Zum Inhalt springen

📖 Ämter erklärt

Bundestagsabgeordnete — wer sie sind, was sie tun, was sie kosten

Begriff aus dem PolitikCheck-Glossar · Kategorie Ämter · 13 Minuten Lesezeit

Kurz zusammengefasst

  • Ein Mitglied des Bundestages — kurz MdB — ist nach Art. 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes, nicht seines Wahlkreises und nicht seiner Partei. Es ist an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen. Das nennt man das freie Mandat.
  • Aktuell sitzen 630 Abgeordnete im Bundestag, verteilt auf 5 Fraktionen und 3 fraktionslose Mitglieder. Es sind zwei Wege hinein: 272 haben ihren Wahlkreis gewonnen, 348 sind über eine Landesliste eingezogen, 10 sind später nachgerückt.
  • Der größte Teil der Arbeit findet nicht im Plenarsaal statt, sondern in den Ausschüssen: 39 Gremien mit zusammen 904 ordentlichen Sitzen — rechnerisch 1,4 je Abgeordnetem.
  • Die monatliche Grundentschädigung beträgt derzeit 11.833 Euro und wird versteuert; dazu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro für die Ausgaben des Mandats.
  • Jeder Abgeordnete ist persönlich erreichbar — mit dienstlicher E-Mail-Adresse, Wahlkreisbüro und Sprechstunde. Wer seinen eigenen sucht, findet ihn unter Mein Wahlkreis.

Wer im Bundestag sitzt — und wie viele

Der Deutsche Bundestag hat derzeit 630 Mitglieder. Diese Zahl steht seit der Wahlrechtsreform 2023 fest: Sie ist keine Folge des Wahlergebnisses mehr, sondern eine gesetzliche Obergrenze. Vorher konnte das Parlament mit jeder Wahl wachsen — 2021 saßen 736 Abgeordnete im Plenarsaal, so viele wie nie zuvor.

Die Abgeordneten schließen sich zu Fraktionen zusammen. Eine Fraktion ist mehr als eine Sitzgruppe: Sie bekommt Redezeit, Ausschusssitze, Mitarbeiter und Geld, und sie kann Anträge stellen, für die ein einzelner Abgeordneter zu wenig Gewicht hat. Derzeit gibt es 5 Fraktionen; die größte ist CDU/CSU mit 208 Mitgliedern.

Derzeit gehören 3 Abgeordnete keiner Fraktion an. Fraktionslos heißt nicht mandatslos: Diese Abgeordneten haben dasselbe Stimmrecht wie alle anderen, aber deutlich weniger Redezeit und keine regulären Ausschusssitze. Wer eine Fraktion verlässt oder aus ihr ausgeschlossen wird, behält sein Mandat — es gehört ihm persönlich, nicht seiner Partei.

Eine Besonderheit betrifft Parteien nationaler Minderheiten. Sie sind über die Minderheitenklausel von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen und können deshalb mit sehr wenigen Stimmen ins Parlament kommen. Ein einzelner Abgeordneter bildet allerdings keine Fraktion.

Die Zusammensetzung eines Parlaments ist nichts Statisches. Abgeordnete treten zurück, sterben, wechseln in ein Regierungsamt oder verlassen ihre Fraktion. Deshalb weichen die Fraktionsstärken im Laufe einer Wahlperiode regelmäßig vom Wahlergebnis ab — die Zahlen auf dieser Seite stammen aus dem laufend geführten Mandatsregister, nicht aus dem Wahlabend.

Zwei Wege ins Parlament — und warum es nicht 299 Direktmandate sind

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme eine Partei. Beide Stimmen führen auf verschiedenen Wegen zu einem Mandat — und die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei insgesamt bekommt.

Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Wer dort die meisten Erststimmen holt, hat den Wahlkreis gewonnen. Bis 2021 hieß das zugleich: Er zieht in den Bundestag ein, egal wie seine Partei bundesweit abgeschnitten hat. Genau das ist seit der Reform nicht mehr so.

