🏛️ Parlamente
Parlamente & Verfassungsorgane
Deutscher Bundestag
Erste Wahl: 14. August 1949 · 21. Wahlperiode · 21. Wahlperiode seit 25. März 2025
Aktuelle WP
21.
2025–2029
Mandate aktuell
630
nach Wahlrechtsreform 2023
Wahlbeteiligung
82,5 %
BTW 2025
Wahlperioden
21
seit 1949
Sitzverteilung im 21. Bundestag
630 Sitze · aktuelle Fraktionsstärken · Stand 2026-08-28| Partei | Sitze | Mandate % |
|---|---|---|
| Linke | 64 | 10,2 % |
| SPD | 120 | 19,0 % |
| Grüne | 85 | 13,5 % |
| CDU/CSU | 208 | 33,0 % |
| AfD | 150 | 23,8 % |
| fraktionslos | 3 | 0,48 % |
| Gesamt | 630 | 100,0 % |
Aktuelle Fraktionsstärken laut MdB-Register (abgeordnetenwatch, CC0) — Austritte/Nachrücker sind berücksichtigt, „fraktionslos“ schließt den SSW-Abgeordneten ein · CDU/CSU als gemeinsame Fraktion · Wahlrechtsreform 2023 (feste 630 Sitze). Das amtliche Wahlergebnis 2025 steht unter Bundestagswahl.
Der Bundestag in Zahlen
Struktur der 630 Mandate des Bundestag 2025 - 2029 — Fraktionsstärken und Herkunft nach Landesliste, aus dem MdB-Stammdaten-Register gerechnet.
630
Mandate gesamt
5
Fraktionen
CDU/CSU
stärkste Fraktion (208)
16
Länder vertreten
Mandate je Fraktion
630 Mandate · CDU/CSU als gemeinsame Fraktion. Fraktions-Farben aus dem zentralen Partei-Farbschema.
- CDU/CSU208 · 33 %
- AfD150 · 23,8 %
- SPD120 · 19 %
- Grüne85 · 13,5 %
- Linke64 · 10,2 %
- fraktionslos3 · 0,5 %
Mandate nach Bundesland
Zuordnung über die Landesliste des Mandats. „Ohne Angabe“ = im Register ohne Landeslisten-Zuordnung geführt — nicht geschätzt.
Aus dem MdB-Stammdaten-Register gerechnet (630 Mandate). Geschlechter-, Alters- und Berufsverteilung sind nicht enthalten, weil das Register diese Felder nicht führt (keine Schätzwerte). Quelle: abgeordnetenwatch.de · API v2 ↗ · CC0 1.0 (Public Domain) · Stand 2026-08-28.
Mitglieder-Entwicklung 1949–2025
Tatsächliche Mandatszahl pro Wahlperiode — Sprung 1990 (Wiedervereinigung) und Reduzierung 2025 (Wahlrechtsreform).
Mitglieder des Bundestages
Alle Wahlperioden im Überblick
| WP | Wahl | Sitze | Wahlbeteiligung | Kanzler | Koalition |
|---|---|---|---|---|---|
| 21. | 23.02.2025 | 630 | 82,5% | Friedrich Merz (CDU) | CDU/CSU · SPD |
| 20. | 26.09.2021 | 736 | 76,6% | Olaf Scholz (SPD) | SPD · Grüne · FDP (Ampel) |
| 19. | 24.09.2017 | 709 | 76,2% | Angela Merkel (CDU) | CDU/CSU · SPD |
| 18. | 22.09.2013 | 631 | 71,5% | Angela Merkel (CDU) | CDU/CSU · SPD |
| 17. | 27.09.2009 | 622 | 70,8% | Angela Merkel (CDU) | CDU/CSU · FDP |
| 16. | 18.09.2005 | 614 | 77,7% | Angela Merkel (CDU) | CDU/CSU · SPD |
| 15. | 22.09.2002 | 603 | 79,1% | Gerhard Schröder (SPD) | SPD · Grüne |
| 14. | 27.09.1998 | 669 | 82,2% | Gerhard Schröder (SPD) | SPD · Grüne |
| 13. | 16.10.1994 | 672 | 79,0% | Helmut Kohl (CDU) | CDU/CSU · FDP |
| 12. | 02.12.1990 | 662 | 77,8% | Helmut Kohl (CDU) | CDU/CSU · FDP |
