Werde aktiv · Petitionen
Petitionen — wenn viele dasselbe wollen
Eine Petition ist der direkteste Weg, ein Anliegen offiziell an das Parlament zu bringen — ohne Partei, ohne Mandat, ohne Geld. Jede Person darf das. So funktioniert es beim Deutschen Bundestag.
Kurz zusammengefasst
- Erreicht eine öffentliche Petition binnen der Frist das Quorum, wird der Einreicher in der Regel öffentlich angehört — 2025 gelang das zehnmal.
Petitionen in Zahlen
Amtliche Eckwerte aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses.
12.399
Petitionen 2025
Insgesamt beim Petitionsausschuss eingegangen.
+34 %
Veränderung ggü. 2024
Anstieg um 3.139 Petitionen gegenüber dem Vorjahr (2024: 9.260).
652
veröffentlichte Petitionen
Online zur Mitzeichnung veröffentlicht — fast 58 % mehr als 2024 (413).
511.965
Mitzeichnungen 2025
Online-Unterstützungen öffentlicher Petitionen im Berichtsjahr.
10
Petitionen über dem Quorum
Erreichten die 30.000 Mitzeichnungen — Anspruch auf öffentliche Beratung.
21/6000
Tätigkeitsbericht 2025
BT-Drucksache, dem Bundestagspräsidenten übergeben am 10.06.2026.
Der Weg durch den Ausschuss — als Trichter
Von 12.399 eingegangenen Petitionen wurden 652 online zur Mitzeichnung veröffentlicht; 10 erreichten das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen. Balkenbreiten logarithmisch skaliert, damit alle drei Stufen sichtbar bleiben.
Quelle: Tätigkeitsbericht 2025 (BT-Drs. 21/6000). Nicht veröffentlichte Petitionen werden trotzdem geprüft — der Trichter zeigt nur den öffentlichen Weg.
Häufigste Themen 2025
Petitionen nach Geschäftsbereich des zuständigen Bundesministeriums (Auswahl der drei häufigsten).
Inneres
1.606
u. a. innere Sicherheit, Migration, Staatsangehörigkeit
Arbeit und Soziales
1.581
u. a. Rente, Grundsicherung, soziale Absicherung
Justiz und Verbraucherschutz
1.571
u. a. Recht, Verfahren, Verbraucherschutz
Stand: Jahr 2025 · Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (BT-Drs. 21/6000, übergeben 10.06.2026). Veröffentlicht durch den Deutschen Bundestag. Ausschließlich amtliche, belegte Zahlen — nichts geschätzt.
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Mitzeichnen und Einreichen laufen direkt über das amtliche Petitionsportal des Bundestages. Du brauchst weder Partei noch Mandat — nur ein Anliegen.
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So funktioniert's
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
30.000
Quorum für öffentliche Beratung
Seit 01.07.2024 (vorher 50.000). Wird das Quorum in der Frist erreicht, berät der Ausschuss in der Regel öffentlich.
6 Wochen
Mitzeichnungsfrist
Zeitraum, in dem eine öffentliche Petition online mitgezeichnet werden kann (seit 01.07.2024, vorher 4 Wochen).
Art. 17 GG
Grundrecht für alle
Jedermann-Grundrecht: jede Person, einzeln oder gemeinsam, ohne Altersgrenze und unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
12.399
Petitionen 2025
An den Petitionsausschuss gerichtet (+34 % ggü. 2024). Quelle: Tätigkeitsbericht 2025, BT-Drs. 21/6000.
Welche Petitionen es gibt
Einzelpetition
Der Normalfall: vertraulich bearbeitet, nicht im Internet veröffentlicht. Geeignet für persönliche Anliegen.
Öffentliche Petition
Wird auf epetitionen.bundestag.de veröffentlicht und kann online mitgezeichnet und diskutiert werden. Kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung.
Unterschied: Bitte oder Beschwerde?
- Bitte — zielt auf ein künftiges Tun oder Unterlassen des Staates (z. B. eine Gesetzesänderung).
- Beschwerde — beanstandet ein bereits erfolgtes oder andauerndes Verhalten staatlicher Stellen.
So läuft eine Petition
- 01Petent
Einreichen
Online über das Petitionsportal des Bundestages oder schriftlich per Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Jede Person darf petitionieren — unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Alter.
- 02Ausschussdienst
Zulässigkeit prüfen
Geprüft wird u. a., ob der Bundestag zuständig ist, das Anliegen verständlich und der Absender erkennbar ist.
- 03Petitionsausschuss
Ggf. veröffentlichen
Auf Antrag und bei Eignung wird die Petition als „öffentliche Petition" auf epetitionen.bundestag.de veröffentlicht — dann mitzeichenbar und diskutierbar. Kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung.