Seit der Wahlrechtsreform gilt die Zweitstimmendeckung: Ein Wahlkreissieg führt nur dann zu einem Mandat, wenn die Partei im jeweiligen Bundesland genug Zweitstimmen geholt hat, um diesen Sitz zu tragen. Reicht es nicht, bleibt der Wahlkreis im Bundestag unbesetzt. Das ist der Grund für eine Zahl, die viele überrascht: Von 299 Wahlkreisen sind derzeit 272 mit einem direkt gewählten Abgeordneten besetzt.

Der zweite Weg führt über die Landesliste. Jede Partei stellt vor der Wahl je Bundesland eine Reihenfolge von Bewerbern auf. Je mehr Zweitstimmen sie im Land holt, desto weiter reicht die Liste hinunter. 348 der heutigen Abgeordneten sind auf diesem Weg gekommen.

Und es gibt einen dritten, stillen Weg: das Nachrücken. Scheidet ein Abgeordneter aus, rückt die nächste Person der Landesliste seiner Partei nach — auch dann, wenn der Ausgeschiedene selbst einen Wahlkreis gewonnen hatte. Eine Nachwahl im Wahlkreis gibt es dafür nicht. 10 Mitglieder des heutigen Bundestages sind nachgerückt.

Was ein Abgeordneter in einer Sitzungswoche wirklich tut

Das Bild vom Abgeordneten ist der Plenarsaal: Rednerpult, Zwischenrufe, Abstimmung. Tatsächlich ist das Plenum der kleinste Teil der Arbeit. Der Bundestag arbeitet im Wechsel von Sitzungswochen in Berlin und sitzungsfreien Wochen im Wahlkreis — und in beiden sieht der Tag anders aus, als die Kamera zeigt.

In einer Sitzungswoche beginnt der Tag meist in der Arbeitsgruppe der eigenen Fraktion: dort wird das Fachthema vorbereitet. Danach folgt der Ausschuss, in dem der eigentliche Streit ausgetragen wird — nicht öffentlich, dafür detailliert. Erst am Ende steht das Plenum, wo das Ergebnis vorgetragen und abgestimmt wird. Wer eine Bundestagsdebatte für inszeniert hält, hat insofern recht, als die Entscheidung dort meistens schon gefallen ist.

Der Bundestag hat derzeit 39 Ausschüsse und Gremien mit zusammen 904 ordentlichen Sitzen. Rechnerisch entfallen damit 1,4 Sitze auf jeden Abgeordneten — die meisten arbeiten also in mehr als einem Fachgebiet, viele zusätzlich als Stellvertreter. Der größte ist derzeit der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit 42 ordentlichen Mitgliedern.

Dazu kommt das, was sich am schwersten messen lässt: Bürgerpost, Anfragen von Verbänden, Termine im Wahlkreis, Besuchergruppen, Interviews. Ein Abgeordnetenbüro besteht aus mehreren Mitarbeitern in Berlin und im Wahlkreis — bezahlt aus einer zweckgebundenen Pauschale, die derzeit 27.396 Euro im Monat beträgt und nicht an den Abgeordneten selbst geht.

Wie ungleich sich die Arbeit im Plenum verteilt, lässt sich nachzählen. In 90 von uns ausgewerteten Plenarsitzungen der laufenden Wahlperiode haben 617 der 630 Abgeordneten mindestens einen Sachbeitrag gehalten; zusammen sind es 13.909 Beiträge. Der mittlere Abgeordnete kommt auf 17, der aktivste auf 173. Wer selten redet, arbeitet deshalb nicht weniger — Ausschussarbeit findet ohne Mikrofon statt.

Wo die Arbeit wirklich stattfindet

Ordentliche Mitglieder je Ausschuss — die zwölf größten von 39 Ausschüssen der laufenden Wahlperiode. Im Plenum sitzen alle zusammen; beraten wird in diesen Runden.

