Was Briefwahl ist — und was sie nicht ist
Wählen per Brief heißt: Statt am Wahltag ins Wahllokal zu gehen, wird die Stimme vorher abgegeben und auf dem Postweg übermittelt. Rechtlich ist das kein zweitrangiger Weg, sondern eine gleichwertige Form der Stimmabgabe. Die Stimme zählt genau wie jede im Wahllokal abgegebene.
Der häufigste Irrtum ist, man brauche einen Grund — Krankheit, Urlaub, Abwesenheit. Das ist nicht der Fall: Der Antrag muss nicht begründet werden. Wer die Unterlagen anfordert, bekommt sie.
Ein zweiter Irrtum betrifft die Reihenfolge: Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, ist damit nicht daran gebunden, sie auch zu benutzen. Mit dem Wahlschein kann in aller Regel auch persönlich gewählt werden — allerdings nicht mehr im gewohnten Wahllokal, sondern nach den Regeln, die der Wahlschein selbst nennt. Umgekehrt gilt: Wer einen Wahlschein hat, ist im Wählerverzeichnis gesperrt und kann nicht einfach ohne ihn im Wahllokal auftauchen.
Und ein dritter: Die Briefwahl ist kostenfrei. Der Rücksendeumschlag ist freigemacht; es muss keine Briefmarke aufgeklebt werden.
Warum die Frist nicht überall dieselbe ist
Wahlrecht ist in Deutschland nicht an einer Stelle geregelt. Für die Bundestagswahl gilt Bundesrecht, für jede Landtagswahl das Wahlgesetz ihres Landes — beschlossen vom jeweiligen Landtag —, für Kommunalwahlen zusätzlich das Kommunalwahlrecht des Landes. Die Briefwahl gibt es überall, aber Antragsschluss, Uhrzeit und die zuständige Stelle stehen jeweils im Landesrecht und stimmen nicht zwingend überein.
Deshalb steht in der Grafik nicht eine zusammengefasste Regel, sondern je Wahl der Wortlaut der zuständigen Wahlleitung mit Link auf die amtliche Seite. Ein Satz wie „der Antrag geht bis Freitag 15 Uhr" kann für die eine Wahl richtig und für die nächste falsch sein.
Zwei Regeln gelten dennoch fast überall und sind die wichtigsten. Erstens: Wer die Unterlagen erst kurz vor der Frist beantragt, kalkuliert den Postweg zweimal ein — hin und zurück. Zweitens: Für den Rücklauf zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Ein am Wahltag eingeworfener Wahlbrief kommt zu spät.
Wer die Frist verpasst hat, ist deshalb nicht automatisch von der Wahl ausgeschlossen: Wählen im Wahllokal bleibt möglich, solange kein Wahlschein ausgestellt wurde. Alle Termine mit den Angaben der jeweiligen Wahlleitung stehen unter Wahltermine.
3 kommende Wahlen, zu denen die zuständige Wahlleitung eine Briefwahl-Angabe veröffentlicht hat. Der Wortlaut stammt von der jeweils amtlichen Seite — er unterscheidet sich von Land zu Land.
- Landtagswahl Sachsen-Anhalt06.09.2026 · in 8 Tagen
Wahlschein bis Freitag, 4. September 2026, 15 Uhr beim Wahlamt der eigenen Gemeinde beantragen (online, per Post oder persönlich — die Wahlbenachrichtigung enthält den Antrag, oft mit QR-Code). Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18 Uhr eingegangen sein; die Landeswahlleiterin empfiehlt, ihn bis 3. September abzusenden. Zwei Ausnahmen erlauben den Antrag noch am Wahltag bis 15 Uhr (§ 23 Abs. 4 Landeswahlordnung): bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder angeordneter Absonderung, wenn der Wahlraum deshalb nicht zumutbar erreichbar ist — und wenn jemand nicht im Wählerverzeichnis steht, die Eintragungsfrist aber unverschuldet versäumt hat oder das Wahlrecht erst später entstanden ist. Unterlagen werden seit der ersten Augusthälfte verschickt.
