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🗳️ Direkte Demokratie

Direkte Demokratie in den Ländern

Ein Gesetz muss nicht aus dem Parlament kommen. In allen 16 Bundesländern können Bürger selbst eines auf den Weg bringen — über Volksbegehren und Volksentscheid. Die Hürden dafür sind von Land zu Land sehr verschieden.

Wie oft es tatsächlich klappt

Der Weg ist offen, aber lang. Die Zahlen zeigen, wie viele Verfahren überhaupt bis zur Abstimmung kommen — und wie viele vorher enden.

463
Verfahren insgesamt

1946 bis Ende 2025

423
von Bürgern eingeleitet
111
erreichten das Volksbegehren
28
kamen zum Volksentscheid
6,6 %
Quote bis zum Volksentscheid
11,4
Verfahren pro Jahr

Schnitt der letzten 15 Jahre

Warum hier andere Zahlen stehen als anderswo

Verbreitete Übersichtsseiten führen an mehreren Stellen überholte Quoren — geprüft und korrigiert wurden unter anderem Hessen (20 % → 5 % seit der Verfassungsreform 2018), Saarland (20 % → 7 %) und Sachsen-Anhalt (9 % → 7 % seit der Parlamentsreform 2020). Maßgeblich ist hier jeweils die amtliche Landesquelle, die je Land ausgewiesen ist.

Meine Anlaufstelle

Wo Sie vor Ort ansetzen

Direkte Demokratie ist Ländersache — je nach Wohnort ist eine andere Stelle zuständig. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein; wir zeigen die richtige Anlaufstelle in Ihrem Bundesland, wie der erste Schritt läuft und wohin Sie sich mit Fragen wenden können.

Noch keine Auswahl getroffen — Postleitzahl eingeben oder Bundesland wählen.

Stand 02.08.2026 · 58 von 64 Kernwerten amtlich belegt; nicht belegte Werte sind als solche gekennzeichnet und werden nicht geschätzt.

Selbst etwas anstoßen

Ein Volksbegehren ist der große Weg. Für kleinere Anliegen gibt es näherliegende Werkzeuge — und die Frage, wer überhaupt zuständig ist, klärt sich vorher.

Häufige Fragen zur direkten Demokratie

Was ist direkte Demokratie?

Bei der direkten Demokratie entscheiden die Bürger selbst über eine Sachfrage – etwa per Volksbegehren und Volksentscheid – statt nur gewählte Vertreter darüber abstimmen zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Volksbegehren und Volksentscheid?

Das Volksbegehren ist die Vorstufe: Eine bestimmte Zahl von Wahlberechtigten muss ein Anliegen mit Unterschriften unterstützen. Erreicht es die Hürde, kommt es zum Volksentscheid – der eigentlichen Abstimmung, bei der alle Wahlberechtigten mit Ja oder Nein stimmen.

Was ist ein Quorum?

Ein Quorum ist eine Mindesthürde – etwa ein Mindestanteil an Unterschriften oder eine Mindestbeteiligung bei der Abstimmung –, die erreicht sein muss, damit ein Volksbegehren oder Volksentscheid gültig ist. Die genauen Werte legt jedes Bundesland selbst fest.

Reicht beim Volksentscheid die einfache Mehrheit?

Meist nicht. In den meisten Ländern gilt ein Zustimmungsquorum: Neben der Mehrheit der Abstimmenden muss zusätzlich ein Mindestanteil aller Stimmberechtigten zustimmen. Wer nicht teilnimmt, wirkt dadurch faktisch wie eine Gegenstimme.

Gibt es Volksentscheide auf Bundesebene?

Das Grundgesetz sieht einen bundesweiten Volksentscheid nur für die Neugliederung des Bundesgebiets vor (Artikel 29) – über Bundesgesetze kann nicht per Volksentscheid abgestimmt werden. Die eigentlichen Instrumente der direkten Demokratie liegen deshalb bei den Ländern und Kommunen – dort sind Volksbegehren und Bürgerentscheide möglich.

Wie kann ich selbst etwas anstoßen?

Neben den Länder-Instrumenten kannst du jederzeit eine Petition einreichen – der niedrigschwelligste Weg, ein Anliegen an ein Parlament zu richten. Mehr dazu unter Petitionen.

Siehe auch

Echte Demokratie lebt vom Mitmachen.

Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt. Eine lebendige Demokratie entsteht nicht im Bundestag allein, sondern dort, wo Bürger nachfragen, widersprechen und mitentscheiden.

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