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🏛️ Parlamente

Parlamente & Verfassungsorgane

Bund, Länder, Europa — wo werden welche Gesetze gemacht? Verfassungsorgane mit Geschichte seit 1949, Mitglieder-Entwicklung und allen Wahlperioden. Aktuelle Gesetze und Anträge unter /parlamente/arbeit.
Wählen Sie eine Ebene — jeder Tab bündelt Aufgaben, Zusammensetzung und Abbildungen des jeweiligen Parlaments.

Deutscher Bundestag

Erste Wahl: 14. August 1949 · 21. Wahlperiode · 21. Wahlperiode seit 25. März 2025

Schematische Eigendarstellung — Plenum (kein amtliches Logo)Flaggenfarben Schwarz-Rot-Gold (gemeinfrei)

Aktuelle WP

21.

2025–2029

Mandate aktuell

630

nach Wahlrechtsreform 2023

Wahlbeteiligung

82,5 %

BTW 2025

Wahlperioden

21

seit 1949

Sitzverteilung im 21. Bundestag

630 Sitze · aktuelle Fraktionsstärken · Stand 2026-08-28
Sitzverteilung: Linke 64 Sitze, SPD 120 Sitze, Grüne 85 Sitze, CDU/CSU 208 Sitze, AfD 150 Sitze, fraktionslos 3 Sitze — insgesamt 630 Sitze, Mehrheit ab 316Linke: 64 SitzeSPD: 120 SitzeGrüne: 85 SitzeCDU/CSU: 208 SitzeAfD: 150 Sitzefraktionslos: 3 SitzeMehrheit ab 316630Sitze
Sitzverteilung als Tabelle: Sitze, Mandatsanteil und Fraktionsstatus je Partei
ParteiSitzeMandate %
Linke64
10,2 %
SPD120
19,0 %
Grüne85
13,5 %
CDU/CSU208
33,0 %
AfD150
23,8 %
fraktionslos3
0,48 %
Gesamt630100,0 %

Aktuelle Fraktionsstärken laut MdB-Register (abgeordnetenwatch, CC0) — Austritte/Nachrücker sind berücksichtigt, „fraktionslos“ schließt den SSW-Abgeordneten ein · CDU/CSU als gemeinsame Fraktion · Wahlrechtsreform 2023 (feste 630 Sitze). Das amtliche Wahlergebnis 2025 steht unter Bundestagswahl.

Der Bundestag in Zahlen

Struktur der 630 Mandate des Bundestag 2025 - 2029 — Fraktions­stärken und Herkunft nach Landesliste, aus dem MdB-Stammdaten-Register gerechnet.

630

Mandate gesamt

5

Fraktionen

CDU/CSU

stärkste Fraktion (208)

16

Länder vertreten

Mandate je Fraktion

630 Mandate · CDU/CSU als gemeinsame Fraktion. Fraktions-Farben aus dem zentralen Partei-Farbschema.

  • CDU/CSU208 · 33 %
  • AfD150 · 23,8 %
  • SPD120 · 19 %
  • Grüne85 · 13,5 %
  • Linke64 · 10,2 %
  • fraktionslos3 · 0,5 %

Mandate nach Bundesland

Zuordnung über die Landesliste des Mandats. „Ohne Angabe“ = im Register ohne Landeslisten-Zuordnung geführt — nicht geschätzt.

Aus dem MdB-Stammdaten-Register gerechnet (630 Mandate). Geschlechter-, Alters- und Berufsverteilung sind nicht enthalten, weil das Register diese Felder nicht führt (keine Schätzwerte). Quelle: abgeordnetenwatch.de · API v2 · CC0 1.0 (Public Domain) · Stand 2026-08-28.

Mitglieder-Entwicklung 1949–2025

Tatsächliche Mandatszahl pro Wahlperiode — Sprung 1990 (Wiedervereinigung) und Reduzierung 2025 (Wahlrechtsreform).