  • Wirtschaft und Energie42
  • Finanzausschuss42
  • Haushaltsausschuss42
  • Innenausschuss42
  • Arbeit und Soziales41
  • Auswärtiger Ausschuss41
  • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit39
  • Gesundheit38
  • Recht und Verbraucherschutz38
  • Verteidigungsausschuss38
  • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend37
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union34

Zusammengezählt vergeben die 39 Ausschüsse 904 ordentliche Sitze an 630 Abgeordnete. Rechnerisch entfällt damit auf jeden mehr als ein Ausschusssitz — die meisten Abgeordneten arbeiten in mehr als einem Fachgebiet, viele zusätzlich als Stellvertreter.

Grundlage: Mandatsregister der laufenden Wahlperiode und die amtlichen Stammdaten des Deutschen Bundestages (Open Data). Gezählt sind ordentliche Mitglieder; Stellvertreter sind nicht mitgerechnet. Quelle des Gremienstands: abgeordnetenwatch.de (CC0) mit den Stammdaten des Bundestages. alle Abgeordneten

Wer sind diese Leute eigentlich?

Der Satz „die da oben" setzt voraus, dass man weiß, wer da oben sitzt. Die amtlichen Stammdaten des Bundestages erlauben eine nüchterne Antwort — für 626 der 630 Abgeordneten liegen sie vor.

Beim Alter reicht die Spanne weiter, als viele vermuten: Der jüngste Abgeordnete war im Wahljahr rechnerisch 23 Jahre alt, der älteste 84. In der Mitte liegt das Parlament bei 48 Jahren. Eine Altersgrenze nach oben oder unten kennt das Wahlrecht nicht; wählbar ist, wer volljährig ist.

Bei den Berufen geben 590 Abgeordnete eine Auskunft — und zwar in 405 verschiedenen Formulierungen. Die häufigste einzelne Angabe ist „Rechtsanwalt" mit 49 Nennungen. Das ist der Kern des oft gehörten Vorwurfs, der Bundestag sei ein Juristenparlament: Rechtsberufe stellen die größte einzelne Gruppe, aber bei weitem nicht die Mehrheit.

Wichtig ist, wie diese Angabe zustande kommt. Sie ist eine freiwillige Selbstauskunft, kein geprüftes Merkmal, und sie beschreibt den Beruf vor oder neben dem Mandat. Wer sie anders formuliert, taucht als eigener Eintrag auf — deshalb stehen „Jurist" und „Volljurist" getrennt. Eine Statistik über soziale Herkunft ist das ausdrücklich nicht.

105 Abgeordnete führen einen akademischen Titel. Auch das ist eine Selbstauskunft und sagt nichts über die Qualität der Arbeit — es zeigt aber, dass das Parlament formal deutlich höher gebildet ist als die Bevölkerung, die es vertritt. Handwerksberufe, Pflege und Industriearbeit sind dagegen erkennbar seltener vertreten, als es ihrem Anteil an der Erwerbsbevölkerung entspräche.

Was die Abgeordneten vorher gemacht haben

Die zwölf häufigsten Berufsangaben im amtlichen Stammdatensatz, gezählt im Wortlaut. Zusammen decken sie 131 von 590 Angaben ab — der große Rest verteilt sich auf sehr viele einzelne Berufe.

  • Rechtsanwalt49
  • Politikwissenschaftlerin12
  • Politikwissenschaftler10
  • Rechtsanwältin10
  • Jurist9
  • Volljurist9
  • Arzt6
  • Dipl.-Kaufmann6
  • Bankkaufmann5
  • Dipl.-Volkswirt5
  • Juristin5
  • MdB5

Gezählt wird die Angabe genau so, wie sie im Datensatz steht. Männliche und weibliche Form stehen deshalb getrennt, und wer denselben Beruf anders benennt, taucht als eigener Eintrag auf. Insgesamt kommen 405 verschiedene Angaben vor — die Liste zeigt keine Berufsgruppen, sondern Formulierungen.

