann. Nur der Rechtsanspruch ist einklagbar; alles andere hängt von Ermessen und Haushaltslage ab.

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🔗 Quelle: SGB VIII § 24 — Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen ↗

Rechtsverordnung

Recht

Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus.

Geregelt in Artikel 80 Grundgesetz. Die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen können Rechtsverordnungen erlassen — aber nur, wenn ein Bundesgesetz Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt.

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🔗 Quelle: BMJ — Verordnungsrecht ↗Ausführlicher Artikel: Rechtsverordnung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Religionsunterricht

Recht

Nach Art. 7 Abs. 3 GG ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen — erteilt in Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften, mit Abmelderecht.

Der Religionsunterricht ist einer der wenigen Unterrichtsgegenstände, die das Grundgesetz ausdrücklich nennt. Er ist ordentliches Lehrfach, also versetzungsrelevant und nicht bloß freiwilliges Angebot.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 7 — Schulwesen ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 7 Abs. 3 GG ↗

Schuldenbremse

Recht

Art. 109 + 115 GG: Bund darf strukturell max. 0,35 % des BIP an neuen Schulden aufnehmen, die Länder zusammen seit März 2025 ebenfalls 0,35 % (vorher null). Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 % des BIP sind seit 2025 ausgenommen.

Ziel: dauerhafte Haushaltsdisziplin. 2009 mit Zweidrittelmehrheit ins Grundgesetz aufgenommen; wirksam für den Bund ab 2016, für die Länder ab 2020.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 115 — Kreditaufnahme (gesetze-im-internet.de) ↗📊 Bundeshaushalt in Zahlen →

Schutzbereich (Grundrechte)

Recht

Der Lebensbereich, den ein Grundrecht schützt — sachlich (welches Verhalten?) und persönlich (wer kann sich darauf berufen?). Erster Schritt jeder Grundrechtsprüfung.

Der Schutzbereich beschreibt, was ein Grundrecht inhaltlich schützt. Die Prüfung unterscheidet den sachlichen Schutzbereich (welches Verhalten, welches Rechtsgut ist erfasst?) und den persönlichen Schutzbereich (wer ist Grundrechtsträger?).

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 8 — Versammlungsfreiheit ↗📊 Grundrechte im Überblick →

Schutzstatus

Recht

Sammelbegriff für die verschiedenen Formen von Schutz nach einem Asylantrag. „Asylsuchend", „anerkannt" und „geduldet" bedeuten rechtlich Verschiedenes — im Alltag werden sie oft vermischt.

Wer einen Asylantrag stellt, ist zunächst asylsuchend: Das Verfahren läuft, über den Antrag ist nichts entschieden. Der Aufenthalt ist für diese Zeit gestattet.

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🔗 Quelle: § 3 AsylG — Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ↗

Sichere Herkunftsstaaten

Recht

Gesetzlich benannte Staaten, bei denen vermutet wird, dass dort keine Verfolgung droht. Anträge von dort werden im Regelfall als offensichtlich unbegründet abgelehnt — die Vermutung ist widerlegbar.

Die Einstufung steht in § 29a AsylG. Sie kehrt die Beweislast um: Wer aus einem solchen Staat kommt, muss darlegen, dass ihm entgegen der gesetzlichen Vermutung doch Verfolgung droht.

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🔗 Quelle: § 29a AsylG — Sichere Herkunftsstaaten ↗

Sicherer Drittstaat

Recht

Staat außerhalb der EU, in dem die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention als gesichert gilt. Art. 16a Abs. 2 GG, § 26a Asylgesetz.

Das Grundgesetz gewährt Asyl — nimmt davon aber ausdrücklich aus, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Dahinter steht der Gedanke, dass Schutz dort zu suchen ist, wo er zuerst erreichbar war.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 16a — Asylrecht (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 16a Abs. 2 GG ↗

Sondervermögen

Recht

Vom regulären Bundeshaushalt abgetrennter Topf für einen festgelegten Zweck — bekanntestes Beispiel: 100 Mrd. € Sondervermögen Bundeswehr (2022). Umgeht die Schuldenbremse über eine Grundgesetzänderung.

Sondervermögen sind rechtlich unselbständige Vermögen des Bundes, die für einen bestimmten Zweck zweckgebunden sind und außerhalb des Bundeshaushalts geführt werden.

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🔗 Quelle: DIP-Suche: Drucksachen zum Sondervermögen Bundeswehr ↗📊 Bundeshaushalt in Zahlen →

Strafverfolgung

Recht

Aufklärung und Ahndung von Straftaten durch Staatsanwaltschaft und Polizei. Geregelt in der Strafprozessordnung (StPO); es gilt das Legalitätsprinzip — bei Anfangsverdacht muss ermittelt werden.

Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft; die Polizei ermittelt in ihrem Auftrag. Angeklagt wird vor Gericht, verurteilt wird ausschließlich dort — Ermittlung und Urteil sind streng getrennt.

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🔗 Quelle: Strafprozessordnung (StPO) ↗

Subsidiaritätsprinzip

Recht

Grundsatz: Aufgaben sollen auf der niedrigsten Ebene erfüllt werden, auf der sie sinnvoll möglich sind. Erst wenn die Kommune nicht kann, übernimmt das Land — erst dann der Bund. In der EU: Art. 5 EUV.

Ursprung: katholische Soziallehre. In Deutschland verfassungsrechtlich kodifiziert für das Verhältnis EU-Deutschland (Art. 23 GG) + im Sozialrecht (z.B. § 12 SGB IX).

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🔗 Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung — Subsidiarität ↗

Verdachtsfall (Verfassungsschutz)

Recht

Einstufung des Verfassungsschutzes zwischen Prüffall und gesicherter Erkenntnis. Erst ab dem Verdachtsfall dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden.

Der Verfassungsschutz arbeitet mit abgestuften Einstufungen. Sie sind keine Etiketten, sondern entscheiden darüber, welche Befugnisse die Behörde überhaupt einsetzen darf.

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🔗 Quelle: Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) ↗

Verfassungsbeschwerde

Recht

Antrag jedes Bürgers an das Bundesverfassungsgericht, wenn er sich durch staatliches Handeln in einem Grundrecht verletzt fühlt. Voraussetzung: Rechtsweg vorher ausgeschöpft.

Verhältnismäßigkeit

Recht

Der zentrale Maßstab für staatliche Eingriffe: Eine Maßnahme muss einen legitimen Zweck verfolgen sowie geeignet, erforderlich und angemessen sein. Vom Bundesverfassungsgericht aus dem Rechtsstaatsprinzip entwickelt.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt jede staatliche Gewalt: Ein Grundrechtseingriff ist nur gerechtfertigt, wenn er einem legitimen Zweck dient und das eingesetzte Mittel in einem vernünftigen Verhältnis zu diesem Zweck steht.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 20 — Verfassungsgrundsätze ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) ↗📊 Grundrechte im Überblick →

Versammlungsfreiheit

Recht

Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln (Art. 8 GG). Unter freiem Himmel muss eine Versammlung angemeldet werden — genehmigt wird sie nicht.

Art. 8 Abs. 1 GG gibt allen Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz beschränkt werden (Abs. 2) — daraus folgt die Anmeldepflicht.

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🔗 Quelle: § 14 VersammlG — Anmeldung (Bund) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 8 GG ↗📊 Demo anmelden und finden →Ausführlicher Artikel: Versammlungsfreiheit verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Vorratsdatenspeicherung

Recht

Anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten aller Nutzer auf Vorrat. Wer mit wem wann telefonierte — nicht der Inhalt. Mehrfach von Gerichten beschränkt.

Gespeichert würden nicht Gesprächsinhalte, sondern Verkehrsdaten: welche Anschlüsse wann verbunden waren, wie lange, und bei Mobilfunk auch der Standort. Aus solchen Daten lassen sich Bewegungs- und Kontaktprofile bilden.

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🔗 Quelle: Telekommunikationsgesetz (TKG) ↗

Wärmewende

Recht

Umstellung der Gebäudeheizung auf überwiegend erneuerbare Energie. Geregelt im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und im Wärmeplanungsgesetz.