Mitglieder des Bundestages

Alle Wahlperioden im Überblick

WPWahlSitzeWahlbeteiligungKanzlerKoalition
21.23.02.202563082,5%Friedrich Merz (CDU)CDU/CSU · SPD
20.26.09.202173676,6%Olaf Scholz (SPD)SPD · Grüne · FDP (Ampel)
19.24.09.201770976,2%Angela Merkel (CDU)CDU/CSU · SPD
18.22.09.201363171,5%Angela Merkel (CDU)CDU/CSU · SPD
17.27.09.200962270,8%Angela Merkel (CDU)CDU/CSU · FDP
16.18.09.200561477,7%Angela Merkel (CDU)CDU/CSU · SPD
15.22.09.200260379,1%Gerhard Schröder (SPD)SPD · Grüne
14.27.09.199866982,2%Gerhard Schröder (SPD)SPD · Grüne
13.16.10.199467279,0%Helmut Kohl (CDU)CDU/CSU · FDP
12.02.12.199066277,8%Helmut Kohl (CDU)CDU/CSU · FDP
11.25.01.198751984,3%Helmut Kohl (CDU)CDU/CSU · FDP
10.06.03.198352089,1%Helmut Kohl (CDU)CDU/CSU · FDP
9.05.10.198051988,6%Helmut SchmidtHelmut Kohl (CDU)SPD · FDP → CDU/CSU · FDP
8.03.10.197651890,7%Helmut Schmidt (SPD)SPD · FDP
7.19.11.197251891,1%Willy BrandtHelmut Schmidt (SPD)SPD · FDP
6.28.09.196951886,7%Willy Brandt (SPD)SPD · FDP
5.19.09.196551886,8%Ludwig ErhardKurt Georg Kiesinger (CDU)CDU/CSU · FDP → Große Koalition (CDU/CSU · SPD)
4.17.09.196152187,7%Konrad AdenauerLudwig Erhard (CDU)CDU/CSU · FDP
3.15.09.195751987,8%Konrad Adenauer (CDU)CDU/CSU · DP
2.06.09.195350985,8%Konrad Adenauer (CDU)CDU/CSU · FDP · DP · GB/BHE
1.14.08.194940278,5%Konrad Adenauer (CDU)CDU/CSU · FDP · DP

10 Bundeskanzler seit 1949

Übersicht & Eckdaten →
  1. 1.Konrad Adenauer(CDU)19491963
  2. 2.Ludwig Erhard(CDU)19631966
  3. 3.Kurt Georg Kiesinger(CDU)19661969
  4. 4.Willy Brandt(SPD)19691974
  5. 5.Helmut Schmidt(SPD)19741982
  6. 6.Helmut Kohl(CDU)19821998
  7. 7.Gerhard Schröder(SPD)19982005
  8. 8.Angela Merkel(CDU)20052021
  9. 9.Olaf Scholz(SPD)20212025
  10. 10.Friedrich Merz(CDU)2025heute

Aufgaben des Bundestages

Wie ein Bundesgesetz entsteht

Der Weg eines Gesetzes als Ablauf — von der Initiative bis zur Verkündung (Art. 76–82 GG). Pfeile zeigen die Richtung; bei Streit zwischen Bundestag und Bundesrat verzweigt der Weg.

    1. 1

      Gesetzesinitiative

      Art. 76 GG

      Ein Gesetzentwurf wird eingebracht — durch die Bundesregierung (in der Praxis die meisten Vorlagen), aus der Mitte des Bundestages (eine Fraktion oder mindestens 5 % der Abgeordneten) oder durch den Bundesrat.

    1. 2

      Erster Durchgang im Bundesrat

      Art. 76 GG

      Vorlagen der Bundesregierung gehen zunächst an den Bundesrat, der innerhalb einer Frist Stellung nimmt. Danach geht der Entwurf an den Bundestag.

    1. 3

      Drei Lesungen im Bundestag

      Art. 77 GG

      Der Entwurf durchläuft drei Lesungen: erste Lesung (Grundsatzdebatte, Überweisung an den Ausschuss), zweite Lesung (Beratung der Ausschussfassung, Änderungsanträge) und dritte Lesung mit der Schlussabstimmung — dem Gesetzesbeschluss.

