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📖 Wahlen erklärt

Kumulieren — warum man bei der Kommunalwahl mehrere Stimmen hat

Begriff aus dem PolitikCheck-Glossar · Kategorie Wahlen · 13 Minuten Lesezeit

Kurz zusammengefasst

  • Kumulieren heißt Häufeln: Man darf einer einzelnen Bewerberin oder einem Bewerber mehrere Stimmen geben. Möglich ist das bei vielen Kommunalwahlen und bei den Bürgerschaftswahlen in Hamburg und Bremen — bei der Bundestagswahl nicht.
  • Man hat dort nicht eine Stimme, sondern viele. In einigen Ländern so viele, wie Sitze zu vergeben sind — in einem größeren Gemeinderat also mehrere Dutzend. In anderen sind es genau drei.
  • Meist kommt das Panaschieren dazu: Die Stimmen dürfen über Listen hinweg verteilt werden. Zusammen machen beide Regeln aus einer Parteienwahl eine Personenwahl — die Reihenfolge auf der Liste ist nicht mehr entscheidend.
  • Das verändert die Ergebnisse sichtbar. In Baden-Württemberg gehen 46,8 Prozent aller Gemeinderatssitze an Wählervereinigungen, die es auf Bundesebene gar nicht gibt.
  • Und es verändert, was Prozentzahlen bedeuten: In 6 Ländern mit amtlicher Landessumme sind sie Anteile an den Stimmen, nicht an den Menschen. Eine Liste mit 20 Prozent hat also nicht 20 Prozent der Wähler hinter sich, sondern 20 Prozent der Kreuze.

Was Kumulieren überhaupt bedeutet

Wer zum ersten Mal einen Stimmzettel für eine Kommunalwahl in der Hand hält, erschrickt oft: Er ist riesig, manchmal gefaltet wie eine Landkarte, und darauf stehen nicht acht Parteien, sondern mehrere hundert Namen. Der Grund dafür heißt Kumulieren — und dahinter steckt eine andere Vorstellung davon, was eine Wahl leisten soll.

Das Wort kommt vom lateinischen *cumulare*, anhäufen. Gemeint ist genau das: Man darf mehrere seiner Stimmen auf eine einzige Person häufen. Wer die Nachbarin, die sich seit Jahren um den Sportverein kümmert, unbedingt im Rat sehen will, gibt ihr nicht ein Kreuz, sondern zwei oder drei.

Möglich ist das nur, weil man bei diesen Wahlen nicht eine Stimme hat, sondern viele. Bei der Bundestagswahl gibt es zwei Stimmen, und beide sind vergeben, sobald man zwei Kreuze gesetzt hat. Bei einer Gemeinderatswahl in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz hat man dagegen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind — in einer mittleren Stadt können das leicht dreißig oder vierzig sein.

Der Unterschied ist grundsätzlicher, als er klingt. Bei der Bundestagswahl wählt man mit der Zweitstimme eine Landesliste, deren Reihenfolge die Partei festgelegt hat; wer oben steht, zieht ein. Beim Kumulieren entscheidet man selbst über die Reihenfolge — man wählt Personen, nicht nur eine Liste.

Und noch etwas ist anders: Man muss seine Stimmen nicht alle vergeben. Wer nur fünf von dreißig Kreuzen setzt, gibt einen gültigen Stimmzettel ab — die übrigen verfallen einfach. Wer dagegen mehr Stimmen verteilt, als er hat, macht seinen Stimmzettel ungültig. Darauf kommen wir weiter unten zurück.

Wie viele Stimmen man wirklich hat

Hier beginnt der Teil, den keine bundesweite Regel abdeckt: Kommunalwahlrecht ist Landesrecht. Wie viele Stimmen man hat und wie viele davon auf eine Person entfallen dürfen, entscheidet jedes Bundesland für sich — und die Antworten liegen weit auseinander.

  • So viele Stimmen wie Sitze

    In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz hat jede wählende Person bei der Gemeinderatswahl so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. In großen Räten sind das mehrere Dutzend.

