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Werde aktiv · Petitionen

✍️ Petitionen

Petitionen — wenn viele dasselbe wollen

Eine Petition ist der direkteste Weg, ein Anliegen offiziell an das Parlament zu bringen — ohne Partei, ohne Mandat, ohne Geld. Jede Person darf das. So funktioniert es beim Deutschen Bundestag.

Kurz zusammengefasst

  • Erreicht eine öffentliche Petition binnen der Frist das Quorum, wird der Einreicher in der Regel öffentlich angehört — 2025 gelang das zehnmal.

Petitionen in Zahlen

Amtliche Eckwerte aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses.

12.399

Petitionen 2025

Insgesamt beim Petitionsausschuss eingegangen.

+34 %

Veränderung ggü. 2024

Anstieg um 3.139 Petitionen gegenüber dem Vorjahr (2024: 9.260).

652

veröffentlichte Petitionen

Online zur Mitzeichnung veröffentlicht — fast 58 % mehr als 2024 (413).

511.965

Mitzeichnungen 2025

Online-Unterstützungen öffentlicher Petitionen im Berichtsjahr.

10

Petitionen über dem Quorum

Erreichten die 30.000 Mitzeichnungen — Anspruch auf öffentliche Beratung.

21/6000

Tätigkeitsbericht 2025

BT-Drucksache, dem Bundestagspräsidenten übergeben am 10.06.2026.

Der Weg durch den Ausschuss — als Trichter

Von 12.399 eingegangenen Petitionen wurden 652 online zur Mitzeichnung veröffentlicht; 10 erreichten das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen. Balkenbreiten logarithmisch skaliert, damit alle drei Stufen sichtbar bleiben.

eingegangen (alle Wege)12.399
online zur Mitzeichnung veröffentlicht652
über dem Quorum (30.000) — Anspruch auf öffentliche Beratung10

Quelle: Tätigkeitsbericht 2025 (BT-Drs. 21/6000). Nicht veröffentlichte Petitionen werden trotzdem geprüft — der Trichter zeigt nur den öffentlichen Weg.

Häufigste Themen 2025

Petitionen nach Geschäftsbereich des zuständigen Bundesministeriums (Auswahl der drei häufigsten).

Inneres

1.606

u. a. innere Sicherheit, Migration, Staatsangehörigkeit

Arbeit und Soziales

1.581

u. a. Rente, Grundsicherung, soziale Absicherung

Justiz und Verbraucherschutz

1.571

u. a. Recht, Verfahren, Verbraucherschutz

Stand: Jahr 2025 · Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (BT-Drs. 21/6000, übergeben 10.06.2026). Veröffentlicht durch den Deutschen Bundestag. Ausschließlich amtliche, belegte Zahlen — nichts geschätzt.

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Mitzeichnen und Einreichen laufen direkt über das amtliche Petitionsportal des Bundestages. Du brauchst weder Partei noch Mandat — nur ein Anliegen.

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So funktioniert's

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
— Artikel 17 Grundgesetz

30.000

Quorum für öffentliche Beratung

Seit 01.07.2024 (vorher 50.000). Wird das Quorum in der Frist erreicht, berät der Ausschuss in der Regel öffentlich.

6 Wochen

Mitzeichnungsfrist

Zeitraum, in dem eine öffentliche Petition online mitgezeichnet werden kann (seit 01.07.2024, vorher 4 Wochen).

Art. 17 GG

Grundrecht für alle

Jedermann-Grundrecht: jede Person, einzeln oder gemeinsam, ohne Altersgrenze und unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

12.399

Petitionen 2025

An den Petitionsausschuss gerichtet (+34 % ggü. 2024). Quelle: Tätigkeitsbericht 2025, BT-Drs. 21/6000.

Welche Petitionen es gibt

Einzelpetition

Der Normalfall: vertraulich bearbeitet, nicht im Internet veröffentlicht. Geeignet für persönliche Anliegen.

Öffentliche Petition

Wird auf epetitionen.bundestag.de veröffentlicht und kann online mitgezeichnet und diskutiert werden. Kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung.

Unterschied: Bitte oder Beschwerde?
  • Bitte — zielt auf ein künftiges Tun oder Unterlassen des Staates (z. B. eine Gesetzesänderung).
  • Beschwerde — beanstandet ein bereits erfolgtes oder andauerndes Verhalten staatlicher Stellen.

So läuft eine Petition

  1. 01Petent

    Einreichen

    Online über das Petitionsportal des Bundestages oder schriftlich per Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Jede Person darf petitionieren — unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Alter.