  1. 4

    Zweiter Durchgang im Bundesrat

    Art. 77/78 GG

    Der Bundesrat befasst sich mit dem beschlossenen Gesetz. Jetzt entscheidet die Gesetzesart, wie es weitergeht — der Weg verzweigt sich.

Zustimmungsgesetz

Art. 78 GG

Betrifft das Gesetz etwa die Länder oder ihre Finanzen, braucht es die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates. Ohne sie kommt das Gesetz nicht zustande.

Einspruchsgesetz

Art. 77 GG

Der Bundesrat kann Einspruch einlegen, ihn aber nicht endgültig blockieren: Der Bundestag kann den Einspruch mit entsprechender Mehrheit zurückweisen.

  1. 5

    Vermittlungsausschussnur bei Konflikt

    Art. 77 Abs. 2 GG

    Bei Uneinigkeit kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden (je 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat). Er erarbeitet einen Einigungsvorschlag; danach wird erneut abgestimmt. Gelingt die Einigung, läuft das Verfahren weiter.

    1. 6

      Gegenzeichnung & Ausfertigung

      Art. 82 GG

      Das Gesetz wird vom zuständigen Bundesminister und vom Bundeskanzler gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt (unterzeichnet). Dabei wird die formale Verfassungsmäßigkeit geprüft.

    1. 7

      Verkündung im Bundesgesetzblatt

      Art. 82 GG

      Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet und tritt zu dem dort bestimmten Zeitpunkt in Kraft — andernfalls am 14. Tag nach der Verkündung.

Inkrafttreten — geltendes Recht

Ab dem im Gesetz genannten Tag (sonst 14 Tage nach der Verkündung) ist das Bundesgesetz verbindlich.

regulärer Schrittnur bei KonfliktAblaufrichtung

Quelle: Grundgesetz Art. 76, 77, 78, 82 · bpb — Gesetzgebung · bundestag.de — Gesetzgebung. Schritte faktisch korrekt.

So entsteht ein Bundesgesetz — Schritt für Schritt

Derselbe Ablauf wie in der Grafik, erzählend erklärt.

Am Anfang steht eine Gesetzesinitiative. Nach Art. 76 GG dürfen drei Seiten einen Gesetzentwurf einbringen: die Bundesregierung, die Mitte des Bundestages (eine Fraktion oder mindestens 5 % der Abgeordneten) sowie der Bundesrat. In der Praxis stammen die meisten Vorlagen aus dem Bundeskabinett. Regierungsentwürfe gehen zunächst zur Stellungnahme an den Bundesrat (erster Durchgang) und erst danach an den Bundestag.

Im Bundestag durchläuft der Entwurf drei Lesungen (Art. 77 GG). In der ersten Lesung geht es um die Grundsatzdebatte und die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, der den Entwurf fachlich berät und Änderungen erarbeitet. Die zweite Lesung behandelt diese Ausschussfassung samt Änderungsanträgen, die dritte Lesung schließt mit der Schlussabstimmung — dem Gesetzesbeschluss des Bundestages.

Anschließend befasst sich erneut der Bundesrat mit dem beschlossenen Gesetz (zweiter Durchgang, Art. 77/78 GG). Jetzt kommt es auf die Art des Gesetzes an — hier verzweigt sich der Weg. Bei einem Zustimmungsgesetz ist die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates nötig; sie ist etwa erforderlich, wenn das Gesetz die Länder oder ihre Finanzen betrifft. Verweigert der Bundesrat sie, kommt das Gesetz nicht zustande. Bei einem Einspruchsgesetz kann der Bundesrat zwar Einspruch einlegen, ihn aber nicht endgültig verhindern: Der Bundestag kann den Einspruch mit entsprechender Mehrheit zurückweisen.

Sind sich Bundestag und Bundesrat uneinig, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden (Art. 77 Abs. 2 GG). In diesem gemeinsamen Gremium sitzen je 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat; es sucht einen Einigungsvorschlag, über den danach erneut abgestimmt wird. Dieser Schritt ist optional — er findet nur statt, wenn es zwischen den beiden Häusern hakt.

