Was der Bundestag überhaupt ist
Der Deutsche Bundestag ist das Parlament des Bundes — die gewählte Vertretung des ganzen Volkes. Er ist das einzige der obersten Bundesorgane, das die Bürger unmittelbar wählen: Bundeskanzler, Bundesminister, Bundespräsident und die Mitglieder des Bundesrates werden alle nicht direkt vom Volk bestimmt, sondern abgeleitet. Diese direkte Wahl gibt dem Bundestag seine besondere Stellung im Verfassungsgefüge.
Gewählt wird er bei der Bundestagswahl, im Regelfall alle vier Jahre. Der Zeitraum zwischen zwei Wahlen heißt Wahlperiode oder Legislaturperiode. Innerhalb dieser Zeit tritt der Bundestag zu Sitzungswochen zusammen, in denen beraten und abgestimmt wird.
Seine Rechte und Pflichten stehen im Grundgesetz, vor allem in den Artikeln 38 bis 48 und 76 bis 82. Aus dem Grundgesetz ergeben sich vier Kernaufgaben, um die es in diesem Artikel geht: Gesetze beschließen, die Regierung wählen, die Regierung kontrollieren und über den Haushalt entscheiden.
Wichtig ist von Anfang an eine Unterscheidung, die viele Menschen durcheinanderbringen: Der Bundestag ist nicht die Regierung. Die Regierung — Kanzler und Minister — geht aus dem Bundestag hervor und braucht sein Vertrauen, ist aber ein eigenes Organ. Und der Bundestag ist auch nicht der Bundesrat, in dem die Länder sitzen. Am Ende dieses Artikels stehen die Unterschiede nebeneinander.
Ein neu gewählter Bundestag tritt spätestens dreißig Tage nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. In diesem Moment endet die alte Wahlperiode und die neue beginnt; das Parlament gibt sich seine Führung und beginnt seine Arbeit. Der Bundestag ist damit ein Organ, das sich alle vier Jahre neu bildet — anders als der Bundesrat, der als ständiges Organ nie insgesamt „neu gewählt" wird.
Wer im Bundestag sitzt
Der Bundestag besteht aus Abgeordneten, die sich zu Fraktionen zusammenschließen — den parlamentarischen Zusammenschlüssen der Abgeordneten einer Partei. Eine Fraktion braucht mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages; erst als Fraktion bekommt eine Gruppe Rederechte, Ausschusssitze und Geld für Mitarbeiter. Wer keiner Fraktion angehört, ist fraktionslos und hat deutlich weniger Möglichkeiten.
In der laufenden Wahlperiode sitzen 630 Abgeordnete im Bundestag, verteilt auf 5 Fraktionen und 3 fraktionslose Abgeordnete. Die Grafik zeigt, wie sich die Sitze auf die Fraktionen verteilen — gezählt aus dem amtlichen Mandatsregister, nicht aus einem Wahlergebnis, denn zwischen Wahltag und heute liegen bereits Nachrücker und Mandatswechsel.
Die Größe einer Fraktion entscheidet über fast alles im Parlamentsalltag: über die Redezeit, über die Zahl der Sitze in den Ausschüssen, über den Vorsitz in Gremien und darüber, ob eine Fraktion allein einen Untersuchungsausschuss erzwingen kann. Deshalb ist die Sitzverteilung mehr als eine Zahl — sie ist die Machtverteilung im Haus.
Jeder Abgeordnete hat laut Grundgesetz ein freies Mandat: Er ist „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen" (Art. 38 GG). In der Praxis stimmen Abgeordnete meist mit ihrer Fraktion — nicht wegen eines Zwangs, sondern weil sie deren Linie teilen. Diese Erwartung heißt Fraktionsdisziplin und ist etwas anderes als ein rechtlich unzulässiger Fraktionszwang.
