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📖 Parlament erklärt

Diäten — wie die Entschädigung der Abgeordneten berechnet wird und was noch dazukommt

Begriff aus dem PolitikCheck-Glossar · Kategorie Parlament · 11 Minuten Lesezeit

Kurz zusammengefasst

  • Die Diäten sind die monatliche Entschädigung der Bundestagsabgeordneten. Das Grundgesetz verlangt in Artikel 48 Absatz 3 eine Entschädigung, die die Unabhängigkeit des Mandats sichert — sie ist also kein Gehalt für geleistete Arbeit, sondern die Bedingung dafür, dass jemand ohne anderes Einkommen ein Mandat annehmen kann.
  • Seit dem 01.07.2025 beträgt die Grundentschädigung 11.833,47 Euro im Monat. Sie ist steuerpflichtig und wird wie Einkommen versteuert.
  • Daneben steht die Kostenpauschale von 5.467,27 Euro im Monat. Sie ist steuerfrei, weil sie Ausgaben des Mandats abdecken soll — Wahlkreisbüro, Fahrten, Übernachtungen in Berlin. Beide Beträge zu addieren ergibt keine sinnvolle Zahl: Das eine ist Einkommen, das andere Aufwandserstattung.
  • Angepasst wird die Entschädigung seit 2016 automatisch anhand der Entwicklung der Nominallöhne. Der Bundestag stimmt darüber nicht mehr jedes Jahr ab — genau darum wurde die Regel eingeführt, und genau daran entzündet sich bis heute Kritik.
  • Der Automatismus ist mehrfach durchbrochen worden: durch Aussetzung, durch eine Absenkung und zuletzt durch einen ausdrücklichen Verzicht. Über die gesamte Reihe seit 2013 stieg die Grundentschädigung um 43,4 Prozent.

Was Diäten rechtlich sind

Das Wort „Diäten" klingt nach Spesen und stammt tatsächlich aus einer Zeit, in der Abgeordnete für Reise und Aufenthalt entschädigt wurden. Heute meint es etwas anderes: die Abgeordnetenentschädigung nach Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort steht, dass Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.

Das Wort Unabhängigkeit ist der Kern. Die Entschädigung soll dafür sorgen, dass ein Mandat nicht davon abhängt, ob jemand vermögend ist oder einen Arbeitgeber hat, der ihn freistellt. Historisch war genau das der Streitpunkt: Ohne Entschädigung konnten sich nur Wohlhabende ein Mandat leisten. Die Entschädigung ist damit ein Instrument der Zugänglichkeit, keine Belohnung.

Daraus folgt der zweite wichtige Punkt: Diäten sind kein Gehalt. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, keine Weisungsbefugnis und keine Arbeitszeiterfassung. Abgeordnete sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes nur ihrem Gewissen unterworfen — wer ihnen etwas vorschreiben dürfte, könnte auch ihr Abstimmungsverhalten beeinflussen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßstäbe dafür früh gesetzt: Die Entschädigung muss die Unabhängigkeit sichern, sie muss der Bedeutung des Amtes entsprechen, und über ihre Höhe muss öffentlich entschieden werden. Aus dieser letzten Vorgabe stammt das Grundproblem, das die Debatte bis heute prägt — der Bundestag entscheidet in eigener Sache und muss das offen tun.

Geregelt sind die Einzelheiten nicht im Grundgesetz, sondern im Abgeordnetengesetz. Dort steht die Höhe, dort steht das Anpassungsverfahren, und dort stehen auch die weiteren Leistungen, um die es weiter unten geht.

Wie hoch die Diäten sind

Seit dem 01.07.2025 beträgt die Grundentschädigung 11.833,47 Euro im Monat. Die steuerfreie Kostenpauschale liegt derzeit bei 5.467,27 Euro — sie folgt einem eigenen Stichtag, weil sie zum Jahresanfang angepasst wird und nicht zur Jahresmitte. Beide Beträge stehen in der Grafik je Stichtag nebeneinander — bewusst nebeneinander und nicht übereinander, weil eine Summe aus ihnen rechtlich nichts bezeichnet.

