Zwei Grundtypen, ein Unterschied
Jedes Wahlsystem beantwortet dieselbe Frage: Wie werden aus Stimmen Sitze? Die beiden klassischen Antworten könnten unterschiedlicher kaum sein. Die Verhältniswahl rechnet die Sitze proportional zu den Stimmenanteilen: Wer 15 von 100 Stimmen bekommt, bekommt ungefähr 15 von 100 Sitzen. Die Mehrheitswahl teilt das Land in Wahlkreise auf und vergibt in jedem einen Sitz an die Person mit den meisten Stimmen.
Beide Systeme sind demokratisch, und beide verfolgen ein nachvollziehbares Ziel. Die Verhältniswahl will das Meinungsbild der Wählerschaft möglichst genau ins Parlament übertragen. Die Mehrheitswahl will klare Mehrheiten und eine eindeutige Verantwortlichkeit: eine Person je Wahlkreis, eine Partei an der Regierung, eine Adresse für Lob und Kritik.
Die Folgen unterscheiden sich entsprechend. Verhältniswahlsysteme führen typischerweise zu Mehrparteienparlamenten und damit zu Koalitionen — die Regierungsbildung dauert länger, das Parlament bildet mehr Strömungen ab. Mehrheitswahlsysteme führen typischerweise zu zwei starken Parteien und zu Regierungen, die ohne Partner auskommen; kleine Parteien bleiben oft ganz draußen, auch wenn sie landesweit viele Stimmen haben.
Keines der beiden Systeme ist „gerechter" als das andere — sie gewichten verschiedene Ziele. Deshalb schreibt auch das Grundgesetz kein Wahlsystem vor. Artikel 38 nennt nur die fünf Wahlrechtsgrundsätze: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Innerhalb dieser Grenzen darf der Gesetzgeber gestalten — und er hat es mehrfach getan, zuletzt mit der Wahlrechtsreform 2023.
In der Praxis gibt es kaum reine Systeme. Die meisten Staaten mischen: Manche kombinieren Wahlkreise mit Listen, manche gewähren der stärksten Partei einen festen Sitzbonus, manche lassen in einem zweiten Wahlgang stichwählen. Deutschland gehört zu den Mischformen — mit einem klaren Vorrang für das Verhältnisprinzip.
Was Mehrheitswahl aus Stimmen macht
Man muss nicht ins Ausland schauen, um die Wirkung der Mehrheitswahl zu sehen. Die Erststimme bei der Bundestagswahl funktioniert genau so: In jedem der 299 Wahlkreise gewinnt, wer die meisten Erststimmen hat — eine absolute Mehrheit ist nicht nötig, und der zweite Platz bringt nichts.
Rechnet man die Erststimmen bundesweit zusammen und stellt sie den gewonnenen Wahlkreisen gegenüber, wird der Effekt sichtbar. Der stärkste Erststimmen-Block, CDU/CSU, kam bei der jüngsten Wahl auf 32,1 Prozent der Erststimmen und gewann 190 Wahlkreise — das sind 63,5 Prozent aller Wahlkreise. Aus rund einem Drittel der Stimmen werden also fast zwei Drittel der Wahlkreise.
Am anderen Ende steht der umgekehrte Fall: Von den 7 ausgewiesenen Parteien gewannen 2 keinen einzigen Wahlkreis, obwohl auch auf sie Erststimmen entfielen. In einem reinen Mehrheitswahlsystem wären diese Stimmen ohne jede Wirkung auf die Sitzverteilung geblieben.
Genau deshalb entscheidet in Deutschland nicht die Erststimme über die Stärke im Parlament. Sie bestimmt, wer einen Wahlkreis vertritt — nicht, wie viele Sitze eine Partei bekommt. Die Zweitstimme ist die Stimme, die zählt, wenn es um Mehrheiten geht. Der Unterschied ist ausführlich unter Erst- und Zweitstimme erklärt.
Ein Nebeneffekt der Mehrheitswahl ist die Personalisierung. Wer einen Wahlkreis gewinnt, hat einen Namen und eine Adresse vor Ort; Bürgerinnen und Bürger wissen, an wen sie sich wenden können. Das ist ein echter Vorzug, den ein reines Listensystem nicht bietet — und der Grund, warum Deutschland das Wahlkreiselement bewusst behalten hat. Wer den eigenen Wahlkreis sucht, findet ihn auf Mein Wahlkreis.
