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📖 Wahlen erklärt

Erststimme und Zweitstimme — wozu man bei der Bundestagswahl zwei Kreuze hat

Begriff aus dem PolitikCheck-Glossar · Kategorie Wahlen · 12 Minuten Lesezeit

Kurz zusammengefasst

  • Bei der Bundestagswahl hat jeder zwei Stimmen. Die Erststimme wählt eine Person im Wahlkreis, die Zweitstimme eine Partei über deren Landesliste. Beide Kreuze stehen nebeneinander auf demselben Zettel — links die Person, rechts die Partei.
  • Die wichtigere von beiden ist die Zweitstimme: Sie entscheidet, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt, und damit über die Mehrheit. Die Erststimme entscheidet nur, wer den eigenen Wahlkreis direkt vertritt.
  • Man darf beide Stimmen frei kombinieren — Person der einen, Partei der anderen Richtung. Bei der letzten Wahl war in 34 der 299 Wahlkreise die nach Erststimmen stärkste Partei eine andere als die nach Zweitstimmen stärkste.
  • Seit der Wahlrechtsreform 2023 wird nicht mehr jeder gewonnene Wahlkreis automatisch zum Sitz: Von 299 Erststimmen-Siegern sind heute 272 mit einem Direktmandat im Bundestag — 27 gingen wegen der Zweitstimmendeckung leer aus.
  • Bei Landtags- und Kommunalwahlen gelten andere Regeln — teils gibt es nur eine Stimme, teils darf man Stimmen häufeln und über Listen verteilen. Das ist Ländersache und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Warum man überhaupt zwei Stimmen hat

Wer zum ersten Mal vor dem Stimmzettel zur Bundestagswahl steht, stutzt oft: zwei Spalten, zwei Kreuze, links „Erststimme", rechts „Zweitstimme". Der Zettel verlangt eine Entscheidung, die viele nicht erklären könnten — und die trotzdem einfach ist, sobald man weiß, was jede Stimme tut.

Deutschland wählt seinen Bundestag nach einem System, das personalisierte Verhältniswahl heißt. Der Name sagt schon alles: Es verbindet zwei Ideen, die sich sonst widersprechen. Die eine will, dass jede Region ein konkretes Gesicht in Berlin hat — einen Abgeordneten, den man kennt und ansprechen kann. Die andere will, dass das Parlament die Stimmen im Land genau abbildet: Wer 20 Prozent holt, soll rund 20 Prozent der Sitze haben.

Beide Ziele lassen sich mit einer einzigen Stimme nicht erreichen. Also gibt es zwei. Mit der Erststimme entscheidet man über die Person im eigenen Wahlkreis. Mit der Zweitstimme entscheidet man über das Kräfteverhältnis der Parteien im ganzen Bundestag. Das ist die ganze Logik — der Rest sind Details.

Wichtig ist von Anfang an: Die beiden Stimmen sind nicht gleich viel wert, obwohl beide „eine Stimme" heißen. Die Zweitstimme ist die eigentlich mächtige. Sie bestimmt, wie groß eine Fraktion wird und wer am Ende regieren kann. Die Erststimme ist wichtig für den eigenen Wahlkreis, für die große Rechnung im Bundestag aber zweitrangig.

Diese Unterscheidung ist keine Spitzfindigkeit. Wer sie kennt, wählt bewusster — und versteht auch, warum eine Umfrage zur Bundestagswahl immer nach der Zweitstimme fragt. Denn nur sie sagt etwas darüber, wer am Ende die Mehrheit hätte.

Die Erststimme: eine Person im Wahlkreis

Deutschland ist für die Bundestagswahl in Wahlkreise eingeteilt — geografische Gebiete mit jeweils ungefähr gleich vielen Einwohnern. In jedem dieser Wahlkreise treten Kandidaten gegeneinander an, und die Erststimme entscheidet, wer von ihnen den Wahlkreis direkt im Bundestag vertritt.

Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen bekommt — nicht die Mehrheit, sondern schlicht mehr als jeder andere. Das nennt man relative Mehrheit. Ein Kandidat kann mit 30 Prozent der Erststimmen gewinnen, wenn alle anderen weniger haben. Wer so gewinnt, holt ein Direktmandat und zieht als direkt gewählter Abgeordneter in den Bundestag ein.