Heizen macht einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs in Deutschland aus. Die Wärmewende betrifft damit fast jeden Haushalt unmittelbarer als die Stromerzeugung.

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🔗 Quelle: Gebäudeenergiegesetz (GEG) ↗

Wesensgehaltsgarantie

Recht

Die absolute Grenze jeder Grundrechtseinschränkung: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden" (Art. 19 Abs. 2 GG). Ein unantastbarer Kern bleibt immer.

Art. 19 Abs. 2 GG zieht die letzte Linie: Auch ein formell ordnungsgemäßes, verhältnismäßiges Gesetz darf ein Grundrecht nicht so weit aushöhlen, dass von ihm praktisch nichts mehr übrig bleibt.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 19 — Einschränkung von Grundrechten ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 2 GG ↗📊 Grundrechte im Überblick →

Sozial/Steuern25 Begriffe

Altersvorsorge

Sozial/Steuern

Absicherung des Lebensunterhalts im Alter. In Deutschland auf drei Säulen verteilt: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge.

Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist für abhängig Beschäftigte Pflicht, wird aus Beiträgen finanziert und arbeitet im Umlageverfahren — die Beiträge von heute zahlen die Renten von heute.

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🔗 Quelle: SGB VI § 1 — Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ↗

Arbeitslosengeld I

Sozial/Steuern

Lohnersatzleistung für Versicherte aus der Arbeitslosenversicherung. 60 % des letzten Nettoentgelts (67 % mit Kind), Bezugsdauer 6–24 Monate je nach Alter und Vorversicherungszeit.

Voraussetzung: in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt + Arbeitslosmeldung + Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.

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🔗 Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Arbeitslosengeld ↗

Asylbewerberleistungen

Sozial/Steuern

Leistungen für Asylsuchende und Geduldete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) — eigenständiges System unterhalb der Regelsätze des Bürgergeldes.

Wer sich im Asylverfahren befindet oder geduldet ist, erhält keine Leistungen nach dem Bürgergeld, sondern nach einem eigenen Gesetz mit niedrigeren Sätzen und teilweise Sachleistungen statt Geld.

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🔗 Quelle: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ↗

BAföG

Sozial/Steuern

Bundesausbildungsförderungsgesetz — staatliche Förderung für Studierende + Schüler in finanzieller Not. Je 50 % als Zuschuss + zinsloses Darlehen. Förderungshöchstbetrag für Studierende derzeit 992 €/Monat (Stand September 2026).

Anspruchsberechtigt: deutsche Staatsangehörige + bestimmte Ausländer in Erstausbildung (Studium, Berufsfachschule), die nachweislich nicht selbst oder durch Eltern finanziert werden können.

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🔗 Quelle: BMFTR — BAföG ↗

Bürgergeld

Sozial/Steuern

Grundsicherung für Erwerbsfähige, geregelt im SGB II. Die Geldleistung hieß 2023–2026 Bürgergeld (davor Hartz IV) und heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. 2026 ca. 563 Euro/Monat Regelbedarf für Alleinstehende plus Miete + Heizung.

Bezugsberechtigt: erwerbsfähige Personen 15-Renteneintritt ohne ausreichendes eigenes Einkommen. Mitversorgte Familienmitglieder (Bedarfsgemeinschaft) inkludiert.

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🔗 Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Bürgergeld ↗

CO₂-Preis

Sozial/Steuern

Preis auf den Ausstoß von Kohlendioxid, in Deutschland über den nationalen Brennstoffemissionshandel auf Heiz- und Kraftstoffe erhoben.

Der CO₂-Preis verteuert gezielt fossile Energie, damit sich sparsames Verhalten und klimafreundliche Technik rechnen. Er wirkt über den Preis, nicht über Vorschriften.

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🔗 Quelle: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ↗

Duale Ausbildung

Sozial/Steuern

Deutsches Berufsbildungs-Modell: parallele Ausbildung im Betrieb (3–4 Tage/Woche) und in der Berufsschule (1–2 Tage). Dauer 2–3,5 Jahre, gesetzlich geregelt im Berufsbildungsgesetz.

Die duale Berufsausbildung kombiniert praktisches Lernen im Betrieb mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule. Sie ist ein deutsches Erfolgsmodell — international als „Vocational Education and Training (VET)" anerkannt.

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🔗 Quelle: BMBF — Berufsbildungsbericht ↗

Einkommensteuer

Sozial/Steuern

Direkte Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen aus Arbeit, Selbstständigkeit, Kapital, Vermietung und Renten. Progressiv gestaffelt: Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € (2026), Reichensteuer 45 % ab 277.826 €.

Gesetzliche Grundlage: Einkommensteuergesetz (EStG). Die Einkommensteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates — 2025 rund 320 Mrd. € (zusammen mit Lohnsteuer als Erhebungsform). Aufkommen geteilt zwischen Bund (42,5 %), Ländern (42,5 %) und Gemeinden (15 %).

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🔗 Quelle: Bundesministerium der Finanzen — Steuerlexikon ↗

Erbschaftsteuer

Sozial/Steuern

Steuer auf geerbtes oder geschenktes Vermögen. Höhe und Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab; für Betriebsvermögen gelten weitreichende Verschonungsregeln.

Besteuert wird der Erwerb beim Empfänger, nicht der Nachlass als Ganzes. Wer erbt, versteuert also seinen Anteil — und wie hoch die Belastung ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, wie nah er dem Erblasser stand.

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🔗 Quelle: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ↗

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Sozial/Steuern

Pflichtversicherung für rund 74 Mio. Menschen in Deutschland. Beitrag 2026: 14,6 % vom Bruttoeinkommen + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %), je zur Hälfte von Arbeitgeber + Arbeitnehmer.

Pflicht für Arbeitnehmer bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026 ca. 73.800 €). Darüber freiwillig gesetzlich oder privat versicherbar.

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🔗 Quelle: GKV-Spitzenverband — Aktuelle Zahlen ↗

Gesetzliche Rentenversicherung

Sozial/Steuern

Wichtigster Zweig der Alterssicherung in Deutschland. Pflichtversicherung für die meisten Beschäftigten, finanziert im Umlageverfahren: Die Beiträge der Erwerbstätigen zahlen die laufenden Renten. Beitragssatz 2026: 18,6 % des Bruttolohns (paritätisch).

Die gesetzliche Rentenversicherung (Träger: Deutsche Rentenversicherung) sichert vor allem das Alter ab, daneben auch Erwerbsminderung und Hinterbliebene. Pflichtversichert sind insbesondere abhängig Beschäftigte.

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🔗 Quelle: Deutsche Rentenversicherung — Grundwissen ↗

Gesundheitsfonds

Sozial/Steuern

Zentraler Geldsammeltopf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 2009. Alle Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber fließen hinein, alle Krankenkassen erhalten daraus ihre Mittel — risikoadjustiert pro Versicherten.

Der Gesundheitsfonds wurde 2009 eingeführt (GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz). Vorher hatte jede Krankenkasse ihre Beiträge selbst eingezogen — mit großen Disparitäten je nach Risikoprofil der Mitglieder.

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🔗 Quelle: GKV-Spitzenverband — Gesundheitsfonds ↗

Gewerkschaft

Sozial/Steuern

Zusammenschluss von Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) sichert das Recht, Gewerkschaften zu bilden und Tarifverträge auszuhandeln.

Gewerkschaften vertreten die Interessen abhängig Beschäftigter gegenüber den Arbeitgebern. Sie handeln Tarifverträge über Löhne und Arbeitsbedingungen aus und sind im Rahmen der Tarifautonomie staatsfern organisiert.

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🔗 Quelle: bpb — Gewerkschaften (Politiklexikon) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 3 GG ↗

Grundsicherung

Sozial/Steuern

Sammelbegriff für die steuerfinanzierte Mindestabsicherung. Zwei getrennte Systeme: SGB II für Erwerbsfähige (seit 1. Juli 2026 neue Grundsicherung, Geldleistung „Grundsicherungsgeld", vorher Bürgergeld), SGB XII für Menschen im Alter oder mit voller Erwerbsminderung.