Je Partei zwei Balken aus derselben Wahl: der Anteil an allen Erststimmen und der Anteil an den 299 gewonnenen Wahlkreisen. Die Erststimme entscheidet nach Mehrheitswahl — wer im Wahlkreis vorn liegt, nimmt ihn ganz.
- CDU/CSU32,1 % Erststimmen · 190 WahlkreiseErststimmenWahlkreise63,5 %
- AfD20,6 % Erststimmen · 46 WahlkreiseErststimmenWahlkreise15,4 %
- SPD20,1 % Erststimmen · 45 WahlkreiseErststimmenWahlkreise15,1 %
- Grüne11 % Erststimmen · 12 WahlkreiseErststimmenWahlkreise4 %
- Linke8 % Erststimmen · 6 WahlkreiseErststimmenWahlkreise2 %
- FDP3,3 % Erststimmen · 0 WahlkreiseErststimmenWahlkreise0 %
- BSW0,6 % Erststimmen · 0 WahlkreiseErststimmenWahlkreise0 %
Der stärkste Erststimmen-Block, CDU/CSU, kommt auf 32,1 Prozent der Erststimmen und auf 63,5 Prozent der Wahlkreise. Genau dieser Abstand ist der Unterschied zwischen Mehrheitswahl und Verhältniswahl — und der Grund, warum in Deutschland die Zweitstimme über die Stärke im Parlament entscheidet.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin · Open Data (kerg2.csv, Erststimmen) — amtliches Endergebnis, Erststimmen aus 299 Wahlkreisen, Stand 14.03.2025. §13: CDU und CSU stehen in diesem Bestand als ein Wert; der Sammelposten „Sonstige“ fasst mehrere Parteien zusammen und kann deshalb keinen Wahlkreis gewinnen — er ist bei der Siegerbestimmung ausgenommen und in den Stimmenanteilen als Nenner enthalten. Ein gewonnener Wahlkreis ist seit der Wahlrechtsreform 2023 nicht automatisch ein Sitz.
Wie genau die deutsche Verhältniswahl abbildet
Wenn Verhältniswahl heißt, Sitze folgen den Stimmen — wie genau tun sie das? Diese Frage lässt sich messen. Man vergleicht für jede Partei ihren Stimmenanteil mit ihrem Sitzanteil, addiert die Abstände und halbiert die Summe — so zählt jede verschobene Stimme nur einmal, nicht bei der Partei, die sie verliert, und noch einmal bei der, die sie gewinnt. Der so entstehende Wert sagt in Prozentpunkten, wie weit die Sitzverteilung insgesamt vom Stimmenbild abweicht. Null wäre die perfekte Abbildung.
Über alle 21 Bundestagswahlen seit 1949 schwankt dieser Wert erheblich: Am dichtesten lagen Stimmen und Sitze 1983 mit 0,9 Prozentpunkten beieinander, am weitesten auseinander 2013 mit 15,8. Bei der Wahl 2025 mit 630 Sitzen waren es 13,7 Prozentpunkte.
Der Ausschlag hat fast immer denselben Grund, und es ist nicht die Rechenmethode. Er hängt daran, wie viele Stimmen auf Parteien entfielen, die keinen Sitz bekamen. Scheitern gleich mehrere Parteien knapp an der Fünf-Prozent-Hürde, wandern deren Stimmenanteile rechnerisch zu den verbleibenden Parteien — und der Abstand zwischen Stimmen- und Sitzbild wächst sprunghaft.
Daraus folgt eine wichtige Einordnung: Ein hoher Wert ist kein Beleg dafür, dass „falsch gerechnet" wurde. Er zeigt, dass viele Stimmen bei der Sitzverteilung unberücksichtigt blieben — eine bewusste Folge der Sperrklausel, über deren Höhe man politisch streiten kann. PolitikCheck bewertet diesen Streit nicht; die Zahl misst den Abstand, sie beurteilt ihn nicht.
Zwei Besonderheiten der frühen Jahre gehören dazu: 1949 galt ein Einstimmen-Wahlrecht, und die Sperrklausel wirkte damals je Bundesland — deshalb saßen im ersten Bundestag viele kleine Parteien. Und bis zur Wahl 1987 sind die Berliner Abgeordneten in den amtlichen Sitzzahlen enthalten, obwohl sie nicht direkt gewählt wurden. Beides beeinflusst die frühen Werte.
