Eine Partei, die es erst seit 2024 gibt
Das Bündnis Sahra Wagenknecht wurde am 08.01.2024 als Partei gegründet. Es ist damit 2 Jahre alt — und in der Reihe der Parteien, für die wir Gründung und Mitgliederentwicklung nach demselben Schema führen, mit Abstand die jüngste. Zwischen ihr und der ältesten dieser Parteien liegen 161 Jahre.
Diese Zahl ist mehr als eine Fußnote. Eine Partei braucht Zeit, um zu entstehen: Landesverbände in allen Ländern, Kreis- und Ortsverbände darunter, Mitglieder, die Kandidaten aufstellen, Menschen, die auf kommunalen Listen antreten. Wer erst wenige Jahre existiert, hat diesen Aufbau noch vor sich — unabhängig davon, wie viele Stimmen die Partei bekommt. Genau deshalb steht die Gründungsgrafik hier am Anfang und nicht irgendwo hinten.
Die Partei ist aus einer Abspaltung entstanden: Ein Teil der Abgeordneten und Mitglieder der Linken verließ diese Partei und gründete die neue. Das ist im deutschen Parteiensystem kein Einzelfall, aber auch nicht der Regelfall — die meisten der hier erfassten Parteien entstanden entweder in der Nachkriegszeit oder aus außerparlamentarischen Bewegungen.
Wie jede Partei in Deutschland ist auch diese in Ebenen aufgebaut: Bundesverband, Landesverbände, darunter regionale Untergliederungen. Diese Gliederung folgt aus dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik — weil Bund, Länder und Kommunen getrennt gewählt werden, braucht eine Partei auf jeder Ebene eigene Strukturen, die dort Kandidaten aufstellen. Den aktuellen Stand von Vorstand und Landesverbänden finden Sie auf unserer Profilseite. Personen wechseln; dieser Artikel beschreibt deshalb Strukturen und Zahlen, nicht die aktuelle Besetzung.
Ein Hinweis zur Grafik oben, damit sie richtig gelesen wird: Sie zeigt die Parteien, für die unsere Stammdatei Gründungsdaten führt — das sind die im Bundestag und in Landtagen vertretenen sowie die, die bundesweit regelmäßig in Umfragen auftauchen. Zur Bundestagswahl treten deutlich mehr Parteien an. Es ist also kein vollständiges Parteienverzeichnis, und das steht auch unter der Grafik.
Gründungsjahr und Alter in vollen Jahren, aufsteigend nach Gründung. Jeder Balken ist so lang, wie die Partei alt ist.
- SPD · 1863163 Jahre
- CDU · 194581 Jahre
- CSU · 194581 Jahre
- FDP · 194878 Jahre
- SSW · 194878 Jahre
- Bündnis 90/Die Grünen · 198046 Jahre
- Die Linke · 200719 Jahre
- Freie Wähler · 200917 Jahre
- AfD · 201313 Jahre
- BSW · 20242 Jahre
Zwischen der ältesten (SPD, 1863) und der jüngsten (BSW, 2024) dieser 10 Parteien liegen 161 Jahre. Ein hohes Alter sagt nichts über Größe oder Erfolg — es sagt, wie lange eine Partei Zeit hatte, Landesverbände, Kreisverbände und kommunale Mandate aufzubauen.
Grundlage: Gründungsdaten aus der Stammdatei zu den Parteien, die Gründung und Mitgliederentwicklung aller hier erfassten Parteien nach demselben Schema führt. Das Alter ist gegen das laufende Kalenderjahr gerechnet und deshalb auf volle Jahre gerundet. Gezeigt sind die 10 Parteien dieser Stammdatei — zur Bundestagswahl treten regelmäßig deutlich mehr Parteien an; dies ist kein vollständiges Parteienverzeichnis. Partei-Profile
Die Bundestagswahl 2025: 0,02 Prozentpunkte
Bei der Bundestagswahl 2025 erhielt die Partei 4,98 % der gültigen Zweitstimmen — in absoluten Zahlen 2.472.947 Stimmen. Für den Einzug in den Bundestag hätte sie fünf Prozent gebraucht. Es fehlten 0,02 Prozentpunkte.