  • Drei Stimmen

    In Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat man bei den Kommunalwahlen drei Stimmen und darf sie ebenfalls häufeln oder verteilen.

  • Fünf Stimmen bei der Landeswahl

    Hamburg und Bremen sind die Ausnahme auf Landesebene: Dort darf man auch bei der Bürgerschaftswahl kumulieren und panaschieren. In allen anderen Ländern ist das bei der Landtagswahl nicht möglich.

  • Höchstens drei auf eine Person

    Fast überall ist die Häufung begrenzt — meist auf drei Stimmen für denselben Bewerber. Man kann also niemanden mit zwanzig Stimmen allein nach vorn bringen.

  • Gar kein Häufeln

    In Nordrhein-Westfalen und im Saarland gibt es bei Kommunalwahlen weder Kumulieren noch Panaschieren. Dort hat man eine Stimme für eine Liste, und deren Reihenfolge entscheidet.

  • Nicht bei Bundes- und Europawahl

    Bundestags- und Europawahl arbeiten mit starren Listen. Die Reihenfolge legt die Partei fest, und daran ändert kein Wähler etwas — mehr dazu bei der Erst- und Zweitstimme.

Panaschieren: Stimmen über Parteigrenzen hinweg

Das Kumulieren kommt fast nie allein. Sein Zwilling heißt Panaschieren, vom französischen *panacher*, mischen. Er erlaubt, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Listen zu verteilen: drei für jemanden von der einen Liste, zwei für jemanden von der anderen, eine für einen Einzelbewerber.

Damit fällt die letzte Bindung an die Partei. Man muss sich nicht für ein Lager entscheiden, sondern stellt sich sein Gremium selbst zusammen — nach Personen, die man kennt, nach Ortsteilen, nach Sachthemen. In kleinen Gemeinden wählen viele Menschen genau so: Sie suchen sich aus jeder Liste die Leute heraus, denen sie zutrauen, die Kläranlage oder den Kindergarten zu verstehen.

Für die Parteien ist das unbequem, und zwar spürbar. Sie stellen zwar eine Liste auf, aber sie bestimmen nicht mehr, wer daraus in den Rat einzieht. Wer auf Platz eins steht und im Ort unbeliebt ist, kann hinter jemanden zurückfallen, den die Partei auf Platz vierzehn gesetzt hat. Diese Möglichkeit ist der eigentliche demokratische Kern des Verfahrens.

Es gibt auch eine Kehrseite, die man nüchtern nennen sollte: Bekanntheit schlägt Programm. Wer im Ort einen Namen hat — die Wirtin, der Feuerwehrkommandant, die Ärztin — sammelt Stimmen unabhängig davon, welche Politik dahintersteht. Ob das ein Vorteil ist, muss jeder selbst beurteilen; es ist jedenfalls die vorhersehbare Folge einer Personenwahl.

Was das mit dem Ergebnis macht

Die Wirkung lässt sich messen, und sie ist deutlich. Wo Personen gewählt werden, sind die Gruppierungen stark, die es nur vor Ort gibt: Wählervereinigungen, Wählergemeinschaften, freie Listen, Einzelbewerber. Auf Bundesebene tauchen sie in keiner Umfrage auf; im Rathaus sind sie oft die größte Kraft.

Die Grafik zeigt das für Baden-Württemberg, das einzige Land mit einer amtlich ausgezählten Landessumme aller Gemeinderatssitze. Von 18.562 Sitzen entfallen 8.687 auf Wählervereinigungen — 46,8 Prozent. Auf die Parteien zusammen entfallen 40,5 Prozent.

Ein Posten in dieser Statistik verdient eine eigene Erklärung, weil er sonst irritiert: 1.575 Sitze (8,5 Prozent) stammen aus Gemeinden ohne Listenwahl. In sehr kleinen Gemeinden wird kein Wahlvorschlag eingereicht; gewählt wird dann nach Personen, und man schreibt Namen auf den Stimmzettel. Häufeln kann man dort nicht, weil es gar keine Liste gibt.