Die Erststimme ist die Personenstimme. Sie fragt nicht „welche Partei?", sondern „welchen Menschen?". Deshalb steht auf dem Zettel bei der Erststimme der Name der Person groß voran, die Partei nur klein daneben. Man kann jemanden wählen, weil man ihn für kompetent hält, weil er sich vor Ort engagiert, weil man ihn persönlich kennt — Gründe, die mit der Parteipräferenz nichts zu tun haben müssen.

Auch parteilose Bewerber können mit der Erststimme gewählt werden. Wer als Einzelbewerber genügend Unterstützungsunterschriften sammelt, steht auf dem Zettel und kann einen Wahlkreis gewinnen — das ist selten, aber möglich, und es zeigt, dass die Erststimme wirklich der Person gilt und nicht dem Parteibuch.

Was die Erststimme nicht tut: Sie entscheidet nicht über die Größe der Fraktionen. Wie viele der insgesamt 630 Sitze eine Partei am Ende hat, hängt nicht daran, wie viele Wahlkreise sie direkt gewinnt. Das ist der häufigste Denkfehler — und der Grund, warum die Zweitstimme den eigenen Abschnitt bekommt.

Die Zweitstimme: die wichtigere von beiden

Mit der Zweitstimme wählt man keine Person, sondern die Landesliste einer Partei. Und diese Stimme entscheidet über das, was die meisten meinen, wenn sie „das Wahlergebnis" sagen: den Anteil, den eine Partei im Bundestag hat.

Der Mechanismus ist im Kern einfach. Aus allen Zweitstimmen im Land wird ausgerechnet, wie viele Sitze jeder Partei zustehen — nach einem festen mathematischen Verfahren (Sainte-Laguë). Wer 20 Prozent der Zweitstimmen holt, bekommt rund 20 Prozent der Sitze. Das ist die Verhältniswahl, und sie sorgt dafür, dass der Bundestag das Land ziemlich genau abbildet.

Genau deshalb ist die Zweitstimme die mächtigere. Sie bestimmt, welche Partei stärkste Kraft wird, welche Koalitionen rechnerisch möglich sind und wer eine Chance hat, den Kanzler zu stellen. Wer über Mehrheiten nachdenkt, denkt über Zweitstimmen nach — die Erststimme spielt dabei keine Rolle.

Eine wichtige Bedingung hängt an der Zweitstimme: die Fünf-Prozent-Hürde. Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen holen, ziehen überhaupt ins Parlament ein. Wer darunter bleibt, bekommt in aller Regel keinen einzigen Sitz — auch wenn Millionen Menschen die Partei gewählt haben. Wie das genau funktioniert, erklärt der Artikel zur Sperrklausel.

Für den Wähler folgt daraus eine praktische Faustregel: Wer entscheiden will, wer regiert, sollte seine Zweitstimme mit Bedacht setzen. Sie ist die Stimme, die im Bundestag wirklich zählt — und die einzige, nach der auch jede Umfrage vor der Wahl fragt.

Zwei Stimmen, zwei völlig verschiedene Ergebnisse

Dass die beiden Stimmen wirklich verschiedene Dinge tun, sieht man am besten an den Zahlen der letzten Wahl. Die Erststimmen kürten in 299 Wahlkreisen je einen Sieger. Die Zweitstimmen verteilten die 630 Sitze des Bundestags. Beide Zahlenreihen ergeben ein völlig anderes Bild.

Eine Partei kann sehr viele Wahlkreise direkt gewinnen und trotzdem nur eine mittelgroße Fraktion stellen — wenn ihre Erststimmen-Hochburgen zwar zahlreich, ihre Zweitstimmen im Land aber begrenzt sind. Und umgekehrt kann eine Partei kaum einen Wahlkreis direkt holen und dennoch groß im Bundestag sein, weil ihre Anhänger über das ganze Land verteilt sind und mit der Zweitstimme zählen.

Die Grafik stellt beides nebeneinander: links die direkt gewonnenen Wahlkreise, rechts die Sitze. Man erkennt sofort, dass die Balken nicht zueinander passen — genau das ist der Punkt. Die linke Spalte ist die Landkarte der Personen, die rechte das Kräfteverhältnis der Parteien.

Deshalb kann man aus „Partei X hat die meisten Wahlkreise gewonnen" nicht schließen, dass Partei X den Bundestag dominiert. Die entscheidende Spalte ist immer die rechte. Wer nur auf die Wahlkreiskarte am Wahlabend schaut, sieht die Erststimmen — nicht die Mehrheit im Parlament.

