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📖 Parteien erklärt

Der SSW — die Partei, für die die Fünf-Prozent-Hürde nicht gilt

Begriff aus dem PolitikCheck-Glossar · Kategorie Parteien · 11 Minuten Lesezeit

Kurz zusammengefasst

  • Der SSW ist die Partei der dänischen Minderheit und der Friesen in Schleswig-Holstein. Für ihn gilt eine Ausnahme im Wahlrecht: Die Fünf-Prozent-Hürde findet auf Listen von Parteien nationaler Minderheiten keine Anwendung.
  • Er tritt nur in 1 von 16 Bundesländern an. Deshalb ist sein bundesweiter Prozentwert von 0,15 % eine irreführende Größe — im eigenen Land kam er auf 4,0 % und damit auf Platz 7 der dort abgebildeten Parteien.
  • Dass eine Partei unter fünf Prozent Sitze bekommt, ist seltener geworden, aber kein Einzelfall: In der Ergebnisreihe aller 21 Bundestagswahlen finden sich 15 solcher Fälle in 8 Wahlen. Der niedrigste Anteil, aus dem je ein Sitz wurde, waren 0,3 %.
  • Im Landtag von Schleswig-Holstein hat der SSW 4 von 69 Sitzen — 5,8 % und Platz 5 unter 5 Fraktionen. In den übrigen Landtagen ist er nicht vertreten, weil er dort nicht antritt.
  • Dieser Artikel beschreibt Aufbau, Zahlen und Verfahren. Er bewertet die Partei nicht und gibt ihre inhaltlichen Positionen nicht wieder — dafür gibt es den PolitikCheck-Kompass, der alle Parteien nach demselben Schema erfasst.

Eine Partei für zwei nationale Minderheiten

Der Südschleswigsche Wählerverband wurde 1948 gegründet und ist damit 78 Jahre alt. Er vertritt die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe im Norden Schleswig-Holsteins — zwei der vier in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten. Die beiden anderen sind die Sorben sowie die deutschen Sinti und Roma.

Der Hintergrund ist Geschichte, die bis heute rechtlich nachwirkt. Die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark verläuft mitten durch eine gewachsene Region: Nördlich davon leben deutschsprachige Menschen, südlich dänischsprachige. Nach dem Zweiten Weltkrieg einigten sich beide Staaten in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 darauf, ihre jeweiligen Minderheiten zu schützen — spiegelbildlich auf beiden Seiten der Grenze. Aus diesem Zusammenhang stammt die Sonderstellung im Wahlrecht.

Für das Verständnis ist ein Punkt entscheidend, und er ist rein rechtlich, ohne jede Wertung: Eine Partei nationaler Minderheiten ist kein Sonderfall aus Kulanz, sondern eine im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Kategorie. Das Bundeswahlgesetz nennt sie beim Namen. Wer diese Regelung für falsch hält, muss das Gesetz ändern; wer sie für richtig hält, kann sich auf denselben Wortlaut berufen.

Wie jede Partei ist auch diese in Untergliederungen aufgebaut — allerdings nur dort, wo sie antritt. Sie hat keine Landesverbände in allen Bundesländern, weil sie in den übrigen Ländern gar nicht kandidiert. Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Profilseite. Personen wechseln; dieser Artikel beschreibt Strukturen und Zahlen, nicht die aktuelle Besetzung.

Die Minderheitenklausel — die Ausnahme im Wahlrecht

Die Fünf-Prozent-Hürde steht im Bundeswahlgesetz. Sie besagt, dass Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt werden. Unmittelbar danach steht im selben Gesetz der Satz, der diesen Artikel trägt: Diese Regel findet keine Anwendung auf Listen, die von Parteien nationaler Minderheiten eingereicht wurden. Das ist die Minderheitenklausel.

Was folgt daraus praktisch? Eine Minderheitenpartei muss nicht fünf Prozent erreichen. Sie muss so viele Stimmen bekommen, dass ihr nach dem normalen Zuteilungsverfahren rechnerisch mindestens ein Sitz zusteht. Das ist eine viel niedrigere Schwelle — aber es ist keine Garantie. Ohne genügend Stimmen gibt es auch mit Minderheitenklausel kein Mandat.

Die Klausel ist keine Erfindung der Gegenwart. Sie stand in ähnlicher Form schon in früheren Fassungen des Wahlrechts; durch die Wahlrechtsreform 2023 hat sich ihre Stelle im Gesetz verschoben. Wer in älteren Erklärungen im Internet eine andere Paragrafenangabe findet, hat deshalb nicht unbedingt eine falsche Quelle vor sich, sondern eine veraltete. Die aktuelle Fundstelle steht unten bei den Quellen.