Ausgezahlt wird die Entschädigung geringfügig niedriger, als sie festgesetzt ist. Grund ist eine Kürzung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel, die seit den neunziger Jahren im Abgeordnetengesetz steht und aus der Einführung der Pflegeversicherung stammt. Der Unterschied ist klein, aber er erklärt, warum in verschiedenen Quellen leicht verschiedene Zahlen stehen: Die offizielle Diäten-Seite des Bundestages nennt den festgesetzten Betrag, das Datenhandbuch den geminderten. Wir folgen dem festgesetzten Betrag und sagen es an dieser Stelle dazu.

Die Kostenpauschale wird jeweils zum Jahresanfang angepasst, die Grundentschädigung zur Jahresmitte. Deshalb gehören beide Werte immer zu einem Stichtag und nicht zu einem Kalenderjahr — eine Quelle, die „die Diäten 2026" nennt, ohne den Stichtag zu nennen, ist ungenau.

Was die Kostenpauschale abdeckt, ist im Abgeordnetengesetz beschrieben: Kosten für das Wahlkreisbüro, Fahrten außerhalb der bezahlten Verkehrsmittel, doppelte Haushaltsführung am Sitz des Bundestages, mandatsbezogene Bewirtung und Ähnliches. Sie wird pauschal gezahlt, damit nicht jede Quittung einzeln geprüft werden muss — das ist der eigentliche Streitpunkt: Eine Pauschale ist einfach zu verwalten, aber sie belegt nichts im Einzelnen.

Über die gesamte erfasste Reihe seit 2013 — damals 8.252,00 Euro — stieg die Grundentschädigung um 43,4 Prozent. Das ist die belastbare Aussage; ein Vergleich mit der Lohnentwicklung im selben Zeitraum gehört in eine eigene Betrachtung mit einer eigenen Quelle und steht deshalb nicht hier.

Zwei Beträge, nicht einer

Oben die steuerpflichtige Grundentschädigung (§ 11 AbgG), darunter die steuerfreie Kostenpauschale (§ 12 AbgG) — je Stichtag der Reihe seit 2013. Die Entschädigung stieg in diesem Zeitraum um 43,4 %. Beide Beträge werden hier bewusst nicht addiert.

  • 01.01.20138.252 € · 4.123 €
  • 01.07.20148.667 € · 4.204 €
  • 01.01.20159.082 € · 4.267 €
  • 01.07.20169.327 € · 4.318 €
  • 01.07.20179.542 € · 4.318 €
  • 01.07.20189.780 € · 4.340 €
  • 01.07.201910.083 € · 4.418 €
  • 01.07.202010.083 € · 4.498 €
  • 01.07.202110.013 € · 4.561 €
  • 01.07.202210.323 € · 4.583 €
  • 01.07.202310.592 € · 4.725 €
  • 01.07.202411.227 € · 5.052 €
  • 01.07.202511.833 € · 5.350 €
  • 01.07.202611.833 € · 5.467 €

Quelle: bundestag.de — Textarchiv: Verzicht auf die Diätenerhöhung 2026 · Beleg ↗ · Stand 16.07.2026. Angegeben ist der festgesetzte Betrag vor der Minderung um 1/365 nach § 11 Abs. 3 AbgG. Die beiden Balken einer Zeile werden nicht addiert: Die Kostenpauschale ist eine Aufwandserstattung, kein Einkommen (§13). Werte laut Datenhandbuch des Bundestages (Kap. 17.2, Stand 11.05.2026) und offizieller Diäten-Seite (Zugriff 16.07.2026). Die Entschädigung wird nach § 11 Abs. 3 AbgG um 1/365 gemindert ausgezahlt (2025/26: 11.801,05 €); angegeben ist der festgesetzte Betrag. 2026: Verzicht auf die Erhöhung, einstimmig beschlossen am 10.07.2026 (Drs. 21/6330).

Der Automatismus und seine Ausnahmen

Bis 2016 musste der Bundestag jede Erhöhung selbst beschließen. Das führte regelmäßig zu einem Ritual: Ankündigung, öffentliche Empörung, Abstimmung in eigener Sache. Seither greift ein anderes Verfahren — die Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Nominallöhne angepasst, die das Statistische Bundesamt ermittelt.