amtliche Seite der Wahlleitung ↗ - Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern20.09.2026 · in 22 Tagen
Wahlschein bis Freitag, 18. September 2026, 12 Uhr beim Wahlamt der eigenen Gemeinde beantragen — die Wahlbenachrichtigung (Versand spätestens bis 29. August) enthält den Antrag. Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.
amtliche Seite der Wahlleitung ↗ - Abgeordnetenhauswahl Berlin20.09.2026 · in 22 Tagen
Die Briefwahl läuft seit dem 10. August 2026: Unterlagen beim Bezirkswahlamt beantragen — online, per Post oder in den Briefwahlstellen; die Wahlbenachrichtigung enthält den Antrag. Antrags- und Eingangsfristen nennt die Landeswahlleitung.
amtliche Seite der Wahlleitung ↗
Was hier fehlt, fehlt aus einem Grund: Für Wahlen ohne veröffentlichte Frist steht hier nichts, statt eine Frist aus einem anderen Land zu übernehmen. Alle Termine samt Kandidaten und Umfragen stehen unter Wahltermine.
Wie das Wahlgeheimnis beim Wählen per Post gewahrt bleibt
Die naheliegende Sorge lautet: Wenn mein Name auf dem Umschlag steht, weiß doch jemand, was ich gewählt habe. Der Ablauf ist deshalb bewusst zweigeteilt.
Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in einen eigenen Wahlumschlag ohne Namen, ohne Nummer, ohne Kennzeichen — er sieht aus wie jeder andere. Dieser verschlossene Umschlag und der unterschriebene Wahlschein kommen zusammen in den roten Wahlbrief. Der Wahlschein trägt den Namen, der Wahlumschlag nicht.
Bei der Auszählung werden beide getrennt: Zuerst wird anhand der Wahlscheine geprüft, ob die Stimmabgabe zulässig war. Erst danach werden die noch verschlossenen Wahlumschläge gesammelt geöffnet und ausgezählt. Zwischen Name und Stimmzettel besteht dann keine Verbindung mehr.
Ausgezählt wird nicht im heimischen Wahllokal, sondern in eigens gebildeten Briefwahlvorständen. Sie werden für einen Wahlkreis oder einen Teil davon gebildet, damit die brieflich abgegebenen Stimmen dem richtigen Ergebnis zugeschlagen werden. Auch sie zählen öffentlich — jede und jeder darf dabei zusehen. Das ist derselbe Grundsatz der Öffentlichkeit, der auch im Wahllokal gilt.
Was die Briefwahl dagegen tatsächlich nicht leisten kann, ist der Schutz davor, dass jemand am Küchentisch danebensteht. Im Wahllokal sichert die Wahlkabine die Freiheit der Entscheidung; zu Hause muss jede und jeder selbst darauf achten. Deshalb ist die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein auch die Erklärung, den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet zu haben.
Der Weg der Unterlagen, Schritt für Schritt
Wer den Ablauf einmal ganz gesehen hat, erkennt auch, an welcher Stelle etwas schiefgehen kann. Fünf Schritte sind es, und sie sind bei Bund, Land und Gemeinde gleich aufgebaut — nur die zuständige Stelle und die Fristen wechseln.
Am Anfang steht der Antrag auf einen Wahlschein. Er kann schriftlich, persönlich oder — inzwischen fast überall — online gestellt werden; die Wahlbenachrichtigung trägt dafür meist einen Zugangscode. Telefonisch geht es nicht, weil die Identität nicht überprüfbar wäre.
Dann kommen die Unterlagen: Wahlschein, Stimmzettel, ein Wahlumschlag für den Stimmzettel, der rote Wahlbrief-Umschlag und ein Merkblatt. Wer sie abholt statt zusenden lässt, spart den Postweg — bei kurzen Fristen ist das oft der einzige Weg, der noch funktioniert.
