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Direkte Demokratie in den Ländern

Ein Gesetz muss nicht aus dem Parlament kommen. In allen 16 Bundesländern können Bürgerinnen und Bürger selbst eines auf den Weg bringen — über Volksbegehren und Volksentscheid. Die Hürden dafür sind von Land zu Land sehr verschieden.

Kurz zusammengefasst

  • Direkte Demokratie gibt es in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene — über einfache Bundesgesetze kann nicht abgestimmt werden.
  • Das Verfahren läuft in drei Stufen: erst wenige Unterschriften an den Landtag, dann das Volksbegehren mit der eigentlichen Hürde, zuletzt die Abstimmung.
  • Beim Volksentscheid genügt meist nicht die Mehrheit der Abstimmenden: Zusätzlich muss ein Mindestanteil aller Stimmberechtigten zustimmen.
  • Von 463 Verfahren seit 1946 kamen 28 bis zum Volksentscheid — rund 6,6 Prozent.

So funktioniert es

In drei Stufen zum eigenen Gesetz

In allen 16 Ländern läuft direkte Demokratie nach demselben Grundmuster — nur die Hürden unterscheiden sich, teils erheblich. Wer eine Stufe nicht schafft, kommt nicht zur nächsten.

  1. 1

    Volksinitiative oder Volksantrag

    Eine vergleichsweise kleine Zahl Unterschriften bringt ein Anliegen in den Landtag. Das Parlament muss sich damit befassen — mehr nicht. Stimmt es zu, ist das Verfahren hier schon am Ziel.

  2. 2

    Volksbegehren

    Lehnt der Landtag ab, folgt die eigentliche Hürde: Je nach Land unterschreiben mehrere Prozent aller Wahlberechtigten, oft binnen weniger Monate. Ob nur im Amt (Amtseintragung) oder auch auf der Straße (freie Sammlung) gesammelt werden darf, entscheidet in der Praxis häufig über Erfolg oder Scheitern.

  3. 3

    Volksentscheid

    Zuletzt stimmen alle Wahlberechtigten ab. Meist genügt nicht die einfache Mehrheit: Ein Zustimmungsquorum verlangt zusätzlich, dass ein Mindestanteil ALLER Stimmberechtigten zustimmt — wer nicht hingeht, wirkt damit faktisch wie eine Gegenstimme.

Auf Bundesebene geht das nicht

Über einfache Bundesgesetze kann in Deutschland nicht per Volksentscheid abgestimmt werden. Das Grundgesetz sieht Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung ausschließlich für die Neugliederung des Bundesgebiets vor.

Rechtsgrundlage: Art. 29 GG · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 29 — gesetze-im-internet.de

Stand 2026-07-19 · 58 von 64 Kernwerten amtlich belegt; nicht belegte Werte sind als solche gekennzeichnet und werden nicht geschätzt.

Selbst etwas anstoßen

Ein Volksbegehren ist der große Weg. Für kleinere Anliegen gibt es näherliegende Werkzeuge — und die Frage, wer überhaupt zuständig ist, klärt sich vorher.

Siehe auch

Echte Demokratie lebt vom Mitmachen.

Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt. Eine lebendige Demokratie entsteht nicht im Bundestag allein, sondern dort, wo Bürger nachfragen, widersprechen und mitentscheiden.

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