Werde aktiv · Petitionen
Petitionen — wenn viele dasselbe wollen
Eine Petition ist der direkteste Weg, ein Anliegen offiziell an das Parlament zu bringen — ohne Partei, ohne Mandat, ohne Geld. Jede Person darf das. So funktioniert es beim Deutschen Bundestag.
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
30.000
Quorum für öffentliche Beratung
Seit 01.07.2024 (vorher 50.000). Wird das Quorum in der Frist erreicht, berät der Ausschuss in der Regel öffentlich.
6 Wochen
Mitzeichnungsfrist
Zeitraum, in dem eine öffentliche Petition online mitgezeichnet werden kann (seit 01.07.2024, vorher 4 Wochen).
Art. 17 GG
Grundrecht für alle
Jedermann-Grundrecht: jede Person, einzeln oder gemeinsam, ohne Altersgrenze und unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
9.260
Petitionen 2024
An den Petitionsausschuss gerichtet (−18,8 % ggü. 2023). Quelle: Jahresbericht 2025, BT-Drs. 21/1900.
Welche Petitionen es gibt
Einzelpetition
Der Normalfall: vertraulich bearbeitet, nicht im Internet veröffentlicht. Geeignet für persönliche Anliegen.
Öffentliche Petition
Wird auf epetitionen.bundestag.de veröffentlicht und kann online mitgezeichnet und diskutiert werden. Kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung.
Unterschied: Bitte oder Beschwerde?
- Bitte — zielt auf ein künftiges Tun oder Unterlassen des Staates (z. B. eine Gesetzesänderung).
- Beschwerde — beanstandet ein bereits erfolgtes oder andauerndes Verhalten staatlicher Stellen.
So läuft eine Petition
- 01Petent
Einreichen
Online über das Petitionsportal des Bundestages oder schriftlich per Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Jede Person darf petitionieren — unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Alter.
- 02Ausschussdienst
Zulässigkeit prüfen
Geprüft wird u. a., ob der Bundestag zuständig ist, das Anliegen verständlich und der Absender erkennbar ist.
- 03Petitionsausschuss
Ggf. veröffentlichen
Auf Antrag und bei Eignung wird die Petition als „öffentliche Petition" auf epetitionen.bundestag.de veröffentlicht — dann mitzeichenbar und diskutierbar. Kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung.
- 04Öffentlichkeit
Mitzeichnen (6 Wochen)
Veröffentlichte Petitionen können 6 Wochen lang online mitgezeichnet und im Forum diskutiert werden.
- 05Petitionsausschuss
Beraten
Sachaufklärung (u. a. Stellungnahme der Bundesregierung), dann Beratung und Beschlussempfehlung an das Plenum. Ab 30.000 Mitzeichnungen in der Regel öffentliche Beratung mit Rederecht des Petenten.
- 06Bundestag
Bescheid
Der Bundestag beschließt über die Empfehlung; der Petent erhält einen schriftlichen Bescheid mit Begründung (z. B. „der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen").
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Mitzeichnen und Einreichen laufen direkt über das amtliche Petitionsportal des Bundestages. Du brauchst weder Partei noch Mandat — nur ein Anliegen.
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Der Petitionsausschuss
Er bearbeitet die an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden und ist der einzige Ausschuss, dessen Einrichtung das Grundgesetz ausdrücklich vorschreibt (Art. 45c GG). Er kann von der Bundesregierung Akten und Auskünfte verlangen sowie Betroffene und Sachverständige anhören.
Postanschrift
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Für schriftliche Petitionen mit eigenhändiger Unterschrift.
Online einreichen & mitzeichnen
epetitionen.bundestag.de ↗
Amtliches Petitionsportal — der direkte Weg ins Verfahren.
post.pet@bundestag.de ↗
Telefon
+49 30 227-35257 ↗
Fax: +49 30 227-36053
Quelle: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss (bundestag.de/petition, epetitionen.bundestag.de). Stand: Juni 2026.
Auch auf anderen Ebenen
Landtags-Petitionen
Für Anliegen in Landeszuständigkeit hat jedes Bundesland einen eigenen Petitionsausschuss. Gemeinsamer Einstieg über das Petitionsportal von Bund und Ländern.
Offizielle Seite ↗Europäische Bürgerinitiative
1.000.000 / 7 Staaten
Mit mindestens 1 Mio. Unterschriften aus mindestens 7 EU-Staaten (binnen 12 Monaten) kann die EU-Kommission aufgefordert werden, einen Rechtsakt vorzuschlagen.
Offizielle Seite ↗Petition an das EU-Parlament
Jeder Unionsbürger sowie Personen mit Wohnsitz in der EU können zu Themen im EU-Tätigkeitsbereich eine Petition an den Petitionsausschuss (PETI) richten.
Offizielle Seite ↗Live-Petitionen-Radar
Die Mitzeichnungs- und Quorumsstände führen die Portale tagesaktuell. PolitikCheck friert hier bewusst keine Zahlen ein — die jeweils aktuellen Stände stehen an der verlinkten Primärquelle.