Die Grafik zeigt nicht den Anteil, sondern den Abstand zur Hürde — und zwar für alle Parteien, für die das amtliche Ergebnis einen eigenen Wert ausweist. Der Grund für diese Darstellung: In einer gewöhnlichen Balkenreihe von unter fünf bis fast dreißig Prozent verschwindet genau der Unterschied, um den es hier geht. Hier ist die Null die Hürde.
5 Parteien lagen bei dieser Wahl über der Hürde, 2 darunter: BSW und FDP. Beide bekamen keinen Sitz aus der Verhältnisrechnung. Der Abstand des BSW ist dabei der kleinste der ganzen Reihe — und kleiner als das, was Meinungsforscher als Fehlerbereich einer einzelnen Umfrage angeben.
Was diese Zahl praktisch bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen: 0,02 Prozentpunkte trennten die Partei von einer Fraktion. Der Bundestag hat in der laufenden Wahlperiode 630 Sitze; bei fünf Prozent wäre die Partei mit mehreren Dutzend Abgeordneten vertreten gewesen. So sind es 0.
Wie aus Prozenten überhaupt Sitze werden, ist ein eigener Rechenschritt: Jeder Wähler hat zwei Stimmen — die Erststimme für eine Person im Wahlkreis, die Zweitstimme für eine Landesliste. Für die Stärke im Parlament zählt allein die Zweitstimme; aus ihr entstehen die Sitze nach dem Verfahren Sainte-Laguë.
Nicht der Anteil, sondern der Abstand: Wie viele Prozentpunkte lag das Zweitstimmenergebnis über oder unter fünf Prozent? Die Mittellinie ist die Hürde. Rechts stehen Anteil und Sitze.
- CDU/CSU+23,5028,50 % · 208 Sitze
- AfD+15,8020,80 % · 152 Sitze
- SPD+11,4016,40 % · 120 Sitze
- Grüne+6,6011,60 % · 85 Sitze
- Linke+3,808,80 % · 64 Sitze
- BSW−0,024,98 % · 0 Sitze
- FDP−0,674,33 % · 0 Sitze
5 dieser 7 Parteien lagen über der Hürde, 2 darunter. Am knappsten gescheitert ist BSW mit 4,98 % — das sind 0,02 Prozentpunkte zu wenig und dadurch 0 Sitze.
Grundlage: endgültige amtliche Zweitstimmen-Ergebnisse der Bundeswahlleiterin, wie sie auch den Wahlseiten zugrunde liegen. Gezeigt ist der Zweitstimmenanteil, nicht die Erststimme. Die Sitzzahl ist die tatsächliche Fraktionsstärke nach der Wahl, vor späteren Wechseln. Der Sammelposten „Sonstige" ist keine Partei und deshalb nicht abgebildet; auf ihn entfällt bei dieser Wahl 1 Sitz aus der Regelung für Parteien nationaler Minderheiten — also gerade nicht aus der Sperrklausel-Verteilung. amtliche Ergebnisse
Was passiert, wenn eine Partei an der Hürde scheitert
Die Fünf-Prozent-Hürde steht im Bundeswahlgesetz, nicht im Grundgesetz. Sie soll verhindern, dass ein Parlament in sehr viele kleine Gruppen zerfällt und dadurch schwer regierbar wird. Das Bundesverfassungsgericht hat sie mehrfach für zulässig gehalten, weil dieses Ziel legitim ist — sie greift aber in die Gleichheit der Stimmen ein und steht deshalb unter regelmäßiger Beobachtung.
Praktisch bedeutet ein Ergebnis unter fünf Prozent: Die Zweitstimmen der Partei werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Sie sind gültig, sie werden gezählt und veröffentlicht — sie führen nur zu keinem Sitz. Die Sitze gehen an die übrigen Parteien, und jede von ihnen bekommt dadurch etwas mehr, als ihrem Anteil an allen abgegebenen Stimmen entspricht.
Es gibt zwei gesetzliche Ausnahmen. Die Grundmandatsklausel greift, wenn eine Partei genügend Wahlkreise direkt gewinnt; sie wird dann behandelt, als hätte sie die Hürde genommen. Die Minderheitenklausel gilt für Parteien nationaler Minderheiten. Für diese Partei kam keine der beiden in Betracht: Bei der Wahl 2025 gewann sie 0 von 299 Wahlkreisen, und eine Minderheitenpartei ist sie nicht.
