Was die Kanzlermehrheit genau ist
Der Bundestag entscheidet fast alles mit der einfachen Mehrheit: Mehr Ja als Nein unter den abgegebenen Stimmen genügt, Enthaltungen und Abwesende bleiben außen vor. An wenigen Stellen verlangt das Grundgesetz mehr, und die wichtigste davon ist die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Artikel 121 GG definiert sie in einem einzigen Satz: Mehrheit der Mitglieder heißt Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl.
Gemeint ist damit die Zahl der Sitze, die dem Bundestag zusteht — nicht die Zahl derer, die an einem bestimmten Tag im Saal sind. Der Bundestag hat nach dem Bundeswahlgesetz 630 Sitze; die Kanzlermehrheit liegt damit bei 316 Stimmen. Ein vorübergehend unbesetzter Sitz — etwa zwischen dem Ausscheiden eines Abgeordneten und dem Nachrücken — ändert daran nichts, weil die gesetzliche Mitgliederzahl zählt und nicht der Besetzungsstand des Tages. Eine Konstante ist die Zahl trotzdem nicht: Sie verschiebt sich, wenn der Gesetzgeber die Größe des Bundestages ändert, wie zuletzt durch die Wahlrechtsreform.
Der Name führt leicht in die Irre. Die Kanzlermehrheit ist keine Sonderregel für den Kanzler, sondern ein Mehrheitsbegriff, der überall dort greift, wo das Grundgesetz „Mehrheit der Mitglieder" schreibt. Neben Kanzlerwahl und Misstrauensvotum steht sie zum Beispiel auch hinter dem Beschluss, ein Gesetz gegen den Einspruch des Bundesrates durchzusetzen.
Praktisch bedeutet das: Eine Koalition braucht nicht nur mehr Sitze als die Opposition, sondern eine eigene Mehrheit über alle Mandate hinweg. Eine Regierung, deren Fraktionen zusammen unter dieser Marke bleiben, ist eine Minderheitsregierung — sie kann regieren, aber für jede Kanzlerwahl und jedes Misstrauensvotum braucht sie Stimmen von außen.
Sitze je Fraktion im laufenden Bundestag. Die Kanzlermehrheit ist die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl von 630 Sitzen — also 316 Stimmen. Keine einzelne Fraktion erreicht sie: Die größte kommt auf 208.
- CDU/CSU208 Sitze
- AfD150 Sitze
- SPD120 Sitze
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN85 Sitze
- Die Linke64 Sitze
- fraktionslos3 Sitze
Die Fraktionen, die den Koalitionsvertrag tragen (CDU/CSU und SPD), kommen zusammen auf 328 Sitze — das sind 12 mehr als nötig. Der Abstand zur Schwelle ist der Grund, warum bei einer Kanzlerwahl jede einzelne Stimme aus den eigenen Reihen zählt.
Quelle: PolitikCheck-Mandatsregister aus abgeordnetenwatch.de (CC0), Stand 29.08.2026; die Fraktionszugehörigkeit ist der Registerwert, Fraktionslose sind gesondert ausgewiesen. §13: Die Schwelle ist aus der gesetzlichen Mitgliederzahl gerechnet (Art. 121 GG; 630 Sitze laut Bundeswahlgesetz, im Bestand kanzlerwahlen.ts als Größe der jüngsten Kanzlerwahl geführt) — nicht aus dem tagesaktuellen Besetzungsstand: Ein vorübergehend unbesetzter Sitz zwischen Ausscheiden und Nachrücken senkt sie nicht. Die Fraktionsstärken sind dagegen der Registerstand. Die Schwelle ändert sich nur, wenn der Gesetzgeber die Größe des Bundestages ändert.
Wo sie im Grundgesetz steht
Artikel 63 regelt die Wahl des Bundeskanzlers. Er verlangt in den ersten beiden Phasen ausdrücklich die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder — wer weniger bekommt, ist nicht gewählt, auch wenn er die meisten Stimmen im Saal hat.
