Was das Europäische Parlament ist
Von allen Einrichtungen der Europäischen Union ist das Europäische Parlament die einzige, die von den Bürgern unmittelbar gewählt wird. Alle anderen sind mittelbar legitimiert: Im Rat sitzen Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten, im Europäischen Rat deren Staats- und Regierungschefs, und die Kommission wird ernannt und bestätigt. Wer über die demokratische Grundlage der EU spricht, spricht deshalb zuerst über dieses Haus.
Der Vertrag über die Europäische Union fasst die Aufgaben in Artikel 14 Absatz 1 zusammen: „Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission." Drei Sätze, vier Funktionen — Gesetzgebung, Haushalt, Kontrolle, Personalentscheidung.
Die Größe des Hauses ist gedeckelt. Artikel 14 Absatz 2 bestimmt, dass die Zahl der Mitglieder 750 nicht überschreiten darf, zuzüglich des Präsidenten. Die Bürger sind degressiv proportional vertreten, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat, und kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze.
Degressiv proportional heißt: Je größer ein Land, desto mehr Sitze — aber ein Abgeordneter aus einem großen Land vertritt mehr Menschen als einer aus einem kleinen. Deutschland stellt als bevölkerungsreichster Mitgliedstaat die Höchstzahl von 96 Sitzen; sechs Sitze sind die Untergrenze für die kleinsten Mitgliedstaaten. Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern eine bewusste Entscheidung: Ohne Untergrenze wären kleine Länder praktisch unsichtbar.
Wie in Deutschland gewählt wird
Für die deutschen Sitze gilt das Europawahlgesetz. Sein § 1 ist kurz und eindeutig: „Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt." Es sind dieselben fünf Wahlrechtsgrundsätze wie bei der Bundestagswahl.
Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen: Jeder Wähler hat eine Stimme, und die Listen können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden (§ 2 Absatz 1). Es gibt also keine Erst- und Zweitstimme und keine Wahlkreise mit Direktkandidaten — wer eine Liste wählt, wählt sie in der Reihenfolge, die die Partei aufgestellt hat.
Der auffälligste Unterschied zur Bundestagswahl ist die fehlende Sperrklausel. Bei der Bundestagswahl scheitern Parteien unter fünf Prozent grundsätzlich an der Hürde; bei der Europawahl in Deutschland gibt es diese Hürde derzeit nicht. Die Folge steht in der Sitzverteilung: 14 Parteien halten mindestens einen der 96 deutschen Sitze.
Ein zweiter Unterschied betrifft das Wahlalter. Wahlberechtigt ist nach § 6 des Europawahlgesetzes, wer am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Und der Kreis ist weiter als bei der Bundestagswahl: Wahlberechtigt sind auch die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen — sie können hier oder in ihrem Herkunftsland wählen, aber nicht zweimal.
Alle amtlichen Ergebnisse der deutschen Europawahlen stehen unter Europawahlen im Vergleich, die gewählten Abgeordneten mit Partei und Fraktion unter Die deutschen Europaabgeordneten.
🗳️ Eine Stimme, eine Liste
Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Keine Erststimme, keine Wahlkreiskandidaten, keine Überhangmandate.
🚫 Keine Sperrklausel
Anders als bei der Bundestagswahl gibt es in Deutschland derzeit keine Prozenthürde für die Europawahl. Kleine Parteien können damit einen Sitz erreichen.
🔞 Wählen ab 16
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat — bei der Bundestagswahl liegt die Grenze bei 18 Jahren.
🇪🇺 Unionsbürger dürfen mitwählen
Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats hat und in Deutschland wohnt, kann hier wählen. Doppelt abstimmen ist ausgeschlossen.
Fraktionen statt Nationen
Wer eine Sitzungsübertragung aus Straßburg sieht, sucht die deutschen Abgeordneten vergeblich als Block. Im Europäischen Parlament wird nicht nach Ländern gesessen und nicht nach Ländern abgestimmt, sondern nach Fraktionen — Zusammenschlüssen von Parteien aus verschiedenen Mitgliedstaaten mit ähnlicher politischer Richtung.