Für jede Bundestagswahl seit 1949: der Abstand zwischen Sitzverteilung und Stimmenverteilung, in Prozentpunkten. Null hieße, jede Partei bekommt genau den Sitzanteil, den ihr Stimmenanteil hergibt.
- 19498,6
- 19537,7
- 19577
- 19615,7
- 19653,6
- 19695,4
- 19721,2
- 19761,1
- 19802,2
- 19830,9
- 19871,3
- 19908,1
- 19943,6
- 19986
- 20026,7
- 20054
- 20096
- 201315,8
- 20175,2
- 20218,6
- 202513,7
Am dichtesten beieinander lagen Stimmen und Sitze 1983 mit 0,9 Prozentpunkten, am weitesten auseinander 2013 mit 15,8. Bei der jüngsten Wahl 2025 waren es 13,7. Der Ausschlag hängt fast immer daran, wie viele Stimmen auf Parteien entfielen, die keinen Sitz bekamen — nicht an der Rechenmethode.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin, endgültige amtliche Endergebnisse aller 21 Bundestagswahlen seit 1949; Sitzzahlen wie amtlich ausgewiesen. §13: Der Wert ist die halbe Summe der absoluten Differenzen zwischen Sitz- und Stimmenanteil über alle ausgewiesenen Parteien einschließlich des Sammelpostens „Sonstige“ — dessen Stimmen zählen mit, seine Sitze gehen in aller Regel gegen null. 1949 galt ein Einstimmen-Wahlrecht und die Sperrklausel je Bundesland; bis 1987 sind die Berliner Abgeordneten in den Sitzzahlen enthalten. Der Wert misst den Abstand, er bewertet ihn nicht.
Das personalisierte Verhältniswahlrecht: beide Prinzipien auf einem Zettel
Der deutsche Stimmzettel für die Bundestagswahl enthält beide Prinzipien nebeneinander. Links steht die Erststimme für eine Person im Wahlkreis, rechts die Zweitstimme für eine Landesliste einer Partei. § 1 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes stellt klar, welches Prinzip führt: Für die Wahl zum Bundestag gelten die Grundsätze der Verhältniswahl, und jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen.
Der Fachbegriff dafür lautet personalisiertes Verhältniswahlrecht. Er ist genau richtig gewählt: Es ist ein Verhältniswahlrecht, das personalisiert wurde — und kein Mischsystem aus zwei gleichrangigen Teilen. Wer glaubt, die Erststimme sei „die wichtigere", weil sie oben links steht, irrt in der entscheidenden Frage.
Seit der Wahlrechtsreform 2023 ist dieser Vorrang noch deutlicher geworden. Nach § 6 des Bundeswahlgesetzes zieht ein Wahlkreissieger nur dann in den Bundestag ein, wenn seine Partei im jeweiligen Land nach dem Zweitstimmenergebnis genügend Sitze hat. Dieses Verfahren heißt Zweitstimmendeckung. Damit sind Überhangmandate und Ausgleichsmandate entfallen — und die Größe des Bundestages ist gesetzlich festgelegt (§ 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz).
Die praktische Folge ist ungewohnt: Es kann Wahlkreise geben, deren Erststimmensiegerin oder Erststimmensieger keinen Sitz bekommt. Das war vor der Reform ausgeschlossen und ist seither einer der meistdiskutierten Punkte am Wahlrecht. Was ein Direktmandat heute noch bedeutet, ist dort im Einzelnen erklärt.
Umgekehrt gilt weiterhin: Die Zweitstimme kann man einer anderen Partei geben als die Erststimme. Dieses Stimmensplitting ist ausdrücklich vorgesehen und weit verbreitet. Es ist auch kein Widerspruch — die beiden Stimmen beantworten schlicht zwei verschiedene Fragen.
Die Sperrklausel — der bewusste Bruch mit der Proportionalität
Wäre die Verhältniswahl konsequent, käme jede Partei mit genügend Stimmen für einen Sitz auch hinein. Genau das schließt § 4 des Bundeswahlgesetzes aus: Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erreicht haben. Alles zur Wirkung dieser Regel steht unter Sperrklausel.