Der Gedanke dahinter: Wenn die Löhne im Land steigen, steigen die Diäten mit; sinken sie, sinken auch die Diäten. Der Bundestag entscheidet dann nicht mehr über die eigene Erhöhung, sondern hat einmal über die Regel entschieden. Kritiker halten dagegen, dass genau dadurch die öffentliche Kontrolle schwächer wird — die Anpassung geschieht, ohne dass jemand die Hand heben muss.

Die Reihe zeigt allerdings, dass der Automatismus kein Selbstläufer ist. Er wurde ausgesetzt, als eine Erhöhung politisch nicht vertretbar erschien; er führte in einem Jahr zu einer Absenkung, weil die Nominallöhne zurückgegangen waren; und er wurde zuletzt durch ein eigenes Gesetz durchbrochen, mit dem der Bundestag auf die turnusmäßige Erhöhung verzichtete. In 13 ausgewiesenen Anpassungsschritten ist das mehrfach vorgekommen.

Wer die Debatte verstehen will, sollte diese beiden Ebenen auseinanderhalten. Die eine Frage lautet: Ist die Höhe angemessen? Die andere: Ist das Verfahren richtig? Die erste Frage beantwortet jede Person nach ihren eigenen Maßstäben. Die zweite ist eine Verfassungsfrage, denn das Bundesverfassungsgericht verlangt eine öffentliche Entscheidung über die Höhe — ob ein Automatismus dem genügt, ist seit seiner Einführung umstritten.

Diese Seite bewertet weder das eine noch das andere. Sie zeigt die Reihe, nennt die Ausnahmen im Wortlaut des amtlichen Bestands und verlinkt die Quelle, damit sich jede Leserin und jeder Leser ein eigenes Urteil bilden kann.

Der Automatismus — und wo er ausgesetzt wurde

Veränderung der Grundentschädigung gegenüber dem jeweils vorherigen Stichtag, in Prozent. In 13 ausgewiesenen Schritten blieb der Betrag 2-mal unverändert und sank 1-mal.

  • 01.07.2014+5 %
  • 01.01.2015+4,8 %
  • 01.07.2016+2,7 %
  • 01.07.2017+2,3 %
  • 01.07.2018+2,5 %
  • 01.07.2019+3,1 %
  • 01.07.20200 %
  • 01.07.2021-0,7 %
  • 01.07.2022+3,1 %
  • 01.07.2023+2,6 %
  • 01.07.2024+6 %
  • 01.07.2025+5,4 %
  • 01.07.20260 %
  • 01.07.2014: Erhöhung per Gesetz (30. Gesetz zur Änderung des AbgG, erste Stufe).
  • 01.01.2015: Erhöhung per Gesetz (30. Gesetz zur Änderung des AbgG, zweite Stufe).
  • 01.07.2016: Erste automatische Anpassung nach § 11 Abs. 4 AbgG (Nominallohnindex).
  • 01.07.2020: Aussetzung der Erhöhung der Grundentschädigung wegen Corona-Krise (Bundestagsbeschluss).
  • 01.07.2021: Reduzierung wegen rückläufigem Nominallohnindex 2020.
  • 01.07.2024: Höchste Anpassung der Reihe (+6,0 %).
  • 01.07.2026: Verzicht auf die turnusmäßige Erhöhung um 4,2 % (auf 12.330,48 €): am 10.07.2026 einstimmig beschlossen (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026, Drs. 21/6330). Kostenpauschale seit 01.01.2026: 5.467,27 €.

Quelle: Deutscher Bundestag — Datenhandbuch Kap. 17.2 (Diäten) und Textarchiv · Beleg ↗ · Stand 16.07.2026. Die Rate bezieht sich auf den festgesetzten Betrag, nicht auf die ausgezahlte, um 1/365 geminderte Summe. Ob eine Anpassung angemessen ist, sagt die Grafik nicht (§6).

Wer über die Höhe entscheidet

Über die Höhe der Entschädigung entscheidet der Bundestag selbst, und zwar durch Gesetz. Ein Vorschlag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes durchläuft dasselbe Verfahren wie jedes andere Gesetz: Einbringung, erste Beratung, Ausschuss, zweite und dritte Lesung, Abstimmung. Es gibt keine Instanz außerhalb des Parlaments, die das übernehmen könnte, ohne in dessen Unabhängigkeit einzugreifen.