Die 95 in unserem Verzeichnis geführten deutschen Abgeordneten verteilen sich auf 6 solcher Fraktionen. Die größte deutsche Gruppe stellt EVP mit 31 der deutschen Sitze; 8 Abgeordnete aus Deutschland gehören keiner Fraktion an. Auf nationaler Ebene ist CDU mit 23 Sitzen die stärkste deutsche Partei im Haus.
Diese Zahlen sagen etwas über Deutschland, nicht über die Kräfteverhältnisse im Parlament. Die Fraktionen sind sehr viel größer, weil sie Abgeordnete aus vielen Mitgliedstaaten bündeln — die deutschen Mitglieder sind darin jeweils nur ein Teil. Wer aus dem deutschen Anteil auf Mehrheiten in Straßburg schließt, rechnet mit einem Ausschnitt.
Praktisch bedeutet die Fraktionslogik: Eine deutsche Partei kann in Berlin und in Straßburg an unterschiedlichen Stellen stehen, weil sie dort mit Partnern aus 26 anderen Ländern gemeinsame Positionen aushandeln muss. Und sie erklärt, warum Abstimmungen im Europäischen Parlament oft quer zu nationalen Regierungslinien verlaufen.
Welche deutschen Parteien in welcher Fraktion sitzen, zeigt die Grafik — gezählt aus dem Register der Abgeordneten, Stand 20.09.2026, ohne Wertung der Fraktionen.
95 Abgeordnete aus Deutschland, verteilt auf 6 Fraktionen des Europäischen Parlaments. Im Parlament arbeiten sie in diesen Fraktionen — nicht in einer deutschen Gruppe.
- EVP31 · 32,6 %
CDU (23) · CSU (6) · FAMILIEN-PARTEI (1) · ÖDP (1)
- ESN15 · 15,8 %
AfD (15)
- Grüne/EFA15 · 15,8 %
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (12) · Volt (3)
- S&D14 · 14,7 %
SPD (14)
- Renew9 · 9,5 %
FDP (5) · FREIE WÄHLER (3) · PdF (1)
- fraktionslos8 · 8,4 %
BSW (4) · Die PARTEI (2) · parteilos (2)
- The Left3 · 3,2 %
Die Linke (3)
Quelle: abgeordnetenwatch.de — API v2 (parliaments / parliament-periods / candidacies-mandates / politicians) — deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments, EU-Parlament 2024 - 2029 · Beleg ↗ · Stand 20.09.2026. Abgebildet sind ausschließlich die aus Deutschland gewählten Mitglieder. Die Fraktionen des Europäischen Parlaments sind erheblich größer — sie bestehen aus Abgeordneten vieler Mitgliedstaaten. Nachrücker sind zum Stand der Datei eingearbeitet.
Warum so viele Parteien einen Sitz haben
Die fehlende Sperrklausel ist der Grund für ein Bild, das es im Bundestag nicht gibt: eine lange Liste von Parteien mit genau einem Sitz. Von den 14 Parteien mit deutschen Sitzen halten 3 genau einen — im erfassten Stand sind das FAMILIEN-PARTEI, ÖDP und PdF.
Das ist keine Zufälligkeit, sondern die direkte Folge des Wahlsystems. Bei 96 Sitzen und ohne Prozenthürde genügt rechnerisch etwa ein Prozent der Stimmen für einen Sitz. Im Bundestag wären Parteien dieser Größe an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert — mit der Sperrklausel fällt dort der weitaus größte Teil dieser Stimmen bei der Sitzverteilung weg.
Ob das gut oder schlecht ist, ist eine politische Frage, keine sachliche — beide Seiten haben ein ernstzunehmendes Argument. Für die Hürde spricht die Arbeitsfähigkeit eines Parlaments, das Mehrheiten organisieren muss. Gegen sie spricht, dass jede Hürde Stimmen unwirksam macht: Wer eine Partei unter der Schwelle wählt, ist am Ende nicht vertreten.
Für die praktische Arbeit hat die Vielfalt eine Konsequenz: Ein einzelner Abgeordneter ohne Fraktion hat deutlich weniger Redezeit, weniger Personal und weniger Einfluss auf die Tagesordnung als ein Mitglied einer großen Fraktion. Deshalb schließen sich Einzelabgeordnete meist einer Fraktion an — und deshalb sagt die Zahl der Parteien wenig darüber, wie viele politische Richtungen in Straßburg tatsächlich verhandeln.