Bundestag — in der Mitzeichnung
amtlichAmtlich: alle öffentlichen Petitionen, die derzeit in der 6-Wochen-Mitzeichnungsfrist stehen. Mit Titel, Mitzeichnerstand und Frist je Petition; Quorum für öffentliche Beratung: 30.000.
Live: Mitzeichnerstand · Frist · Quorum 30.000
Laufende Petitionen mitzeichnen ↗Bundestag — neu veröffentlicht
amtlichZuletzt zur Mitzeichnung freigegebene öffentliche Petitionen des Bundestages — der Startpunkt, wenn man früh dabei sein möchte.
Live: neueste öffentliche Petitionen
Übersicht öffentlicher Petitionen ↗openPetition — Bundesebene
Unabhängige zivilgesellschaftliche Plattform außerhalb des Bundestags. Laufende Kampagnen mit Unterschriftenstand und Ziel; Petitionen können von dort auch an Parlamente weitergeleitet werden.
Live: Unterschriftenstand · Ziel
Aktuelle Kampagnen auf openPetition ↗Was zählt der „Mitzeichnerstand"?
Eine öffentliche Petition kann 6 Wochen lang online mitgezeichnet werden. Erreicht sie in dieser Frist 30.000 Mitzeichnungen, berät der Petitionsausschuss in der Regel öffentlich — mit Rederecht für die Petentin oder den Petenten. Wie weit eine konkrete Petition ist, steht tagesaktuell direkt an der verlinkten Petition.
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Mitzeichnen und Einreichen laufen direkt über das amtliche Petitionsportal des Bundestages. Du brauchst weder Partei noch Mandat — nur ein Anliegen.
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Quellen-Erreichbarkeit zuletzt geprüft: 28. Juni 2026 (3/3 erreichbar, automatisierte Prüfung via scripts/petitionen-radar-pull.mjs). Es werden bewusst keine Mitzeichnungszahlen eingefroren — die Stände führt die jeweilige Primärquelle.
Petitionen in Zahlen
Amtliche Eckwerte aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses.
9.260
Petitionen 2024
Insgesamt beim Petitionsausschuss eingegangen — rund 37 pro Arbeitstag.
−18,8 %
Veränderung ggü. 2023
Rückgang der Gesamtzahl gegenüber dem Vorjahr.
3.897
elektronisch eingereicht
Mehr als ein Drittel aller Petitionen kam über das Online-Formular.
722.639
Mitzeichnungen 2024
Online-Unterstützungen öffentlicher Petitionen (2023: rund 1,59 Mio.).
> 5 Mio.
registrierte Nutzer
Gesamtzahl auf dem Petitionsportal; 179.742 kamen 2024 neu hinzu.
4
öffentliche Beratungen
Öffentliche Ausschusssitzungen 2024 (von 29 Sitzungen insgesamt).
Häufigste Themen 2024
Petitionen nach Geschäftsbereich des zuständigen Bundesministeriums (Auswahl der drei häufigsten).
Inneres und Heimat
1.526
u. a. innere Sicherheit, Migration, Staatsangehörigkeit
Arbeit und Soziales
1.279
u. a. Rente, Grundsicherung, soziale Absicherung
Justiz
1.203
u. a. Recht, Verfahren, Verbraucherschutz
Stand: Jahr 2024 · Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (BT-Drs. 21/1900, 15.10.2025). Veröffentlicht durch den Deutschen Bundestag. §43: ausschließlich amtliche, belegte Zahlen — nichts geschätzt.
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Amtliche Quellen
- Petitionsportal des Bundestages ↗
- Bundestag · Petitionsausschuss ↗
- Jahresbericht 2024 (BT-Drs. 21/1900, PDF) ↗
- 9.260 Petitionen 2024 (Bundestag, hib) ↗
- Art. 17 GG (amtlich) ↗
- Art. 45c GG (amtlich) ↗
- Quorum-Absenkung auf 30.000 (Bundestag, 2024) ↗
Stand: Juni 2026. Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein Quorum von 30.000 (vorher 50.000) und eine Mitzeichnungsfrist von 6 Wochen (vorher 4). Statistik aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für 2024 (BT-Drs. 21/1900). Art. 17 und Art. 45c GG zitiert nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG).
Dein Anliegen — der passende Weg
Vor der Petition lohnt ein Blick, welche Ebene für dein Anliegen zuständig ist und was sich per IFG-Anfrage bei Behörden erfragen lässt. Oder sprich Abgeordnete direkt an.
Siehe auch
Konkrete Wege, selbst Einfluss zu nehmen — von Wählen über Petition bis Engagement vor Ort.
Schritt für Schritt zur angemeldeten Demo — Checkliste, Ablauf, 48-Stunden-Frist und die zuständige Behörde je Bundesland.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus alle weiteren Beschlüsse des Bundestags (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Tagesaktuelle Nachrichten rund um Bundestag, Parteien und Wahlen — mit Quelle und Datum.