Beim Ausfüllen gilt: Der Stimmzettel wird gekennzeichnet, gefaltet und allein in den Wahlumschlag gelegt. Nichts sonst gehört hinein — kein Zettel, keine Notiz, keine Kennzeichnung außen. Der Wahlschein wird unterschrieben; das ist die eidesstattliche Versicherung, den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet zu haben.
Dann wird zurückgesendet: verschlossener Wahlumschlag und unterschriebener Wahlschein zusammen in den roten Wahlbrief. Der Versand ist kostenfrei; einwerfen oder direkt bei der zuständigen Stelle abgeben, beides geht.
Zuletzt wird ausgezählt — am Wahltag, nach Schluss der Wahlzeit, durch eigens gebildete Briefwahlvorstände und öffentlich.
Wahlschein beantragen
Online, schriftlich oder persönlich bei der eigenen Gemeinde. Kein Grund nötig, telefonisch nicht möglich.
Unterlagen erhalten
Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, roter Wahlbrief, Merkblatt. Abholen spart den Hinweg.
Ausfüllen und unterschreiben
Stimmzettel allein in den Wahlumschlag. Wahlschein unterschreiben — ohne Unterschrift ist der Wahlbrief ungültig.
Zurücksenden
Portofrei. Maßgeblich ist der Eingang bis zum Ende der Wahlzeit, nicht der Poststempel.
Was schiefgehen kann — und was dann gilt
Die meisten Wahlbriefe kommen an und werden gezählt. Die Fälle, in denen das nicht passiert, folgen aber einem kleinen, immer gleichen Muster — und fast alle lassen sich vermeiden.
Der häufigste vermeidbare Fehler ist die fehlende Unterschrift auf dem Wahlschein. Ohne sie fehlt die eidesstattliche Versicherung, und der Wahlbrief wird zurückgewiesen. Der Stimmzettel darin bleibt ungeöffnet; es hilft nicht, dass er korrekt ausgefüllt ist.
Der zweite ist die Zeit. Was nach Ende der Wahlzeit eingeht, zählt nicht — unabhängig davon, wann es eingeworfen wurde. Deshalb ist die Empfehlung, spätestens einige Werktage vorher abzusenden, keine Vorsicht, sondern gerechnet.
Zurückgewiesen wird ein Wahlbrief außerdem, wenn er nicht verschlossen ist, wenn der Wahlumschlag fehlt oder wenn er so beschaffen ist, dass er sich von den anderen unterscheidet — Letzteres, weil das Wahlgeheimnis dann nicht mehr gesichert wäre. Aus demselben Grund gehören mehrere Stimmzettel verschiedener Personen nicht in einen Umschlag, auch nicht innerhalb einer Familie.
Kein Problem ist dagegen ein Fehler beim Ankreuzen, solange der Wille erkennbar bleibt, und auch nicht der Verlust der Unterlagen: Wer glaubhaft macht, dass der Wahlschein nicht angekommen oder abhandengekommen ist, kann bis zu einer kurz vor dem Wahltag liegenden Frist Ersatz bekommen. Auch hier gilt: Die Frist steht im Recht der jeweiligen Wahl.
Und noch ein Fall, der regelmäßig für Verunsicherung sorgt: Wer nach dem Absenden stirbt oder das Wahlrecht verliert, dessen Stimme bleibt gültig. Wer seine Meinung ändert, kann seine abgegebene Stimme dagegen nicht zurückholen — die Briefwahl ist mit dem Einwurf abgeschlossen.
Wie viele Menschen tatsächlich per Brief wählen
Über die Briefwahl wird viel behauptet — belegen lässt sich für eine einzelne Wahl genau eine Zahl: wie viele Wählerinnen und Wähler ihre Stimme brieflich abgegeben haben. Die Grafik zeigt das für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2021, geprüft gegen die Angaben der Landeswahlleiterin.