Die Begründung ist funktional, nicht inhaltlich: Ein Parlament mit sehr vielen kleinen Fraktionen soll arbeits- und regierungsfähig bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Hürde deshalb wiederholt für zulässig gehalten, sie zugleich aber als rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die Gleichheit der Wahl bezeichnet. Wer die Erfolgschance einer Stimme genauer verstehen will, findet das unter Erfolgswertgleichheit.
Von der Hürde gibt es zwei Ausnahmen. Die Grundmandatsklausel lässt eine Partei auch dann zur Sitzverteilung zu, wenn sie mindestens drei Wahlkreise gewonnen hat. Und die Minderheitenklausel befreit Parteien anerkannter nationaler Minderheiten ganz von der Hürde — deshalb sitzt der SSW im Bundestag, ohne fünf Prozent zu haben.
Die Hürde hat auch eine Rückwirkung auf das Verhalten der Wählerschaft. Wer eine kleine Partei unterstützt, muss abwägen, ob die Stimme bei der Sitzverteilung wirkt — ein Effekt, den es in einem System ohne Sperrklausel so nicht gibt. Umfragen kurz vor einer Wahl bekommen dadurch eine Bedeutung, die weit über die Neugier hinausgeht. Aktuelle Werte stehen auf Umfragen.
Wichtig zur Einordnung: Die Fünf-Prozent-Hürde ist kein Naturgesetz und keine Verfassungsvorgabe. Sie steht im einfachen Wahlgesetz und könnte vom Gesetzgeber geändert werden. In den Ländern gilt sie in unterschiedlicher Form — und bei Kommunalwahlen ist sie in mehreren Ländern von Verfassungsgerichten beanstandet worden, weil ein Gemeinderat keine Regierung wählen muss.
Wie aus Zweitstimmen konkrete Sitze werden
Die Umrechnung von Stimmen in Sitze ist reine Arithmetik, aber sie hat Folgen. § 5 des Bundeswahlgesetzes beschreibt zwei Schritte: In der Oberverteilung werden die Sitze bundesweit auf die Parteien verteilt, in der Unterverteilung die Sitze einer Partei auf ihre Landeslisten. Beides erklärt Ober- und Unterverteilung im Detail.
Gerechnet wird nach dem Verfahren Sainte-Laguë: Die Stimmenzahlen werden durch einen Zuteilungsdivisor geteilt, und die Ergebnisse werden auf ganze Zahlen gerundet. Der Divisor wird dabei so lange angepasst, bis die Summe der gerundeten Werte genau der Sitzzahl entspricht. Warum dieses Verfahren gewählt wurde und wie es sich von älteren unterscheidet, steht unter Sainte-Laguë.
Früher wurde nach anderen Verfahren gerechnet. Das Verfahren nach d’Hondt bevorzugt rechnerisch größere Parteien, das Verfahren nach Hare-Niemeyer kann bei wachsender Sitzzahl zu paradoxen Ergebnissen führen. Beide Wechsel waren keine Kleinigkeit: Eine andere Rechenregel kann bei gleichem Stimmenergebnis eine andere Mehrheit ergeben.
Aus derselben Familie von Problemen stammt das negative Stimmgewicht — ein Effekt, bei dem mehr Stimmen für eine Partei zu weniger Sitzen führen konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn beanstandet; die Reformen der vergangenen Jahre haben ihn beseitigt. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass Wahlrecht Handwerk ist, an dem sich nachrechnen lässt, ob es funktioniert.
Wie sich diese Rechnung auf aktuelle Umfragewerte auswirkt, kann man ausprobieren: Die Sitzprojektion verteilt die Sitze nach demselben Prinzip auf Grundlage der jüngsten Umfragen — mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass eine Umfrage kein Wahlergebnis ist.
In den Ländern und Kommunen gilt sechzehnmal etwas anderes
Artikel 28 des Grundgesetzes verlangt, dass auch in Ländern, Kreisen und Gemeinden nach denselben fünf Grundsätzen gewählt wird. Welches System dabei gilt, schreibt er nicht vor. Das ist Sache der Länder — und deshalb ist fast jede pauschale Aussage über „das Wahlrecht in Deutschland" unterhalb der Bundesebene falsch.