Vorbereitet werden solche Änderungen üblicherweise von den Fraktionen gemeinsam. Dahinter steht eine praktische Überlegung: Käme der Vorschlag nur von einer Fraktion, würde die Frage sofort parteipolitisch — obwohl die Regelung für alle Mitglieder des Hauses gleichermaßen gilt. Gemeinsame Anträge sind bei diesem Thema deshalb eher die Regel als die Ausnahme, und auch der Verzicht auf die turnusmäßige Erhöhung wurde einstimmig beschlossen.

Zur Transparenz gehört die zweite Hälfte des Bildes: Was Abgeordnete neben dem Mandat verdienen, ist anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Auch das steht im Abgeordnetengesetz und in den Verhaltensregeln, die als Anlage zur Geschäftsordnung beschlossen werden. Wer Einfluss auf Gesetzgebung nimmt, ohne Mitglied zu sein, ist wiederum im Lobbyregister erfasst — beide Instrumente ergänzen sich, denn Interessen wirken von innen wie von außen.

Die Entschädigung selbst ist Teil des Haushalts des Bundestages und damit des Bundeshaushalts, über den das Parlament jedes Jahr entscheidet. Sie steht dort in einem eigenen Einzelplan neben den Kosten für Verwaltung, Gebäude und Fraktionsmittel — die Diäten sind also nur ein Posten unter mehreren, und der Haushaltsplan macht das nachvollziehbar.

Zeitlich gebunden ist der Anspruch an das Mandat: Er beginnt mit der Annahme und endet mit dem Ausscheiden, spätestens mit dem Ende der Wahlperiode. Rückt jemand während der Wahlperiode nach, beginnt der Anspruch mit dem Tag des Eintritts. Deshalb sagt die Zahl der Mandate zu einem Stichtag mehr über die Kosten aus als die Zahl der Personen, die im Lauf einer Wahlperiode einmal Mitglied waren.

Nicht zur Entschädigung gehört die Immunität, obwohl beide oft in einem Atemzug genannt werden. Immunität schützt vor Strafverfolgung ohne Zustimmung des Hauses, sie ist kein finanzieller Vorteil und kann vom Bundestag aufgehoben werden. Wer über „Privilegien" spricht, sollte die beiden auseinanderhalten: Das eine ist ein Verfahrensschutz für das Mandat, das andere eine Zahlung an die Person.

Was neben den Diäten noch dazukommt

Die Entschädigung ist nur ein Teil dessen, was ein Mandat kostet. Der größte weitere Posten ist die Mitarbeiterpauschale: ein monatlicher Betrag von 27.396,00 Euro (Stand 1. Mai 2026), aus dem Beschäftigte im Wahlkreisbüro und im Berliner Büro bezahlt werden. Dieses Geld geht ausdrücklich nicht an die Abgeordneten selbst; es wird über die Bundestagsverwaltung abgerechnet, und Angehörige dürfen daraus nicht beschäftigt werden.

Dazu kommen Sachleistungen: ein eingerichtetes Büro im Bundestag, die freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn (Artikel 48 Absatz 3 Grundgesetz, § 16 Absatz 1 Abgeordnetengesetz) sowie die Fahrbereitschaft des Hauses. Inlandsflüge werden dagegen nur erstattet, soweit sie in Ausübung des Mandats anfallen. Büro, Fahrbereitschaft und Flüge sind keine Zulage, sondern Ausstattung für die Arbeit — genauso wie ein Dienstrechner in einer Behörde. Die Bahnfahrt fällt aus dieser Reihe: Sie ist an keinen Zweck gebunden und darf auch privat genutzt werden — genau deshalb ein wiederkehrender Kritikpunkt.

Nach dem Ausscheiden gibt es ein Übergangsgeld. Es beträgt für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monatsbetrag der Grundentschädigung und ist auf 18 Monate begrenzt. Der Gedanke: Wer ein Mandat verliert, hat in aller Regel keinen Arbeitsplatz, in den er zurückkehren kann, und findet nicht von einem Tag auf den anderen einen neuen.