Grundsicherung meint nicht ein Gesetz, sondern zwei nebeneinanderstehende Systeme — das wird in Debatten oft vermischt.

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🔗 Quelle: SGB II — Grundsicherung für Arbeitsuchende ↗

Kalte Progression

Sozial/Steuern

Schleichende Steuererhöhung: weil der Einkommensteuer-Tarif progressiv ist und der Tarif nicht inflationsbereinigt mitwächst, rutschen Arbeitnehmer mit jeder Lohnerhöhung anteilig in höhere Steuerstufen.

Beispiel: 2024 verdienst du 40.000 € (Grenzsteuersatz ~28 %). 2026 verdienst du 42.000 € (= +5 % Lohn). Wenn auch die Verbraucherpreise um 5 % gestiegen sind, hast du real KEIN Plus — aber dein Grenzsteuersatz liegt jetzt höher.

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🔗 Quelle: Bundesfinanzministerium — Steuerprogressionsbericht ↗

Kindergeld

Sozial/Steuern

Monatliche Geldleistung für Eltern — 259 € pro Kind (Stand 2026), unabhängig vom Einkommen, in der Regel bis zum 18., bei Ausbildung bis 25. Lebensjahr.

Auszahlung durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Anspruch besteht für leibliche, adoptierte und Pflegekinder mit Wohnsitz in Deutschland oder EU/EWR.

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🔗 Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Familienkasse ↗

Mietpreisbremse

Sozial/Steuern

Regelung in §§ 556d ff. BGB: in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. 2015 eingeführt, mehrfach verlängert.

Geltungsbereich: Bundesländer weisen per Verordnung Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt" aus (z.B. Berlin, München, Hamburg, Köln). Aktuell ca. 410 Städte/Gemeinden.

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🔗 Quelle: BMJ — Mietpreisbremse ↗

Mindestlohn

Sozial/Steuern

Gesetzlicher Stundenlohn-Mindestbetrag in Deutschland — seit 2015. Aktuell 13,90 €/Stunde (2026). Festsetzung durch Mindestlohn-Kommission (Arbeitgeber + Gewerkschaften).

Eingeführt am 01.01.2015 mit 8,50 € durch CDU/CSU+SPD-Regierung. Davor gab es Mindestlöhne nur in einzelnen Branchen (z.B. Bauhauptgewerbe).

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🔗 Quelle: BMAS — Mindestlohn ↗

Pflegeversicherung

Sozial/Steuern

Pflichtversicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit, eingeführt 1995. Beitrag 2026: 3,6 % vom Bruttoeinkommen (Kinderlose ab 23 J. + 0,6 % Zuschlag).

Trägt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten („Teilkasko-Prinzip"). Eigenanteile im Heim liegen oft bei 2.500–3.000 € pro Monat — Sozialhilfe springt ein, wenn Vermögen aufgebraucht ist.

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🔗 Quelle: BMG — Pflegeversicherung im Überblick ↗

Solidaritätszuschlag

Sozial/Steuern

Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftsteuer — 5,5 % der Steuerschuld. Eingeführt 1991 zur Finanzierung der Wiedervereinigung. Seit 2021 nur noch von ca. 10 % der Steuerpflichtigen gezahlt (Spitzenverdiener + Unternehmen).

1991 zunächst befristet für 1 Jahr eingeführt — Finanzierung Wiedervereinigung + Golfkrieg-Beitrag. 1995 unbefristet wieder eingeführt, seitdem geltend.

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🔗 Quelle: BMF — Solidaritätszuschlag ↗

Subvention

Sozial/Steuern

Staatliche Leistung an Unternehmen ohne marktübliche Gegenleistung — als Zuschuss, Steuervergünstigung oder Bürgschaft. In der EU nur eingeschränkt zulässig (Beihilferecht).

Subventionen sind mehr als Geldzahlungen. Auch Steuervergünstigungen, verbilligte Kredite und staatliche Bürgschaften wirken als Begünstigung — sie erscheinen aber nicht immer als Ausgabe im Haushalt.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Bundesministerium der Finanzen — Öffentliche Finanzen (u. a. Subventionsberichte) ↗

Tarifbindung

Sozial/Steuern

Verbindlichkeit eines Tarifvertrags für Beschäftigte und Arbeitgeber. In Deutschland sinkt die Bindung seit Jahrzehnten — 2024 nur noch ~49 % der Beschäftigten tarifgebunden (West) bzw. ~43 % (Ost).

Tarifbindung beschreibt, ob ein Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt wird. Sie entsteht entweder durch direkte Mitgliedschaft im tarifschließenden Arbeitgeberverband + Gewerkschaft oder durch Allgemeinverbindlich-Erklärung.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: IAB — Tarifbindung ↗

Umlageverfahren

Sozial/Steuern

Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Rente: Die Beiträge der heute Beschäftigten zahlen die heutigen Renten. Es wird kein Kapital angespart — Gegenmodell ist die Kapitaldeckung.

Im Umlageverfahren fließen die eingehenden Beiträge fast unmittelbar wieder als Renten hinaus. Der Beitrag von heute finanziert die Rente von heute, nicht die eigene von morgen; der eigene Anspruch entsteht als Zusage, nicht als angespartes Guthaben.

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🔗 Quelle: SGB VI — Gesetzliche Rentenversicherung ↗

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Sozial/Steuern

Verbrauchssteuer auf den Endpreis. Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 % (Lebensmittel, Bücher, ÖPNV, Kultur). Wichtigste Einnahmequelle des Bundes — knapp ein Drittel des Steueraufkommens.

Vereinnahmt vom Bund, geteilt nach festem Schlüssel mit Ländern und Gemeinden. 2025 ca. 290 Mrd. € — die ergiebigste Einzelsteuer.

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🔗 Quelle: BMF — Steuereinnahmen ↗

Vermögensteuer

Sozial/Steuern

Steuer auf den Bestand an Vermögen, nicht auf Einkommen. In Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben — das Gesetz besteht fort, wird aber nicht angewendet.

Anders als die Einkommensteuer knüpft die Vermögensteuer nicht an Zuflüsse an, sondern an den Bestand: besteuert würde, was jemand hat, nicht was er verdient.

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🔗 Quelle: Art. 106 GG — Verteilung des Steueraufkommens ↗

EU12 Begriffe

Entwicklungszusammenarbeit

EU

Staatliche Zusammenarbeit mit Partnerländern zur Verbesserung von Lebensbedingungen und Strukturen. Zuständig ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Der Begriff hat den älteren Ausdruck „Entwicklungshilfe" abgelöst. Der Wechsel ist inhaltlich gemeint: „Hilfe" beschreibt ein Gefälle, „Zusammenarbeit" eine Vereinbarung zwischen Partnern mit eigenen Zielen.

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🔗 Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ↗

EU-Kommission (Kurzform)

EU

Gebräuchliche Kurzbezeichnung für die Europäische Kommission, das Exekutivorgan der EU. Sie hat das alleinige Initiativrecht für EU-Gesetze, wacht als „Hüterin der Verträge" über deren Einhaltung und verwaltet den EU-Haushalt. Ausführlich: siehe Europäische Kommission.

„EU-Kommission" ist die im Alltag und in den Medien übliche Kurzform für die Europäische Kommission. Gemeint ist dasselbe Organ nach Art. 17 EUV.

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🔗 Quelle: Europäische Kommission — offizielle Website ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 17 EUV ↗

EU-Richtlinie / EU-Verordnung

EU

Zwei Hauptinstrumente des EU-Rechts. Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzung. Richtlinien geben ein Ziel vor; jeder Mitgliedstaat setzt es in eigenes nationales Recht um.

Verordnung (engl. Regulation): Direkt anwendbar ab Inkrafttreten, gilt einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten. Beispiele: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), KI-Verordnung (AI Act 2024).