Grundlage: Mandatsregister der laufenden Wahlperiode und die amtlichen Stammdaten des Deutschen Bundestages (Open Data). Die Berufsangabe ist eine freiwillige Selbstauskunft; 590 von 626 erfassten Abgeordneten haben eine gemacht. Sie beschreibt den Beruf vor oder neben dem Mandat, nicht die heutige Tätigkeit. alle Abgeordneten

Das freie Mandat — und warum trotzdem fast alle gleich abstimmen

Art. 38 des Grundgesetzes ist eindeutig: Abgeordnete sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Niemand kann einen Abgeordneten zwingen, so oder so abzustimmen — weder seine Partei noch seine Wähler, weder ein Verband noch die Regierung.

Trotzdem stimmen Fraktionen in der Praxis meist geschlossen ab. Das ist kein Widerspruch, sondern das Ergebnis eines Vorlaufs: Bevor eine Vorlage ins Plenum kommt, ist sie in der Arbeitsgruppe, im Ausschuss und in der Fraktionssitzung diskutiert worden. Wer dort unterliegt, trägt das Ergebnis nach außen mit. Man nennt das Fraktionsdisziplin — und sie ist etwas anderes als ein Zwang, den es rechtlich nicht geben kann.

Die Grenze wird sichtbar, wenn eine Fraktion sie aufhebt. Bei Gewissensfragen — etwa zu Organspende, Sterbehilfe oder Embryonenschutz — verzichten Fraktionen regelmäßig auf eine gemeinsame Linie und lassen ihre Mitglieder frei entscheiden. Solche Abstimmungen verlaufen quer durch alle Fraktionen und zeigen, dass das freie Mandat kein leeres Versprechen ist.

Sanktionen gibt es dennoch, nur eben andere. Wer dauerhaft gegen die eigene Fraktion stimmt, verliert nicht sein Mandat, aber womöglich seinen Ausschusssitz, seinen Listenplatz bei der nächsten Wahl oder die Unterstützung des Kreisverbands. Das ist der eigentliche Hebel — und er ist parteiintern, nicht staatlich.

Für die Kontrolle von außen heißt das: Wer wissen will, wie sein Abgeordneter entschieden hat, muss die einzelnen Abstimmungen ansehen, nicht die Fraktionslinie. Bei namentlichen Abstimmungen ist jede Stimme öffentlich; auf unserer Abstimmungsseite steht sie je Abgeordnetem.

Was ein Abgeordneter verdient

Art. 48 Abs. 3 des Grundgesetzes sichert jedem Abgeordneten eine „angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" zu. Der Gedanke dahinter ist älter als die Bundesrepublik: Ein Parlament, in dem nur sitzen kann, wer vermögend ist, vertritt nicht das ganze Volk. Deshalb heißt das Gehalt formal Entschädigung und umgangssprachlich Diäten.

Die Grundentschädigung beträgt derzeit 11.833 Euro im Monat. Sie ist wie jedes Einkommen zu versteuern und orientiert sich der Höhe nach an den Bezügen von Richtern an obersten Bundesgerichten. Seit 2013 ist sie von 8.252 Euro auf den heutigen Wert gestiegen, ein Zuwachs von 43,4 Prozent.

Der wichtigste Punkt daran ist das Verfahren. Früher beschloss der Bundestag jede Erhöhung selbst — mit dem naheliegenden Vorwurf, in eigener Sache zu entscheiden. Seit 2016 wird die Entschädigung stattdessen jährlich zum 1. Juli automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst, gemessen am Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Ein Beschluss ist nur noch nötig, wenn der Bundestag abweichen will, etwa um auf eine Erhöhung zu verzichten.

Neben der Entschädigung steht eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro im Monat. Sie ist kein Zusatzeinkommen, sondern soll die Ausgaben des Mandats abdecken: Wahlkreisbüro, Fahrten, doppelte Haushaltsführung, Porto. Kritisiert wird an ihr vor allem, dass sie pauschal gezahlt und nicht einzeln belegt wird.