Zu unterscheiden ist die Minderheitenklausel von der Grundmandatsklausel. Beide sind Ausnahmen von der Fünf-Prozent-Hürde, aber sie funktionieren völlig verschieden: Die Grundmandatsklausel greift, wenn eine Partei genügend Wahlkreise direkt gewinnt — sie belohnt regionale Stärke bei der Erststimme. Die Minderheitenklausel knüpft dagegen allein an den Status als Partei einer nationalen Minderheit an, unabhängig von Direktmandaten.

Und noch eine Abgrenzung, weil sie oft durcheinandergeht: Die Minderheitenklausel befreit nicht von der Wahl. Der SSW muss antreten, Unterstützungsunterschriften beibringen, Listen aufstellen und Stimmen sammeln wie jede andere Partei auch. Befreit ist er allein von der Schwelle, an der die Stimmen sonst wirkungslos würden.

Unter fünf Prozent und trotzdem Sitze — jeder Fall seit 1949

Viele Menschen halten „unter fünf Prozent" und „nicht im Parlament" für dasselbe. Die Grafik zeigt, dass das nicht stimmt. Sie geht die Ergebnisreihe aller 21 Bundestagswahlen durch und markiert jeden Fall, in dem eine Partei weniger als fünf Prozent hatte und trotzdem mindestens einen Sitz bekam.

Es sind 15 Fälle in 8 Wahlen. Der niedrigste Anteil, aus dem je ein Sitz wurde, waren 0,3 % — erreicht von SSW im Jahr 1949. Das ist zugleich der erste Auftritt dieser Partei in der Reihe: 0,3 % ergaben 1 Sitz.

Die Gründe unterscheiden sich über die Jahrzehnte, und das ist wichtig, damit die Reihe nicht falsch gelesen wird. Bei den ersten Bundestagswahlen wirkte die Sperrklausel je Bundesland statt bundesweit — eine Partei, die in einem einzigen Land stark war, kam damit ins Parlament. Später wurde die Hürde bundesweit gefasst, und die verbleibenden Wege wurden enger: gewonnene Wahlkreise über die Grundmandatsklausel und eben die Regelung für Parteien nationaler Minderheiten.

Zwei Zeilen der Grafik sind grau abgesetzt. Sie tragen die Bezeichnungen „Sonstige" und „Parteilose" und sind Sammelposten der amtlichen Übersicht, keine einzelne Partei. Sie stehen mit drin, weil sie sonst stillschweigend fehlen würden — aber sie zählen nicht als Beleg für eine bestimmte Partei. Das steht auch unter der Grafik.

Der Befund insgesamt: Der Weg unter der Hürde ins Parlament ist eng, er ist gesetzlich geregelt, und er ist über die Jahrzehnte enger geworden. Er existiert aber, und er ist keine Lücke im System, sondern darin angelegt.

Unter fünf Prozent — und trotzdem Sitze im Bundestag

Jeder Fall in der Ergebnisreihe, in dem eine Partei weniger als fünf Prozent der Stimmen hatte und dennoch mindestens einen Sitz bekam. Der Balken zeigt die Sitze, links davon steht der Anteil.

  • 1949ParteiloseSammelposten4,8 %3 Sitze
  • 1949BP4,2 %17 Sitze
  • 1949DP4,0 %17 Sitze
  • 1949Zentrum3,1 %10 Sitze
  • 1949WAV2,9 %12 Sitze
  • 1949DKP-DRP1,8 %5 Sitze
  • 1949SSW0,3 %1 Sitz
  • 1953DP3,3 %15 Sitze
  • 1953Zentrum0,8 %3 Sitze
  • 1957DP3,4 %17 Sitze
  • 1990Linke2,4 %17 Sitze
  • 1994Linke4,4 %30 Sitze
  • 2002Linke4,0 %2 Sitze
  • 2021Linke4,9 %39 Sitze
  • 2025SonstigeSammelposten4,6 %1 Sitz

15 Fälle in 8 von 21 Bundestagswahlen. Der niedrigste Anteil, aus dem ein Sitz wurde, waren 0,3 % (SSW, 1949). Die Gründe sind über die Jahrzehnte verschieden: In den ersten Wahlen wirkte die Sperrklausel je Bundesland statt bundesweit, später kamen gewonnene Wahlkreise und die Regelung für Parteien nationaler Minderheiten hinzu.