Die Sitzverteilung nach nationalen Parteien zeigt die Grafik. Gezählt ist die Partei, über deren Wahlvorschlag das Mandat errungen wurde beziehungsweise die im Register geführt wird; Wechsel während der Wahlperiode verschieben diese Zählung.
Bei der Europawahl gilt in Deutschland keine Sperrklausel. Deshalb reicht rechnerisch schon ein Bruchteil der Stimmen für einen Sitz — die Folge steht in dieser Liste.
- CDU23 · 24,2 %
- AfD15 · 15,8 %
- SPD14 · 14,7 %
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN12 · 12,6 %
- CSU6 · 6,3 %
- FDP5 · 5,3 %
- BSW4 · 4,2 %
- Die Linke3 · 3,2 %
- FREIE WÄHLER3 · 3,2 %
- Volt3 · 3,2 %
- Die PARTEI2 · 2,1 %
- parteilos2 · 2,1 %
- FAMILIEN-PARTEI1 · 1,1 %
- ÖDP1 · 1,1 %
- PdF1 · 1,1 %
3 der 15 Parteien halten genau einen Sitz; die stärkste kommt auf 24,2 Prozent der deutschen Sitze. Im Bundestag wären Parteien dieser Größe an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert — die Europawahl kennt diese Hürde in Deutschland derzeit nicht.
Quelle: abgeordnetenwatch.de — API v2 (parliaments / parliament-periods / candidacies-mandates / politicians) — deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments · Beleg ↗ · Stand 20.09.2026. Gezählt ist die nationale Partei, über deren Wahlvorschlag das Mandat errungen wurde beziehungsweise die im Register geführt wird. Wer die Partei während der Wahlperiode wechselt oder sie verlässt, verschiebt die Zählung — deshalb ist sie ein Stand, keine Wahlstatistik.
Was das Parlament entscheiden kann — und was nicht
Der größte Teil des EU-Rechts entsteht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren: Parlament und Rat müssen sich einigen. Beide können den Vorschlag ändern; ohne Zustimmung beider Seiten gibt es keine Verordnung oder Richtlinie. Das Parlament ist in diesem Verfahren nicht Beiwerk, sondern eine der beiden Kammern.
Beim Haushalt entscheidet es ebenfalls mit. Und bei der Personalentscheidung an der Spitze der Kommission gibt Artikel 17 Absatz 7 des EU-Vertrags eine feste Reihenfolge vor: Der Europäische Rat schlägt mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten vor und berücksichtigt dabei das Ergebnis der Europawahl; das Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Erhält er sie nicht, muss binnen eines Monats ein neuer Vorschlag folgen.
Die schärfste Waffe der Kontrolle ist der Misstrauensantrag gegen die Kommission. Artikel 234 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU verlangt dafür eine doppelte Mehrheit: zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und zugleich die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments. Kommt sie zustande, muss die Kommission geschlossen zurücktreten. Einzelne Kommissionsmitglieder kann das Parlament auf diesem Weg nicht abberufen — es trifft immer das ganze Kollegium.
Was dem Parlament fehlt, ist das Initiativrecht. Artikel 225 AEUV formuliert es so: Das Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge zu unterbreiten; legt die Kommission keinen Vorschlag vor, so teilt sie die Gründe mit. Mehr nicht — der erste Entwurf kommt aus der Kommission. Das ist der wichtigste Unterschied zum Bundestag, in dem Abgeordnete und Fraktionen Gesetzentwürfe selbst einbringen können.
Und noch eine Abgrenzung: Über die Auslegung des EU-Rechts entscheidet nicht das Parlament, sondern der Europäische Gerichtshof. Ob eine Regel gilt und wie sie zu verstehen ist, ist eine Rechtsfrage — keine Mehrheitsfrage.
Die Wahlbeteiligung — und was sie aussagt
Über die Europawahl wird häufig gesagt, sie sei eine Wahl zweiter Ordnung. Belegen lässt sich davon eine Zahl: die Wahlbeteiligung. Über die 10 Direktwahlen seit 1979 liegt sie in Deutschland im Mittel 24,5 Prozentpunkte niedriger als bei der jeweils zeitlich nächstgelegenen Bundestagswahl.