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🔗 Quelle: EUR-Lex — Rechtsakte der EU ↗

Europäische Kommission

EU

Exekutivorgan der EU mit Sitz in Brüssel. Sie schlägt als Einzige EU-Gesetze vor (Initiativrecht), überwacht die Einhaltung der Verträge als „Hüterin der Verträge" und verwaltet den EU-Haushalt. Je ein Mitglied pro Mitgliedstaat, Präsidentin: Ursula von der Leyen.

Die Europäische Kommission ist nach Art. 17 EUV das supranationale Exekutivorgan der Europäischen Union. Sie soll das allgemeine europäische Interesse vertreten und ist dabei von Weisungen der Mitgliedstaaten unabhängig.

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🔗 Quelle: Europäische Kommission — offizielle Website ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 17 EUV ↗

Europäische Zentralbank (EZB)

EU

Zentralbank des Euro-Währungsraums. Sitz: Frankfurt. Hauptaufgabe: Preisstabilität (Ziel: 2 % Inflation mittelfristig). Präsidentin: Christine Lagarde.

Setzt den Leitzins für die 21 Euro-Länder. Unabhängig von Regierungen, geregelt im EU-Vertrag (Art. 130 AEUV).

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🔗 Quelle: EZB — Geldpolitik aktuell ↗

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

EU

Höchstes Gericht der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Stellt sicher, dass EU-Recht in allen Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewendet wird. Seine Urteile binden nationale Gerichte und EU-Organe.

Verankert in Artikel 19 EU-Vertrag. Der EuGH besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat (derzeit 27) und 11 Generalanwälten. Daneben gibt es das Gericht der EU (frühere Bezeichnung „Gericht erster Instanz") für bestimmte Klagearten.

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🔗 Quelle: Europäischer Gerichtshof — Offizielle Seite ↗

Europäischer Rat

EU

Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten samt Kommissionspräsidentin und eigenem Präsidenten. Er legt die großen politischen Leitlinien der EU fest, wird aber nicht gesetzgeberisch tätig. Nicht identisch mit dem Rat der EU.

Der Europäische Rat ist nach Art. 15 EUV das Organ der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Hinzu kommen sein Präsident und die Präsidentin der Europäischen Kommission; bei außenpolitischen Fragen nimmt auch der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik teil.

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🔗 Quelle: Europäischer Rat — offizielle Website ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 15 EUV ↗

Europäisches Parlament

EU

Direkt gewählte Vertretung der EU-Bürger. 720 Abgeordnete (MEPs) aus den 27 Mitgliedstaaten, davon 96 aus Deutschland. Wahlperiode 5 Jahre. Sitz: Straßburg + Brüssel.

Das Europäische Parlament (EP) ist die einzige direkt gewählte Institution der Europäischen Union. Bürger der 27 Mitgliedstaaten wählen alle 5 Jahre 720 Abgeordnete (MEPs).

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🔗 Quelle: Europäisches Parlament — offizielle Website ↗Ausführlicher Artikel: Europäisches Parlament verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Eurozone

EU

Die 21 EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro als gemeinsame Währung haben. Eingeführt 1999 (Buchgeld) / 2002 (Bargeld). Letzter Beitritt: Bulgarien am 1. Januar 2026.

Mitglieder 2026: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern.

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🔗 Quelle: EZB — Beitritte zum Euroraum ↗

Freihandelsabkommen

EU

Vertrag zum Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen. Handelspolitik ist EU-Zuständigkeit — verhandelt wird durch die EU-Kommission, nicht durch einzelne Mitgliedstaaten.

Deutschland schließt keine eigenen Handelsabkommen. Die gemeinsame Handelspolitik gehört zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der EU; die Kommission verhandelt, Rat und Europäisches Parlament stimmen zu.

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🔗 Quelle: Europäische Kommission — Handelspolitik der EU ↗

Rat der EU (Ministerrat)

EU

Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten. Hier verhandeln die Fachminister der 27 Länder und beschließen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament EU-Gesetze. Nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat.

Der Rat der Europäischen Union — umgangssprachlich „Ministerrat" — ist nach Art. 16 EUV das Organ, in dem die mitgliedstaatlichen Regierungen vertreten sind. Je nach Thema treffen sich die zuständigen Fachminister in unterschiedlichen Ratsformationen (z. B. Wirtschaft und Finanzen, Auswärtige Angelegenheiten, Landwirtschaft).

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Rat der Europäischen Union — offizielle Website ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 16 EUV ↗

Trilog (EU)

EU

Informelles, dreiseitiges Verhandlungsformat zwischen Europäischem Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission zur Einigung über Gesetzestexte. Nicht in den EU-Verträgen vorgesehen, aber gängige Praxis.

Der Trilog ist ein informelles, dreiseitiges Verhandlungsformat im EU-Gesetzgebungsverfahren. Er bringt Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission zusammen, um Gesetzestexte abzustimmen.

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🔗 Quelle: EU-Rechtsakten-Datenbank EUR-Lex ↗

Ämter20 Begriffe

Ausländerbehörde

Ämter

Kommunale oder Landesbehörde, die über Aufenthaltstitel, Duldungen und aufenthaltsbeendende Maßnahmen entscheidet. Zuständigkeit nach § 71 Aufenthaltsgesetz.

Für die meisten Menschen ohne deutschen Pass ist die Ausländerbehörde die Stelle, an der sich Aufenthaltsrecht konkret entscheidet — nicht ein Ministerium und nicht das BAMF.

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🔗 Quelle: Aufenthaltsgesetz § 71 — Zuständigkeit ↗

Bundeskanzler

Ämter

Regierungschef der Bundesrepublik. Vom Bundestag gewählt, ernennt die Bundesminister, bestimmt die Richtlinien der Politik (Art. 65 GG). Ab 2025: Friedrich Merz (CDU).

Wahl durch den Bundestag mit absoluter Mehrheit auf Vorschlag des Bundespräsidenten (Art. 63 GG). Kann nur durch konstruktives Misstrauensvotum abgewählt werden — Bundestag muss zugleich einen Nachfolger benennen.

2 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Bundeskanzleramt — Aufgaben ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 63–65 GG ↗Ausführlicher Artikel: Bundeskanzler verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Bundesminister

Ämter

Leitet ein Ressort der Bundesregierung. Wird auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Eigenständig im Rahmen der Kanzler-Richtlinien (Ressortprinzip, Art. 65 GG).

Im Kabinett Merz (ab Mai 2025): 16 Ministerien plus Bundeskanzleramt. Die Zahl variiert je Wahlperiode — Merkel III hatte 14, Scholz 16, Schröder I 14 Ministerien.

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🔗 Quelle: Bundesregierung — Kabinett ↗

Bundespräsident

Ämter

Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Wird von der Bundesversammlung für 5 Jahre gewählt. Repräsentative Aufgaben + Ausfertigung von Gesetzen + Auflösung des Bundestages in Sonderfällen.

Der Bundespräsident ist nach Art. 54 GG das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung für 5 Jahre gewählt — eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.

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🔗 Quelle: Bundespräsident — Amt und Aufgaben (bundespraesident.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 54 GG ↗Ausführlicher Artikel: Bundespräsident verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Bundesrechnungshof

Ämter

Verfassungsorgan zur Finanzkontrolle des Bundes (Art. 114 GG). Sitz Bonn. Mitglieder haben richterliche Unabhängigkeit. Veröffentlicht jährlich „Bemerkungen" mit Verschwendungsbeispielen.

Der Bundesrechnungshof prüft, ob die Bundesregierung + Bundesverwaltung wirtschaftlich, sparsam und rechtmäßig mit Steuergeldern umgeht.

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🔗 Quelle: Bundesrechnungshof — offizielle Website ↗📊 Steuergeld-Kontrolle im Haushalt →

Bundestagsabgeordnete (MdB)

Ämter

Mitglied des Deutschen Bundestages. 21. Wahlperiode: 630 MdBs aus 5 Fraktionen, dazu 3 fraktionslose Abgeordnete. Mandat 4 Jahre, freies Gewissen (Art. 38 GG).

Bundestagsabgeordnete (MdB) werden alle 4 Jahre direkt (Wahlkreis) und über Listen (Zweitstimme) gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 GG).