Für die Partei selbst ist das Fehlen von Mandaten vor allem ein Verlust an parlamentarischen Rechten: keine Fraktion, keine Redezeit im Plenum, keine Sitze in Ausschüssen, kein Recht, Anträge oder Kleine Anfragen als Fraktion einzubringen. Die staatliche Teilfinanzierung entfällt dagegen nicht — sie hängt an den Wahlergebnissen und den selbst erwirtschafteten Einnahmen, nicht an Mandaten.
Stimmen unter der Hürde sind nicht ungültig
Sie werden gezählt und amtlich veröffentlicht — sie führen nur zu keinem Sitz. Für die staatliche Parteienfinanzierung zählen sie weiterhin mit.
Die anderen Parteien gewinnen dadurch
Fallen Stimmen bei der Sitzverteilung weg, verteilen sich alle Sitze auf die verbliebenen Parteien — jede bekommt anteilig mehr, ohne dass sie eine Stimme mehr bekommen hätte.
Wahlkreise können die Hürde ersetzen
Über die Grundmandatsklausel — dafür müssen aber genügend Wahlkreise mit den meisten Erststimmen gewonnen werden, nicht nur gute Ergebnisse erzielt.
In den Ländern gilt eigenes Recht
Sperrklauseln für Landtage sind Landesrecht und je Bundesland verschieden; auf kommunaler Ebene gibt es in mehreren Ländern gar keine Sperrklausel mehr. Eine Aussage über „die Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland" ist deshalb für die Länderebene ungenau.
Wenn es so knapp ist: Was die Wahlprüfung leistet
Bei einem Abstand von 0,02 Prozentpunkten stellt sich zwangsläufig eine Frage: Was, wenn beim Auszählen ein Fehler passiert ist? Das deutsche Recht hat dafür ein eigenes Verfahren, die Wahlprüfung. Sie ist keine Besonderheit dieses Falls, sondern nach jeder Bundestagswahl möglich.
Der Ablauf steht in Artikel 41 des Grundgesetzes und im Wahlprüfungsgesetz. In der ersten Stufe entscheidet der Bundestag selbst über Einsprüche; vorbereitet wird das vom Wahlprüfungsausschuss. Wer mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann in der zweiten Stufe das Bundesverfassungsgericht anrufen. Einspruch einlegen kann jeder Wahlberechtigte, außerdem der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages.
Nach der Wahl 2025 wurden Einsprüche eingelegt, die eine bundesweite Neuauszählung verlangten; begründet wurden sie mit Übertragungsfehlern bei der Auszählung. Der Wahlprüfungsausschuss empfahl, sie zurückzuweisen, und der Bundestag folgte dieser Empfehlung im Dezember 2025. In den Beratungsunterlagen wird ausgeführt, dass einzelne Übertragungsfehler bei jeder Wahl vorkommen und im Rahmen der amtlichen Ergebnisfeststellung korrigiert werden. Die Quellen dazu stehen unten.
Wichtig für das Verständnis ist der Maßstab, den die Wahlprüfung anlegt: Nicht jeder Fehler führt zu einer Wiederholung. Entscheidend ist, ob ein Fehler mandatsrelevant sein kann — also ob er die Sitzverteilung überhaupt hätte ändern können. Diese Hürde ist hoch, und sie ist es bewusst: Ein Parlament, dessen Zusammensetzung jederzeit in Frage steht, könnte nicht arbeiten.
Dass es dieses Verfahren gibt, ist der eigentliche Punkt für Bürger. Ein knappes Ergebnis wird in Deutschland nicht einfach hingenommen und auch nicht einfach umgestoßen — es wird in einem geregelten Verfahren geprüft, dessen Ergebnisse öffentlich als Bundestagsdrucksache erscheinen.
Das BSW in den 16 Bundesländern
Ein bundesweiter Prozentwert verdeckt fast immer sehr unterschiedliche Landeswerte — bei dieser Partei besonders deutlich. Zwischen dem höchsten Landeswert (Sachsen-Anhalt, 11,2 %) und dem niedrigsten (Bayern, 3,1 %) liegen 8,2 Prozentpunkte, bei einem bundesweiten Ergebnis von 4,98 %.