Die Reihe verläuft nicht gleichmäßig. Am höchsten lag die Beteiligung 1979 mit 65,7 Prozent, am niedrigsten 2004 mit 43 Prozent. Zuletzt, 2024, waren es 64,7 Prozent — deutlich mehr als in den Jahren mit den schwächsten Werten, aber noch unter dem Wert der ersten Direktwahl 1979 (65,7 Prozent).
Was diese Zahlen nicht hergeben, ist eine Erklärung. Wahlbeteiligung hängt vom Termin ab, von parallel stattfindenden Kommunalwahlen in einzelnen Ländern, von der Kandidatenaufstellung, von der öffentlichen Aufmerksamkeit. Wer aus einem einzelnen Anstieg auf ein wachsendes Interesse an Europa schließt oder aus einem Rückgang auf Politikverdrossenheit, legt eine Deutung über eine Messung.
Sauber vergleichbar sind die beiden Wahlen ohnehin nur bedingt. Sie haben unterschiedliche Wahlberechtigtenkreise — bei der Europawahl gehören Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten dazu, die hier leben, und das Wahlalter liegt niedriger. Die Grafik stellt deshalb die Werte nebeneinander und nicht ineinander.
Die vollständigen amtlichen Reihen mit Ergebnissen und Beteiligung stehen unter Europawahlen, die der Bundestagswahlen unter Bundestagswahlen und die Beteiligung im Detail unter Wahlbeteiligung.
Zu jeder Europawahl in Deutschland steht die zeitlich nächstgelegene Bundestagswahl daneben. Oben der Wert der Europawahl, darunter der der Bundestagswahl.
- Europawahl 197965,7 % · Bundestagswahl 1980: 88,6 %
Europawahl 1979: 65,7 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 1980: 88,6 Prozent.
- Europawahl 198456,8 % · Bundestagswahl 1983: 89,1 %
Europawahl 1984: 56,8 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 1983: 89,1 Prozent.
- Europawahl 198962,3 % · Bundestagswahl 1990: 77,8 %
Europawahl 1989: 62,3 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 1990: 77,8 Prozent.
- Europawahl 199460 % · Bundestagswahl 1994: 79 %
Europawahl 1994: 60 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 1994: 79 Prozent.
- Europawahl 199945,2 % · Bundestagswahl 1998: 82,2 %
Europawahl 1999: 45,2 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 1998: 82,2 Prozent.
- Europawahl 200443 % · Bundestagswahl 2005: 77,7 %
Europawahl 2004: 43 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 2005: 77,7 Prozent.
- Europawahl 200943,3 % · Bundestagswahl 2009: 70,8 %
Europawahl 2009: 43,3 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 2009: 70,8 Prozent.
- Europawahl 201448,1 % · Bundestagswahl 2013: 71,5 %
Europawahl 2014: 48,1 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 2013: 71,5 Prozent.
- Europawahl 201961,4 % · Bundestagswahl 2017: 76,2 %
Europawahl 2019: 61,4 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 2017: 76,2 Prozent.
- Europawahl 202464,7 % · Bundestagswahl 2025: 82,5 %
Europawahl 2024: 64,7 Prozent Beteiligung; Bundestagswahl 2025: 82,5 Prozent.
Im Mittel über alle 10 Europawahlen liegt die Beteiligung 24,5 Prozentpunkte unter der der jeweils nächstgelegenen Bundestagswahl. Zuletzt (2024) betrug der Abstand 17,8 Punkte.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin — amtliche Endergebnisse der Europawahlen; Wahlperioden des Deutschen Bundestages · Beleg ↗ · Stand 2024. Die Zuordnung erfolgt über den geringsten zeitlichen Abstand; beide Wahlen finden nicht im selben Rhythmus statt, weshalb dieselbe Bundestagswahl mehrfach als Vergleich dienen kann. Wahlberechtigt sind bei beiden Wahlen unterschiedliche Kreise — bei der Europawahl gehören auch Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten dazu, die hier leben.
