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🧾 Transparenz

Nebentätigkeiten der Abgeordneten

Stand 26.08.2026 · wöchentlich aktualisiert
Was melden die 630 Mitglieder des 21. Bundestages neben dem Mandat — und was ist darüber veröffentlicht?

Alle Werte sind reine Zählungen der veröffentlichten Anzeigen — die Fraktionen sind unterschiedlich groß, deshalb stehen die Anteile in Prozent daneben. „Mit Entgelt“ heißt: mindestens ein Eintrag mit veröffentlichter Einkommensangabe.

Nur 913 von 4.311 Einträgen (21%) tragen eine Angabe zu laufendem Nebeneinkommen (Betrag oder Verdienststufe; Vermögens-, Spenden- und Vor-Mandat-Einträge zählen nicht mit). Die absoluten Fraktions-Summen sind daher Untergrenzen und hängen zusätzlich von der Fraktionsgröße ab — sie taugen nicht als „Reichtums-“ oder Verflechtungs-Rangliste.

FraktionMdBmit Einträgenmit EntgeltEinträgeNebeneinkünfte/Jahr
CDU/CSU208204 (98%)105 (50%)1.877mind. 5.360.826 €
AfD150138 (92%)57 (38%)793mind. 1.998.584 €
SPD120117 (98%)28 (23%)860mind. 709.132 €
Grüne8581 (95%)24 (28%)477mind. 405.036 €
Linke6461 (95%)11 (17%)294mind. 388.889 €
fraktionslos32 (67%)1 (33%)10mind. 5.113 €

💶 Veröffentlichte Mindest-Nebeneinkünfte pro Jahr

  • CDU/CSUmind. 5.360.826 €
  • AfDmind. 1.998.584 €
  • SPDmind. 709.132 €
  • Grünemind. 405.036 €
  • Linkemind. 388.889 €

Mindestwert je Fraktion: Summe der amtlich veröffentlichten Exaktbeträge (monatlich ×12 auf den Jahreswert, jährlich/einmalig einfach, unklares Intervall konservativ einmalig) plus der UNTERGRENZEN der amtlichen Einkommensstufen (einmal gezählt). Tatsächliche Einkünfte können deutlich höher liegen; Einträge ohne Einkommensangabe zählen 0 €. Absolute Summen hängen auch von der Fraktionsgröße ab — ein Vergleich „pro Kopf“ ist wegen der wenigen Einträge mit Einkommensangabe nur eingeschränkt aussagekräftig.

Überblick

603 / 630

MdB mit Einträgen

4.311

Einträge gesamt (21. WP)

2.277

Organisationen

mind. 8.867.580 €

veröffentlichte Nebeneinkünfte/Jahr (Untergrenze)

📂 Was wird gemeldet? Die Kategorien

Anzeigepflichtig sind nicht nur bezahlte Jobs: auch Ehrenämter, Funktionen in Vereinen und Unternehmen, Beteiligungen und der Beruf vor dem Mandat gehören dazu.

  • Funktion in Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts1.217
  • Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen1.203
  • Entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat644
  • Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Bundestag613
  • Funktion in Unternehmen489
  • Beteiligung an Kapital- oder Personengesellschaften108
  • Spenden/Zuwendungen für politische Tätigkeit36
  • Vereinbarung über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile1

⚠️ Was diese Zahlen zeigen können — und was nicht

  • · Nebentätigkeiten sind zulässig. Abgeordnete müssen Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat nach den Verhaltensregeln (Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Bundestages, § 44b AbgG) anzeigen; veröffentlicht wird ein Teil davon. Hier steht nur, was gemeldet und veröffentlicht wurde — keine Wertung.
  • · Die Anzeigepflicht erfasst auch die reguläre Berufsausübung (etwa als Anwältin, Landwirt oder Ärztin) und Funktionen, die viele schon vor dem Mandat innehatten. Ein Eintrag belegt also eine angezeigte Tätigkeit — nicht automatisch einen „Lobby-Job“ oder einen Interessenkonflikt.
  • · Die Veröffentlichungspflicht für Einkünfte greift erst ab 1.000 € im Monat bzw. 3.000 € im Jahr je Tätigkeit — was darunter liegt, bleibt unsichtbar.
  • · 3.398 von 4.311 Einträgen tragen keine Einkommensangabe — sie sind ehrenamtlich oder liegen unter der Schwelle; aus den Daten ist das nicht unterscheidbar.
  • · 27 MdB haben (noch) keine Einträge — das bedeutet nicht zwingend „keine Nebentätigkeit“: Anzeigen erscheinen teils mit Verzögerung.
  • · Erträge aus Kapitalbeteiligungen (z. B. Dividenden) sind nicht anzeigepflichtig; Beteiligungen selbst erst ab 5 % Anteil.
  • · Alle „mind.“-Summen sind Untergrenzen: Summe der amtlich veröffentlichten Exaktbeträge plus der Untergrenzen der amtlichen Einkommensstufen. Tatsächliche Einkünfte können deutlich höher liegen.

Nachfragen ist erlaubt

Jeder Eintrag ist eine Selbstauskunft an die Bundestagsverwaltung. Wenn dich interessiert, was hinter einer Tätigkeit steckt: Frag dein MdB direkt — öffentlich und nachlesbar.

Häufige Fragen zu Nebentätigkeiten

Was sind Nebentätigkeiten von Abgeordneten?

Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten, die Abgeordnete neben ihrem Mandat ausüben – etwa Aufsichtsratsposten, eine Anwaltskanzlei, Vorträge oder Beraterverträge. Bezahlte Tätigkeiten führen zu Nebeneinkünften.

Müssen Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offenlegen?

Ja. Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Bundestagspräsidentin; anzeigepflichtige Tätigkeiten und Einkünfte werden veröffentlicht. Seit der Verschärfung 2021 werden die Beträge auf Euro genau ausgewiesen (vorher nur in groben Stufen).

Sind Nebentätigkeiten überhaupt erlaubt?

Ja – das Mandat muss aber im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen (Verhaltensregeln des Bundestags). Die Offenlegung soll mögliche Interessenkonflikte für die Öffentlichkeit erkennbar machen.

Woher stammen die Daten auf dieser Seite?

Aus den amtlichen Angaben des Bundestags zu jeder Abgeordneten und jedem Abgeordneten – jede Zahl ist belegt. Die Profile findest du unter Abgeordnete.

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