Die Altersversorgung entsteht ebenfalls aus der Mitgliedschaft. Pro Mandatsjahr wächst die Anwartschaft um einen festen Anteil der Grundentschädigung; nach vielen Jahren im Parlament ist ein Höchstsatz erreicht. Beitragszahlungen wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es dabei nicht — das ist einer der Gründe, warum die Versorgung regelmäßig kritisiert wird.

Und schließlich gibt es Zuschläge für Ämter, geregelt in § 11 Absatz 2 des Abgeordnetengesetzes: Die Präsidentin oder der Präsident des Bundestages erhält eine Amtszulage in Höhe einer weiteren Grundentschädigung, die Stellvertreter die Hälfte, die Vorsitzenden von Ausschüssen, Untersuchungsausschüssen, Enquete-Kommissionen und des Parlamentarischen Kontrollgremiums 15 Prozent. Was Fraktionsvorsitzende zusätzlich erhalten, zahlt dagegen die Fraktion aus ihren eigenen Mitteln — nicht der Bundestag nach dem Abgeordnetengesetz. Wer Nebeneinkünfte hat, muss sie anzeigen und veröffentlichen lassen; die Angaben führen wir unter Nebentätigkeiten.

  • Mitarbeiterpauschale

    Zweckgebunden für Beschäftigte im Büro. Fließt nicht an die Abgeordneten selbst, Abrechnung über die Verwaltung.

  • Sachausstattung

    Büro im Bundestag, Bahnfahrten für Mandatszwecke, technische Ausstattung — Arbeitsmittel, keine Zulage.

  • Übergangsgeld

    Ein Monatsbetrag je Mandatsjahr, höchstens 18 Monate. Überbrückung nach dem Ausscheiden.

  • Altersversorgung

    Anwartschaft je Mandatsjahr mit Höchstsatz. Ohne eigene Beitragszahlung — ein häufiger Kritikpunkt.

Was der Bundestag insgesamt an Entschädigung zahlt

Auf die Frage, was das Parlament kostet, kursieren viele Zahlen — meist ohne Rechenweg. Wir rechnen deshalb offen und beschränken uns auf den einen Posten, für den wir eine amtliche Reihe haben: die Grundentschädigung, multipliziert mit zwölf Monaten und mit der Zahl der Mandate.

Das Ergebnis ist ausdrücklich eine Modellrechnung und keine amtliche Kostenangabe. Nicht enthalten sind Kostenpauschale, Mitarbeiterpauschale, Übergangsgelder, Versorgung und der gesamte Betrieb des Hauses. Wahljahre werden vereinfachend ganzjährig der neu gewählten Wahlperiode zugerechnet. Der Methodik-Satz steht unter der Grafik, damit jede Zahl nachgerechnet werden kann.

Der wichtigste Befund dieser Rechnung ist nicht die Höhe, sondern die Ursache ihrer Bewegung: Sie hängt stärker an der Zahl der Mandate als an der Höhe der Entschädigung. Der höchste Wert der Reihe fällt auf 2024 mit 736 Mandaten und 99,2 Millionen Euro; für 2026 mit 630 Mandaten ergibt dieselbe Rechnung 89,5 Millionen Euro.

Dahinter steht die Wahlrechtsreform, mit der die Größe des Bundestages begrenzt wurde. Sie ist der Grund, warum ein Parlament trotz gestiegener Einzelbeträge in der Summe weniger Entschädigung auszahlt als in der Wahlperiode davor. Wer über die Kosten des Parlaments spricht, spricht also immer auch über seine Größe — und die ist eine Frage des Wahlrechts, nicht des Abgeordnetengesetzes.

Wohin öffentliches Geld sonst fließt, steht unter Steuergeld und im Bundeshaushalt. Die Modellrechnung hier ersetzt keine Haushaltszahl; sie macht nur eine einzelne Größe nachvollziehbar.

Modellrechnung: Entschädigung mal Mandate

Grundentschädigung des Stichtags × 12 × Zahl der Mandate, Jahr für Jahr ab 2013. Der höchste Wert der Reihe fällt auf 2024 mit 736 Mandaten; im Jahr 2026 sind es 630.