Zwei Stimmen, zwei ganz verschiedene Ergebnisse

Links: gewonnene Wahlkreise nach Erststimmen (299 insgesamt). Rechts: Sitze im Bundestag (630 insgesamt), die sich nach den Zweitstimmen richten. Dieselben Parteien, zwei völlig verschiedene Größenverhältnisse — die Erststimme kürt Personen, die Zweitstimme macht die Mehrheiten.

  • CDU/CSU190 Wahlkreise · 208 Sitze
    vs
  • AfD46 Wahlkreise · 152 Sitze
    vs
  • SPD45 Wahlkreise · 120 Sitze
    vs
  • Grüne12 Wahlkreise · 85 Sitze
    vs
  • Linke6 Wahlkreise · 64 Sitze
    vs

Ablesbar ist der Kern des Systems: Eine Partei kann viele Wahlkreise direkt gewinnen und trotzdem wenige Sitze haben — oder umgekehrt kaum Wahlkreise holen und über die Zweitstimme groß werden. Über die Fraktionsstärke entscheidet allein die rechte Spalte.

Grundlage: amtliches Endergebnis der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025. Erststimmen-Siege je Wahlkreis (kerg.csv, Open Data), Sitze aus dem amtlichen Endergebnis. CDU und CSU sind als gemeinsame Fraktion gezählt. alle Ergebnisse

Stimmensplitting: Person hier, Partei dort

Weil die beiden Stimmen verschiedene Dinge tun, darf man sie frei kombinieren. Man kann mit der Erststimme einen Kandidaten der einen Partei wählen und mit der Zweitstimme eine ganz andere Partei. Das nennt man Stimmensplitting, und es ist ausdrücklich erlaubt und verbreitet.

Die Gründe sind nachvollziehbar. Manche schätzen den Abgeordneten vor Ort, wollen aber eine andere Partei stark machen. Andere wählen mit der Zweitstimme eine kleinere Partei, geben die Erststimme aber einem aussichtsreichen Kandidaten, damit sie nicht „verschenkt" ist. Wieder andere wollen eine bestimmte Koalition unterstützen und verteilen ihre Stimmen strategisch.

Wie stark der Effekt ist, zeigt die letzte Wahl: In 34 der 299 Wahlkreise war die nach Erststimmen stärkste Partei eine andere als die nach Zweitstimmen stärkste. Dort haben viele Menschen ihre beiden Kreuze bewusst verschieden gesetzt — die Person überzeugte, die Partei nicht, oder umgekehrt.

Am deutlichsten wird die Kraft der Erststimme dort, wo eine Person die eigene Partei weit hinter sich lässt. Spitzenreiter der letzten Wahl war der Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick: Dort holte der Direktkandidat der Linke rund 20,1 Prozentpunkte mehr Erststimmen, als seine Partei am selben Ort Zweitstimmen bekam. Die Grafik zeigt die acht Wahlkreise mit dem größten solchen Abstand.

Zur Einordnung: Ein großer Abstand ist keine Wertung. Er misst nur, wie stark ein Name über das Parteikreuz hinaus zieht — nicht, ob ein Kandidat „besser" ist. Genau diese Trennung von Person und Partei ist der Sinn der zwei Stimmen.

Wo die Erststimme am stärksten von der Partei abweicht

Die acht Wahlkreise, in denen der stärkste Direktkandidat die Zweitstimme seiner eigenen Partei am deutlichsten übertraf — in Prozentpunkten. Ein hoher Wert heißt: Viele Menschen wählten die Person, aber mit der Zweitstimme eine andere Partei.

  • Berlin-Treptow-Köpenick (Linke)+20,1
  • Rotenburg I – Heidekreis (SPD)+17,3
  • Erfurt – Weimar – Weimarer Land II (Linke)+14,7
  • Stadt Hannover II (SPD)+14,1
  • Wuppertal I (SPD)+13,4
  • Duisburg I (SPD)+13,3
  • Leipzig II (Linke)+12,9
  • Aurich – Emden (SPD)+12,5

Grundlage: amtliches Endergebnis der Bundeswahlleiterin je Wahlkreis, Erst- und Zweitstimmen getrennt (Bundestagswahl 2025). Verglichen wird die stärkste Erststimmen-Partei mit ihrer eigenen Zweitstimme im selben Wahlkreis; der Vorsprung ist keine Bewertung, sondern der reine Abstand zwischen Person und Partei. Werte für den eigenen Wahlkreis

Neu seit 2023: nicht jeder Wahlkreis-Sieg wird zum Sitz

Bis vor Kurzem galt eine einfache Regel: Wer seinen Wahlkreis mit der Erststimme gewann, saß im Bundestag — immer. Das führte allerdings dazu, dass der Bundestag von Wahl zu Wahl größer wurde, weil zusätzliche Direktmandate mit Ausgleichssitzen anderer Parteien austariert werden mussten (Überhang- und Ausgleichsmandate).