Straßburg, Brüssel, Luxemburg
Das Europäische Parlament arbeitet an mehreren Orten. Die Plenartagungen finden überwiegend in Straßburg statt, die Ausschussarbeit und zusätzliche Sitzungen in Brüssel, das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg. Diese Aufteilung ist nicht die Entscheidung des Parlaments selbst, sondern in den Verträgen der Mitgliedstaaten festgelegt.
Für die Abgeordneten heißt das Reisen und doppelte Büros; die Kritik daran ist so alt wie die Regelung. Ändern könnte sie nur, was sie geschaffen hat: eine einstimmige Entscheidung der Mitgliedstaaten. Ein Beschluss des Parlaments allein genügt dafür nicht — ein Beispiel dafür, dass auch das direkt gewählte Haus in seinen eigenen Angelegenheiten nicht frei entscheidet.
Praktisch relevant ist der Sitzungsrhythmus für die Frage, wann Entscheidungen fallen. Vieles wird in den Ausschüssen vorbereitet und ausgehandelt; im Plenum wird abgestimmt. Wer wissen will, wie ein Abgeordneter gestimmt hat, muss die namentlichen Abstimmungen des Plenums ansehen — die Vorentscheidungen fallen oft davor.
Die Kontaktdaten der deutschen Abgeordneten und ihre Profile stehen unter Die deutschen Europaabgeordneten. Wer eine Frage an sie richten möchte, kann das direkt tun; wie das im Bundestag funktioniert, steht unter Fragen an Abgeordnete.
Die häufigsten Missverständnisse
Über das Europäische Parlament kursieren einige Annahmen, die sich mit einem Blick in die Verträge auflösen lassen.
„Das Parlament macht die EU-Gesetze"
Es beschließt sie gemeinsam mit dem Rat. Der erste Entwurf kommt jedoch fast immer von der Kommission — ein eigenes Initiativrecht hat das Parlament nicht.
„Jede Stimme wiegt europaweit gleich"
Die Sitze werden degressiv proportional verteilt: mindestens sechs je Mitgliedstaat, höchstens 96. Ein Abgeordneter aus einem großen Land vertritt deshalb mehr Menschen als einer aus einem kleinen.
„Die deutschen Abgeordneten stimmen als Block ab"
Sie arbeiten in europäischen Fraktionen, nicht in einer nationalen Gruppe. Abstimmungen verlaufen deshalb häufig quer zu nationalen Zugehörigkeiten.
„Das Parlament kann einzelne Kommissare entlassen"
Der Misstrauensantrag richtet sich immer gegen die gesamte Kommission und braucht zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Mehrheit aller Mitglieder.
„Europawahl und Bundestagswahl funktionieren gleich"
Bei der Europawahl gibt es eine Stimme statt zwei, keine Wahlkreiskandidaten, keine Sperrklausel und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Was das praktisch für Sie bedeutet
Wer die europäische Ebene verfolgen will, kommt mit drei Fragen weit. Erstens: Wer entscheidet hier eigentlich? Steht am Ende eine Verordnung oder eine Richtlinie, waren Parlament und Rat beteiligt. Geht es um Leitlinien der Staats- und Regierungschefs, war es der Europäische Rat — dort sitzt kein Abgeordneter.
Zweitens: In welcher Fraktion sitzt der Abgeordnete meines Vertrauens? Die Fraktion bestimmt Redezeit, Ausschusssitze und Verhandlungsposition stärker als die nationale Partei. Die Zuordnung aller deutschen Mitglieder steht unter Die deutschen Europaabgeordneten.
Drittens: Was hat die Wahl damit zu tun? Das Ergebnis der Europawahl ist bei der Auswahl des Kommissionspräsidenten ausdrücklich zu berücksichtigen, und es verschiebt die Kräfteverhältnisse in den Ausschüssen. Die nächste Wahl in Deutschland ist damit die nächste Gelegenheit, daran etwas zu ändern — die Ergebnisse aller bisherigen stehen unter Europawahlen.
Und eine Einordnung zu den Zahlen dieses Artikels: Die Sitzverteilung stammt aus dem Register der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments zum Stand 20.09.2026 und beschreibt den heutigen Stand einschließlich nachgerückter Abgeordneter — nicht das Wahlergebnis vom 09.06.2024. Die Beteiligungswerte stammen aus den amtlichen Endergebnissen der 10 Europawahlen seit 1979.