Bei der Einordnung ist die Bezugsgröße entscheidend. Der Briefwahlanteil wird an der Zahl der Wählenden gemessen, nicht an den Wahlberechtigten. Beides zu vermischen, ergibt Zahlen, die um mehr als ein Drittel danebenliegen — die Wahlbeteiligung lag bei dieser Wahl deutlich unter hundert Prozent.
Diese Zahl gilt für diese eine Wahl und lässt sich nicht auf andere übertragen. Der Briefwahlanteil hängt vom Wahltermin ab, von der Jahreszeit, von den Umständen — 2021 fand die Wahl unter Pandemiebedingungen statt. Wer daraus einen Trend für 2026 ableitet, rechnet mit einem einzelnen Punkt.
Eine bundesweite Zeitreihe des Briefwahlanteils führen wir im Bestand nicht. Statt sie zu schätzen, verweisen wir auf die amtliche Statistik der Bundeswahlleiterin, die die Reihe für die Bundestagswahlen veröffentlicht. Die Beteiligungswerte, die wir selbst führen, stehen unter Wahlbeteiligung.
Vier Zahlen derselben Wahl, jede aus der amtlichen Quelle. Die Briefwählenden stecken in der Wahlbeteiligung mit drin — sie sind kein Zusatz, sondern ein Teil davon.
- Wahlberechtigte1.788.930
- Wählende insgesamt1.079.045 · 60,3 % der Wahlberechtigten
- davon an der Urne765.054 · 70,9 % der Wählenden
- davon per Brief313.991 · 29,1 % der Wählenden
Wer per Brief wählt, wählt nicht zusätzlich, sondern anders: Die 313.991 Briefwählenden sind 29,1 Prozent der 1.079.045 Wählenden. Ungültig waren bei derselben Wahl 15.348 Zweitstimmen — ein zu spät eingegangener Wahlbrief zählt übrigens nicht dazu, er kommt gar nicht erst in die Zählung.
Quelle: Die Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt — endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2021; gegengeprüft über Die Bundeswahlleiterin · Beleg ↗ · Stand 21.08.2026. Landtagswahl, nicht Bundestagswahl: Für die Bundestagswahl gelten andere Fristen, andere Zuständigkeiten und ein anderer Briefwahlanteil. Die Werte sind der Stand des endgültigen amtlichen Ergebnisses von 2021 und sagen nichts über die Wahl am 6. September 2026 voraus.
Wählen aus dem Ausland
Für Menschen, die dauerhaft im Ausland leben, ist die Briefwahl oft der einzige praktikable Weg. Hier kommt allerdings eine Hürde dazu, die im Inland entfällt — und sie wird regelmäßig übersehen.
Wer im Inland gemeldet ist, steht automatisch im Wählerverzeichnis; die Wahlbenachrichtigung kommt von selbst. Wer dagegen nicht im Inland gemeldet ist, steht dort nicht automatisch und muss die Eintragung ausdrücklich beantragen. Erst danach können Briefwahlunterlagen zugeschickt werden. Zwei Schritte statt einem — und der erste hat seine eigene, frühere Frist.
Ob überhaupt gewählt werden darf, hängt von der Wahl ab. Für die Bundestagswahl gelten eigene Voraussetzungen für Deutsche im Ausland; bei Landtags- und Kommunalwahlen ist das Wahlrecht in aller Regel an einen Wohnsitz im jeweiligen Land oder in der jeweiligen Gemeinde gebunden. Wer weggezogen ist, verliert damit meist das Wahlrecht auf diesen Ebenen, während es für den Bund unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleibt.