| 11. | 25.01.1987 | 519 | 84,3% | Helmut Kohl (CDU) | CDU/CSU · FDP |
| 10. | 06.03.1983 | 520 | 89,1% | Helmut Kohl (CDU) | CDU/CSU · FDP |
| 9. | 05.10.1980 | 519 | 88,6% | Helmut Schmidt → Helmut Kohl (CDU) | SPD · FDP → CDU/CSU · FDP |
| 8. | 03.10.1976 | 518 | 90,7% | Helmut Schmidt (SPD) | SPD · FDP |
| 7. | 19.11.1972 | 518 | 91,1% | Willy Brandt → Helmut Schmidt (SPD) | SPD · FDP |
| 6. | 28.09.1969 | 518 | 86,7% | Willy Brandt (SPD) | SPD · FDP |
| 5. | 19.09.1965 | 518 | 86,8% | Ludwig Erhard → Kurt Georg Kiesinger (CDU) | CDU/CSU · FDP → Große Koalition (CDU/CSU · SPD) |
| 4. | 17.09.1961 | 521 | 87,7% | Konrad Adenauer → Ludwig Erhard (CDU) | CDU/CSU · FDP |
| 3. | 15.09.1957 | 519 | 87,8% | Konrad Adenauer (CDU) | CDU/CSU · DP |
| 2. | 06.09.1953 | 509 | 85,8% | Konrad Adenauer (CDU) | CDU/CSU · FDP · DP · GB/BHE |
| 1. | 14.08.1949 | 402 | 78,5% | Konrad Adenauer (CDU) | CDU/CSU · FDP · DP |
10 Bundeskanzler seit 1949
Übersicht & Eckdaten →- 1.Konrad Adenauer(CDU)1949–1963
- 2.Ludwig Erhard(CDU)1963–1966
- 3.Kurt Georg Kiesinger(CDU)1966–1969
- 4.Willy Brandt(SPD)1969–1974
- 5.Helmut Schmidt(SPD)1974–1982
- 6.Helmut Kohl(CDU)1982–1998
- 7.Gerhard Schröder(SPD)1998–2005
- 8.Angela Merkel(CDU)2005–2021
- 9.Olaf Scholz(SPD)2021–2025
- 10.Friedrich Merz(CDU)2025–heute
Aufgaben des Bundestages
- Gesetzgebung — Bundestag beschließt Bundesgesetze in drei Lesungen (Art. 77 GG); man unterscheidet Zustimmungs- und Einspruchsgesetze
- Kanzlerwahl — wählt den Bundeskanzler mit der Kanzlermehrheit auf Vorschlag des Bundespräsidenten (Art. 63 GG)
- Haushaltsrecht — beschließt Bundeshaushalt jährlich
- Kontrolle der Regierung — Untersuchungsausschüsse, Anfragen, Misstrauensvotum
- Wahl von Verfassungsorganen — Bundespräsident (Bundesversammlung), Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts
- Organisation: Fraktionen, Ausschüsse und der Ältestenrat
- Dokumente: Drucksache, Plenarprotokoll, Bundesgesetzblatt
Wie ein Bundesgesetz entsteht
Der Weg eines Gesetzes als Ablauf — von der Initiative bis zur Verkündung (Art. 76–82 GG). Pfeile zeigen die Richtung; bei Streit zwischen Bundestag und Bundesrat verzweigt der Weg.
- 1
Gesetzesinitiative
Art. 76 GGEin Gesetzentwurf wird eingebracht — durch die Bundesregierung (in der Praxis die meisten Vorlagen), aus der Mitte des Bundestages (eine Fraktion oder mindestens 5 % der Abgeordneten) oder durch den Bundesrat.
- 2
Erster Durchgang im Bundesrat
Art. 76 GGVorlagen der Bundesregierung gehen zunächst an den Bundesrat, der innerhalb einer Frist Stellung nimmt. Danach geht der Entwurf an den Bundestag.
- 3
- 4
Zweiter Durchgang im Bundesrat
Art. 77/78 GGDer Bundesrat befasst sich mit dem beschlossenen Gesetz. Jetzt entscheidet die Gesetzesart, wie es weitergeht — der Weg verzweigt sich.
