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Barrierefrei wählen

Wer blind oder sehbehindert ist, nicht lesen kann oder einen barrierefreien Wahlraum braucht, hat verbriefte Hilfen — sie stehen nur selten dort, wo man sie sucht. Diese Seite sammelt sie für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026: was zusteht, wo man es bekommt und auf welcher Rechtsgrundlage.

Stimmzettelschablone für blinde und sehbehinderte Wähler

Mit einer Schablone lässt sich der Stimmzettel ohne fremde Hilfe ausfüllen — das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt. Sie wird über den Stimmzettel gelegt; ausgestanzte Felder mit Braille-Schrift und tastbarer Großschrift zeigen, wo das Kreuz hingehört.

Damit die Schablone richtig sitzt, ist die rechte obere Ecke jedes Stimmzettels gelocht oder abgeschnitten — so schreibt es die Landeswahlordnung vor. An dieser Ecke erkennt man die richtige Ausrichtung.

Hier anfordern

Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V.

Hanns-Eisler-Platz 5
39128 Magdeburg

0391 2896239·info@bsvsa.org

bsvsa.org — Wahlen ↗
  • Kostenlos — nach Auskunft des Landeswahlleiters.
  • Ohne Mitgliedschaft — der Verband gibt die Schablone auch an Nicht-Mitglieder ab.
  • Mit Audio-CD — sie enthält Hinweise zur Wahl und zur Benutzung der Schablone sowie die Parteien und Kandidaten der 41 Wahlkreise.

Eine Bestellfrist nennt weder der Verband noch der Landeswahlleiter. Wer die Schablone braucht, fordert sie deshalb besser früh an — der Versand braucht Zeit, und der Wahltag ist der 6. September.

Barrierefreier Wahlraum — und was gilt, wenn er es nicht ist

Ob der zugeteilte Wahlraum barrierefrei ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Landeswahlordnung verlangt dort ausdrücklich „die Angabe des Wahlraumes und seiner Barrierefreiheit" — man muss also nicht nachfragen, sondern nur nachsehen.

Ist der Wahlraum nicht barrierefrei, ist man nicht darauf festgelegt: Bei der Gemeinde lässt sich ein Wahlschein beantragen. Damit kann man in einem anderen Wahllokal wählen oder per Briefwahl.

Die Wahlbenachrichtigung muss außerdem angeben, wo es Informationen über barrierefreie Wahlräume, Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Wähler und Informationen in Leichter Sprache gibt.

Zur Übersicht der Landtagswahlen

Hilfsperson bei der Stimmabgabe

Wer nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung Hilfe bei der Stimmabgabe braucht, bestimmt die helfende Person selbst und teilt das dem Wahlvorstand mit. Das kann eine Person des eigenen Vertrauens sein — oder ein Mitglied des Wahlvorstands.

Wo die Grenze verläuft (§ 50 Landeswahlordnung)

Die Hilfe ist auf technische Hilfe beschränkt: Sie gibt die Entscheidung kund, die der Wähler selbst getroffen hat. Unzulässig ist eine Hilfe, die

  • · unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt,
  • · die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung ersetzt oder verändert,
  • · oder bei der ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.

Diese Grenzen stehen ausdrücklich im Gesetz — sie schützen genau die Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.

Informationen in Leichter Sprache

Nach Auskunft des Landeswahlleiters werden „barrierefreie Informationen zur Wahl, insbesondere in Leichter Sprache" bereitgestellt. Wo man sie bekommt, muss auf der Wahlbenachrichtigung stehen.

Material in Leichter Sprache zur Landtagswahl gibt außerdem die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt ↗ heraus.

Wahlleitung und Gemeinde finden

Wofür diese Angaben gelten

Anlaufstelle und Rechtsgrundlagen auf dieser Seite beziehen sich auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Für die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin am 20. September gilt jeweils das dortige Landesrecht mit eigenen Ausgabestellen; die Grundsätze — Schablone über den Blindenverband, selbst bestimmte Hilfsperson, Wahlschein bei nicht barrierefreiem Wahlraum — sind vergleichbar, die Adressen nicht.

Quellen: Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt vom 27. Mai 2015 (§ 50 sowie die Vorschriften zu Stimmzettel und Wahlbenachrichtigung) · Landeswahlleiter Sachsen-Anhalt, FAQ zur Landtagswahl 2026 ↗ · Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt ↗. Web-Quellen abgerufen am 27.08.2026.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich eine Stimmzettelschablone für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt?

Beim Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V., Hanns-Eisler-Platz 5, 39128 Magdeburg — telefonisch unter 0391 2896239 oder per E-Mail an info@bsvsa.org. Die Schablone ist nach Auskunft des Landeswahlleiters kostenlos, und man muss kein Mitglied des Verbands sein. Wichtig: Das Wahlamt gibt die Schablonen nicht aus — die Landeswahlordnung sieht vor, dass die Stimmzettel-Muster an die Blindenvereine gehen, die sie herstellen.

Woher weiß ich, ob mein Wahllokal barrierefrei ist?

Das steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Landeswahlordnung schreibt vor, dass sie „die Angabe des Wahlraumes und seiner Barrierefreiheit" enthält. Ist der zugeteilte Wahlraum nicht barrierefrei, kann man bei der Gemeinde einen Wahlschein beantragen und in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl wählen.

Darf mir jemand beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen?

Ja. Wer nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung Hilfe braucht, bestimmt selbst eine Person des Vertrauens (§ 50 der Landeswahlordnung) — das darf auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfe ist auf technische Hilfe beschränkt: Sie gibt die Entscheidung weiter, die der Wähler selbst getroffen hat. Unzulässig ist eine Hilfe, die die Entscheidung ersetzt oder verändert, unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt oder bei der ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.

Gibt es Informationen zur Wahl in Leichter Sprache?

Ja. Nach Auskunft des Landeswahlleiters werden „barrierefreie Informationen zur Wahl, insbesondere in Leichter Sprache" bereitgestellt. Die Wahlbenachrichtigung muss angeben, wo man sie bekommt — die Landeswahlordnung verlangt den Hinweis, wo Wahlberechtigte Informationen über barrierefreie Wahlräume, Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Wähler und Informationen in Leichter Sprache erhalten.

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