Grundlage: endgültige amtliche Zweitstimmen-Ergebnisse der Bundeswahlleiterin, wie sie auch den Wahlseiten zugrunde liegen. Gezeigt ist der Zweitstimmenanteil, nicht die Erststimme. Die Sitzzahl ist die tatsächliche Fraktionsstärke nach der Wahl, vor späteren Wechseln. „Sonstige" und „Parteilose" sind Sammelposten der amtlichen Übersicht und keine einzelne Partei — sie sind grau abgesetzt. Der Sitz unter „Sonstige" bei der jüngsten Wahl entfällt auf eine Partei nationaler Minderheit, die in dieser Übersicht keinen eigenen Ausweis hat. amtliche Ergebnisse

Warum der bundesweite Prozentwert hier in die Irre führt

Der SSW tritt in 1 von 16 Bundesländern an: in Schleswig-Holstein. In den anderen fünfzehn steht er gar nicht auf dem Stimmzettel. Wer dort wohnt, kann ihn nicht wählen, selbst wenn er wollte.

Das hat eine Folge, die man kennen muss, um Wahlberichte richtig zu lesen. Sein bundesweiter Anteil beträgt 0,15 % — gemessen an allen gültigen Zweitstimmen der Republik. Im eigenen Land sind dieselben 76.138 Stimmen 4,0 %. Es ist derselbe Stimmenberg, nur durch zwei verschiedene Nenner geteilt.

Die Grafik zeigt deshalb nicht den Bundeswert, sondern alle Parteien in Schleswig-Holstein nebeneinander. Dort liegt der SSW auf Platz 7 von 11 abgebildeten Parteien; die stärkste Partei des Landes kam auf 27,6 %. Das ist die Größenordnung, in der sich diese Partei tatsächlich bewegt.

Ein Detail in der Grafik verdient besondere Aufmerksamkeit: Die gelbe Fünf-Prozent-Linie zeigt, dass der SSW bei dieser Wahl auch in seinem eigenen Land unter fünf Prozent lag — und trotzdem einen Sitz im Bundestag bekam. Genau das ist die Wirkung der Minderheitenklausel. Ohne sie wären diese Stimmen bei der Sitzverteilung folgenlos geblieben.

Ein methodischer Hinweis zur Rechnung: Der Landeswert kommt aus den absoluten Stimmzahlen — Zweitstimmen der Partei geteilt durch alle gültigen Zweitstimmen desselben Landes. Man könnte auch die Prozentwerte der Wahlkreise mitteln, aber das ergäbe eine andere Zahl, weil Wahlkreise unterschiedlich viele Wähler haben. Die absolute Rechnung ist die amtliche. Das Ergebnis vor Ort steht Wahlkreis für Wahlkreis auf Mein Wahlkreis.

Das Ergebnis in Schleswig-Holstein — dem einzigen Land, in dem der SSW antritt

Zweitstimmenanteil der Parteien in Schleswig-Holstein bei der Bundestagswahl, aus den amtlichen Stimmzahlen des Landes gerechnet. Die gelbe Linie markiert fünf Prozent. Rechts die absoluten Stimmen.

  • CDU27,6 %518.424
  • SPD18,8 %352.546
  • AfD16,3 %306.165
  • GRÜNE14,9 %279.923
  • Die Linke7,8 %146.428
  • FDP4,7 %88.147
  • SSW4,0 %76.138
  • BSW3,4 %64.777
  • Volt0,9 %16.496
  • Die PARTEI0,7 %13.729
  • FREIE WÄHLER0,7 %13.675

Der SSW kommt in Schleswig-Holstein auf 4,0 % und liegt damit auf Platz 7 von 11 abgebildeten Parteien. Bundesweit sind dieselben 76.138 Stimmen 0,15 % — weil sie an allen gültigen Zweitstimmen der Republik gemessen werden, der SSW aber nur in einem von 16 Ländern auf dem Stimmzettel steht.