Die Grafik zeigt deshalb nicht das Niveau, sondern die Abweichung vom Bundeswert. Das ist die Größe, auf die es hier ankommt: Sie macht sichtbar, dass die Länder nicht gleichmäßig um den Bundeswert streuen, sondern in zwei Gruppen zerfallen. In 7 der 16 Länder lag die Partei bei fünf Prozent oder darüber.
Für die Sitzverteilung half das nicht: Die Sperrklausel wird bundesweit geprüft, nicht je Land. Genau dieser Punkt wird an Wahlabenden regelmäßig verwechselt — ein Landeswert von zehn Prozent klingt nach sicherem Einzug und ist doch ohne jede Rechtsfolge, solange der Bundeswert unter fünf liegt.
Ein methodischer Hinweis zur Grafik: Die Landeswerte sind aus den absoluten Stimmzahlen gerechnet — Zweitstimmen der Partei geteilt durch alle gültigen Zweitstimmen desselben Landes. Man könnte auch die Prozentwerte der Wahlkreise eines Landes mitteln, aber das ergäbe eine andere Zahl, weil Wahlkreise unterschiedlich viele Wähler haben. Die absolute Rechnung ist die amtliche.
Diese ungleiche Verteilung erklärt auch, warum die Landtags- und die Bundesebene bei dieser Partei so weit auseinanderliegen. Dort, wo sie überdurchschnittlich abschneidet, gab es in den vergangenen Jahren Landtagswahlen — und dort sitzt sie heute in Parlamenten.
Für jedes Bundesland der Abstand zum bundesweiten Zweitstimmenanteil des BSW, in Prozentpunkten. Die Mittellinie ist der Bundeswert. Rechts steht der Landeswert selbst; ein ⬤ markiert Länder mit fünf Prozent oder mehr.
- Sachsen-Anhalt+6,311,2 % ⬤
- Brandenburg+5,710,7 % ⬤
- Mecklenburg-Vorpommern+5,610,6 % ⬤
- Thüringen+4,49,4 % ⬤
- Sachsen+4,19,0 % ⬤
- Berlin+1,76,7 % ⬤
- Saarland+1,26,2 % ⬤
- Hessen−0,64,4 %
- Bremen−0,64,3 %
- Rheinland-Pfalz−0,74,2 %
- Nordrhein-Westfalen−0,94,1 %
- Baden-Württemberg−0,94,1 %
- Hamburg−1,04,0 %
- Niedersachsen−1,23,8 %
- Schleswig-Holstein−1,53,4 %
- Bayern−1,93,1 %
Bundesweit 4,98 %. Darüber liegen 7 der 16 Länder, darunter 9. Zwischen dem höchsten Landeswert (Sachsen-Anhalt, 11,2 %) und dem niedrigsten (Bayern, 3,1 %) liegen 8,2 Prozentpunkte. Fünf Prozent oder mehr erreichte die Partei in 7 Ländern — für die Sitzverteilung hat das keine Folge, weil die Sperrklausel bundesweit geprüft wird.
Grundlage: endgültiges amtliches Endergebnis der Bundestagswahl 2025 der Bundeswahlleiterin (Open Data, kerg2). Gerechnet wird aus den absoluten Zweitstimmen je Land geteilt durch die gültigen Zweitstimmen desselben Landes — nicht als Mittelwert über Wahlkreise, weil die Wahlkreise unterschiedlich groß sind. Gezeigt ist die Abweichung vom Bundeswert, nicht der Landeswert selbst — der steht in der letzten Spalte. Ein Landeswert über fünf Prozent bringt für sich genommen keinen Sitz. amtliche Ergebnisse
Wahlkreis für Wahlkreis — wie ungleich die Stimmen liegen
Deutschland ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise eingeteilt, die so zugeschnitten sind, dass in jedem ungefähr gleich viele Menschen leben. Die Wahlkreiseinteilung folgt festen gesetzlichen Vorgaben und wird regelmäßig überprüft.
Auf dieser Ebene wird die Ungleichverteilung noch deutlicher als bei den Ländern. Der höchste Zweitstimmenanteil der Partei lag bei 12,6 % (Frankfurt (Oder) – Oder-Spree), der niedrigste bei 2,5 % (Schwandorf). In 74 von 299 Wahlkreisen erreichte sie fünf Prozent oder mehr.