Man darf aus diesen Zahlen allerdings nicht ableiten, Parteien seien vor Ort unbeliebt. Sie sagen zunächst nur, dass ein personenbezogener Stimmzettel örtlichen Listen die Tür öffnet — und dass sich viele Menschen kommunal engagieren, ohne einer Partei beizutreten. Wie stark die Wählervereinigungen in anderen Ländern sind, hängt an deren Wahlrecht und lässt sich nicht ohne Weiteres vergleichen.

Warum die Prozentzahlen dann etwas anderes messen

Jetzt kommt der Punkt, an dem selbst erfahrene Zeitungsleser in die Falle gehen — und er ist wichtiger als alles Verfahrenswissen: Wo man mehrere Stimmen hat, sind die veröffentlichten Prozentwerte Anteile an den Stimmen, nicht an den Wählenden.

Ein Beispiel macht es klar. In einer Gemeinde geben 5.000 Menschen ihre Stimmzettel ab, jeder mit 20 Stimmen. Ausgezählt werden dann bis zu 100.000 Stimmen. Wenn eine Liste 20 Prozent erreicht, heißt das: Sie hat 20 Prozent der Kreuze bekommen. Wie viele der 5.000 Menschen sie gewählt haben, steht nirgends — es könnten viel mehr sein, die ihr je eine Stimme gegeben haben, oder viel weniger, die auf sie gehäufelt haben.

Deshalb sind kommunale Prozentwerte nicht dasselbe wie die Prozentwerte einer Sonntagsfrage oder einer Bundestagswahl, auch wenn sie genauso aussehen. Sie beschreiben die Verteilung der Stimmen, nicht die Verteilung der Menschen — und die beiden können deutlich auseinanderfallen.

In welchen Ländern das gilt, zeigt die Grafik. Bei allen dort aufgeführten Ländern weist die amtliche Statistik ausdrücklich aus, dass jede wählende Person mehrere Stimmen hatte: Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Weitere Länder wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kennen das Kumulieren ebenfalls, veröffentlichen aber keine vergleichbare Landessumme — sie fehlen deshalb in der Grafik, nicht im Verfahren.

Für den Alltag folgt daraus eine einfache Lesehilfe: Bei einem Kommunalergebnis lohnt der Blick in die Fußnote der Wahlleitung. Steht dort „Anteil an den gültigen Stimmen", ist es ein Stimmen-Anteil. Und der Vergleich mit dem Bundestagsergebnis derselben Partei im selben Ort ist dann kein Vergleich, sondern ein Missverständnis.

Je näher das Gremium, desto örtlicher die Liste

Es gibt einen Vergleich, den die Daten sauber hergeben, weil er innerhalb eines Landes bleibt: zwei Wahlen desselben Tages, dieselben Menschen, dieselben Stimmzettel-Regeln — nur ein anderes Gremium.

Am 09.06.2024 wurde in Baden-Württemberg gleichzeitig über die Gemeinderäte und über die Kreistage abgestimmt. Bei den Gemeinderatswahlen holten die Wählervereinigungen zusammen 39,3 Prozent der Stimmen, bei den Kreistagswahlen 24,5 Prozent. Die Wahlbeteiligung war fast identisch (60,9 gegenüber 61,4 Prozent) — es sind also im Wesentlichen dieselben Menschen, die zwei verschiedene Stimmzettel unterschiedlich ausgefüllt haben.

Die Erklärung liegt auf der Hand, wenn man sich das Häufeln vor Augen führt: Im eigenen Ort kennt man die Bewerber. Man weiß, wer sich um den Verein kümmert, wer beim Hochwasser da war, wer zwei Jahre lang für den Radweg gestritten hat. Auf der Kreisebene wird der Bekanntenkreis dünner, das Parteibuch als Orientierung wichtiger — und die örtlichen Listen verlieren.

Das ist zugleich die beste Antwort auf die Frage, wozu Kumulieren gut sein soll. Es verwandelt eine Wahl in eine Aussage über Personen, und diese Aussage wird umso präziser, je kleiner die Einheit ist. Wer den Sinn des Verfahrens sucht, findet ihn nicht in der Systematik, sondern in dieser Zahl.