Grundlage: endgültiges amtliches Endergebnis der Bundestagswahl 2025 der Bundeswahlleiterin (Open Data, kerg2). Gerechnet wird aus den absoluten Zweitstimmen je Land geteilt durch die gültigen Zweitstimmen desselben Landes — nicht als Mittelwert über Wahlkreise, weil die Wahlkreise unterschiedlich groß sind. Abgebildet sind die Parteien, die in Schleswig-Holstein mindestens ein halbes Prozent der Zweitstimmen erreichten; 2 weitere mit kleineren Werten sind ausgelassen. Die gelbe Linie markiert fünf Prozent — sie ist hier nur eine Orientierungsmarke, denn die Sperrklausel wird bundesweit geprüft. amtliche Ergebnisse

Im Landtag von Schleswig-Holstein

Deutschland ist ein Bundesstaat: Jedes Land hat ein eigenes Parlament, ein eigenes Wahlrecht und einen eigenen Wahltermin. Für eine Regionalpartei ist die Landesebene deshalb nicht die kleinere Bühne, sondern die eigentliche.

Im Landtag von Schleswig-Holstein hat der SSW 4 von 69 Sitzen. Das sind 5,8 % und Platz 5 unter den 5 Fraktionen des Hauses. In den übrigen Landtagen ist er nicht vertreten — nicht, weil er dort gescheitert wäre, sondern weil er dort nicht kandidiert.

Auch auf Landesebene gibt es eine Minderheitenregelung, und sie ist nicht dieselbe wie im Bund. Das Wahlrecht für einen Landtag ist Landesrecht: Jedes Bundesland regelt Sperrklausel, Zuteilungsverfahren, Zahl der Stimmen und Parlamentsgröße selbst. In Schleswig-Holstein nimmt das Landeswahlgesetz Parteien der dänischen Minderheit von der Sperrklausel aus; die Regelung geht auf die Vereinbarungen von 1955 zurück. Andere Länder haben eigene Bestimmungen für die dort lebenden anerkannten Minderheiten, und deren Ausgestaltung unterscheidet sich.

Man kann daraus eine allgemeine Regel für die Politik in Deutschland mitnehmen, die weit über diese Partei hinausreicht: Wer über „das Wahlrecht" spricht, muss sagen, welches. Bund, Länder und Kommunen haben jeweils eigene Regeln, und in den Kommunen ist die Sperrklausel in mehreren Ländern von Landesverfassungsgerichten sogar ganz gekippt worden.

Wie sich die Sitzverteilung in den Ländern insgesamt darstellt und wann als Nächstes gewählt wird, steht auf der Übersicht zu den Landtagen und in unseren Wahlterminen.

  • Landtagswahlrecht ist Ländersache

    Sperrklausel, Sitzzuteilung und Parlamentsgröße legt jedes Land selbst fest. Aussagen über „die Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland" treffen deshalb nicht automatisch auf jeden Landtag zu.

  • Wer ein Land regiert, entscheidet der Landtag

    Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt, nicht direkt vom Volk. Dafür braucht es eine Mehrheit — meist eine Koalition, ausgehandelt nach Sondierungen und festgehalten im Koalitionsvertrag.

  • Kommunal gilt noch einmal Eigenes

    Für Kreistage und Gemeinderäte haben mehrere Landesverfassungsgerichte Sperrklauseln aufgehoben. Kleine Parteien und Wählergruppen sind dort deshalb oft vertreten — auch das ist kommunale Selbstverwaltung nach Landesrecht.

  • Der Bundesrat hängt an den Ländern

    Über die Landesregierungen wirken die Länder im Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Die Landesebene ist deshalb kein Nebenschauplatz der Bundespolitik.

In wie vielen Landtagen die Parteien überhaupt sitzen

Um die Zahl 4 einordnen zu können, hilft der Blick auf alle Parteien nebeneinander. Die Grafik zählt für jede der 10 hier erfassten Parteien aus, in wie vielen der 16 Landtage sie eine Fraktion hat — und wie viele Sitze das zusammen sind.

Der SSW steht dort mit 1 von 16. Das ist der niedrigste mögliche Wert für eine Partei, die überhaupt in einem Landtag sitzt, und er ist kein Ausdruck von Schwäche, sondern die direkte Folge dessen, dass die Partei nur in einem Land antritt. Eine Grafik ohne diesen Hinweis würde genau das verwechseln.

Am anderen Ende der Reihe stehen Parteien, die in nahezu allen Ländern Fraktionen stellen. Auch dort lohnt der zweite Blick: Die CSU tritt ausschließlich in Bayern an und erscheint deshalb ebenfalls nur einmal — aus einem ganz anderen Grund als der SSW, aber mit demselben Effekt auf diese Auszählung. Zahlen wie diese sind ohne die Kenntnis der Antrittsgebiete nicht interpretierbar.