Auch das änderte nichts. Ein Anteil über fünf Prozent in einem Wahlkreis hat keine Rechtsfolge — die Sperrklausel bezieht sich auf alle gültigen Zweitstimmen im Bundesgebiet. Ein Wahlkreis kann nur über die Erststimme einen Sitz erzeugen, und dafür genügt kein Anteil von fünf Prozent, sondern es braucht die meisten Erststimmen von allen Bewerbern.
Zum Vergleich, ausdrücklich ohne Wertung: Bei Parteien, deren Stimmen gleichmäßig über das Land verteilt sind, ist dieselbe Spanne ein Bruchteil davon — die Wahlkreis-Grafik im Artikel zur FDP zeigt einen solchen Fall. Die Verteilung sagt nichts darüber, ob ein Ergebnis gut oder schlecht ist. Sie sagt etwas über die Struktur der Stimmen, und diese Struktur entscheidet mit darüber, ob Direktmandate überhaupt in Reichweite sind.
Wie das Ergebnis vor Ort aussah, lässt sich Wahlkreis für Wahlkreis nachsehen — auf Mein Wahlkreis mit allen Parteien nebeneinander, Erst- und Zweitstimmen getrennt.
In den Landtagen — und in zwei Landesregierungen
Deutschland ist ein Bundesstaat: Jedes Land hat ein eigenes Parlament, ein eigenes Wahlrecht und einen eigenen Wahltermin. Eine Partei kann deshalb im Bund außerparlamentarisch sein und in Ländern trotzdem im Parlament sitzen — bei dieser Partei ist das nicht nur möglich, sondern der tatsächliche Zustand.
Aktuell ist sie in 3 von 16 Landtagen mit einer Fraktion vertreten: Thüringen, Sachsen und Brandenburg. Zusammen sind das 39 Landtagsmandate. Der höchste Sitzanteil liegt bei 17,0 % in Thüringen, der niedrigste bei 10,2 % in Brandenburg.
An einer Landesregierung ist die Partei in 2 von 16 Ländern beteiligt (Brandenburg und Thüringen). Das ist der praktisch wichtigste Punkt dieses Abschnitts: Eine Partei ohne Bundestagsmandate kann in einem Land mitregieren — mit allem, was daran hängt, von Ministerposten bis zur Mitwirkung im Bundesrat.
Beim Vergleich der Landeswerte gilt derselbe Vorbehalt wie bei jeder Länder-Übersicht: Die Landtage wurden zu verschiedenen Zeitpunkten gewählt, teils Jahre auseinander. Die Reihe ist deshalb kein Stimmungsbild eines Stichtags. Wie eine Partei in einem Land heute stünde, zeigen eher die Landesumfragen.
Und noch einmal der Hinweis, der für die Länderebene immer gilt: Die Landtagswahlrechte unterscheiden sich je Bundesland. Sperrklausel, Zuteilungsverfahren, Zahl der Stimmen und Parlamentsgröße sind nicht überall gleich. Ein Ergebnis kann in einem Land für den Einzug reichen und in einem anderen unter anderen Regeln anders wirken.
Wer ein Land regiert, entscheidet der Landtag
Der Ministerpräsident wird vom jeweiligen Landtag gewählt, nicht direkt vom Volk. Auch dort braucht es dafür eine Mehrheit — meist eine Koalition.
Der Bundesrat hängt daran
Über die Landesregierungen wirken die Länder im Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Eine Partei ohne Bundestagsmandate kann so an Bundesgesetzen mitwirken.
Koalitionen werden ausgehandelt, nicht gewählt
Nach der Wahl folgen Sondierungen und Verhandlungen; das Ergebnis steht im Koalitionsvertrag. Wähler stimmen über Parteien ab, nicht über Bündnisse.
Kommunal wird getrennt gezählt
In unserer Auswertung kommunaler Spitzenämter entfallen auf diese Partei 0 Oberbürgermeisterposten in den erfassten Großstädten und 0 Landratsämter. Mandate in Kreistagen und Gemeinderäten zählt diese Auswertung nicht mit — für eine junge Partei ist das der erwartbare Befund, nicht eine Datenlücke.