So füllt man den Stimmzettel richtig aus

Der große Stimmzettel schreckt viele ab — Umfragen und Wahlleitungen berichten regelmäßig von Menschen, die ihn deshalb gar nicht erst abgeben. Dabei sind die Regeln überschaubar. Sie unterscheiden sich im Detail je nach Land, aber die Grundzüge sind ähnlich.

  • Der einfachste Weg: ein Listenkreuz

    Fast überall darf man oben eine ganze Liste ankreuzen. Dann werden die Stimmen der Reihe nach auf ihre Bewerber verteilt — man wählt wie bei einer Bundestagswahl, ohne sich mit Namen zu befassen.

  • Häufeln: mehrere Stimmen für eine Person

    Hinter den Namen schreibt man die Zahl der Stimmen oder setzt entsprechend viele Kreuze. Mehr als das Höchstmaß (meist drei) ist nicht erlaubt.

  • Mischen erlaubt

    Namen von verschiedenen Listen ankreuzen ist ausdrücklich vorgesehen. Man muss keine Partei „ganz" wählen.

  • Nicht mehr Stimmen als erlaubt

    Wer mehr Stimmen vergibt, als ihm zustehen, riskiert einen ungültigen Stimmzettel. Das ist der häufigste Fehler — lieber weniger Kreuze setzen als zu viele.

  • Weniger geht immer

    Man darf Stimmen verfallen lassen. Wer nur drei Personen wählen will, wählt eben nur drei; der Stimmzettel bleibt gültig.

  • Streichen ist möglich

    In manchen Ländern darf man beim Listenkreuz einzelne Bewerber streichen, damit die Stimme an die übrigen geht. Ob das zulässig ist, steht in der Wahlbekanntmachung.

  • Ruhe bewahren

    In der Wahlkabine gibt es keine Zeitbegrenzung. Viele bereiten den Stimmzettel zu Hause mit den Wahlunterlagen vor — oder wählen gleich per Briefwahl.

  • Im Zweifel fragen

    Der Wahlvorstand darf keine Wahlempfehlung geben, aber erklären, wie viele Stimmen man hat und wie ausgefüllt wird. Fragen ist ausdrücklich erlaubt.

Warum die Auszählung so lange dauert

Wer am Wahlabend auf ein kommunales Ergebnis wartet, wartet oft vergeblich. Während der Bund am selben Abend eine Hochrechnung hat, liegen kommunale Endergebnisse in Kumulier-Ländern nicht selten erst nach Tagen vor. Das hat einen schlichten Grund: die schiere Zahl der Kreuze.

Bei einer Bundestagswahl zählt der Wahlvorstand pro Stimmzettel zwei Stimmen aus. Bei einer Gemeinderatswahl mit dreißig Sitzen können es dreißig sein — und sie stehen nicht in zwei Spalten, sondern verteilt über mehrere Seiten mit hunderten Namen. Jede einzelne muss dem richtigen Bewerber zugeordnet werden.

Dazu kommt die Prüfung der Gültigkeit: Hat jemand zu viele Stimmen vergeben? Wurde eine Liste angekreuzt und zusätzlich gehäufelt? Ist die Zahl neben dem Namen als Stimmenzahl gemeint oder als Notiz? Solche Fragen entscheidet der Wahlvorstand nach festen Regeln, aber sie kosten Zeit.

Deshalb wird in vielen Gemeinden erst der Gemeinderat ausgezählt, dann der Kreistag, dann der Rest — und deshalb sind die ersten Zahlen am Wahlabend oft nur die der Listen, nicht die der Personen. Wer wissen will, welche Bewerber tatsächlich einziehen, muss regelmäßig bis zur Woche danach warten.

Das ist kein Zeichen von Unordnung, sondern der Preis des Verfahrens. Ein Stimmzettel, der so viel Auswahl erlaubt, lässt sich nicht in zwei Stunden auszählen. Wie eine Auszählung überhaupt abläuft und wer sie verantwortet, steht im Artikel zur Bundeswahlleiterin und auf der Seite Wahlleitung.