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🔗 Quelle: Abgeordnetenverzeichnis des Deutschen Bundestages ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 38 GG ↗Ausführlicher Artikel: Bundestagsabgeordnete (MdB) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Bundestagspräsident (Amt)

Ämter

Höchstes Amt im Deutschen Bundestag und protokollarisch zweithöchstes Amt im Staat nach dem Bundespräsidenten. Leitet die Sitzungen, vertritt das Parlament nach außen und übt das Hausrecht im Reichstagsgebäude aus.

Das Amt ist in Artikel 40 Grundgesetz verankert. Die Wahl erfolgt zu Beginn jeder Wahlperiode durch die Mitglieder des Bundestages in geheimer Abstimmung — Vorschlagsrecht liegt traditionell bei der größten Fraktion.

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🔗 Quelle: Bundestag — Präsidium ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 40 GG ↗

Bundesversammlung

Ämter

Das Verfassungsorgan, das nur zu einem Zweck zusammentritt: den Bundespräsidenten zu wählen. Es besteht aus allen Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen von den Landtagen gewählten Mitgliedern (Art. 54 GG).

Die Bundesversammlung ist das größte parlamentarische Gremium der Bundesrepublik — und zugleich das mit der kürzesten Tagesordnung: Sie tritt nur zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen (Art. 54 Abs. 1 GG).

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 54 — Wahl des Bundespräsidenten ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 54 GG ↗📊 Bundespräsident — Amt & Wahl →

Bundeswahlleiterin

Ämter

Unabhängige Wahlleiterin für Bundestags- und Europawahlen. Aktuell Ruth Brand (seit 2023). Sie stellt das amtliche Endergebnis fest und ist Sprecherin nach der Wahl.

Die Bundeswahlleiterin wird vom Bundesinnenministerium auf unbestimmte Zeit ernannt. Das Amt hat in der Regel der Präsident des Statistischen Bundesamtes inne.

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Über uns ↗Ausführlicher Artikel: Bundeswahlleiterin verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Bürgermeister

Ämter

Spitze der Gemeindeverwaltung und in den meisten Ländern direkt von den Bürgern gewählt. Der Bürgermeister leitet die Verwaltung, vertritt die Gemeinde nach außen und führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus.

Der Bürgermeister steht an der Spitze der Gemeindeverwaltung. In den meisten Flächenländern wird das Amt direkt von den Bürgern gewählt (Direktwahl), in einigen Ländern durch den Gemeinderat.

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🔗 Quelle: bpb — Bürgermeister ↗Ausführlicher Artikel: Bürgermeister verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Kabinett (Bundeskabinett)

Ämter

Bundesregierung im engeren Sinn — Bundeskanzler + alle Bundesminister. Trifft Beschlüsse zu Gesetzentwürfen vor Einbringung in den Bundestag. Tagt mittwochs.

Das Bundeskabinett besteht aus dem Bundeskanzler und allen Bundesministern. Es ist das zentrale Beratungs- und Entscheidungsgremium der Bundesregierung (Art. 62 GG).

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🔗 Quelle: Bundeskabinett auf bundesregierung.de ↗Ausführlicher Artikel: Kabinett (Bundeskabinett) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Kanzler-, Ressort- und Kollegialprinzip

Ämter

Drei Grundsätze der Regierungsarbeit (Art. 65 GG): Der Kanzler gibt die Richtlinien der Politik vor (Kanzlerprinzip), jedes Ministerium führt sein Ressort eigenverantwortlich (Ressortprinzip), über Streitfragen entscheidet das Kabinett gemeinsam (Kollegialprinzip).

Artikel 65 GG ordnet das Zusammenspiel in der Bundesregierung über drei Prinzipien. Kanzlerprinzip: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.

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🔗 Quelle: Grundgesetz, Art. 65 (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 65 GG ↗

Karenzzeit

Ämter

Wartefrist für ausscheidende Regierungsmitglieder: Eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes muss in den ersten 18 Monaten nach dem Ausscheiden angezeigt werden; die Bundesregierung kann sie bis zu 12, in Ausnahmefällen 18 Monate untersagen (§§ 6a, 6b BMinG).

Die Karenzzeit soll Interessenkonflikte beim Wechsel aus einem Regierungsamt in die Wirtschaft begrenzen — etwa wenn ein früherer Minister in eine Branche wechselt, für die er zuvor zuständig war. Amtswissen und Kontakte sollen nicht nahtlos verwertet werden können.

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🔗 Quelle: Bundesministergesetz §§ 6a ff. (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: §§ 6a–6d BMinG ↗

Landrat (Landkreis)

Ämter

Spitze eines Landkreises: Der Landrat leitet die Kreisverwaltung und ist zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde. Der Landkreis bündelt Aufgaben, die einzelne Gemeinden überfordern (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Abfall, ÖPNV).

Der Landkreis (in manchen Ländern „Kreis") ist ein Gemeindeverband oberhalb der kreisangehörigen Gemeinden. Er nimmt überörtliche Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit einzelner Gemeinden übersteigen — etwa Kreiskrankenhäuser, weiterführende Schulen, Abfallwirtschaft, Rettungsdienst und öffentlichen Personennahverkehr. Kreisfreie Städte erfüllen diese Aufgaben selbst.

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🔗 Quelle: Deutscher Landkreistag — Aufgaben der Landkreise ↗Ausführlicher Artikel: Landrat (Landkreis) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Ministerpräsident

Ämter

Regierungschef eines Bundeslandes. Wird vom Landtag gewählt, ernennt die Landesminister, repräsentiert das Land im Bundesrat. In Berlin/Bremen/Hamburg heißt das Amt Regierender Bürgermeister, Bürgermeister bzw. Erster Bürgermeister.

Verankert in der jeweiligen Landesverfassung. Wahl erfolgt im Landtag — meist mit absoluter Mehrheit der Mitglieder, in mehreren Wahlgängen wenn nötig.

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🔗 Quelle: Bundesrat — Mitglieder ↗Ausführlicher Artikel: Ministerpräsident verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Nationaler Sicherheitsrat

Ämter

Kabinettsausschuss unter Vorsitz des Bundeskanzlers, der seit dem 1. Januar 2026 die Sicherheitspolitik der Bundesregierung ressortübergreifend koordiniert — von innerer und äußerer über wirtschaftliche und digitale Sicherheit bis zur zivilen und militärischen Verteidigung.

Der Nationale Sicherheitsrat ist ein Kabinettsausschuss der Bundesregierung. Die Bundesregierung beschloss seine Einsetzung am 27. August 2025; die Arbeit nahm das Gremium zum 1. Januar 2026 auf.

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🔗 Quelle: Bundesregierung — Der Nationale Sicherheitsrat ↗

Sicherheitsbehörden

Ämter

Sammelbegriff für Polizeien, Nachrichtendienste und Zollbehörden. Sie haben getrennte Aufgaben und getrennte Gesetze — die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten ist ein tragendes Prinzip.

Zu unterscheiden sind drei Stränge. Die Polizeien des Bundes und der Länder wehren Gefahren ab und verfolgen Straftaten. Die Nachrichtendienste beschaffen Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Der Zoll überwacht den Warenverkehr und bekämpft Schwarzarbeit.

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🔗 Quelle: Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) ↗

Staatsregierung / Landesregierung

Ämter

Exekutive eines Bundeslandes — bestehend aus Ministerpräsident und Landesministern. Vollzieht Bundes- und Landesrecht, leitet die Landesverwaltung. Heißt in Bayern und Sachsen „Staatsregierung", in anderen Ländern „Landesregierung" oder „Senat".

Größe variiert: typisch 8–12 Ressorts (Inneres, Finanzen, Bildung, Justiz, Wirtschaft, Soziales, Verkehr, Umwelt, Gesundheit, Wissenschaft, Landwirtschaft, Bauen).