Mandate je Fraktion in der laufenden Wahlperiode, absteigend. Zusammen ergeben sie die aktuelle Größe des Bundestages von 630 Abgeordneten. Gezählt, nicht bewertet — die Balkenfarbe folgt dem Rang, nicht der Partei.
- CDU/CSU208 · 33 %
- AfD150 · 23,8 %
- SPD120 · 19 %
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN85 · 13,5 %
- Die Linke64 · 10,2 %
- fraktionslos3 · 0,5 %
Quelle: Mandatsregister der laufenden Wahlperiode (Bundestag 2025 - 2029), abgeordnetenwatch.de (Open Data) · Stand 06.08.2026. Gezählt sind die aktuell gehaltenen Mandate; Nachrücker und Mandatswechsel sind laufend eingearbeitet, die Summe kann daher von der Sitzzahl am Wahltag abweichen.
Wie man in den Bundestag kommt
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man eine Person im eigenen Wahlkreis; wer dort die meisten Stimmen bekommt, gewinnt ein Direktmandat. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei; sie entscheidet über das Kräfteverhältnis im Bundestag insgesamt und darüber, wie viele Abgeordnete jede Partei über ihre Landesliste entsenden darf.
Von den 630 Sitzen der laufenden Wahlperiode wurden 272 direkt über die Erststimme im Wahlkreis und 348 über die Landesliste gewonnen; 10 Abgeordnete sind später von der Liste nachgerückt. Die Grafik zeigt diese Aufteilung — sie erklärt, warum die Zweitstimme die eigentlich wichtige ist.
Seit der Wahlrechtsreform gilt eine Besonderheit: Ein Sieg im Wahlkreis führt nur dann zu einem Sitz, wenn die Partei über ihre Zweitstimmen im Land genug Sitze zugeteilt bekommt (Zweitstimmendeckung). Dadurch kann es vorkommen, dass jemand seinen Wahlkreis gewinnt und trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Die Reform hat außerdem die Größe des Bundestages gedeckelt, nachdem er über Überhang- und Ausgleichsmandate immer weiter gewachsen war.
Wählbar ist grundsätzlich jeder Deutsche ab 18 Jahren — das ist das passive Wahlrecht, das der Artikel zum aktiven und passiven Wahlrecht genauer erklärt. Eine Altersobergrenze gibt es nicht, und man muss keiner Partei angehören, um zu kandidieren.
Alle 630 Mandate der laufenden Wahlperiode danach aufgeteilt, wie sie gewonnen wurden. Der Wahlkreis-Sieg zählt seit der Wahlrechtsreform nur, wenn ihn die Zweitstimmen des Landes auch decken — deshalb ist ein Erststimmen-Sieg nicht mehr automatisch ein Sitz.
- Direktmandat (Erststimme, Wahlkreis)272 · 43,2 %
- Listenmandat (Zweitstimme, Landesliste)348 · 55,2 %
- Nachgerückt (von der Liste)10 · 1,6 %
Quelle: Mandatsregister der laufenden Wahlperiode, abgeordnetenwatch.de (Feld mandate_won: constituency / list / moved_up) · Stand 06.08.2026. Nachgerückte kamen über die Landesliste ins Parlament; sie sind hier eigens ausgewiesen, gehören der Sache nach aber zu den Listenmandaten.
Was der Bundestag tut — die vier Aufgaben
Die Arbeit des Bundestages lässt sich auf vier große Aufgaben zurückführen. Sie greifen ineinander, aber jede beantwortet eine eigene Frage: Wer macht die Gesetze? Wer regiert? Wer passt auf die Regierung auf? Und wer bestimmt, wofür der Staat sein Geld ausgibt?
Gesetzgebung
Der Bundestag berät und beschließt die Bundesgesetze — in der Regel in drei Lesungen. Kein Bundesgesetz entsteht ohne seine Zustimmung. Details dazu im nächsten Abschnitt.
Wahl des Kanzlers
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler mit der Kanzlermehrheit (Art. 63 GG). Nur er kann den Kanzler auch wieder stürzen — durch ein konstruktives Misstrauensvotum.