Ländersache: wo es geht und wo nicht

Es gibt kein deutsches Kommunalwahlrecht, es gibt sechzehn. Der Föderalismus überlässt den Ländern die Ausgestaltung fast vollständig, und beim Stimmzettel merkt man das sofort. Wer aus Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg zieht, erlebt bei der ersten Kommunalwahl eine echte Überraschung.

  • Die Zahl der Stimmen

    So viele wie Sitze in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz — drei in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt — eine in Nordrhein-Westfalen und im Saarland.

  • Die Höchstzahl je Person

    Meist drei Stimmen für denselben Bewerber; in Hamburg und Bremen bis zu fünf. Damit soll verhindert werden, dass wenige Wähler eine Person allein durchsetzen.

  • Die Ebene

    Bei Kommunalwahlen weit verbreitet, bei Landtagswahlen nur in Hamburg und Bremen, bei Bundestags- und Europawahl nirgends.

  • Das Wahlalter

    In mehreren Ländern darf man kommunal schon mit 16 wählen, in anderen erst mit 18 — mehr dazu beim aktiven und passiven Wahlrecht.

  • Die Wahlperiode

    Meist fünf Jahre, in Bayern sechs. Die Kommunalwahltermine der Länder liegen deshalb nie synchron — die anstehenden stehen unter Wahltermine.

  • Das Zählverfahren

    Wie aus Stimmen Sitze werden, regeln die Länder ebenfalls selbst — mal nach Sainte-Laguë, mal nach Hare/Niemeyer, früher vielfach nach d’Hondt.

  • Keine Sperrklausel

    Eine Fünf-Prozent-Hürde gibt es bei Kommunalwahlen nicht; kommunale Sperrklauseln sind verfassungsrechtlich gescheitert. Auch deshalb sitzen dort viele kleine Gruppen.

  • EU-Bürger dürfen mitwählen

    Bei Kommunalwahlen dürfen auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten wählen und gewählt werden, wenn sie hier wohnen — das steht in Artikel 28 des Grundgesetzes.

Häufige Fragen zum Kumulieren

Sechs Fragen, die vor jeder Kommunalwahl gestellt werden — kurz beantwortet.

  • Muss ich alle Stimmen vergeben?

    Nein. Nicht vergebene Stimmen verfallen, der Stimmzettel bleibt gültig. Wer nur eine Person wählen will, wählt eben nur eine.

  • Was passiert, wenn ich zu viele Kreuze mache?

    Dann droht die Ungültigkeit — entweder des ganzen Stimmzettels oder der betroffenen Zeile, je nach Landesrecht. Im Zweifel lieber sparsamer ankreuzen.

  • Kann ich Personen mehrerer Parteien wählen?

    Ja, das ist das Panaschieren und ausdrücklich vorgesehen. Sie müssen sich nicht für eine Liste entscheiden.

  • Bringt Häufeln wirklich etwas?

    Ja. Die Reihenfolge auf der Liste wird durch die Stimmenzahl der Personen ersetzt — Bewerber von hinteren Plätzen ziehen regelmäßig an vorderen vorbei.

  • Gilt das auch bei der Bundestagswahl?

    Nein. Dort gibt es zwei Stimmen und starre Listen. Weder Häufeln noch Mischen ist möglich — siehe Erst- und Zweitstimme.

  • Wo sehe ich, was in meinem Ort gilt?

    In der Wahlbekanntmachung der Gemeinde und in den Unterlagen, die mit der Wahlbenachrichtigung kommen. Die kommenden Termine stehen unter Kommunalwahlen.

Die Daten dazu auf PolitikCheck

Verwandte Begriffe

Quellen

Dieser Beitrag erklärt einen Begriff und bewertet weder Parteien noch Institute. Alle Zahlen stammen aus den auf dieser Seite ausgewiesenen Quellen oder aus den eigenen Auswertungen, die jeweils verlinkt sind.

Siehe auch

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