Die Grafik zählt nur die Parteien unserer Stammdatei. In den Landtagen sitzen darüber hinaus weitere Fraktionen, Gruppen und fraktionslose Abgeordnete; sie sind in den Sitzsummen der Landtage enthalten, in dieser Auszählung aber nicht abgebildet. Auch das steht unter der Grafik.

Und ein letzter Vorbehalt, der bei jeder Länder-Übersicht gilt: Die Landtage wurden zu verschiedenen Zeitpunkten gewählt, teils Jahre auseinander. Die Reihe ist kein Stimmungsbild eines Stichtags, sondern eine Momentaufnahme dessen, was die letzten Wahlen ergeben haben.

In wie vielen der 16 Landtage jede Partei eine Fraktion hat

Auszählung der laufenden Wahlperioden. Der Balken zeigt die Zahl der Landtage, rechts stehen die Sitze, die dort insgesamt auf die Partei entfallen.

  • SPD16 von 16438 Sitze
  • CDU15 von 16553 Sitze
  • AfD14 von 16308 Sitze
  • Bündnis 90/Die Grünen13 von 16283 Sitze
  • Die Linke7 von 1683 Sitze
  • FDP6 von 1640 Sitze
  • BSW3 von 1639 Sitze
  • CSU1 von 1685 Sitze
  • SSW1 von 164 Sitze

Insgesamt haben die 16 Landtage 1.898 Sitze. In genau einem Landtag vertreten sind: CSU (Bayern); SSW (Schleswig-Holstein). Die Zahl der Landtage sagt nichts über Größe oder Erfolg — sie hängt auch davon ab, ob eine Partei überhaupt bundesweit antritt.

Grundlage: gezählte Mandate der jeweils laufenden Wahlperiode aus abgeordnetenwatch.de (Open Data, CC0). Die Landtage haben unterschiedliche Größen und wurden zu verschiedenen Zeitpunkten gewählt — deshalb ist der Sitzanteil angegeben und nicht die nackte Sitzzahl. Reine Auszählung, keine Wertung. Gezählt sind nur Parteien der hier geführten Stammdatei; Fraktionen anderer Parteien und Wählergruppen sowie fraktionslose Abgeordnete sind in dieser Auswertung nicht abgebildet, in den Sitzsummen der Landtage aber enthalten. alle Landtage

Was ein einzelner Abgeordneter kann — und was nicht

Ein Sitz im Bundestag ist ein vollwertiges Mandat. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das gilt für den einzelnen Abgeordneten einer kleinen Partei genauso wie für den einer großen.

Der Unterschied liegt nicht beim Mandat, sondern bei der Fraktion. Viele Rechte im Bundestag stehen nicht einzelnen Abgeordneten zu, sondern Fraktionen — und Fraktionsstatus setzt nach der Geschäftsordnung mindestens fünf Prozent aller Mitglieder des Hauses voraus. Wer diese Zahl nicht erreicht, ist fraktionslos.

Was einem fraktionslosen Abgeordneten bleibt, ist gleichwohl beträchtlich: Er stimmt bei jeder Abstimmung mit, kann Fragen an die Bundesregierung stellen, hat Zugang zu den Unterlagen des Hauses und kann sich zu Wort melden. Was fehlt, sind die Instrumente, die an die Fraktion geknüpft sind: eigene Anträge und Große Anfragen als Fraktion, das Recht, einen Untersuchungsausschuss zu verlangen, reguläre Sitze in Ausschüssen und ein fester Redezeitanteil.

Die Redezeit ist der Punkt, den Zuschauer am ehesten bemerken. Sie wird zwischen den Fraktionen nach ihrer Größe aufgeteilt; fraktionslose Abgeordnete erhalten nur nach besonderer Vereinbarung Gelegenheit zu sprechen. Wer eine Debatte im Fernsehen verfolgt, sieht deshalb selten den einzelnen Abgeordneten einer kleinen Partei — das sagt nichts über sein Mandat, sondern etwas über die Geschäftsordnung.

Wer das Mandat derzeit innehat und wie die Person abstimmt, steht auf unserer Profilseite und in unseren Abgeordneten-Profilen. Dieser Artikel nennt bewusst keine Namen, weil Personen wechseln und der Text die Struktur beschreiben soll.

Mitglieder, Struktur und Verankerung vor Ort

Der SSW zählt zuletzt 3.062 Mitglieder (Stand 31.12.2025) und liegt damit auf Platz 10 unter den 10 hier erfassten Parteien. Das ist der niedrigste Wert der Reihe — und für eine Partei, die in einem einzigen Bundesland antritt, die naheliegende Größenordnung.