- 04Öffentlichkeit
Mitzeichnen (6 Wochen)
Veröffentlichte Petitionen können 6 Wochen lang online mitgezeichnet und im Forum diskutiert werden.
- 05Petitionsausschuss
Beraten
Sachaufklärung (u. a. Stellungnahme der Bundesregierung), dann Beratung und Beschlussempfehlung an das Plenum. Ab 30.000 Mitzeichnungen in der Regel öffentliche Beratung mit Rederecht des Petenten.
- 06Bundestag
Bescheid
Der Bundestag beschließt über die Empfehlung; der Petent erhält einen schriftlichen Bescheid mit Begründung (z. B. „der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen").
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Der Petitionsausschuss
Er bearbeitet die an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden. Seine Einrichtung schreibt das Grundgesetz ausdrücklich vor (Art. 45c GG) — so wie die des Europa-, des Auswärtigen und des Verteidigungsausschusses (Art. 45 und 45a GG). Besonders ist er aus einem anderen Grund: Er ist der einzige Ausschuss, an den sich jede Person unmittelbar wenden kann — das Petitionsrecht aus Art. 17 GG gilt für jedermann, ohne Anwalt, ohne Frist, ohne Gebühr. Er kann von der Bundesregierung Akten und Auskünfte verlangen sowie Betroffene und Sachverständige anhören.
Postanschrift
Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Für schriftliche Petitionen mit eigenhändiger Unterschrift.
Online einreichen & mitzeichnen
epetitionen.bundestag.de ↗
Amtliches Petitionsportal — der direkte Weg ins Verfahren.
post.pet@bundestag.de ↗
Telefon
+49 30 227-35257 ↗
Fax: +49 30 227-36053
Quelle: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss (bundestag.de/petition, epetitionen.bundestag.de). Die Kontaktwege sind zuletzt im Juni 2026 geprüft worden; die Petitionsliste weiter oben wird täglich aktualisiert.
Auch auf anderen Ebenen
Landtags-Petitionen
Für Anliegen in Landeszuständigkeit hat jedes Bundesland einen eigenen Petitionsausschuss. Gemeinsamer Einstieg über das Petitionsportal von Bund und Ländern.
Offizielle Seite ↗Europäische Bürgerinitiative
1.000.000 / 7 Staaten
Mit mindestens 1 Mio. Unterschriften aus mindestens 7 EU-Staaten (binnen 12 Monaten) kann die EU-Kommission aufgefordert werden, einen Rechtsakt vorzuschlagen.
Offizielle Seite ↗Petition an das EU-Parlament
Jeder Unionsbürger sowie Personen mit Wohnsitz in der EU können zu Themen im EU-Tätigkeitsbereich eine Petition an den Petitionsausschuss (PETI) richten.
Offizielle Seite ↗Mitzeichnungs-Radar
Tagesaktuelle Zahlenstände laufender öffentlicher Petitionen — ab 30.000 Mitzeichnungen (Quorum) berät der Petitionsausschuss öffentlich. Gezeigt sind die 8 mit den meisten Mitzeichnungen von derzeit 85 laufenden. Stand 28.08. · Quelle: epetitionen.bundestag.de.
- Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes ↗Quorum erreicht77.454 · bis 31.08.
- Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten ↗Quorum erreicht42.834 · bis 15.09.
- Weiterhin Absicherung der ambulanten frauenärztlichen Versorgung (Änderung des GKV-Beitrag… ↗6.901 · bis 07.10.
- Grundlegende Reform der Werkstätten für behinderte Menschen ↗1.931 · bis 08.09.
- Konsequentere Verfolgung und Sanktionierung von schwerer und vorsätzlicher Tierquälerei ↗1.900 · bis 22.09.
- Keine Umsetzung der geplanten Reform der Fahrschulausbildung in ihrer derzeitigen Form ↗880 · bis 01.10.
- Anpassung der medizinischen Versorgung an den steigenden Versorgungsbedarf statt einer Red… ↗566 · bis 07.10.
- Änderung des "GKV-Spargesetz" der Bundesregierung ↗528 · bis 03.09.
Live-Petitionen-Radar
Die Mitzeichnungs- und Quorumsstände führen die Portale tagesaktuell. PolitikCheck friert hier bewusst keine Zahlen ein — die jeweils aktuellen Stände stehen an der verlinkten Primärquelle.
Bundestag — in der Mitzeichnung
amtlichAmtlich: alle öffentlichen Petitionen, die derzeit in der 6-Wochen-Mitzeichnungsfrist stehen. Mit Titel, Mitzeichnerstand und Frist je Petition; Quorum für öffentliche Beratung: 30.000.