Kontrolle der Regierung
Über Anfragen, Fragestunden, Untersuchungsausschüsse und die Vertrauensfrage hält der Bundestag die Regierung in Schach. Kontrolle ist vor allem Sache der Opposition.
Budgetrecht
Der Bundestag beschließt den Bundeshaushalt — er entscheidet, wofür der Bund Geld ausgibt und Schulden aufnimmt. Dieses „Königsrecht des Parlaments" bindet die Regierung an das vom Parlament bewilligte Geld.
Der Bundestag als Gesetzgeber
Die bekannteste Aufgabe ist zugleich die am häufigsten missverstandene. Der Satz „der Bundestag macht die Gesetze" stimmt für die Entscheidung, nicht für die Herkunft der Entwürfe. Eine Gesetzesinitiative können drei Seiten einbringen: die Bundesregierung, der Bundesrat (also die Länder) oder die Mitte des Bundestages selbst — eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten.
In der Realität kommt der weitaus größte Teil aus der Regierung. Von 356 eingebrachten Gesetzentwürfen der laufenden Wahlperiode stammen 212 aus der Bundesregierung — rund 59,6 Prozent. 57 kamen von den Ländern über den Bundesrat, 87 aus der Mitte des Bundestages. Die Grafik zeigt diese Verteilung. Der Grund ist einfach: In den Ministerien sitzt der Sachverstand und der Apparat, um komplizierte Gesetze zu formulieren.
Ist ein Entwurf eingebracht, durchläuft er in der Regel drei Lesungen: eine erste Aussprache, die genaue Beratung in den Ausschüssen und die Schlussabstimmung. Zwischen den Lesungen wird der Text oft erheblich verändert — hier liegt die eigentliche Arbeit des Parlaments, auch wenn sie in den Nachrichten selten vorkommt.
Nach dem Beschluss des Bundestages geht das Gesetz an den Bundesrat. Je nach Art braucht es dessen Zustimmung (Zustimmungsgesetz) oder er kann nur Einspruch einlegen. Erst danach wird es vom Bundespräsidenten unterzeichnet, im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in Kraft. Wie der Bundesrat dabei mitwirkt, erklärt der eigene Artikel zum Bundesrat.
Alle in der laufenden Wahlperiode eingebrachten Gesetzentwürfe nach Urheber. Mit Abstand die meisten stammen von der Bundesregierung — der Bundestag ist vor allem die Bühne, auf der beraten, geändert und beschlossen wird.
- Bundesregierung212 · 59,6 %
- Mitte des Bundestages (Fraktionen)87 · 24,4 %
- Bundesrat / Länder57 · 16 %
Quelle: Deutscher Bundestag — Parlamentsdokumentation — Statistik der Gesetzgebung, 21. Wahlperiode · Stand 19.06.2026. Erfasst ist der Stand der amtlichen Statistik zum genannten Datum; eine laufende Wahlperiode ist nicht abgeschlossen, die Zahlen wachsen weiter.
Wie der Bundestag von innen organisiert ist
Ein Parlament mit über sechshundert Abgeordneten kann nicht über jede Frage im Plenum diskutieren. Deshalb ist der Bundestag in Gremien gegliedert, die die eigentliche Arbeit vorbereiten. Wer die Nachrichten aus Berlin verstehen will, sollte diese vier Bausteine kennen.
Präsidium und Bundestagspräsident
Der Bundestagspräsident leitet die Sitzungen, wahrt die Ordnung und vertritt das Parlament nach außen. Er steht protokollarisch an zweiter Stelle im Staat, hinter dem Bundespräsidenten.
Ausschüsse
In den Fachausschüssen — für Haushalt, Inneres, Gesundheit und so weiter — findet die Detailarbeit an den Gesetzen statt. Sie tagen meist nicht öffentlich und bilden das Kräfteverhältnis des Plenums ab.
