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Grundgesetz · Abschnitt I

Die Grundrechte

Die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes binden alle staatliche Gewalt unmittelbar. Hier findest du zu jedem Artikel den amtlichen Wortlaut und eine neutrale Erklärung: was daraus für dich folgt, welche Rechte du konkret hast — und wie du sie nutzen kannst. Ergänzt um die grundrechtsgleichen Rechte (Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104).

27 Artikel · gebündelt in 5 Themenfeldern. Maßgeblich ist der amtliche Wortlaut, den jede Karte direkt verlinkt.

Artikel 1

Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist unantastbar — Grundlage und Maßstab aller weiteren Grundrechte.

Amtlicher Wortlaut

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Vollständiger Artikel ↗

Was folgt daraus für dich?

Der Staat darf den Menschen nie zum bloßen Objekt machen. Die Menschenwürde ist nicht abwägbar und nicht einschränkbar; sie ist über die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) sogar einer Verfassungsänderung entzogen.

Welche Rechte hast du konkret?

  • Anspruch auf Achtung und Schutz der eigenen Würde durch jede staatliche Stelle
  • Schutz vor entwürdigender Behandlung, etwa vor Folter oder Erniedrigung
  • Die nachfolgenden Grundrechte gelten unmittelbar — kein Gesetz muss sie erst „freischalten"

Wie kannst du es anwenden?

Die Menschenwürde wirkt in allen weiteren Grundrechten mit. Wer sich in seiner Würde verletzt sieht, kann den Rechtsweg beschreiten und letztlich das Bundesverfassungsgericht anrufen.

So wirst du aktiv

Eine Verletzung lässt sich vor den Fachgerichten und am Ende mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen.

Verfassungsbeschwerde

Artikel 2

Freie Entfaltung, Leben und Freiheit

Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Amtlicher Wortlaut

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Vollständiger Artikel ↗

Was folgt daraus für dich?

Der Bürger darf grundsätzlich tun und lassen, was er will, solange er nicht die Rechte anderer oder die Verfassungsordnung verletzt. Aus Art. 2 leitet das Bundesverfassungsgericht u. a. das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab.

Welche Rechte hast du konkret?

  • Allgemeine Handlungsfreiheit — die Freiheit, sein Leben selbst zu gestalten
  • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Schutz der Person vor willkürlichem Freiheitsentzug
  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht und informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz)

Wie kannst du es anwenden?

Eingriffe (etwa Datenverarbeitung oder Freiheitsentzug) brauchen stets eine gesetzliche Grundlage. Gegen unzulässige Eingriffe steht der Rechtsweg offen.

So wirst du aktiv

Wie der Staat mit deinen Daten umgehen darf, erklärt die Datenschutz-Seite.

Datenschutz

Artikel 4

Glaubens- und Gewissensfreiheit

Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des Bekenntnisses; Recht der Kriegsdienstverweigerung.

Amtlicher Wortlaut

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Vollständiger Artikel ↗

Was folgt daraus für dich?

Jeder darf selbst entscheiden, woran er glaubt, ob er glaubt und wie er seine Überzeugung lebt. Der Staat ist zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet.

Welche Rechte hast du konkret?

  • Freiheit, einen Glauben oder eine Weltanschauung zu haben oder abzulehnen
  • Recht auf ungestörte Religionsausübung
  • Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern

Wie kannst du es anwenden?

Religiöse und weltanschauliche Betätigung ist im Rahmen der Gesetze frei. Die Kriegsdienstverweigerung kann gegenüber den zuständigen Stellen erklärt werden.

So wirst du aktiv

Wer sich in der Glaubens- oder Gewissensfreiheit verletzt sieht, kann den Rechtsweg beschreiten.

mehr Grundrechte

Artikel 11

Freizügigkeit

Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Amtlicher Wortlaut

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen … bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Vollständiger Artikel ↗

Was folgt daraus für dich?

Jeder Deutsche darf seinen Wohnsitz und Aufenthalt im gesamten Bundesgebiet frei wählen und sich überall niederlassen. Einschränkungen sind nur in eng umrissenen gesetzlichen Fällen erlaubt.

Welche Rechte hast du konkret?

  • Recht, Wohnsitz und Aufenthalt frei zu wählen
  • Recht, in jedes Bundesland zu ziehen und zu bleiben

Wie kannst du es anwenden?

Das Recht wirkt unmittelbar — ein Umzug innerhalb Deutschlands bedarf keiner Erlaubnis. Behördliche Beschränkungen müssen auf einem Gesetz beruhen.

So wirst du aktiv

Gegen eine unzulässige Beschränkung steht der Rechtsweg offen.

Verfassungsbeschwerde

Artikel 12

Berufsfreiheit

Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Amtlicher Wortlaut

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Vollständiger Artikel ↗

Was folgt daraus für dich?

Jeder darf selbst entscheiden, welchen Beruf er ergreift, wo er arbeitet und wo er sich ausbilden lässt. Der Staat darf die Ausübung regeln, aber die freie Wahl nur unter strengen Voraussetzungen beschränken. Ein Arbeitszwang ist grundsätzlich verboten.

Welche Rechte hast du konkret?

  • Freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
  • Freiheit der Berufsausübung (im Rahmen der Gesetze)
  • Schutz vor Arbeitszwang und Zwangsarbeit

Wie kannst du es anwenden?

Die Berufsfreiheit gilt unmittelbar; Zulassungsschranken (etwa Approbationen) müssen verhältnismäßig sein. Gegen unverhältnismäßige Berufsbeschränkungen kann man sich gerichtlich wehren.

So wirst du aktiv

Eine unverhältnismäßige Berufsbeschränkung lässt sich bis zum Bundesverfassungsgericht angreifen.

Verfassungsbeschwerde

Wie deine Grundrechte geschützt sind

  • · Grundrechte dürfen nur durch allgemeines Gesetz und nie in ihrem Wesensgehalt eingeschränkt werden (Art. 19).
  • · Die Menschenwürde (Art. 1) und das Demokratie-, Bundesstaats- und Rechtsstaatsprinzip sind durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) änderungsfest.
  • · Wer in seinen Grundrechten verletzt wird, kann nach Erschöpfung des Rechtswegs das Bundesverfassungsgericht anrufen (Verfassungsbeschwerde).
  • · Anliegen lassen sich jederzeit per Petition an Behörden und Bundestag richten (Art. 17).

Quelle: Grundgesetz, Abschnitt I (Die Grundrechte) und grundrechtsgleiche Rechte · gesetze-im-internet.de ↗ · Amtliches Werk, gemeinfrei (§ 5 UrhG) · Stand 28.06.2026. Der amtliche Wortlaut ist gemeinfrei (§ 5 UrhG); die Erklärungen sind eine neutrale, deskriptive Erschließung und kein Ersatz für den Gesetzestext oder eine Rechtsberatung.

Siehe auch

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