Zustimmungsgesetz
Art. 78 GGBetrifft das Gesetz etwa die Länder oder ihre Finanzen, braucht es die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates. Ohne sie kommt das Gesetz nicht zustande.
Einspruchsgesetz
Art. 77 GGDer Bundesrat kann Einspruch einlegen, ihn aber nicht endgültig blockieren: Der Bundestag kann den Einspruch mit entsprechender Mehrheit zurückweisen.
- 5
Vermittlungsausschussnur bei Konflikt
Art. 77 Abs. 2 GGBei Uneinigkeit kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden (je 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat). Er erarbeitet einen Einigungsvorschlag; danach wird erneut abgestimmt. Gelingt die Einigung, läuft das Verfahren weiter.
- 6
Gegenzeichnung & Ausfertigung
Art. 82 GGDas Gesetz wird vom zuständigen Bundesminister und vom Bundeskanzler gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt (unterzeichnet). Dabei wird die formale Verfassungsmäßigkeit geprüft.
- 7
Verkündung im Bundesgesetzblatt
Art. 82 GGDas Gesetz wird im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet und tritt zu dem dort bestimmten Zeitpunkt in Kraft — andernfalls am 14. Tag nach der Verkündung.
Inkrafttreten — geltendes Recht
Ab dem im Gesetz genannten Tag (sonst 14 Tage nach der Verkündung) ist das Bundesgesetz verbindlich.
Quelle: Grundgesetz Art. 76, 77, 78, 82 · bpb — Gesetzgebung · bundestag.de — Gesetzgebung. Schritte faktisch korrekt.
So entsteht ein Bundesgesetz — Schritt für Schritt
Derselbe Ablauf wie in der Grafik, erzählend erklärt.
Am Anfang steht eine Gesetzesinitiative. Nach Art. 76 GG dürfen drei Seiten einen Gesetzentwurf einbringen: die Bundesregierung, die Mitte des Bundestages (eine Fraktion oder mindestens 5 % der Abgeordneten) sowie der Bundesrat. In der Praxis stammen die meisten Vorlagen aus dem Bundeskabinett. Regierungsentwürfe gehen zunächst zur Stellungnahme an den Bundesrat (erster Durchgang) und erst danach an den Bundestag.
Im Bundestag durchläuft der Entwurf drei Lesungen (Art. 77 GG). In der ersten Lesung geht es um die Grundsatzdebatte und die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, der den Entwurf fachlich berät und Änderungen erarbeitet. Die zweite Lesung behandelt diese Ausschussfassung samt Änderungsanträgen, die dritte Lesung schließt mit der Schlussabstimmung — dem Gesetzesbeschluss des Bundestages.
Anschließend befasst sich erneut der Bundesrat mit dem beschlossenen Gesetz (zweiter Durchgang, Art. 77/78 GG). Jetzt kommt es auf die Art des Gesetzes an — hier verzweigt sich der Weg. Bei einem Zustimmungsgesetz ist die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates nötig; sie ist etwa erforderlich, wenn das Gesetz die Länder oder ihre Finanzen betrifft. Verweigert der Bundesrat sie, kommt das Gesetz nicht zustande. Bei einem Einspruchsgesetz kann der Bundesrat zwar Einspruch einlegen, ihn aber nicht endgültig verhindern: Der Bundestag kann den Einspruch mit entsprechender Mehrheit zurückweisen.
Sind sich Bundestag und Bundesrat uneinig, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden (Art. 77 Abs. 2 GG). In diesem gemeinsamen Gremium sitzen je 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat; es sucht einen Einigungsvorschlag, über den danach erneut abgestimmt wird. Dieser Schritt ist optional — er findet nur statt, wenn es zwischen den beiden Häusern hakt.
Ist das Gesetz zustande gekommen, folgt der Abschluss nach Art. 82 GG: Es wird vom zuständigen Bundesminister und vom Bundeskanzler gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt, also unterzeichnet. Dabei wird die formale Verfassungsmäßigkeit des Zustandekommens geprüft. Danach wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet.
Mit der Verkündung steht der Zeitpunkt des Inkrafttretens fest: Das Gesetz gilt ab dem Tag, den es selbst bestimmt — andernfalls am 14. Tag nach der Verkündung (Art. 82 Abs. 2 GG). Ab diesem Zeitpunkt ist es geltendes Bundesrecht.
