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🧾 Transparenz

Nebentätigkeiten der Abgeordneten

Stand 12.10.2026 · wöchentlich aktualisiert
Was melden die 630 Mitglieder des 21. Bundestages neben dem Mandat — und was ist darüber veröffentlicht?

Alle Werte sind reine Zählungen der veröffentlichten Anzeigen — die Fraktionen sind unterschiedlich groß, deshalb stehen die Anteile in Prozent daneben. „Mit Entgelt“ heißt: mindestens ein Eintrag mit veröffentlichter Einkommensangabe.

Nur 983 von 4.572 Einträgen (22%) tragen eine Angabe zu laufendem Nebeneinkommen (Betrag oder Verdienststufe; Vermögens-, Spenden- und Vor-Mandat-Einträge zählen nicht mit). Die absoluten Fraktions-Summen sind daher Untergrenzen und hängen zusätzlich von der Fraktionsgröße ab — sie taugen nicht als „Reichtums-“ oder Verflechtungs-Rangliste.

  • CDU/CSU208 MdB
    mit Einträgen 205 (99 %) · mit Entgelt 108 (52 %)
    2.014 Einträge · mind. 6.634.259 €
  • AfD150 MdB
    mit Einträgen 140 (93 %) · mit Entgelt 59 (39 %)
    822 Einträge · mind. 2.109.392 €
  • SPD120 MdB
    mit Einträgen 117 (98 %) · mit Entgelt 30 (25 %)
    888 Einträge · mind. 734.554 €
  • Grüne85 MdB
    mit Einträgen 81 (95 %) · mit Entgelt 26 (31 %)
    523 Einträge · mind. 522.871 €
  • Linke64 MdB
    mit Einträgen 61 (95 %) · mit Entgelt 11 (17 %)
    314 Einträge · mind. 406.170 €
  • fraktionslos3 MdB
    mit Einträgen 3 (100 %) · mit Entgelt 1 (33 %)
    11 Einträge · mind. 5.113 €

💶 Veröffentlichte Mindest-Nebeneinkünfte, alle gemeldeten Jahre

  • CDU/CSUmind. 6.634.259 €
  • AfDmind. 2.109.392 €
  • SPDmind. 734.554 €
  • Grünemind. 522.871 €
  • Linkemind. 406.170 €

Mindestwert je Fraktion: Summe der amtlich veröffentlichten Beträge (monatlich ×12 auf den Jahreswert, jährlich/einmalig einfach, unklares Intervall konservativ einmalig). Nur wo ein Eintrag keinen Betrag, sondern allein eine Einkommensstufe trägt, zählt deren Untergrenze (einmal gezählt). Tatsächliche Einkünfte können deutlich höher liegen; Einträge ohne Einkommensangabe zählen 0 €. Absolute Summen hängen auch von der Fraktionsgröße ab — ein Vergleich „pro Kopf“ ist wegen der wenigen Einträge mit Einkommensangabe nur eingeschränkt aussagekräftig.

Überblick

607 / 630

MdB mit Einträgen

4.572

Einträge gesamt (21. WP)

2.370

Organisationen

mind. 10.412.359 €

veröffentlichte Nebeneinkünfte, alle gemeldeten Jahre (Untergrenze)

📂 Was wird gemeldet? Die Kategorien

Anzeigepflichtig sind nicht nur bezahlte Jobs: auch Ehrenämter, Funktionen in Vereinen und Unternehmen, Beteiligungen und der Beruf vor dem Mandat gehören dazu.

  • Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen1.264
  • Funktion in Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts1.263
  • Entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat687
  • Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Bundestag678
  • Funktion in Unternehmen508
  • Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften115
  • Spenden/Zuwendungen für politische Tätigkeit55
  • Ohne Kategorie1
  • Vereinbarung über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile1

⚠️ Was diese Zahlen zeigen können — und was nicht

  • · Nebentätigkeiten sind zulässig. Abgeordnete müssen Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat nach den Verhaltensregeln (Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Bundestages, § 44b AbgG) anzeigen; veröffentlicht wird ein Teil davon. Hier steht nur, was gemeldet und veröffentlicht wurde — keine Wertung.
  • · Die Anzeigepflicht erfasst auch die reguläre Berufsausübung (etwa als Anwältin, Landwirt oder Ärztin) und Funktionen, die viele schon vor dem Mandat innehatten. Ein Eintrag belegt also eine angezeigte Tätigkeit — nicht automatisch einen „Lobby-Job“ oder einen Interessenkonflikt.
  • · Die Veröffentlichungspflicht für Einkünfte greift erst ab 1.000 € im Monat bzw. 3.000 € im Jahr je Tätigkeit — was darunter liegt, bleibt unsichtbar.
  • · 3.589 von 4.572 Einträgen tragen keine Einkommensangabe — sie sind ehrenamtlich oder liegen unter der Schwelle; aus den Daten ist das nicht unterscheidbar.
  • · 23 MdB haben (noch) keine Einträge — das bedeutet nicht zwingend „keine Nebentätigkeit“: Anzeigen erscheinen teils mit Verzögerung.
  • · Erträge aus Kapitalbeteiligungen (z. B. Dividenden) sind nicht anzeigepflichtig; Beteiligungen selbst erst ab 5 % Anteil.
  • · Alle „mind.“-Summen sind Untergrenzen: Summe der amtlich veröffentlichten Beträge (monatliche Beträge mal zwölf); nur wo ein Eintrag keinen Betrag, sondern allein eine Stufe trägt, zählt deren Untergrenze. Tatsächliche Einkünfte können deutlich höher liegen.

Nachfragen ist erlaubt

Jeder Eintrag ist eine Selbstauskunft an die Bundestagsverwaltung. Wenn dich interessiert, was hinter einer Tätigkeit steckt: Frag dein MdB direkt — öffentlich und nachlesbar.

Häufige Fragen zu Nebentätigkeiten

Was sind Nebentätigkeiten von Abgeordneten?

Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten, die Abgeordnete neben ihrem Mandat ausüben – etwa Aufsichtsratsposten, eine Anwaltskanzlei, Vorträge oder Beraterverträge. Bezahlte Tätigkeiten führen zu Nebeneinkünften.

Müssen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offenlegen?

Ja. Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Bundestagspräsidentin; anzeigepflichtige Tätigkeiten und Einkünfte werden veröffentlicht. Seit der Verschärfung 2021 werden die Beträge auf Euro genau ausgewiesen (vorher nur in groben Stufen).

Sind Nebentätigkeiten überhaupt erlaubt?

Ja – das Mandat muss aber im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen (Verhaltensregeln des Bundestags). Die Offenlegung soll mögliche Interessenkonflikte für die Öffentlichkeit erkennbar machen.

Woher stammen die Daten auf dieser Seite?

Aus den amtlichen Angaben des Bundestags zu allen Abgeordneten, bereitgestellt über abgeordnetenwatch.de (CC0) – jede Zahl ist belegt. Die Profile findest du unter Abgeordnete.

Siehe auch

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