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🔗 Quelle: Bundesregierung — Föderalismus ↗

Verfassungsschutz

Ämter

Inlandsnachrichtendienste der Bundesrepublik — Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) + 16 Landesämter. Aufgabe: Beobachtung extremistischer Bestrebungen, Spionageabwehr, Geheimschutz. Keine Polizeibefugnisse.

Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sitzt in Köln, untersteht dem Innenministerium (BMI). 16 Landesämter beobachten in ihrem Bundesland.

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🔗 Quelle: BfV — Bundesamt für Verfassungsschutz ↗

Wehrbeauftragter

Ämter

Hilfsorgan des Bundestages zur Kontrolle der Bundeswehr und Schutz der Grundrechte der Soldaten. Wird für 5 Jahre vom Bundestag gewählt. Aktuell: Henning Otte (CDU, seit 2025; Vorgängerin Eva Högl, SPD, 2020–2025).

Verfassungsrechtlich verankert in Art. 45b GG. Soldaten können sich direkt — auch anonym — an den Wehrbeauftragten wenden, ohne den Dienstweg einzuhalten.

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🔗 Quelle: Bundestag — Wehrbeauftragte ↗

Verfahren26 Begriffe

1./2./3. Lesung

Verfahren

Stationen eines Gesetzes im Bundestag. 1. Lesung: Vorstellung und Überweisung an Ausschüsse. 2. Lesung: Aussprache + Änderungsanträge. 3. Lesung: Schlussabstimmung.

1. Lesung: Der Gesetzentwurf wird im Plenum eingebracht (Bundesregierung, Bundesrat oder Fraktion). Es gibt eine kurze Aussprache, dann wird er an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

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🔗 Quelle: Bundestag — Vom Entwurf zum Gesetz ↗Ausführlicher Artikel: 1./2./3. Lesung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Aktuelle Stunde

Verfahren

Kurze Debatte im Bundestag von 60 Minuten zu einem politisch aktuellen Thema. Jede Fraktion kann sie auf Antrag einberufen — Redebeiträge sind auf 5 Minuten begrenzt, alle Fraktionen kommen zu Wort.

Geregelt in den §§ 105–106 der Geschäftsordnung des Bundestages. Die Aktuelle Stunde ist ein Instrument der Opposition, um Themen kurzfristig auf die Tagesordnung zu setzen — eine Mehrheit ist für den Antrag nicht erforderlich.

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🔗 Quelle: Bundestag — Aktuelle Stunde (Glossar) ↗Ausführlicher Artikel: Aktuelle Stunde verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Bundesgesetzblatt (BGBl.)

Verfahren

Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung.

Verkündet werden Gesetze, Rechtsverordnungen, völkerrechtliche Verträge und Bekanntmachungen mit Außenwirkung. Herausgeber: Bundesministerium der Justiz.

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🔗 Quelle: Bundesgesetzblatt online ↗Ausführlicher Artikel: Bundesgesetzblatt (BGBl.) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Bundeshaushalt

Verfahren

Der jährliche Finanzplan des Bundes: Er stellt alle erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben gegenüber und wird vom Bundestag als Haushaltsgesetz beschlossen (Art. 110 GG). Ohne beschlossenen Haushalt gilt die vorläufige Haushaltsführung.

Der Bundeshaushalt weist für ein Haushaltsjahr alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus und muss grundsätzlich ausgeglichen sein. Er wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt (Art. 110 GG) und ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Finanzpolitik.

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🔗 Quelle: Bundesministerium der Finanzen — Bundeshaushalt ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 110 GG ↗📊 Bundeshaushalt in Zahlen →

Bürgerdialog

Verfahren

Veranstaltungsformat, bei dem politische Entscheidungsträger direkt mit Bürgern ins Gespräch kommen. Häufig vom Bundespräsidenten oder Bundesministerien organisiert.

Bürgerdialoge sind moderierte Veranstaltungen, in denen Bürger direkt mit politischen Entscheidungsträgern sprechen können — Bundespräsident, Kanzler, Minister, Abgeordnete.

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🔗 Quelle: Bürgerdialoge — Bundespräsident ↗

Gesetzesinitiative

Verfahren

Das Recht, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen (Art. 76 Abs. 1 GG). Nur drei Wege sind möglich: aus der Mitte des Bundestags (Fraktion oder 5 % der Abgeordneten), durch die Bundesregierung oder durch den Bundesrat.

Bevor über ein Gesetz beraten wird, muss es jemand einbringen. Artikel 76 Abs. 1 GG nennt abschließend drei Initiativberechtigte: die Bundesregierung, den Bundesrat und „die Mitte des Bundestages".

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🔗 Quelle: Grundgesetz, Art. 76 (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 76 Abs. 1 GG ↗Ausführlicher Artikel: Gesetzesinitiative verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Kanzlermehrheit

Verfahren

Die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (absolute Mehrheit nach Art. 121 GG) — nötig zur Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG) und für ein konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG). Im 21. Bundestag (630 Sitze): mindestens 316 Stimmen.

Anders als bei einfachen Beschlüssen (Mehrheit der Abstimmenden) zählt hier die Mehrheit aller Mitglieder — Enthaltungen und Abwesenheiten wirken faktisch wie Nein-Stimmen.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 63, 67, 121 — gesetze-im-internet.de ↗Ausführlicher Artikel: Kanzlermehrheit verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Katastrophen- und Zivilschutz

Verfahren

Geteilte Zuständigkeit: Der Katastrophenschutz im Frieden liegt bei den Ländern, der Zivilschutz im Verteidigungsfall beim Bund.

Die Aufgabenteilung überrascht viele: Bei Hochwasser, Sturm oder Großbränden sind die Länder und ihre Kommunen zuständig. Der Bund kommt originär erst im Verteidigungsfall ins Spiel — der Zivilschutz ist nach Art. 73 GG Bundessache.

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🔗 Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ↗

Kleine / Große Anfrage

Verfahren

Schriftliches Auskunftsmittel der Opposition. Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet, Große Anfragen werden zusätzlich im Plenum debattiert. Beide Werkzeuge dienen der parlamentarischen Kontrolle der Regierung.

Grundlage sind die §§ 100–104 der Geschäftsordnung des Bundestages. Antragsberechtigt sind eine Fraktion oder 5 % der Mitglieder — also auch kleinere Fraktionen.

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🔗 Quelle: Bundestag — Anfragen ↗Ausführlicher Artikel: Kleine / Große Anfrage verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Koalition

Verfahren

Bündnis mehrerer Parteien, die sich zusammenschließen, um gemeinsam eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit zu bilden. Grundlage ist meist ein Koalitionsvertrag. Im 21. Bundestag regieren CDU/CSU und SPD gemeinsam.

Da bei der Verhältniswahl selten eine Partei allein die absolute Mehrheit erreicht, schließen sich in der Regel mehrere Parteien zu einer Koalition zusammen, um den Bundeskanzler zu wählen und die Regierung zu tragen.

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🔗 Quelle: bpb — Koalition (Politiklexikon) ↗Ausführlicher Artikel: Koalition verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Koalitionsvertrag

Verfahren

Schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien einer Regierungskoalition. Legt politische Vorhaben für die Wahlperiode fest. Rechtlich nicht bindend, politisch in der Regel verbindlich.

Der Koalitionsvertrag ist die schriftliche Grundlage einer Bundesregierung aus mehreren Parteien. Er listet die wichtigsten politischen Vorhaben, die geplanten Gesetze und die Verteilung der Ministerien auf.

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🔗 Quelle: Plenarprotokolle BTW 2025 — Regierungsbildung ↗Ausführlicher Artikel: Koalitionsvertrag verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Kontingentflüchtlinge

Verfahren

Menschen, die im Rahmen eines Bundesaufnahme-Programms in einer festgelegten Anzahl (Kontingent) aufgenommen werden — nicht über Asylantrag. Beispiel: Resettlement-Programm 2026 für besonders Schutzbedürftige aus UNHCR-Listen.

Kontingentflüchtlinge werden auf Grundlage einer Aufnahme-Anordnung des BMI nach § 23 Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Sie durchlaufen kein klassisches Asylverfahren — der Schutzbedarf gilt durch das Programm als anerkannt.