  • 2013 631 Mandate62,5 Mio. €
  • 2014 631 Mandate65,6 Mio. €
  • 2015 631 Mandate68,8 Mio. €
  • 2016 631 Mandate70,6 Mio. €
  • 2017 709 Mandate81,2 Mio. €
  • 2018 709 Mandate83,2 Mio. €
  • 2019 709 Mandate85,8 Mio. €
  • 2020 709 Mandate85,8 Mio. €
  • 2021 736 Mandate88,4 Mio. €
  • 2022 736 Mandate91,2 Mio. €
  • 2023 736 Mandate93,5 Mio. €
  • 2024 736 Mandate99,2 Mio. €
  • 2025 630 Mandate89,5 Mio. €
  • 2026 630 Mandate89,5 Mio. €

Modellrechnung PolitikCheck: monatliche Grundentschädigung (Stand 1. Juli des Jahres, vor der 1/365-Minderung) × 12 × Zahl der Mandate laut endgültigem Wahlergebnis. Wahljahre werden vereinfachend ganzjährig der neu gewählten Wahlperiode zugerechnet; Kostenpauschale, Mitarbeiterpauschale, Übergangsgelder und Versorgung sind NICHT enthalten. Keine amtliche Kostenangabe. Quellen: Datenhandbuch des Bundestages (Diäten) und die endgültigen amtlichen Wahlergebnisse der Bundeswahlleiterin (Mandatszahlen) · Beleg ↗ wohin öffentliches Geld sonst fließt

Die Kritik — und was die Daten dazu hergeben

Über Diäten wird in Deutschland verlässlich gestritten, und die Argumente wiederholen sich. Das häufigste lautet: Abgeordnete entscheiden in eigener Sache. Das stimmt — es ist verfassungsrechtlich sogar gewollt, weil niemand sonst darüber entscheiden darf, ohne die Unabhängigkeit des Parlaments anzutasten. Die Antwort des Grundgesetzes darauf ist nicht, die Entscheidung wegzunehmen, sondern sie öffentlich zu machen.

Das zweite Argument betrifft den Vergleich mit anderen Einkommen. Solche Vergleiche sind möglich, aber sie brauchen dieselbe Bezugsgröße: Bruttoeinkommen gegen Bruttoeinkommen, ohne die steuerfreie Kostenpauschale und ohne die Mitarbeiterpauschale. Ein Vergleich, der die Pauschalen einrechnet, vergleicht ein Einkommen mit einem Budget.

Das dritte Argument ist die Versorgung: Anwartschaften ohne eigene Beiträge sind großzügiger als das, was die gesetzliche Rentenversicherung bietet. Dem steht entgegen, dass ein Mandat befristet ist und niemand darauf einen Anspruch hat — wer nach einer Wahlperiode ausscheidet, hat vier Jahre lang keine Beiträge in ein anderes System eingezahlt.

Was sich aus unseren Daten nicht ableiten lässt, sagen wir ebenso deutlich. Wir führen keine Reihe zur Arbeitszeit von Abgeordneten, keine Auswertung der tatsächlich abgerechneten Mandatskosten und keine Vergleichsreihe zu Landtagsabgeordneten. Wer solche Aussagen liest, sollte nach der Quelle fragen.

Nachvollziehbar sind dagegen die Tätigkeitsdaten: Reden, Abstimmungsteilnahme, Anfragen und Ausschussmitgliedschaften stehen je Person unter Abgeordnete und im Ranking. Sie beantworten die Frage nach der Höhe der Diäten nicht — aber sie machen sichtbar, was aus einem Mandat wird.

Die Daten dazu auf PolitikCheck

Verwandte Begriffe

Quellen

Dieser Beitrag erklärt einen Begriff und bewertet weder Parteien noch Institute. Alle Zahlen stammen aus den auf dieser Seite ausgewiesenen Quellen oder aus den eigenen Auswertungen, die jeweils verlinkt sind.

Siehe auch

Echte Demokratie lebt vom Mitmachen.

Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt. Eine lebendige Demokratie entsteht nicht im Bundestag allein, sondern dort, wo Bürger nachfragen, widersprechen und mitentscheiden.

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