Mitglieder, Finanzen und was eine junge Partei fehlt
Mitgliederzahlen sind eine der wenigen Größen, an denen sich eine Partei jenseits von Wahltagen messen lässt. Diese Partei zählt zuletzt 12.500 Mitglieder (Stand 31.12.2025) und liegt damit auf Platz 8 unter den 10 hier erfassten Parteien. Zum Größenvergleich: Die mitgliederstärkste Partei dieser Reihe (CDU) zählt 356.769.
Warum Mitglieder mehr sind als Beitragszahler: Sie stellen die Kandidaten auf — für den Wahlkreis wie für die Landesliste —, besetzen die Untergliederungen und tragen den Wahlkampf vor Ort. Für eine Partei ohne Bundestagsmandate sind sie zudem die Ebene, auf der die Organisation zwischen den Wahlen weiterläuft.
Genau hier liegt der strukturelle Unterschied zu den älteren Parteien, und er ist rein zahlenmäßig zu beschreiben, ohne zu werten: Wer wenige Jahre existiert, hat weniger Mitglieder, weniger Ortsverbände und praktisch keine über Jahrzehnte gewachsene kommunale Verankerung. Das zeigt sich in den kommunalen Spitzenämtern ebenso wie in der Mitgliederzahl.
Parteien finanzieren sich aus drei Quellen: Mitgliedsbeiträgen, Spenden und der staatlichen Teilfinanzierung. Die Regeln stehen im Parteiengesetz und gelten für alle gleich — die Einzelheiten im Artikel zur Parteienfinanzierung. Die staatlichen Mittel folgen dem Erfolg bei Wahlen und den selbst erwirtschafteten Einnahmen, höchstens aber bis zur Höhe dessen, was eine Partei selbst erwirtschaftet hat. Ein Ergebnis knapp unter fünf Prozent führt deshalb sehr wohl zu staatlichen Mitteln, nur eben nicht zu Mandaten.
Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht; die Zahlen aller Parteien nebeneinander stehen auf unserer Seite zu Parteispenden und Parteifinanzen. Anders als die älteren Parteien verfügt diese Partei über keine etablierte parteinahe Stiftung — solche Stiftungen sind rechtlich von den Parteien getrennt, erhalten aber öffentliche Mittel für politische Bildung, und ihre Ausstattung folgt der dauerhaften Präsenz einer Partei im Bundestag.
Partei, Fraktion, Regierung — drei verschiedene Dinge
Drei Begriffe werden im Alltag durcheinandergebracht, obwohl sie Verschiedenes bezeichnen. Bei einer Partei, die im Bund keine Mandate hat und in Ländern mitregiert, wird der Unterschied auf einen Schlag greifbar.
Die Partei ist der Verein außerhalb des Parlaments: Mitglieder, Vorstand, Parteitage, Programme. Sie existiert unabhängig davon, ob sie Mandate hat — sie kann Mitglieder aufnehmen, Parteitage abhalten und zur nächsten Wahl antreten.
Die Fraktion ist der Zusammenschluss der gewählten Abgeordneten in einem Parlament. Sie ist ein Organ des Parlaments, kein Ableger der Partei. Der Fraktionsstatus im Bundestag setzt nach der Geschäftsordnung mindestens fünf Prozent aller Mitglieder des Hauses voraus. Ohne Mandate gibt es keine Fraktion — im Bundestag der laufenden Wahlperiode entfallen auf diese Partei 0 Sitze. In den Landtagen dagegen gibt es Fraktionen, mit allen dortigen Rechten.
Die Regierung besteht aus Kanzler beziehungsweise Ministerpräsident und den Ministern und wird vom jeweiligen Parlament getragen. Wer im Kabinett sitzt, wird zwischen den Koalitionspartnern ausgehandelt. Eine Partei kann deshalb in einem Land mitregieren, im nächsten in der Opposition sitzen und im Bund gar nicht im Parlament vertreten sein — alles gleichzeitig.
Der letzte Punkt überrascht am häufigsten: Nicht im Bundestag zu sein bedeutet nicht, aus der Politik zu sein. Landtage, Kommunalparlamente, das Europäische Parlament und der Parteiapparat selbst laufen weiter — sie werden nur seltener bundesweit berichtet.
Umfragen zum BSW richtig lesen
Für Umfragewerte gilt dasselbe wie für jede andere Partei — der Artikel zur Sonntagsfrage erklärt es ausführlich, hier das Wichtigste in Kürze.