Belege: Grundgesetz Art. 76–82 · bpb — Gesetzgebung · bundestag.de — Gesetzgebung. Faktisch korrekt. Neutral dargestellt.
Live aus dem Bundestag
Was passiert gerade im Parlament?
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen — täglich aus dem DIP.
Bundesrat
Vertretung der 16 Länder · 69 Stimmen · Sitz in Berlin (Preußisches Herrenhaus)
Aufgaben
- · Mitwirkung bei der Bundesgesetzgebung (Zustimmungs- und Einspruchsgesetze)
- · Verordnungs- und Verwaltungsvorschriften des Bundes
- · Vermittlungsausschuss bei Konflikten mit dem Bundestag
- · Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts wird vom Bundesrat gewählt
Stimmverteilung (Art. 51 GG)
- · 6 Stimmen: NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen
- · 5 Stimmen: Hessen
- · 4 Stimmen: Sachsen, RP, Berlin, S-H, Brandenburg, S-A, Thüringen
- · 3 Stimmen: Hamburg, M-V, Saarland, Bremen
Total: 69 Stimmen · Mehrheit ab 35 · 2/3-Mehrheit ab 46
Die 69 Stimmen nach Landesregierung
Jeder Abschnitt = ein Land, Breite = seine Stimmen, Farbe = Partei der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten. Mehrheit ab 35, Zwei-Drittel ab 46.
Regierungsbeteiligung je Partei
In wie vielen Ländern (mit wie vielen Stimmen) eine Partei mitregiert. Wichtig: Nach Art. 51 GG stimmt jedes Land einheitlich ab und enthält sich bei Uneinigkeit der Koalition — die Stimmen „gehören“ also nicht einer Partei allein.
- SPD47 Stimmen · 12 L.
- CDU41 Stimmen · 9 L.
- Grüne28 Stimmen · 6 L.
- BSW8 Stimmen · 2 L.
- CSU6 Stimmen · 1 L.
- FW6 Stimmen · 1 L.
- Linke6 Stimmen · 2 L.
- FDP4 Stimmen · 1 L.
Die 16 Länder im Detail
- 6
Baden-Württemberg
Grüne–CDU · MP Cem Özdemir
GrüneCDU - 6
Bayern
CSU–Freie Wähler · MP Markus Söder
CSUFW - 6
Niedersachsen
SPD–Grüne · MP Olaf Lies
SPDGrüne - 6
Nordrhein-Westfalen
CDU–Grüne · MP Hendrik Wüst
CDUGrüne - 5
Hessen
CDU–SPD · MP Boris Rhein
CDUSPD - 4
Berlin
CDU–SPD · MP Kai Wegner
CDUSPD - 4
Brandenburg
SPD–BSW · MP Dietmar Woidke
SPDBSW - 4
Rheinland-Pfalz
CDU–SPD · MP Gordon Schnieder
CDUSPD - 4
Sachsen
CDU–SPD (Minderheit) · MP Michael Kretschmer
CDUSPD - 4
Sachsen-Anhalt
CDU–SPD–FDP · MP Sven Schulze
CDUSPDFDP - 4
Schleswig-Holstein
CDU–Grüne · MP Daniel Günther
CDUGrüne - 4
Thüringen
CDU–BSW–SPD · MP Mario Voigt
CDUBSWSPD - 3
Bremen
SPD–Grüne–Linke · MP Andreas Bovenschulte
SPDGrüneLinke - 3
Hamburg
SPD–Grüne · MP Peter Tschentscher
SPDGrüne - 3
Mecklenburg-Vorpommern
SPD–Linke · MP Manuela Schwesig
SPDLinke - 3
Saarland
SPD (Alleinregierung) · MP Anke Rehlinger
SPD
Stimmen nach Art. 51 GG (fest nach Einwohnerzahl). Regierungen: Landesdaten, manuell verifiziert.
Bundesrat-Vorgänge (21. Wahlperiode)
Gesetzes-Initiativen, die der Bundesrat (die Länder) ins Bundesgesetzgebungsverfahren einbringt — live aus dem DIP.
Vorgänge
54
erfasst
Zustimmung
12
Zustimmungsgesetze
Einspruch
40
Einspruchsgesetze
Welche Länder initiieren am häufigsten?