Gemeinsam ist allen 16 erfassten Ländern der Verhältnisgrundsatz: Die Sitze im Landtag folgen den Stimmenanteilen. Alles Weitere geht auseinander — ob es Wahlkreise gibt, wie viele Stimmen man hat, wie hoch die Sperrklausel liegt und welches Rechenverfahren angewandt wird. Manche Länder wählen ganz ohne Direktmandate, andere kennen Überhangmandate weiterhin.
Auch im Land bekommt die stärkste Partei regelmäßig mehr Sitzanteil, als ihr Stimmenanteil hergibt. Am größten war dieser Aufschlag in unserer Auswertung in Saarland (2022): Aus 43,5 Prozent der Stimmen für SPD wurden 56,9 Prozent der Sitze, ein Aufschlag von 13,4 Prozentpunkten. Am kleinsten war er in Bremen mit 1,2 Punkten.
Der Grund ist derselbe wie im Bund: Je mehr Stimmen an der Sperrklausel hängen bleiben, desto größer der Aufschlag für alle, die drüber sind. Das ist keine Eigenheit eines Landes und keine Bevorzugung einer Partei, sondern eine Folge der Regel — bei umgekehrten Mehrheiten fiele der Aufschlag genauso aus.
Auf kommunaler Ebene wird es noch vielfältiger. In mehreren Ländern darf man seine Stimmen auf mehrere Personen verteilen (Panaschieren) oder mehrere Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren). Der Gemeinderat wird dort also nicht nur nach Parteianteilen besetzt, sondern die Wählerschaft bestimmt zugleich die Reihenfolge innerhalb der Listen. In anderen Ländern gibt es das nicht. Was auf dem eigenen Stimmzettel gilt, steht in der Gemeindeordnung des jeweiligen Landes.
Für die jeweils jüngste Landtags-, Bürgerschafts- oder Abgeordnetenhauswahl: Stimmenanteil der stärksten Partei (hell) und ihr Anteil an den Sitzen (voll). Alle 16 erfassten Länder wählen nach Verhältnis — einen Aufschlag gibt es trotzdem überall.
- Saarland 2022 · SPD43,5 % → 56,9 %(+13,4)
- Rheinland-Pfalz 2026 · CDU31 % → 37,1 %(+6,1)
- Schleswig-Holstein 2022 · CDU43,4 % → 49,3 %(+5,9)
- Niedersachsen 2022 · SPD33,4 % → 39 %(+5,6)
- Baden-Württemberg 2026 · Grüne30,2 % → 35,7 %(+5,5)
- Brandenburg 2024 · SPD30,9 % → 36,4 %(+5,5)
- Bayern 2023 · CSU37 % → 41,9 %(+4,9)
- Berlin 2023 · CDU28,2 % → 32,7 %(+4,5)
- Hessen 2023 · CDU34,6 % → 39,1 %(+4,5)
- Sachsen-Anhalt 2021 · CDU37,1 % → 41,2 %(+4,1)
- Hamburg 2025 · SPD33,5 % → 37,2 %(+3,7)
- Thüringen 2024 · AfD32,8 % → 36,4 %(+3,6)
- Mecklenburg-Vorpommern 2021 · SPD39,6 % → 43 %(+3,4)
- Nordrhein-Westfalen 2022 · CDU35,7 % → 39 %(+3,3)
- Sachsen 2024 · CDU31,9 % → 34,2 %(+2,3)
- Bremen 2023 · SPD29,8 % → 31 %(+1,2)
Am größten ist der Aufschlag in Saarland (2022): aus 43,5 Prozent der Stimmen wurden 56,9 Prozent der Sitze. Am kleinsten ist er in Bremen mit 1,2 Prozentpunkten. Der Unterschied entsteht nicht durch andere Rechenregeln, sondern dadurch, wie viele Stimmen im jeweiligen Land an der Sperrklausel hängen blieben.
Quelle: PolitikCheck-Sammlung der amtlichen Endergebnisse der Landeswahlleitungen; jeweils jüngste erfasste Wahl je Land, Wahljahre 2021 bis 2026. §13: Der Sitzanteil ist gegen die volle amtliche Sitzzahl des jeweiligen Parlaments gerechnet; Länder, deren Sitzsumme im Bestand nicht vollständig ist, bleiben außen vor. Der Stimmenanteil stammt aus dem amtlichen Endergebnis. Der Aufschlag ist eine Rechengröße und keine Bewertung des Wahlrechts eines Landes.