Eine Umfrage ist keine Wahlprognose, sondern eine Momentaufnahme. Sie beruht auf rund 1.000 bis 2.000 Befragten und hat einen Fehlerbereich von etwa drei Prozentpunkten. Zwei Institute, die am selben Tag verschiedene Werte melden, widersprechen sich deshalb meistens nicht.
Für eine Partei nahe der Fünf-Prozent-Hürde ist dieser Fehlerbereich größer als der Unterschied, um den es geht. Ob eine Partei bei 4 oder bei 5,5 Prozent gemessen wird, entscheidet über null oder mehrere Dutzend Sitze — obwohl die Differenz innerhalb der normalen Ungenauigkeit einer einzelnen Erhebung liegt. Wer aus einer einzelnen Umfrage abliest, ob eine Partei „drin" oder „draußen" ist, liest mehr heraus, als die Zahl hergibt. Das Ergebnis dieser Wahl ist der Beleg: 0,02 Prozentpunkte kann keine Umfrage auflösen.
Eine Besonderheit kommt bei jungen Parteien hinzu: Nicht jedes Institut weist sie von Anfang an einzeln aus. Wo eine Partei unter „Sonstige" läuft, fehlt ihr Wert in der Grafik — nicht, weil er null wäre, sondern weil er nicht getrennt erhoben oder nicht getrennt veröffentlicht wird. Wir kennzeichnen das bei jeder Umfrage.
Aktuelle Werte aller Institute nebeneinander, jeweils mit Erhebungszeitraum und Auftraggeber, stehen auf unserer Umfrage-Übersicht zur Bundestagswahl. Wie genau die Institute in der Vergangenheit lagen, haben wir auf der Seite zu den Umfrageinstituten nachgerechnet.
Nie einer einzelnen Umfrage folgen
Erst der Durchschnitt mehrerer Institute über mehrere Wochen ergibt ein belastbares Bild.
An der Hürde ist der Fehlerbereich größer als der Unterschied
Vier oder fünfeinhalb Prozent liegen innerhalb der normalen Ungenauigkeit — in Sitzen ist es der ganze Unterschied.
Bund und Land nicht verwechseln
Eine bundesweite Sonntagsfrage sagt bei dieser Partei besonders wenig über ein einzelnes Bundesland — die Landeswerte liegen 8,2 Prozentpunkte auseinander.
Umfrage ist nicht Wahl
Am Wahltag entscheidet auch die Wahlbeteiligung — wer tatsächlich hingeht. Das kann keine Umfrage zuverlässig messen.
Häufige Fragen zum BSW
Sechs Fragen, die immer wieder gestellt werden — sachlich beantwortet.
Sitzt das BSW im Bundestag?
In der laufenden Wahlperiode nicht: 0 Sitze. Bei der Wahl 2025 lag das Ergebnis mit 4,98 % um 0,02 Prozentpunkte unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Wie knapp war es wirklich?
Es waren 0,02 Prozentpunkte. Bei dieser Wahl lagen 5 Parteien über der Hürde und 2 darunter (BSW und FDP); von allen war der Abstand des BSW zur Grenze der kleinste.
Kann eine Wahl wegen so eines knappen Ergebnisses wiederholt werden?
Grundsätzlich ja, aber nur über die Wahlprüfung und nur, wenn ein Fehler die Sitzverteilung hätte ändern können. Über Einsprüche entscheidet zuerst der Bundestag, danach kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
Bekommt eine Partei ohne Mandate noch staatliches Geld?
Ja. Die staatliche Teilfinanzierung folgt den Wahlergebnissen und den selbst erwirtschafteten Einnahmen, nicht den Mandaten. Einzelheiten im Artikel zur Parteienfinanzierung.
Wo ist die Partei am stärksten?
Bei der Bundestagswahl 2025 in Sachsen-Anhalt mit 11,2 %, am schwächsten in Bayern mit 3,1 %. In 7 der 16 Länder lag sie über fünf Prozent.
Wo finde ich die Positionen der Partei zu einzelnen Themen?
Im PolitikCheck-Kompass. Er erfasst alle Parteien nach demselben Schema und belegt jede Position mit einer Fundstelle — das ist der Ort für inhaltliche Vergleiche, nicht dieser Artikel.