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🔗 Quelle: BAMF — Resettlement und humanitäre Aufnahme ↗

Misstrauensvotum

Verfahren

Antrag im Bundestag, dem Bundeskanzler das Misstrauen auszusprechen. Konstruktiv (Art. 67 GG): nur erfolgreich, wenn gleichzeitig ein Nachfolger mit Mehrheit gewählt wird.

Das konstruktive Misstrauensvotum (Art. 67 GG) erlaubt dem Bundestag, dem Bundeskanzler das Misstrauen auszusprechen — aber nur, wenn er gleichzeitig mit Mehrheit einen Nachfolger wählt.

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🔗 Quelle: Misstrauensvotum — bpb Politiklexikon ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 67 GG ↗Ausführlicher Artikel: Misstrauensvotum verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Nachtragshaushalt

Verfahren

Gesetz, das den laufenden Bundeshaushalt während des Haushaltsjahres ändert — etwa bei unerwarteten Mehrausgaben oder Mindereinnahmen. Es gelten dieselben Verfahrensregeln wie beim Haushaltsgesetz; der Entwurf ist bis zum Jahresende einzubringen (§ 33 BHO).

Der Bundeshaushalt wird vorab für ein Jahr beschlossen. Entwickeln sich Einnahmen oder Ausgaben deutlich anders als geplant — etwa in Krisen —, bringt die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt ein: ein Änderungsgesetz zu Haushaltsgesetz und Haushaltsplan.

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🔗 Quelle: Bundeshaushaltsordnung § 33 (gesetze-im-internet.de) ↗⚖ Rechtsgrundlage: § 33 BHO ↗

Öffentliche Anhörung

Verfahren

Ausschüsse des Bundestages laden Sachverständige (Wissenschaftler, Verbände, Praktiker) zu einem Gesetzentwurf ein. Öffentlich, mit Live-Stream auf bundestag.de.

Anhörungen sind das Hauptinstrument, mit dem das Parlament externe Expertise einholt. Jede Fraktion benennt Sachverständige — die Zusammensetzung spiegelt das Stärkeverhältnis im Ausschuss.

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🔗 Quelle: Bundestag — Ausschüsse + Anhörungen ↗

Petition

Verfahren

Schriftliche Bitte oder Beschwerde an den Bundestag. Grundrecht (Art. 17 GG). Ab 30.000 Mitzeichnungen (innerhalb von sechs Wochen) wird sie öffentlich im Petitionsausschuss beraten.

Regierungserklärung

Verfahren

Programmatische Rede des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers im Bundestag, in der die Regierung Ziele, Maßnahmen oder die eigene Position zu einem aktuellen Thema darlegt. Dauert typischerweise 30–60 Minuten, wird live im Parlamentsfernsehen übertragen.

Die Regierungserklärung hat keine eigene Rechtsgrundlage im Grundgesetz, ist aber parlamentarische Gewohnheit. Geregelt ist sie in § 43 der Geschäftsordnung des Bundestages — dort steht das Recht der Bundesregierung, jederzeit das Wort zu ergreifen.

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🔗 Quelle: Bundestag — Geschäftsordnung § 43 ↗

Sondierung (Sondierungsgespräche)

Verfahren

Vorgespräche möglicher Koalitionspartner nach einer Wahl. In der Sondierung loten die Parteien aus, ob eine Regierungsbildung inhaltlich und rechnerisch tragfähig ist — erst danach beginnen die eigentlichen Koalitionsverhandlungen.

Sondierungsgespräche sind die informelle Vorstufe der Regierungsbildung. Nach der Wahl prüfen mögliche Partner zunächst unverbindlich, ob genug inhaltliche Schnittmengen und eine ausreichende Mehrheit für ein Bündnis bestehen.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Regierungsbildung — bpb (Das politische System Deutschlands) ↗Ausführlicher Artikel: Sondierung (Sondierungsgespräche) verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Umweltzone

Verfahren

Abgegrenzte Innenstadt-Bereiche, in die nur Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffklasse 4) einfahren dürfen. Verkehrs- und Luftreinhaltungsinstrument auf Grundlage der EU-Luftqualitätsrichtlinie.

Umweltzonen wurden in Deutschland seit 2008 eingerichtet — Rechtsgrundlage ist die 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (35. BImSchV). Hintergrund: EU-Richtlinie 2008/50/EG zur Luftqualität und der Druck der EU-Kommission auf Mitgliedstaaten wegen NOx- und Feinstaub-Überschreitungen.

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🔗 Quelle: Umweltbundesamt — Umweltzonen in Deutschland ↗

Verkündung

Verfahren

Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes.

Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird ein Gesetz von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt, also unterschrieben. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet — erst damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen (Art. 82 Abs. 1 GG).

2 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 82 — gesetze-im-internet.de ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 82 GG ↗Ausführlicher Artikel: Verkündung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Vermittlungsausschuss

Verfahren

Gemeinsames Gremium aus 16 Bundestagsabgeordneten und 16 Bundesratsmitgliedern. Wird angerufen, wenn Bundestag und Bundesrat sich bei einem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht einig sind.

Der Vermittlungsausschuss tagt nach Art. 77 Abs. 2 Grundgesetz, wenn der Bundesrat einem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zustimmt — oder wenn Bundestag und Bundesrat unterschiedliche Auffassungen haben.

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Vermittlungsausschuss — bpb Politiklexikon ↗Ausführlicher Artikel: Vermittlungsausschuss verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Vertrauensfrage

Verfahren

Vom Bundeskanzler an den Bundestag gestellte Frage, ob die Mehrheit ihm noch das Vertrauen ausspricht. Verliert er die Abstimmung, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen (Art. 68 GG).

Volksbegehren

Verfahren

Verfahren der direkten Demokratie in den Bundesländern: Eine in der Landesverfassung festgelegte Mindestzahl von Stimmberechtigten zwingt das Parlament, sich mit einem Anliegen — meist einem fertigen Gesetzentwurf — zu befassen. Bleibt der Landtag dahinter zurück, folgt in der Regel ein Volksentscheid.

Beim Volksbegehren zwingt eine verfassungsgemäß festgelegte Mindestanzahl von Stimmberechtigten das Parlament oder die Regierung, sich mit bestimmten Fragen neu auseinanderzusetzen — etwa einen von den Initiatoren erarbeiteten Gesetzentwurf zu behandeln (Definition nach bpb-Politiklexikon).

3 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: bpb-Politiklexikon — Volksabstimmung (Volksbefragung/Volksbegehren) ↗Ausführlicher Artikel: Volksbegehren verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Volksentscheid / Volksbegehren

Verfahren

Direktdemokratisches Instrument auf Landes- und Kommunalebene — auf Bundesebene nicht zugelassen (außer bei Neugliederung der Länder, Art. 29 GG).

Die Bundesländer haben unterschiedliche Schwellen. Gemessen an unserem Länder-Datensatz (Stand 19.07.2026): Volksbegehren verlangen 5 bis 10 % der Stimmberechtigten, beim Volksentscheid liegen die Zustimmungsquoren für einfache Gesetze zwischen 15 und 25 % — Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen kennen dort gar keines. Für Verfassungsänderungen sind die Hürden deutlich höher (40 bis 50 %).

2 weitere Absätze beim Öffnen

🔗 Quelle: Mehr Demokratie e.V. — Übersicht Direkte Demokratie ↗Ausführlicher Artikel: Volksentscheid / Volksbegehren verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Wehrpflicht und Wehrdienst

Verfahren

Die allgemeine Wehrpflicht besteht im Grundgesetz fort, ist seit 2011 aber ausgesetzt — der Dienst erfolgt seither freiwillig. Eine Reaktivierung wäre durch einfaches Gesetz möglich.

Häufig heißt es, die Wehrpflicht sei abgeschafft. Das trifft nicht zu: Art. 12a des Grundgesetzes erlaubt sie weiterhin, und das Wehrpflichtgesetz gilt fort. Ausgesetzt ist seit dem 1. Juli 2011 nur die Einberufung im Frieden.