Ältestenrat
Der Ältestenrat plant die Tagesordnung und den Ablauf — trotz des Namens sitzen dort nicht die Ältesten, sondern die Geschäftsführer der Fraktionen. Er sorgt dafür, dass das Haus arbeitsfähig bleibt.
Fraktionen
Die Fraktionen sind das Rückgrat des Parlamentsbetriebs: Sie stimmen ihre Positionen ab, verteilen die Arbeit und bestimmen, wer wann redet. Ohne Fraktionen wäre der Bundestag nicht steuerbar.
Was einen Abgeordneten schützt und was er verdient
Damit Abgeordnete ihre Arbeit ohne Furcht tun können, gibt das Grundgesetz ihnen zwei alte Schutzrechte. Die Indemnität bedeutet: Für eine Äußerung oder eine Abstimmung im Bundestag darf ein Abgeordneter niemals gerichtlich oder dienstlich belangt werden — das gilt sogar nach dem Ende des Mandats. Die Immunität bedeutet: Gegen einen Abgeordneten darf nur mit Genehmigung des Bundestages ein Strafverfahren geführt werden, damit niemand einen unbequemen Abgeordneten mit einem konstruierten Verfahren aus dem Parlament drängen kann.
Diese Rechte sind kein persönliches Privileg, sondern ein Schutz des Parlaments als Ganzem. Sie stammen aus einer Zeit, in der Monarchen missliebige Abgeordnete verfolgen ließen — und sie stehen bis heute im Grundgesetz, weil das Prinzip dahinter zeitlos ist: Ein Parlament kann seine Kontrollaufgabe nur erfüllen, wenn seine Mitglieder nicht eingeschüchtert werden können.
Für ihre Arbeit erhalten die Abgeordneten eine Entschädigung, die Diäten genannt wird, dazu eine steuerfreie Kostenpauschale und Mittel für Mitarbeiter im Wahlkreis und in Berlin. Die Höhe der Diäten legt der Bundestag selbst fest — ein heikler Punkt, weshalb sie an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt ist und offengelegt werden muss. Wer genau hinsehen will, findet die Beträge und ihre Entwicklung auf der Abgeordneten-Seite.
Zur Ehrlichkeit gehört auch: Ein Mandat ist ein Vollzeitberuf mit langen Wochen, ständiger Reiserei zwischen Wahlkreis und Hauptstadt und geringer Planbarkeit. Das freie Mandat bedeutet nicht Bequemlichkeit, sondern Verantwortung — jeder Abgeordnete entscheidet am Ende selbst und trägt die Folgen bei der nächsten Wahl.
Bundestag, Bundesrat und Regierung — nicht dasselbe
Kaum etwas wird in Gesprächen über Politik so oft verwechselt wie diese drei Organe. Dabei ist die Trennung klar, wenn man sie einmal gesehen hat — sie ist ein Kern der Gewaltenteilung und des Föderalismus.
Der Bundestag ist das direkt gewählte Parlament des Bundes; er macht die Gesetze und wählt den Kanzler. Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 Länder; über ihn wirken die Landesregierungen an der Gesetzgebung des Bundes mit. Die Bundesregierung aus Kanzler und Ministern ist die ausführende Gewalt — sie setzt die Gesetze um und leitet die Verwaltung.
Ein Bild hilft: Der Bundestag ist die gewählte Bürgerkammer, der Bundesrat die Länderkammer, die Regierung der Vorstand, den die Bürgerkammer bestellt und jederzeit über ein Misstrauensvotum auswechseln kann. Der ausführliche Vergleich zwischen den beiden Kammern steht im Artikel zum Bundesrat.
Diese Trennung erklärt viele Schlagzeilen: Wenn „der Bundesrat ein Gesetz blockiert", ist das nicht der Bundestag; wenn „die Regierung einen Entwurf vorlegt", ist das noch kein Gesetz. Wer die drei auseinanderhält, liest die Nachrichten aus Berlin mit anderen Augen.