Live: Mitzeichnerstand · Frist · Quorum 30.000
Laufende Petitionen mitzeichnen ↗Bundestag — neu veröffentlicht
amtlichZuletzt zur Mitzeichnung freigegebene öffentliche Petitionen des Bundestages — der Startpunkt, wenn man früh dabei sein möchte.
Live: neueste öffentliche Petitionen
Übersicht öffentlicher Petitionen ↗openPetition — Bundesebene
Unabhängige zivilgesellschaftliche Plattform außerhalb des Bundestags. Laufende Kampagnen mit Unterschriftenstand und Ziel; Petitionen können von dort auch an Parlamente weitergeleitet werden.
Live: Unterschriftenstand · Ziel
Aktuelle Kampagnen auf openPetition ↗Was zählt der „Mitzeichnerstand“?
Eine öffentliche Petition kann 6 Wochen lang online mitgezeichnet werden. Erreicht sie in dieser Frist 30.000 Mitzeichnungen, berät der Petitionsausschuss in der Regel öffentlich — mit Rederecht für die Petentin oder den Petenten. Wie weit eine konkrete Petition ist, steht tagesaktuell direkt an der verlinkten Petition.
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Quellen-Erreichbarkeit zuletzt geprüft: 24. August 2026 (3/3 erreichbar, automatisierte wöchentliche Prüfung). Es werden bewusst keine Mitzeichnungszahlen eingefroren — die Stände führt die jeweilige Primärquelle.
Amtliche Quellen
- Petitionsportal des Bundestages ↗
- Bundestag · Petitionsausschuss ↗
- Tätigkeitsbericht 2025 (BT-Drs. 21/6000, Bundestag-Textarchiv) ↗
- Jahresbericht 2024 (BT-Drs. 21/1900, PDF) ↗
- Art. 17 GG (amtlich) ↗
- Art. 45c GG (amtlich) ↗
- Quorum-Absenkung auf 30.000 (Bundestag, 2024) ↗
Die Zahlen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2025 und stammen aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (BT-Drs. 21/6000); sie ändern sich erst mit dem nächsten Jahresbericht. Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein Quorum von 30.000 (vorher 50.000) und eine Mitzeichnungsfrist von 6 Wochen (vorher 4). Art. 17 und Art. 45c GG zitiert nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG).
Dein Anliegen — der passende Weg
Vor der Petition lohnt ein Blick, welche Ebene für dein Anliegen zuständig ist und was sich per IFG-Anfrage bei Behörden erfragen lässt. Oder sprich Abgeordnete direkt an.
Häufige Fragen zu Petitionen
Was ist eine Petition?
Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde an das Parlament. Das Recht, sich mit einer Petition an den Bundestag zu wenden, garantiert Artikel 17 des Grundgesetzes – jede Person darf es nutzen, einzeln oder gemeinsam.
Was ist eine öffentliche Petition?
Eine öffentliche Petition wird auf der Seite des Bundestags veröffentlicht, sodass andere sie online mitzeichnen können. So wird sichtbar, wie viel Rückhalt ein Anliegen hat.
Was bedeutet das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen?
Erreicht eine öffentliche Petition innerhalb der Frist (sechs Wochen) 30.000 Mitzeichnungen, wird sie in der Regel öffentlich im Petitionsausschuss beraten – die einreichende Person kann dann angehört werden. Diese Schwelle wurde zum 1. Juli 2024 von 50.000 auf 30.000 gesenkt. Das Quorum ist aber keine Bedingung dafür, dass eine Petition überhaupt bearbeitet wird.
Wer bearbeitet die Petitionen?
Der Petitionsausschuss des Bundestags prüft jede Petition, holt bei Bedarf Stellungnahmen ein und gibt eine Empfehlung ab. Anders als eine Gesetzesänderung ist eine Petition niedrigschwellig und formlos möglich.
Bringt eine Petition überhaupt etwas?
Eine Petition zwingt das Parlament nicht zu einer bestimmten Entscheidung, aber sie muss geprüft und beantwortet werden und macht ein Anliegen öffentlich sichtbar. Sie ist damit einer der einfachsten Wege der Bürgerbeteiligung zwischen den Wahlen.
Siehe auch
Konkrete Wege, selbst Einfluss zu nehmen — von Wählen über Petition bis Engagement vor Ort.
Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid: Quoren, Fristen und Rechtsgrundlagen aller 16 Länder — plus die Bilanz aller Verfahren seit 1946.
Schritt für Schritt zur angemeldeten Demo — Checkliste, Ablauf, 48-Stunden-Frist und die zuständige Behörde je Bundesland.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus alle weiteren Beschlüsse des Bundestags (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.