Ein Vergleich der absoluten Mitgliederzahlen zwischen einer Regionalpartei und einer bundesweiten Partei sagt deshalb wenig. Aussagekräftiger wäre die Zahl der Mitglieder im Verhältnis zum Gebiet, in dem eine Partei überhaupt aktiv ist — eine Größe, die wir mangels vergleichbarer Daten für alle Parteien nicht ausweisen. Wir nennen die absolute Zahl und diesen Vorbehalt lieber zusammen, als eine Kennzahl zu erfinden.

Warum Mitglieder mehr sind als Beitragszahler: Sie stellen die Kandidaten auf — für den Wahlkreis wie für die Landesliste —, besetzen die Untergliederungen und tragen den Wahlkampf vor Ort. Bei einer Minderheitenpartei kommt hinzu, dass sie eng mit den kulturellen Einrichtungen der Minderheit verbunden ist, ohne mit ihnen identisch zu sein.

Auf kommunaler Ebene ist der SSW in seinem Gebiet in Kreistagen und Gemeinderäten vertreten. Für Kommunalwahlen gilt wieder Landesrecht, und in mehreren Ländern gibt es dort inzwischen gar keine Sperrklausel mehr — ein Umstand, von dem kleine Parteien und Wählergruppen aller Art profitieren, nicht nur Minderheitenparteien. Die Ergebnisse, die wir erfassen, stehen auf unserer Kommunalwahl-Seite.

Parteien finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und der staatlichen Teilfinanzierung; die Regeln stehen im Parteiengesetz und gelten für alle gleich. Die staatlichen Mittel folgen dem Erfolg bei Wahlen und den selbst erwirtschafteten Einnahmen. Die Zahlen aller Parteien nebeneinander stehen auf unserer Seite zu Parteispenden und Parteifinanzen; Einzelheiten im Artikel zur Parteienfinanzierung.

Häufige Fragen zum SSW

Sechs Fragen, die immer wieder gestellt werden — sachlich beantwortet.

  • Warum gilt für den SSW die Fünf-Prozent-Hürde nicht?

    Weil das Bundeswahlgesetz Listen von Parteien nationaler Minderheiten ausdrücklich von der Sperrklausel ausnimmt. Der SSW vertritt die dänische Minderheit und die Friesen und fällt unter diese Kategorie.

  • Kann ich den SSW überall wählen?

    Nein. Er tritt in 1 von 16 Bundesländern an, nämlich in Schleswig-Holstein. In den übrigen Ländern steht er nicht auf dem Stimmzettel.

  • Wie viele Stimmen braucht die Partei für einen Sitz?

    So viele, wie in der Verhältnisrechnung nach Sainte-Laguë für einen Sitz nötig sind. Eine feste Zahl gibt es nicht — sie hängt davon ab, wie viele gültige Stimmen insgesamt abgegeben wurden.

  • Hat der SSW eine Fraktion im Bundestag?

    Nein. Fraktionsstatus setzt mindestens fünf Prozent aller Mitglieder des Hauses voraus. Im Landtag von Schleswig-Holstein bildet die Partei dagegen eine Fraktion mit 4 Sitzen.

  • Ist das nicht ungerecht gegenüber anderen kleinen Parteien?

    Die Frage wird seit Jahrzehnten gestellt und ist mehrfach gerichtlich behandelt worden. Der Gesetzgeber begründet die Ausnahme mit dem Schutz nationaler Minderheiten; die Sperrklausel wiederum mit der Funktionsfähigkeit des Parlaments. Beides sind Abwägungen, über die politisch gestritten wird — dieser Artikel gibt die Rechtslage wieder, nicht eine Position dazu.

  • Wo finde ich die Positionen der Partei zu einzelnen Themen?

    Im PolitikCheck-Kompass. Er erfasst alle Parteien nach demselben Schema und belegt jede Position mit einer Fundstelle — das ist der Ort für inhaltliche Vergleiche, nicht dieser Artikel.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Dieser Beitrag erklärt einen Begriff und bewertet weder Parteien noch Institute. Alle Zahlen stammen aus den auf dieser Seite ausgewiesenen Quellen oder aus den eigenen Auswertungen, die jeweils verlinkt sind.

Siehe auch

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Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt. Eine lebendige Demokratie entsteht nicht im Bundestag allein, sondern dort, wo Bürger nachfragen, widersprechen und mitentscheiden.

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