Dazu kommen Leistungen, die nicht als Geld erscheinen: eine Bahncard für die gesamte Wahlperiode, die zweckgebundene Mitarbeiterpauschale von 27.396 Euro, ein Übergangsgeld nach dem Ausscheiden — ein Monatsbetrag je Jahr Mandat, höchstens achtzehn — und eine eigene Altersversorgung, die mit jedem Mandatsjahr wächst. Wer die Gesamtkosten des Parlaments abschätzen will, muss all das zusammenrechnen; auf unserer Steuergeld-Seite steht, wohin öffentliches Geld sonst fließt.

Die Grundentschädigung seit 2013

Monatliche Grundentschädigung — das steuerpflichtige Gehalt eines Abgeordneten. Seit 2016 wird sie jährlich zum 1. Juli automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst; ein Beschluss des Bundestages ist dafür nicht mehr nötig, wohl aber, um davon abzuweichen.

  • 01.01.20138.252
  • 01.07.20148.667+5 %
  • 01.01.20159.082+4,8 %
  • 01.07.20169.327+2,7 %
  • 01.07.20179.542+2,3 %
  • 01.07.20189.780+2,5 %
  • 01.07.201910.083+3,1 %
  • 01.07.202010.0830 %
  • 01.07.202110.013−0,7 %
  • 01.07.202210.323+3,1 %
  • 01.07.202310.592+2,6 %
  • 01.07.202411.227+6 %
  • 01.07.202511.833+5,4 %
  • 01.07.202611.8330 %

Von 8.252 € auf 11.833 € im Monat — ein Zuwachs von 43,4 % seit 2013. Dazu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von zuletzt 5.467 € im Monat, die Ausgaben für das Mandat abdecken soll und nicht als Einkommen zählt.

Grundlage: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 17.2, und die offizielle Diäten-Seite des Bundestages. Angegeben ist der festgesetzte Betrag vor der Minderung um 1/365 nach § 11 Abs. 3 Abgeordnetengesetz; ausgezahlt wird geringfügig weniger. Was der Staat wofür ausgibt

Immunität, Indemnität und Nebentätigkeiten

Abgeordnete genießen zwei Schutzrechte, die regelmäßig verwechselt werden — und beide schützen nicht die Person, sondern die Funktionsfähigkeit des Parlaments.

Indemnität bedeutet: Für eine Äußerung oder eine Abstimmung im Bundestag kann ein Abgeordneter niemals rechtlich belangt werden, auch nicht nach dem Ende seines Mandats. Ausgenommen sind verleumderische Beleidigungen. Dieser Schutz ist absolut und kann nicht aufgehoben werden.

Immunität bedeutet: Ein Strafverfahren gegen einen Abgeordneten darf nur mit Genehmigung des Bundestages geführt werden. Dieser Schutz ist relativ — der Bundestag hebt die Immunität regelmäßig auf, in der Praxis fast immer. Er soll verhindern, dass ein Parlament durch gezielte Verfahren geschwächt wird, nicht Straftaten decken.

Bei Nebentätigkeiten gilt der umgekehrte Grundsatz: Sie sind erlaubt, aber anzeigepflichtig. Das Mandat soll im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen; Einkünfte daneben müssen ab bestimmten Schwellen gemeldet und veröffentlicht werden. Wer beruflich weiterarbeitet — als Anwalt, Arzt oder Landwirt —, tut das offen. Auf unserer Übersicht stehen die gemeldeten Angaben je Abgeordnetem.

Für Einflussnahme von außen gibt es seit einigen Jahren zusätzlich das Lobbyregister: Wer gegenüber Bundestag oder Bundesregierung Interessenvertretung betreibt, muss sich eintragen. Das macht Kontakte nicht unmöglich, aber nachvollziehbar — und genau darum geht es.

So erreichen Sie Ihren Abgeordneten

Der wirksamste Teil dieses Artikels ist der praktische. Abgeordnete sind erreichbar, und zwar deutlich leichter, als die meisten annehmen — Bürgerkontakt ist ausdrücklich Teil ihres Auftrags.

  • Erst herausfinden, wer zuständig ist

    Zuständig sind alle Abgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis — der direkt gewählte und die über die Liste eingezogenen. Unter Mein Wahlkreis genügt die Postleitzahl.