Praktisch entscheidend ist die Postlaufzeit. Sie ist ins Ausland und zurück länger und schwerer kalkulierbar als im Inland; deshalb empfehlen die Wahlleitungen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen — nicht erst, wenn der Wahltermin näherrückt. Wer sich zum Wahltermin ohnehin in Deutschland aufhält, kann den Wahlbrief auch dort einwerfen oder abgeben; maßgeblich bleibt der rechtzeitige Eingang bei der zuständigen Stelle.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten und welche Fristen, steht bei der für die jeweilige Wahl zuständigen Wahlleitung. Eine allgemeine Regel gibt es an dieser Stelle nicht — auch das ist eine Folge davon, dass Wahlrecht in Deutschland auf drei Ebenen geregelt wird.
Kommunalwahlen: dieselbe Briefwahl, andere Stelle
Gewählt wird nicht nur im Bund und in den Ländern. Auf kommunaler Ebene stehen laufend Wahlen an — Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeisterinnen und Landräte. Auch dort ist die Briefwahl der übliche zweite Weg.
Der Unterschied liegt in der Zuständigkeit. Ansprechpartner ist die eigene Gemeinde oder Stadt, nicht das Land und nicht der Bund. Fristen, Formulare und Online-Anträge unterscheiden sich entsprechend, und bei Stichwahlen gelten oft eigene, kürzere Fristen — ein Punkt, der regelmäßig übersehen wird: Für die Stichwahl braucht es in vielen Ländern einen neuen Antrag.
Der Terminradar in der Grafik ist ausdrücklich unvollständig. Er erfasst die Kommunen, deren Ergebnisse über ein gemeinsames System veröffentlicht werden — das sind viele, aber längst nicht alle. Die Zahl ist deshalb eine Untergrenze und zeigt die Größenordnung, nicht die Wahrheit über alle Gemeinden.
Dazu kommt eine Besonderheit, die es auf Bundesebene so nicht gibt: Bei vielen Kommunalwahlen darf kumuliert und panaschiert werden — mehrere Stimmen auf eine Person häufen, Stimmen über Listen hinweg verteilen. Der Stimmzettel ist dadurch größer und das Ausfüllen aufwendiger als bei einer Bundestagswahl. Wer per Brief wählt, sollte sich dafür Zeit nehmen und vor allem die Zahl der Stimmen im Blick behalten: Werden mehr vergeben als zulässig, ist der Stimmzettel ungültig.
Auch die Zahl der gleichzeitigen Wahlen ist kommunal oft höher. Gemeinderat, Kreistag und manchmal eine Bürgermeisterwahl fallen auf denselben Tag; dann liegen mehrere Stimmzettel in den Unterlagen, gelegentlich mit unterschiedlich vielen Stimmen. Sie gehören zusammen in denselben Wahlumschlag, sofern das Merkblatt nichts anderes sagt.
Wer wissen will, was im eigenen Ort ansteht, findet die Einordnung unter Mein Wahlkreis und die Termine unter Wahltermine. Verbindlich ist in jedem Fall die Angabe der eigenen Gemeinde.
456 kommende Kommunalwahl-Termine aus 4 Bundesländern im Terminradar. Für jede dieser Wahlen gilt das Kommunalwahlrecht ihres Landes — mit eigenen Fristen und einer eigenen zuständigen Stelle.
- 30.08.20263 Wahlen
- 06.09.20263 Wahlen
- 13.09.2026399 Wahlen
- 20.09.20261 Wahl
- 27.09.202647 Wahlen
- 15.11.20261 Wahl
- 04.04.20271 Wahl
- 25.04.20271 Wahl
Betroffen sind Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland. Wer in einer dieser Gemeinden wahlberechtigt ist, beantragt die Briefwahl nicht beim Land und nicht beim Bund, sondern bei der eigenen Gemeinde. Termine und Ergebnisse
Quelle: votemanager.de (Instanzen-Verzeichnis + api/termine.json je Kommune) · Beleg ↗ · Stand 29.08.2026. Untergrenze, keine Vollzählung: Erfasst sind ausschließlich Kommunen, die ihre Wahlen über votemanager veröffentlichen (3.174 Instanzen im Verzeichnis). Gemeinden mit anderem Anbieter fehlen. Stichwahlen zählen als eigener Termin.