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🔗 Quelle: Grundgesetz Art. 12a — Wehr- und Dienstpflicht ↗⚖ Rechtsgrundlage: Art. 12a GG ↗

Zustimmungsgesetz / Einspruchsgesetz

Verfahren

Zwei Typen von Bundesgesetzen mit unterschiedlicher Rolle des Bundesrates: Zustimmungsgesetze brauchen die ausdrückliche Mehrheit im Bundesrat, Einspruchsgesetze können vom Bundestag auch gegen den Bundesrat verabschiedet werden.

Verankert in Artikel 77 und 78 Grundgesetz. Welcher Typ vorliegt, ergibt sich aus dem Inhalt des Gesetzes — Die Zustimmungspflicht ist in der Verfassung enumerativ aufgezählt: Verfassungsänderungen, Finanz-Bund-Länder-Verteilung, Eingriffe in die Verwaltungshoheit der Länder.

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🔗 Quelle: Bundesrat — Zustimmungs- und Einspruchsgesetze ↗Ausführlicher Artikel: Zustimmungsgesetz / Einspruchsgesetz verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

Statistik8 Begriffe

Arbeitslosenquote

Statistik

Anteil der bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos registrierten Personen an allen zivilen Erwerbspersonen. Wird monatlich von der BA veröffentlicht. Zu unterscheiden von der ILO-Erwerbslosenquote nach internationaler Methodik.

Berechnung BA-Methode: arbeitslos gemeldete Personen / (Erwerbstätige + Arbeitslose) × 100. Voraussetzungen für Zählung: Meldung bei der BA, weniger als 15 Stunden/Woche beschäftigt, der Vermittlung verfügbar.

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🔗 Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Monatsbericht ↗

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

Statistik

Gesamtwert aller im Inland in einem Jahr produzierten Waren und Dienstleistungen — der zentrale Wohlstandsindikator. Deutschland 2025: rund 4,47 Billionen € nominal (Destatis).

Berechnung quartalsweise durch das Statistische Bundesamt (Destatis). „Real" = preisbereinigt (Vergleichbarkeit über Jahre), „nominal" = zu laufenden Preisen.

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🔗 Quelle: Destatis — BIP-Schnellschätzung ↗

Destatis (Statistisches Bundesamt)

Statistik

Zentrale Statistikbehörde des Bundes mit Sitz in Wiesbaden. Erhebt, prüft und veröffentlicht amtliche Daten zu Wirtschaft, Bevölkerung, Preisen, Arbeitsmarkt, Außenhandel und Umwelt — als Grundlage für Politik, Forschung und Öffentlichkeit.

Gesetzliche Grundlage: Bundesstatistikgesetz (BStatG). Destatis ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums — fachlich unabhängig in der Methodik nach europäischem Statistik-Code of Practice.

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🔗 Quelle: destatis.de — Themen ↗

Inflation (HVPI / VPI)

Statistik

Allgemeines Preisniveau-Wachstum. Gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI, national) oder Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI, EU-vergleichbar). 2-%-Ziel der EZB.

Warenkorb: rund 700 Güter/Dienstleistungen, gewichtet nach durchschnittlichem Haushaltsverbrauch. Wird monatlich von Destatis erhoben.

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🔗 Quelle: Destatis — Verbraucherpreise ↗

Mikrozensus

Statistik

Größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland: Rund 1 % der Bevölkerung wird zu Lebens-, Erwerbs- und Wohnsituation befragt. Auskunftspflichtig, durchgeführt von den Statistischen Ämtern. Liefert u. a. die Daten zur ILO-Erwerbslosenquote.

Der Mikrozensus ist eine amtliche Stichprobenerhebung, bei der jährlich etwa 1 % aller Haushalte (rund 800.000 Personen) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Bildung und Wohnen befragt werden. Rechtsgrundlage ist das Mikrozensusgesetz.

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🔗 Quelle: Destatis — Mikrozensus ↗

Nominallohnindex

Statistik

Destatis-Index für die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) aller Arbeitnehmer. Politisch relevant, weil die jährliche Anpassung der Abgeordnetendiäten daran gekoppelt ist (§ 11 Abs. 4 AbgG).

Der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes misst, wie sich die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmer in der Gesamtwirtschaft verändern. „Nominal" bedeutet: vor Abzug der Preisentwicklung.

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🔗 Quelle: Statistisches Bundesamt — Reallöhne und Nominallöhne ↗⚖ Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 4 AbgG ↗

Schuldenstandsquote

Statistik

Staatsschulden im Verhältnis zum BIP. Maastricht-Kriterium der EU: 60 %. Deutschland 2025: ca. 63 % — knapp über Schwelle, aber im EU-Vergleich unteres Drittel.

Berücksichtigt Schulden aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen) ohne öffentliche Unternehmen. Berechnet nach EU-einheitlicher Methodik (ESVG 2010).

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🔗 Quelle: Eurostat — Government Debt ↗

Wahlbeteiligung

Statistik

Anteil der Wahlberechtigten, die tatsächlich gewählt haben. BTW 2025: 82,5 % — der höchste Wert seit der Wiedervereinigung. Indikator für demokratische Vitalität, aber auch für Polarisierung.

Die Wahlbeteiligung gibt an, wie viel Prozent der Wahlberechtigten tatsächlich an einer Wahl teilgenommen haben. Sie ist eine zentrale Kennzahl für die demokratische Vitalität.

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🔗 Quelle: Bundeswahlleiterin — Endgültiges Ergebnis BTW 2025 ↗Ausführlicher Artikel: Wahlbeteiligung verständlich erklärtMit Zusammenfassung, Beispielen und den Daten dazu →

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Häufige Fragen zum Glossar

Woher stammen die Definitionen im Glossar?

Jeder Eintrag nennt seine amtliche Quelle mit Direktlink — Bundestag, Bundeswahlleiterin, Gesetzestext oder Statistisches Bundesamt. Die Kurzdefinition ist eine Zusammenfassung in eigenen Worten, die Langform erklärt das Verfahren; nachprüfbar bleibt beides über die verlinkte Quelle. Wo ein Grundgesetz-Artikel einschlägig ist, steht er mit Artikelnummer dabei.

Was ist der Unterschied zwischen Glossar, Abkürzungsverzeichnis und den Erklärartikeln?

Das Glossar erklärt Begriffe in wenigen Absätzen — derzeit 211 in 9 Kategorien. Das Abkürzungsverzeichnis löst nur Kürzel auf (MdB, LTW, FGW). Zu 90 Begriffen gibt es zusätzlich einen ausführlichen Artikel mit Zahlen und Grafiken; der Eintrag verlinkt ihn dann.

Warum haben manche Begriffe ein Beispiel und andere nicht?

Ein Beispiel steht dort, wo es die Definition trägt — etwa eine konkrete Abstimmung, ein amtliches Ergebnis, eine Frist aus einem laufenden Verfahren. Bei rein rechtlichen Begriffen wäre ein erfundenes Beispiel eine Behauptung ohne Beleg; dann steht keines da. Derzeit sind es 57 von 211 Einträgen.

Ist das Glossar politisch neutral?

Ja, und das ist die Bedingung, unter der es gebaut ist: Begriffe werden beschrieben, nicht bewertet. Wo ein Begriff politisch umstritten ist, nennt der Eintrag die Positionen als Positionen — nicht als Wahrheit. Steht in einer Definition eine Zahl, steht die Quelle daneben. Wenn du eine Stelle findest, die eine Haltung transportiert, ist das ein Fehler und wir korrigieren ihn: Kontakt.

Wie finde ich einen Begriff, der hier nicht steht?

Die Suche durchsucht Glossar, Abkürzungen, Artikel und alle Datenseiten gemeinsam und kennt auch Synonyme — „wieviel verdient ein Abgeordneter“ findet den Eintrag zur Abgeordnetenentschädigung. Fehlt ein Begriff wirklich, nehmen wir ihn auf: Das Glossar wird kuratiert erweitert, nicht automatisch gefüllt.

Siehe auch

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