Ist das Gesetz zustande gekommen, folgt der Abschluss nach Art. 82 GG: Es wird vom zuständigen Bundesminister und vom Bundeskanzler gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt, also unterzeichnet. Dabei wird die formale Verfassungsmäßigkeit des Zustandekommens geprüft. Danach wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl.) verkündet.

Mit der Verkündung steht der Zeitpunkt des Inkrafttretens fest: Das Gesetz gilt ab dem Tag, den es selbst bestimmt — andernfalls am 14. Tag nach der Verkündung (Art. 82 Abs. 2 GG). Ab diesem Zeitpunkt ist es geltendes Bundesrecht.

Belege: Grundgesetz Art. 76–82 · bpb — Gesetzgebung · bundestag.de — Gesetzgebung. Faktisch korrekt. Neutral dargestellt.

Live aus dem Bundestag

Was passiert gerade im Parlament?

Aktuelle Gesetze, Anträge und Anfragen — täglich aus dem DIP.

Quellen: bundestag.de/parlament · Bundeswahlleiterin · Grundgesetz Art. 51 (Bundesrats-Stimmen) · Daten manuell verifiziert, Stand 2026-06-04. Abbildungen: eigene schematische Darstellungen; Flaggen-/Hoheitszeichen-Farben (Schwarz-Rot-Gold, Europa-Sternenkreis) gemeinfrei; Landesflaggen Wikimedia Commons, gemeinfrei.

Wer sitzt für dich im Parlament?

Vom Überblick zum direkten Draht: Finde deinen Wahlkreis und deine Abgeordneten — und stell ihnen deine Frage öffentlich.

Häufige Fragen zu den Parlamenten

Was ist der Unterschied zwischen Bundesrat, Bundesversammlung und Bundestag?

Der Bundestag ist das gewählte Parlament. Der Bundesrat vertritt die Länder und wird nicht gewählt — seine Mitglieder sind Mitglieder der Landesregierungen. Die Bundesversammlung tritt nur zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen, und besteht zur Hälfte aus Abgeordneten des Bundestages, zur anderen aus Wahlleuten der Länder.

Heißen alle Landesparlamente Landtag?

Nein, und das ist mehr als eine Bezeichnung: In Bremen und Hamburg heißt das Parlament Bürgerschaft, in Berlin Abgeordnetenhaus. Entsprechend heißen die Regierungschefs dort nicht Ministerpräsident, sondern Erster beziehungsweise Regierender Bürgermeister und Präsident des Senats.

Was ist der Unterschied zwischen Fraktion und Gruppe?

Eine Fraktion braucht mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages und hat damit Rechte, die einzelne Abgeordnete nicht haben — eigene Anträge, Ausschusssitze, Redezeit. Eine Gruppe wird anerkannt, wenn diese Schwelle nicht erreicht ist; sie hat weniger Rechte, aber mehr als ein einzelnes Mitglied.

Warum hat der Bundestag jetzt genau 630 Sitze?

Weil § 1 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes es so festlegt: Der Deutsche Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Die Wahlrechtsreform 2023 hat diese feste Größe eingeführt und dafür die Zweitstimmendeckung eingebaut: Ein gewonnener Wahlkreis wird nur dann zum Mandat, wenn die Partei im selben Bundesland genug Zweitstimmen geholt hat. Überhang- und Ausgleichsmandate, die das Parlament früher über seine reguläre Größe hinaus wachsen ließen — 2021 waren es 736 Sitze —, gibt es seitdem nicht mehr.

Wie aktuell sind die Sitzzahlen auf dieser Seite?

Sie werden regelmäßig gegen die amtlichen Angaben der Parlamente nachgezogen und tragen ihren Stand. Zwischen einem Mandatsverzicht und der amtlichen Nachbesetzung kann eine Zahl vorübergehend abweichen — dann gilt der ausgewiesene Stand, nicht eine Schätzung.

Siehe auch

Echte Demokratie lebt vom Mitmachen.

Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt. Eine lebendige Demokratie entsteht nicht im Bundestag allein, sondern dort, wo Bürger nachfragen, widersprechen und mitentscheiden.

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