Was für und was gegen jedes System spricht
Die Debatte über Wahlsysteme wird oft geführt, als gäbe es eine richtige Antwort. Die gibt es nicht — es gibt eine Abwägung zwischen zwei legitimen Zielen: möglichst genaue Abbildung des Wählerwillens auf der einen Seite, klare Mehrheiten und eindeutige Verantwortung auf der anderen.
Die folgende Gegenüberstellung nennt die Argumente, die in dieser Debatte regelmäßig vorgebracht werden. Sie ist bewusst als Aufzählung beider Seiten angelegt und enthält keine Empfehlung — welche Ziele schwerer wiegen, ist eine politische Frage, keine sachliche.
Für die Verhältniswahl
Fast jede Stimme wirkt auf die Sitzverteilung. Kleinere Strömungen sind vertreten, das Parlament bildet die Vielfalt der Gesellschaft breiter ab, und eine Regierung braucht in der Regel mehr als eine Partei — also Kompromisse.
Gegen die Verhältniswahl
Regierungsbildungen dauern länger und laufen über Verhandlungen, die die Wählerschaft nicht mitverfolgen kann. Wer am Ende welche Position durchgesetzt hat, ist schwerer zuzurechnen — und Listenplätze werden von Parteien vergeben, nicht von Wählern.
Für die Mehrheitswahl
Klare Zuordnung: eine Person je Wahlkreis, meist eine Partei an der Regierung. Ein Regierungswechsel ist unmittelbar möglich, und die Verantwortung für Erfolge wie Misserfolge ist eindeutig adressierbar.
Gegen die Mehrheitswahl
Viele Stimmen wirken sich nicht aus, weil sie auf den zweiten Platz entfallen. Eine Partei kann landesweit stark sein und trotzdem kaum Sitze haben; umgekehrt kann eine knappe Stimmenmehrheit eine sehr große Sitzmehrheit ergeben.
Für die Mischform
Das deutsche System versucht beides: die Proportionalität der Verhältniswahl und die Ortsbindung der Mehrheitswahl. Jeder Wahlkreis hat eine Ansprechperson, und die Stärke im Parlament folgt trotzdem den Stimmenanteilen.
Gegen die Mischform
Sie ist erklärungsbedürftig. Dass die Erststimme den Wahlkreis besetzt, aber nicht über die Stärke entscheidet, und dass ein Wahlkreissieg seit der Reform nicht mehr automatisch einen Sitz bedeutet, führt regelmäßig zu Missverständnissen.
Wie man das alles selbst nachprüft
Alle Zahlen dieses Artikels stammen aus amtlichen Endergebnissen und aus dem Wahlgesetz — beides ist frei zugänglich, und beides lässt sich mit etwas Geduld nachrechnen. Wer das tun möchte, braucht drei Dinge: das Bundeswahlgesetz, das amtliche Endergebnis der Bundeswahlleiterin und einen Taschenrechner.
Für die Sitzverteilung reicht ein einziger Schritt: die Zweitstimmen der berücksichtigten Parteien durch einen gemeinsamen Divisor teilen und die Ergebnisse kaufmännisch runden. Passt die Summe nicht zur Sitzzahl, wird der Divisor angepasst. Genau das beschreibt § 5 des Bundeswahlgesetzes — und genau so rechnet auch die Wahlleitung.
Für den Vergleich zwischen Ländern ist Vorsicht geboten. Landeswahlgesetze unterscheiden sich in Sperrklausel, Rechenverfahren und Stimmenzahl; wer Ergebnisse aus zwei Ländern nebeneinanderlegt, vergleicht nicht dieselbe Regel. Deshalb steht in unseren Auswertungen immer dabei, aus welcher Wahl welches Jahres eine Zahl stammt.
Auf unseren Seiten lässt sich vieles direkt anschauen: Bundestagswahlen zeigt die amtlichen Ergebnisse aller Wahlen, Landtagswahlen die der Länder, Mein Wahlkreis das Ergebnis vor Ort und Die Sitzprojektion die Rechnung auf Grundlage aktueller Umfragen.