Bayern16
Niedersachsen15Nordrhein-Westfalen14
Hamburg12
Hessen10
Schleswig-Holstein9
Berlin9
Brandenburg8
Gemeinsame Initiativen zählen für jedes beteiligte Land.
Top-Sachgebiete
Aktuelle Vorgänge
... Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
26. August 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzHamburg
Gesetz zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
26. August 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzHessen
... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
26. August 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzSchleswig-Holstein
... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Ausgestaltung des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition als Verbrechen
12. August 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzBerlin
... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land
11. Juni 2026ÜberwiesenEinspruchsgesetzBayern
Baden-Württemberg
NiedersachsenNordrhein-Westfalen
Rheinland-PfalzSchleswig-Holstein
Gesetz zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbeteiligten
10. Juni 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzHessen
Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
13. Mai 2026Im VermittlungsverfahrenZustimmungsgesetzNeuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
11. Mai 2026Bundesrat hat Zustimmung versagtZustimmungsgesetzGesetz zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches
6. Mai 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenZustimmungsgesetzBerlin
Hessen
Sachsen
Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung
22. April 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzHamburg
Hessen
Niedersachsen
Saarland
Sachsen-AnhaltSchleswig-Holstein
... Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
22. April 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenZustimmungsgesetzHessen
Gesetz zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden
15. April 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzBerlin
... Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
19. März 2026ÜberwiesenEinspruchsgesetzBaden-Württemberg
NiedersachsenSachsen
... Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
4. März 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzHamburg
NiedersachsenMecklenburg-Vorpommern
SaarlandGesetz zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
28. Januar 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzHessen
Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt
7. Januar 2026Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzHamburg
Bremen
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
19. Dezember 2025VerkündetEinspruchsgesetz... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
3. Dezember 2025Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetz
Rheinland-Pfalz
Saarland... Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
3. Dezember 2025Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenZustimmungsgesetzBerlin
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenNordrhein-Westfalen
Gesetz zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen
3. Dezember 2025Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzNordrhein-Westfalen
Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
12. November 2025Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzSachsen
Schleswig-Holstein
... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
12. November 2025Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzNordrhein-Westfalen
Berlin
Hamburg
Baden-Württemberg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG)
12. November 2025Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenEinspruchsgesetzNordrhein-Westfalen
BrandenburgBremen
Hamburg
Rheinland-PfalzSchleswig-Holstein
... Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
12. November 2025Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenZustimmungsgesetzNordrhein-Westfalen
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbot volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung
12. November 2025Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beratenZustimmungsgesetzSchleswig-Holstein
Nordrhein-Westfalen
Quelle: DIP — Deutscher Bundestag ↗ · bundesrat.de ↗ · Stand 2026-08-28 · täglich aktualisiert · nur amtliche Felder, keine Wertung.
Die Bundesversammlung
Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung — einem Verfassungsorgan, das nur zu diesem einen Zweck zusammentritt.
„Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. … Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden."
1 Aufgabe
Wählt nur den Bundespräsidenten
Sonst nichts — ohne Aussprache, keine Debatte (Art. 54 GG).
1.472
Mitglieder (2022)
736 Bundestagsabgeordnete + 736 von den Landesparlamenten gewählte Wahlleute.
alle 5 J.
Nur zur Präsidentenwahl
Spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit; tritt nicht regulär zusammen.
geheim
Wahlmodus
1.–2. Wahlgang absolute Mehrheit, ab dem 3. genügt die relative Mehrheit.
Wer in der Bundesversammlung sitzt
Zur einen Hälfte alle Abgeordneten des Bundestages, zur anderen Hälfte Wahlleute, die die 16 Landesparlamente nach Verhältniswahl bestimmen. Diese Wahlleute müssen keine Abgeordneten sein — wählbar ist jede zum Bundestag wählbare Person. Deshalb berufen die Länder regelmäßig auch bekannte Persönlichkeiten aus Sport, Kultur und Wissenschaft.
Letzte Wahl
13. Februar 2022
Frank-Walter Steinmeier (SPD) wurde im 1. Wahlgang mit 1.045 von 1.437 abgegebenen Stimmen wiedergewählt (17. Bundesversammlung, Paul-Löbe-Haus, Berlin).