  • E-Mail an die dienstliche Adresse

    Jeder Abgeordnete hat eine dienstliche Adresse nach dem Muster vorname.nachname@bundestag.de. Kurze, konkrete Anliegen mit einer klaren Frage werden am zuverlässigsten beantwortet.

  • Brief nach Berlin oder ins Wahlkreisbüro

    Die Berliner Anschrift lautet Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Das Wahlkreisbüro sitzt vor Ort und ist für regionale Anliegen oft der schnellere Weg.

  • Sprechstunde und Bürgersprechtag

    Fast alle Abgeordneten bieten in sitzungsfreien Wochen Sprechstunden an. Termine stehen auf der jeweiligen Abgeordnetenseite; ein Anruf im Wahlkreisbüro reicht meist aus.

  • Öffentlich fragen statt privat

    Über unsere Fragen-Seite und über Portale wie abgeordnetenwatch lassen sich Fragen öffentlich stellen. Antwort und Ausbleiben sind damit für alle sichtbar — das erhöht die Antwortquote.

  • Petition, wenn es um eine Regel geht

    Geht es nicht um einen Einzelfall, sondern um ein Gesetz, ist eine Petition an den Petitionsausschuss der passende Weg. Sie muss behandelt werden — anders als eine E-Mail.

So prüfen Sie, was Ihr Abgeordneter tatsächlich tut

Die Arbeit des Bundestages ist öffentlich dokumentiert — vollständiger als die der meisten anderen Institutionen. Die Schwierigkeit ist nicht der Zugang, sondern die Menge. Vier Quellen genügen für ein belastbares Bild.

  • Namentliche Abstimmungen

    Bei ihnen wird jede einzelne Stimme veröffentlicht. Sie zeigen, ob jemand seiner Fraktion gefolgt ist — und ob er anwesend war. Nachzulesen unter Abstimmungen.

  • Reden im Plenum

    Jede Rede steht im Plenarprotokoll, wörtlich und dauerhaft. Daraus lässt sich ablesen, zu welchen Themen jemand tatsächlich arbeitet.

  • Anfragen an die Regierung

    Eine Kleine Anfrage ist das schärfste Werkzeug einzelner Abgeordneter und der Opposition: Die Regierung muss antworten, und die Antwort wird veröffentlicht. Zum Größenvergleich — in der laufenden Wahlperiode wurden 356 Gesetzentwürfe eingebracht und 156 verabschiedet; Anfragen gibt es ein Vielfaches davon. Übersicht unter Anfragen.

  • Nebeneinkünfte und Ausschusssitze

    Wo jemand sitzt und woher er sonst Geld bezieht, gehört zusammen betrachtet. Beides steht im Abgeordnetenprofil unter Abgeordnete.

Die Daten dazu auf PolitikCheck

Verwandte Begriffe

Quellen

Dieser Beitrag erklärt einen Begriff und bewertet weder Parteien noch Institute. Alle Zahlen stammen aus den auf dieser Seite ausgewiesenen Quellen oder aus den eigenen Auswertungen, die jeweils verlinkt sind.

Siehe auch

Echte Demokratie lebt vom Mitmachen.

Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt. Eine lebendige Demokratie entsteht nicht im Bundestag allein, sondern dort, wo Bürger nachfragen, widersprechen und mitentscheiden.

Wenn dir das Projekt und meine Arbeit gefallen, dann unterstütze mich.

PolitikCheck Deutschland ist werbefrei, ohne Werbe-Tracker und unabhängig — das bleibt nur mit deiner Hilfe so. Schon Weitersagen hilft.

Projekt unterstützen

Politisch neutral

Keine Wahlempfehlung, keine Wertung — Fakten mit Quellen.

Belegte Quellen

Direkte Links und nachvollziehbare Inhalte.

Infos und Fakten

Statt Haltung und Einordnung.

Werbefrei

Keine Werbe-Tracker, keine Sponsoren, kein Bezahlinhalt.