Orientierung
Zuständigkeits-Lotse
„Da ist doch der Staat zuständig“ — aber welcher?
Schule, Müll, Rente, Asyl, Klima, Verbraucherschutz: Für jedes Anliegen gibt es eine zuständige Ebene — Kommune, Land, Bund oder EU. Der Lotse zeigt dir, wer entscheidet und mit welchem Werkzeug du dich genau dort einbringen kannst. Grundlage ist die Kompetenzordnung des Grundgesetzes.
Direkt zu den Verantwortlichen
Egal welches Anliegen: deine Abgeordneten erreichst du direkt — mit Adresse, E-Mail und Telefon. Der Lotse unten zeigt zusätzlich, WER je Thema zuständig ist.
Wer ist für dein Anliegen zuständig?
Wähle ein Thema — der Lotse zeigt dir die zuständige Ebene und das Bürger-Werkzeug, das dort greift. Neutral: gezeigt wird nur, wer entscheidet und welcher Beteiligungs-Weg offensteht.
Die vier Ebenen — und wer was darf
Deutschland ist ein Bundesstaat (Föderalismus). Das Grundgesetz verteilt die Aufgaben: nicht der Bund regelt alles, sondern jede Ebene das Ihre.
Stadt / Gemeinde / Kreis
Regelt die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung — von der Bauleitplanung bis zur Abfallentsorgung.
Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung)
Bundesland
Zuständig, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt — u. a. für Schule, Polizei, Hochschulen und den Vollzug vieler Gesetze.
Art. 30, 70 GG (Länder-Zuständigkeit als Regelfall)
Bund (Bundestag / Bundesregierung)
Regelt die im Grundgesetz aufgezählten Bereiche — etwa Sozialversicherung, Steuern, Aufenthaltsrecht und Verteidigung.
Art. 71–74 GG (ausschließliche / konkurrierende Gesetzgebung)
Europäische Union
Setzt gemeinsame Regeln für den Binnenmarkt, Handel, Teile des Umwelt- und Verbraucherrechts — als Verordnung oder Richtlinie.
Art. 23 GG (Mitwirkung in EU-Angelegenheiten)
Regel des Grundgesetzes: Staatliche Aufgaben sind grundsätzlich Sache der Länder (Art. 30 GG), soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Der Bund ist nur für die aufgezählten Bereiche zuständig — ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung (Art. 70 ff. GG). Die Gemeinden regeln die örtlichen Angelegenheiten selbst (Art. 28 Abs. 2 GG), und in EU-Angelegenheiten wirkt Deutschland nach Art. 23 GG mit. Mehr dazu im Subsidiaritätsprinzip.
Deine Werkzeuge je Ebene
Auf jeder Ebene gibt es einen förmlichen Weg, ein Anliegen einzubringen — geordnet von örtlich bis europaweit. Das allgemeine Petitionsrecht (Art. 17 GG) gilt dabei auf jeder Ebene.
Einwohnerantrag
Mit einer in der Gemeindeordnung festgelegten Zahl an Unterschriften kann verlangt werden, dass sich der Gemeinde- oder Kreisrat mit einem Thema befasst.
Gemeinde-/Kommunalordnung des jeweiligen Landes (Anzahl/Quorum landesrechtlich verschieden)
Wege auf kommunaler Ebene →Bürgerbegehren & Bürgerentscheid
Erreicht ein Bürgerbegehren das nötige Quorum, kommt es zum Bürgerentscheid — die Abstimmung hat dann die Wirkung eines Ratsbeschlusses.
Gemeindeordnung des jeweiligen Landes (Quorum und zulässige Themen landesrechtlich geregelt)
Wege auf kommunaler Ebene →Petition an den Landtag
Jede Person kann sich mit Bitten oder Beschwerden an den Petitionsausschuss ihres Landtags wenden; das Petitionsrecht gilt auf jeder Ebene.
Art. 17 GG i. V. m. der jeweiligen Landesverfassung
So funktioniert eine Petition →Petition an den Bundestag
Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Bundestages. Erreicht eine öffentliche Petition 30.000 Mitzeichnungen, wird sie in der Regel öffentlich beraten.
Art. 17 GG · §§ 108 ff. Geschäftsordnung des Bundestages
So funktioniert eine Petition →Europäische Bürgerinitiative (EBI)
Sammeln eine Million Unionsbürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten Unterschriften, muss sich die Europäische Kommission mit dem Anliegen befassen.
Art. 11 Abs. 4 EUV · Art. 24 AEUV · Verordnung (EU) 2019/788
Zum EBI-Register der EU ↗Grundlage: Grundgesetz — Art. 28 (kommunale Selbstverwaltung), Art. 30 / Art. 70 ff. (Länder/Bund), Art. 23 (EU) und Art. 17 (Petitionsrecht). Die Themen-Zuordnung ist eine kuratierte Orientierung; bei geteilten Kompetenzen sind mehrere Ebenen genannt. Im Einzelfall entscheidet die konkrete Rechtslage.
Siehe auch
Konkrete Wege, selbst Einfluss zu nehmen — von Wählen über Petition bis Engagement vor Ort.
Wie eine Petition an den Bundestag funktioniert — Art. 17 GG, Quorum 30.000, Ablauf Schritt für Schritt.
Die Grundrechte des Grundgesetzes — kurz erklärt mit amtlicher Quelle.
Bundestag, Bundesrat, 16 Landtage — Mandate und Strukturen.