Nächste Wahl
voraussichtlich 30. Januar 2027
Steinmeiers zweite Amtszeit endet am 18. März 2027 — er kann nicht erneut antreten (zweimalige Wiederwahl in Folge ausgeschlossen, Art. 54 Abs. 2 GG).
Ein Blick zurück
- 1949: Die erste Bundesversammlung (12. September, Bonn) wählte Theodor Heuss (FDP) zum ersten Bundespräsidenten — im zweiten Wahlgang.
- 1969: Gustav Heinemann (SPD) wurde erst im dritten Wahlgang gewählt — ein frühes Signal des späteren Machtwechsels.
Amtliche Quellen
- Art. 54 GG (amtlich) ↗
- Bundespräsident · Wahl ↗
- Bundestag · Bundesversammlungen seit 1949 ↗
- Bundestag · 17. Bundesversammlung 2022 ↗
Art. 54 GG zitiert nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG). Termin der 18. Bundesversammlung nach Festlegung des Bundestagspräsidiums; Stand Juni 2026.
16 Landtage
Föderale Vertretungen — Landesgesetze, Ministerpräsidenten-Wahl, Bundesrats-Bestellung
🗺️ Landtags-Hub: Reden, Zusammensetzung & Kontakte →Übersicht aller 16 Bundesländer
Farbe der Karte = stärkste Partei der letzten Landtagswahl. Die Pille nennt den nächsten Wahltermin — gelb, sobald die Wahl weniger als rund 15 Monate entfernt ist; „vsl.“ heißt, der Termin ist noch nicht amtlich bestätigt. Klick = zur Landtags-Umfrageseite des Landes.
Baden-Württemberg
Letzte LTW 2026
Grüne 30,2 %
Wahl vsl. März 2031
Bayern
Letzte LTW 2023
CSU 37,0 %
Wahl vsl. Oktober 2028
Berlin
Letzte LTW 2023
CDU 28,2 %
Wahl 20.09.2026
BrandenburgLetzte LTW 2024
SPD 30,9 %
Wahl vsl. September 2029
Bremen
Letzte LTW 2023
SPD 29,8 %
Wahl 30.05.2027
Hamburg
Letzte LTW 2025
SPD 33,5 %
Wahl vsl. März 2030
Hessen
Letzte LTW 2023
CDU 34,6 %
Wahl vsl. Oktober 2028
Mecklenburg-Vorpommern
Letzte LTW 2021
SPD 39,6 %
Wahl 20.09.2026
NiedersachsenLetzte LTW 2022
SPD 33,4 %
Wahl vsl. Oktober 2027
Nordrhein-Westfalen
Letzte LTW 2022
CDU 35,7 %
Wahl 25.04.2027
Rheinland-PfalzLetzte LTW 2026
CDU 31,0 %
Wahl vsl. März 2031
SaarlandLetzte LTW 2022
SPD 43,5 %
Wahl 18.04.2027
Sachsen
Letzte LTW 2024
CDU 31,9 %
Wahl vsl. September 2029
Sachsen-AnhaltLetzte LTW 2021
CDU 37,1 %
Wahl 06.09.2026
Schleswig-Holstein
Letzte LTW 2022
CDU 43,4 %
Wahl 18.04.2027
Thüringen
Letzte LTW 2024
AfD 32,8 %
Wahl vsl. September 2029
Alle 16 Landtage einzeln
Baden-Württemberg
Bayern
NiedersachsenNordrhein-Westfalen
Hessen
Berlin
Brandenburg
Rheinland-PfalzSachsen
Sachsen-AnhaltSchleswig-Holstein
Thüringen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Saarland
Landesflaggen: Wikimedia Commons, gemeinfrei.
Europäisches Parlament
Einzige direkt gewählte EU-Institution · 720 Abgeordnete · davon 96 aus Deutschland
Sitzverteilung nach Fraktionen (2024–2029)
719 von 720 Sitzen besetzt · Quelle: amtliches Abgeordnetenverzeichnis, Stand 09.07.2026.