  2. 02Ausschussdienst

    Zulässigkeit prüfen

    Geprüft wird u. a., ob der Bundestag zuständig ist, das Anliegen verständlich und der Absender erkennbar ist.

  3. 03Petitionsausschuss

    Ggf. veröffentlichen

    Auf Antrag und bei Eignung wird die Petition als „öffentliche Petition" auf epetitionen.bundestag.de veröffentlicht — dann mitzeichenbar und diskutierbar. Kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung.

  4. 04Öffentlichkeit

    Mitzeichnen (6 Wochen)

    Veröffentlichte Petitionen können 6 Wochen lang online mitgezeichnet und im Forum diskutiert werden.

  5. 05Petitionsausschuss

    Beraten

    Sachaufklärung (u. a. Stellungnahme der Bundesregierung), dann Beratung und Beschlussempfehlung an das Plenum. Ab 30.000 Mitzeichnungen in der Regel öffentliche Beratung mit Rederecht des Petenten.

  6. 06Bundestag

    Bescheid

    Der Bundestag beschließt über die Empfehlung; der Petent erhält einen schriftlichen Bescheid mit Begründung (z. B. „der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen").

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Der Petitionsausschuss

Er bearbeitet die an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden. Seine Einrichtung schreibt das Grundgesetz ausdrücklich vor (Art. 45c GG) — so wie die des Europa-, des Auswärtigen und des Verteidigungsausschusses (Art. 45 und 45a GG). Besonders ist er aus einem anderen Grund: Er ist der einzige Ausschuss, an den sich jede Person unmittelbar wenden kann — das Petitionsrecht aus Art. 17 GG gilt für jedermann, ohne Anwalt, ohne Frist, ohne Gebühr. Er kann von der Bundesregierung Akten und Auskünfte verlangen sowie Betroffene und Sachverständige anhören.

Postanschrift

Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Für schriftliche Petitionen mit eigenhändiger Unterschrift.

Online einreichen & mitzeichnen

epetitionen.bundestag.de

Amtliches Petitionsportal — der direkte Weg ins Verfahren.

E-Mail

post.pet@bundestag.de

Telefon

+49 30 227-35257

Fax: +49 30 227-36053

Quelle: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss (bundestag.de/petition, epetitionen.bundestag.de). Die Kontaktwege sind zuletzt im Juni 2026 geprüft worden; die Petitionsliste weiter oben wird täglich aktualisiert.

Auch auf anderen Ebenen

Amtliche Quellen

Die Zahlen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2025 und stammen aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses (BT-Drs. 21/6000); sie ändern sich erst mit dem nächsten Jahresbericht. Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein Quorum von 30.000 (vorher 50.000) und eine Mitzeichnungsfrist von 6 Wochen (vorher 4). Art. 17 und Art. 45c GG zitiert nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG).

Dein Anliegen — der passende Weg

Vor der Petition lohnt ein Blick, welche Ebene für dein Anliegen zuständig ist und was sich per IFG-Anfrage bei Behörden erfragen lässt. Oder sprich Abgeordnete direkt an.

Häufige Fragen zu Petitionen

Was ist eine Petition?

Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde an das Parlament. Das Recht, sich mit einer Petition an den Bundestag zu wenden, garantiert Artikel 17 des Grundgesetzes – jede Person darf es nutzen, einzeln oder gemeinsam.

Was ist eine öffentliche Petition?

Eine öffentliche Petition wird auf der Seite des Bundestags veröffentlicht, sodass andere sie online mitzeichnen können. So wird sichtbar, wie viel Rückhalt ein Anliegen hat.

Was bedeutet das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen?

Erreicht eine öffentliche Petition innerhalb der Frist (sechs Wochen) 30.000 Mitzeichnungen, wird sie in der Regel öffentlich im Petitionsausschuss beraten – die einreichende Person kann dann angehört werden. Diese Schwelle wurde zum 1. Juli 2024 von 50.000 auf 30.000 gesenkt. Das Quorum ist aber keine Bedingung dafür, dass eine Petition überhaupt bearbeitet wird.

Wer bearbeitet die Petitionen?

Der Petitionsausschuss des Bundestags prüft jede Petition, holt bei Bedarf Stellungnahmen ein und gibt eine Empfehlung ab. Anders als eine Gesetzesänderung ist eine Petition niedrigschwellig und formlos möglich.

Bringt eine Petition überhaupt etwas?

Eine Petition zwingt das Parlament nicht zu einer bestimmten Entscheidung, aber sie muss geprüft und beantwortet werden und macht ein Anliegen öffentlich sichtbar. Sie ist damit einer der einfachsten Wege der Bürgerbeteiligung zwischen den Wahlen.

Siehe auch

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