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🧭 Zuständigkeit

Zuständigkeits-Lotse

„Da ist doch der Staat zuständig“ — aber welcher?

Schule, Müll, Rente, Asyl, Klima, Verbraucherschutz: Für jedes Anliegen gibt es eine zuständige Ebene — Kommune, Land, Bund oder EU. Der Lotse zeigt dir, wer entscheidet und mit welchem Werkzeug du dich genau dort einbringen kannst. Grundlage ist die Kompetenzordnung des Grundgesetzes.

Direkt zu den Verantwortlichen

Egal welches Anliegen: deine Abgeordneten erreichst du direkt — mit Adresse, E-Mail und Telefon.

Deine Anlaufstelle finden

Postleitzahl eingeben und Anliegen wählen — du bekommst die zuständige Stelle mit Adresse, Telefon, E-Mail und Website. Ganz ohne Anliegen zeigt die PLZ bereits deinen Wahlkreis und dein Bundesland.

PLZ→Wahlkreis: berechnet aus den amtlichen Wahlkreis-Geometrien 2025 (Bundeswahlleiterin); eine PLZ kann mehrere Wahlkreise berühren — maßgeblich ist der PLZ-Mittelpunkt. Bundesbehörden: amtliches Anschriftenverzeichnis des Bundes (service.bund.de), Abruf 01.08.2026 — die Thema-Zuordnung ist eine kuratierte Orientierung nach Behörden- bzw. Ressortname, Kontaktdaten unverändert aus dem Verzeichnis. Landtags-Kontakte: offizielle Parlaments-Websites (per HTTP geprüft). Fehlende Angaben werden nicht ergänzt.

Wer ist für dein Anliegen zuständig?

Wähle ein Thema — der Lotse zeigt dir die zuständige Ebene und das Bürger-Werkzeug, das dort greift. Neutral: gezeigt wird nur, wer entscheidet und welcher Beteiligungs-Weg offensteht.

Kurz zusammengefasst

  • Föderalismus heißt: Bund, Land und Kommune sind für verschiedene Themen zuständig — Beschwerden an die falsche Ebene laufen ins Leere.
  • Der Lotse führt dich per Thema und PLZ zur zuständigen Stelle — mit Adresse, E-Mail und Telefon.
  • Faustregel: Schule und Polizei sind Ländersache, Müll und Kita kommunal, Rente und Verteidigung Bundessache.

Die vier Ebenen

Die vier Ebenen — und wer was darf

Deutschland ist ein Bundesstaat (Föderalismus). Das Grundgesetz verteilt die Aufgaben: nicht der Bund regelt alles, sondern jede Ebene das Ihre.

Stadt / Gemeinde / Kreis

Regelt die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung — von der Bauleitplanung bis zur Abfallentsorgung.

Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung)

Bundesland

Zuständig, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt — u. a. für Schule, Polizei, Hochschulen und den Vollzug vieler Gesetze.

Art. 30, 70 GG (Länder-Zuständigkeit als Regelfall)

Bund (Bundestag / Bundesregierung)

Regelt die im Grundgesetz aufgezählten Bereiche — etwa Sozialversicherung, Steuern, Aufenthaltsrecht und Verteidigung.

Art. 71–74 GG (ausschließliche / konkurrierende Gesetzgebung)

Europäische Union

Setzt gemeinsame Regeln für den Binnenmarkt, Handel, Teile des Umwelt- und Verbraucherrechts — als Verordnung oder Richtlinie.

Art. 23 GG (Mitwirkung in EU-Angelegenheiten)

Regel des Grundgesetzes: Staatliche Aufgaben sind grundsätzlich Sache der Länder (Art. 30 GG), soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Der Bund ist nur für die aufgezählten Bereiche zuständig — ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung (Art. 70 ff. GG). Die Gemeinden regeln die örtlichen Angelegenheiten selbst (Art. 28 Abs. 2 GG), und in EU-Angelegenheiten wirkt Deutschland nach Art. 23 GG mit. Mehr dazu im Subsidiaritätsprinzip.

Grundlage: Grundgesetz — Art. 28 (kommunale Selbstverwaltung), Art. 30 / Art. 70 ff. (Länder/Bund), Art. 23 (EU) und Art. 17 (Petitionsrecht). Die Themen-Zuordnung ist eine kuratierte Orientierung; bei geteilten Kompetenzen sind mehrere Ebenen genannt. Im Einzelfall entscheidet die konkrete Rechtslage.

Häufige Fragen zum Zuständigkeits-Lotsen

Woher weiß der Lotse, welche Stelle zuständig ist?

Aus amtlichen Verzeichnissen: Die PLZ wird über die amtlichen Wahlkreis-Geometrien 2025 der Bundeswahlleiterin einem Wahlkreis und Bundesland zugeordnet — berührt eine PLZ mehrere Wahlkreise, ist der PLZ-Mittelpunkt maßgeblich. Bundesbehörden stammen aus dem amtlichen Anschriftenverzeichnis des Bundes (service.bund.de); die Thema-Zuordnung ist eine kuratierte Orientierung nach Behörden- bzw. Ressortname, Kontaktdaten bleiben unverändert. Fehlende Angaben werden nicht ergänzt.

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