Die Wahlrechtsreform 2023 hat das geändert und dabei die Zweitstimme noch stärker gemacht. Seither gilt die Zweitstimmendeckung: Ein gewonnener Wahlkreis wird nur dann zu einem Sitz, wenn der Partei im jeweiligen Land nach ihren Zweitstimmen auch genügend Sitze zustehen. Reicht die Zweitstimme nicht, geht selbst ein direkt gewonnener Wahlkreis leer aus.

Was das konkret bedeutet, zeigt die letzte Wahl mit aller Deutlichkeit. Es gab 299 Erststimmen-Sieger — aber nur 272 von ihnen sitzen mit einem Direktmandat im Bundestag. 27 Wahlkreise haben damit einen Sieger, der es trotz seines Erststimmen-Erfolgs nicht ins Parlament geschafft hat, weil die Zweitstimme seiner Partei im Land nicht deckte.

Das ist der wohl folgenreichste Satz zum heutigen Wahlrecht: Die Erststimme allein garantiert kein Mandat mehr. Sie zeigt, wer vor Ort die meiste persönliche Zustimmung hat — ob daraus ein Sitz wird, entscheidet die Zweitstimme. Damit ist die Zweitstimme heute noch wichtiger als früher.

Umstritten ist die Regel deshalb, weil Wahlkreise seither vertreten sein können, ohne dass ihr Erststimmen-Sieger im Bundestag sitzt. Über die politische Bewertung dieser Reform gehen die Meinungen auseinander; das ist nicht Sache dieses Artikels. Die reine Zahl — 27 nicht gedeckte Wahlkreise — steht aber unstrittig in den amtlichen Daten.

Nicht jeder Wahlkreis-Sieg wird zum Sitz

Seit der Wahlrechtsreform 2023 zählt ein gewonnener Wahlkreis nur dann als Mandat, wenn die Partei im Land nach Zweitstimmen genug Sitze hat (Zweitstimmendeckung). So viele Wahlkreise wurden gewonnen — und so viele davon sind heute mit einem Direktmandat vertreten.

  • Gewonnene Wahlkreise (Erststimme)299
  • Davon heute mit Direktmandat im Bundestag272

27 Wahlkreise haben damit einen Erststimmen-Sieger, der derzeit nicht über ein Direktmandat im Bundestag sitzt. Vor der Reform wäre jeder der 299 Sieger eingezogen — und der Bundestag entsprechend größer.

Grundlage: Erststimmen-Sieger je Wahlkreis (Bundeswahlleiterin, Open Data) und die amtliche Mandatsart aus dem Mandatsregister (abgeordnetenwatch, CC0). Gezählt ist die heutige Zusammensetzung des 21. Bundestags; Nachrücker rücken über die Liste nach, weshalb die Zahl vom Wahltag geringfügig abweichen kann. Direkt- und Listenmandate je Land

Die häufigsten Irrtümer

Rund um Erst- und Zweitstimme halten sich hartnäckige Missverständnisse. Fünf davon begegnen uns immer wieder — und alle fünf lassen sich in einem Satz aufklären.

  • „Die Erststimme ist die wichtigere, weil sie zuerst kommt."

    Falsch. Über die Sitzverteilung im Bundestag entscheidet die Zweitstimme. Die Erststimme betrifft nur, wer den eigenen Wahlkreis direkt vertritt.

  • „Beide Stimmen muss man derselben Partei geben."

    Falsch. Man darf frei splitten — Person der einen, Partei der anderen Richtung. Das ist ausdrücklich erlaubt und weit verbreitet.

  • „Wer die meisten Wahlkreise gewinnt, hat die Mehrheit im Bundestag."

    Falsch. Die Mehrheit ergibt sich aus den Zweitstimmen. Eine Partei kann viele Wahlkreise gewinnen und trotzdem eine kleine Fraktion stellen.

  • „Wer seinen Wahlkreis gewinnt, sitzt sicher im Bundestag."