| Partei | Sitze | Mandate % |
|---|---|---|
| EVP | 184 | 25,6 % |
| S&D | 135 | 18,8 % |
| PfE | 85 | 11,8 % |
| EKR | 84 | 11,7 % |
| Renew | 78 | 10,8 % |
| Grüne/EFA | 53 | 7,4 % |
| Linke | 45 | 6,3 % |
| fraktionslos | 28 | 3,9 % |
| ESN | 27 | 3,8 % |
| vakant | 1 | 0,14 % |
| Gesamt | 720 | 100,0 % |
- · Sitz: Straßburg (Plenarwoche) + Brüssel (Ausschüsse)
- · Wahl: alle 5 Jahre · letzte 09. Juni 2024 · nächste 2029
- · Aufgaben: EU-Gesetzgebung gemeinsam mit dem Rat der EU, Haushaltsrecht, Kontrolle der Kommission
- · Fraktionen 2024–2029: EVP, S&D, Patrioten, EKR, Renew, Grüne/EFA, Linke, ESN
- · Begriffe: Europäisches Parlament, EU-Kommission, Rat der EU
Sinnbild: zwölfsterniger Europa-Kreis auf blauem Grund — amtliches Hoheitszeichen, gemeinfrei (eigene schematische Darstellung).
Quellen: bundestag.de/parlament · Bundeswahlleiterin · Grundgesetz Art. 51 (Bundesrats-Stimmen) · Daten manuell verifiziert, Stand 2026-06-04. Abbildungen: eigene schematische Darstellungen; Flaggen-/Hoheitszeichen-Farben (Schwarz-Rot-Gold, Europa-Sternenkreis) gemeinfrei; Landesflaggen Wikimedia Commons, gemeinfrei.
Wer sitzt für dich im Parlament?
Vom Überblick zum direkten Draht: Finde deinen Wahlkreis und deine Abgeordneten — und stell ihnen deine Frage öffentlich.
Häufige Fragen zu den Parlamenten
Was ist der Unterschied zwischen Bundesrat, Bundesversammlung und Bundestag?
Der Bundestag ist das gewählte Parlament. Der Bundesrat vertritt die Länder und wird nicht gewählt — seine Mitglieder sind Mitglieder der Landesregierungen. Die Bundesversammlung tritt nur zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen, und besteht zur Hälfte aus Abgeordneten des Bundestages, zur anderen aus Wahlleuten der Länder.
Heißen alle Landesparlamente Landtag?
Nein, und das ist mehr als eine Bezeichnung: In Bremen und Hamburg heißt das Parlament Bürgerschaft, in Berlin Abgeordnetenhaus. Entsprechend heißen die Regierungschefs dort nicht Ministerpräsident, sondern Erster beziehungsweise Regierender Bürgermeister und Präsident des Senats.
Was ist der Unterschied zwischen Fraktion und Gruppe?
Eine Fraktion braucht mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages und hat damit Rechte, die einzelne Abgeordnete nicht haben — eigene Anträge, Ausschusssitze, Redezeit. Eine Gruppe wird anerkannt, wenn diese Schwelle nicht erreicht ist; sie hat weniger Rechte, aber mehr als ein einzelnes Mitglied.
Warum hat der Bundestag jetzt genau 630 Sitze?
Weil § 1 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes es so festlegt: Der Deutsche Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Die Wahlrechtsreform 2023 hat diese feste Größe eingeführt und dafür die Zweitstimmendeckung eingebaut: Ein gewonnener Wahlkreis wird nur dann zum Mandat, wenn die Partei im selben Bundesland genug Zweitstimmen geholt hat. Überhang- und Ausgleichsmandate, die das Parlament früher über seine reguläre Größe hinaus wachsen ließen — 2021 waren es 736 Sitze —, gibt es seitdem nicht mehr.
Wie aktuell sind die Sitzzahlen auf dieser Seite?
Sie werden regelmäßig gegen die amtlichen Angaben der Parlamente nachgezogen und tragen ihren Stand. Zwischen einem Mandatsverzicht und der amtlichen Nachbesetzung kann eine Zahl vorübergehend abweichen — dann gilt der ausgewiesene Stand, nicht eine Schätzung.
Siehe auch
Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen im Bundestag — täglich aus dem DIP.
Anträge, Große und Kleine Anfragen je Fraktion.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus alle weiteren Beschlüsse des Bundestags (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.
Die acht Parteien mit bundesweiter Bedeutung plus SSW (Sitze, Wahlprogramme, Finanzen) sowie Schlüsselpersonen, Regierung, Länder und Werkzeuge zu den Abgeordneten.