    Nicht mehr. Seit der Reform 2023 zählt ein Wahlkreis-Sieg nur, wenn die Zweitstimme der Partei im Land ihn deckt.

  • „Die Zweitstimme für eine kleine Partei ist verschenkt."

    Nur, wenn die Partei unter fünf Prozent bleibt. Darüber zählt jede Zweitstimme voll — das entscheidet die Sperrklausel, nicht die Größe der Partei.

Bei Landtags- und Kommunalwahlen ist alles anders

Das Zwei-Stimmen-System mit Erst- und Zweitstimme gilt so nur für die Bundestagswahl. Wer es einmal verstanden hat, sollte es nicht ungeprüft auf andere Wahlen übertragen — denn dort ist vieles Ländersache und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Bei den Landtagswahlen gibt es kein einheitliches Muster. Einige Länder haben zwei Stimmen ähnlich wie der Bund, andere nur eine einzige Stimme, mit der man zugleich eine Person und ihre Partei wählt. Und selbst wo es zwei Stimmen gibt, können die Regeln zur Verrechnung anders sein als beim Bundestag. Wie ein Landtag genau gewählt wird, steht im Landeswahlgesetz des jeweiligen Landes — es lohnt der Blick vor der konkreten Wahl.

Bei den Kommunalwahlen wird es noch bunter. In vielen Ländern darf man dort kumulieren (mehrere Stimmen auf eine Person häufeln) und panaschieren (Stimmen über verschiedene Listen verteilen). Der Wähler hat dann nicht zwei, sondern oft so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind — ein ganz anderes System als die Erst- und Zweitstimme des Bundes.

Auch die Europawahl funktioniert anders: Dort hat man nur eine Stimme, mit der man eine Liste wählt, und es gibt in Deutschland keine Fünf-Prozent-Hürde. Wer das Bundestags-Schema eins zu eins überträgt, liegt bei jeder anderen Wahl daneben.

Die ehrliche Auskunft lautet deshalb: „Erststimme und Zweitstimme" ist die richtige Antwort nur für den Bundestag. Für Land und Kommune muss man nach dem eigenen Bundesland fragen. Verbindlich ist die amtliche Wahlbekanntmachung der Gemeinde und die Seite der Landeswahlleitung.

Was man praktisch damit anfangen kann

Aus der Unterscheidung folgt eine handfeste Wahlstrategie für den eigenen Zettel. Wer wissen will, wer regiert, setzt die Zweitstimme bewusst — sie entscheidet über Mehrheiten. Die Erststimme kann man an eine Person vergeben, die man im eigenen Wahlkreis für die beste hält, unabhängig von der Partei.

Beide Stimmen sind frei. Niemand muss sie derselben Partei geben, und es gibt keinen „richtigen" Weg — nur einen informierten. Wer splittet, tut das bewusst; wer geschlossen wählt, ebenso. Wichtig ist allein, dass man weiß, was jedes Kreuz bewirkt.

Wer vor einer Wahl unsicher ist, welche Partei den eigenen Ansichten am nächsten steht, findet unter PolitikCheck-Kompass belegte Positionen statt Wahlwerbung. Wer den eigenen Wahlkreis und seine Kandidaten sehen will, schaut unter Mein Wahlkreis.

Und wer wissen möchte, wie die Parteien nach Zweitstimmen aktuell stünden, findet unter Projektion den Durchschnitt der Umfragen — immer nach der Zweitstimme, weil nur sie über die Mehrheit entscheidet. Wie zuverlässig solche Umfragen sind, erklärt der Artikel zur Sonntagsfrage.

Am Ende steht ein einfacher Befund. Zwei Stimmen sind kein Umstand, sondern ein Angebot: Man kann die Person und die Partei getrennt bewerten. Wer das nutzt, wählt genauer — und versteht am Wahlabend, warum die Wahlkreiskarte und die Sitzverteilung zwei verschiedene Bilder zeigen.

Die Daten dazu auf PolitikCheck

Verwandte Begriffe

Quellen

Dieser Beitrag erklärt einen Begriff und bewertet weder Parteien noch Institute. Alle Zahlen stammen aus den auf dieser Seite ausgewiesenen Quellen oder aus den eigenen Auswertungen, die jeweils verlinkt sind.

Siehe auch

Echte Demokratie lebt vom Mitmachen.

Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt. Eine lebendige Demokratie entsteht nicht im Bundestag allein, sondern dort, wo Bürger nachfragen, widersprechen und mitentscheiden.

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