Artikel 67 regelt das konstruktive Misstrauensvotum. Der Bundestag kann dem Kanzler das Misstrauen nur aussprechen, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Beides zusammen — Abwahl und Neuwahl in einem Akt — ist die Lehre aus der Weimarer Republik, in der wechselnde Mehrheiten Regierungen stürzen konnten, ohne sich auf eine neue einigen zu müssen.
Artikel 68 regelt die Vertrauensfrage. Findet der Antrag des Kanzlers *nicht* die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder, kann der Bundespräsident den Bundestag auf Vorschlag des Kanzlers auflösen. Hier wirkt die Schwelle also andersherum: Sie zu verfehlen ist der politisch beabsichtigte Fall, wenn eine Regierung Neuwahlen anstrebt.
Artikel 121 ist der kürzeste und wichtigste der vier: Er sagt, was „Mehrheit der Mitglieder" überhaupt bedeutet. Ohne diesen Satz wäre in jedem Einzelfall streitig, ob die Sitze oder die Anwesenden gemeint sind.
Diese vier Stellen hängen zusammen. Sie sorgen dafür, dass ein Kanzler nur mit einer eigenen, zählbaren Mehrheit ins Amt kommt und nur durch eine ebensolche Mehrheit wieder herausgewählt werden kann. Die Verfassung macht das Amt damit bewusst schwer zu erobern und schwer zu verlieren.
Die Kanzlerwahl in drei Phasen
Nach einer Bundestagswahl schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten vor. Das ist kein freies Ermessen: Vorgeschlagen wird in der Praxis, wer eine Mehrheit hinter sich hat — nach Sondierungen und einem Koalitionsvertrag. Gewählt wird ohne Aussprache, also ohne Debatte, und geheim.
In der ersten Phase ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder erhält. Scheitert das, beginnt die zweite Phase: Innerhalb von vierzehn Tagen kann der Bundestag nun selbst Kandidaten vorschlagen und in beliebig vielen Wahlgängen wählen — immer noch mit derselben Mehrheit. Der Bundespräsident ist in dieser Phase außen vor.
Kommt auch das nicht zustande, folgt die dritte Phase: Es wird sofort weitergewählt, und gewählt ist jetzt, wer die meisten Stimmen bekommt. Hier — und nur hier — genügt eine relative Mehrheit. Dann entscheidet der Bundespräsident: Er kann den Gewählten binnen sieben Tagen ernennen oder den Bundestag auflösen. Es ist eine der wenigen Stellen im Grundgesetz, an denen ein Bundespräsident nach eigenem Ermessen zwischen zwei politischen Wegen wählt; eine weitere ist die Auflösung des Bundestages nach einer gescheiterten Vertrauensfrage (Artikel 68).
Die dritte Phase ist bislang nie erreicht worden. Alle Kanzler der Bundesrepublik wurden in der ersten oder zweiten Phase gewählt. Wie knapp das mitunter war, zeigt die folgende Auswertung aller Wahlgänge seit 1949: Der knappste erfolgreiche Wahlgang (Konrad Adenauer, 1949) lag 0 Stimmen über der Schwelle — null heißt: genau die nötige Zahl, keine Stimme mehr.
Jede Abstimmung des Bundestages über einen Kanzler seit 1949, gemessen am Abstand zur nötigen Kanzlermehrheit. Balken nach rechts: Stimmen über der Schwelle. Balken nach links: darunter — und damit gescheitert.
- 1949 Adenauer202 / 202
- 1953 Adenauer305 / 244
- 1957 Adenauer274 / 249
- 1961 Adenauer258 / 250
- 1963 Erhard279 / 250
- 1965 Erhard272 / 249
- 1966 Kiesinger340 / 249
- 1969 Brandt251 / 249
- 1972 Barzel · Art. 67247 / 249
- 1972 Brandt269 / 249
- 1974 Schmidt267 / 249
- 1976 Schmidt250 / 249
- 1980 Schmidt266 / 249
- 1982 Kohl · Art. 67256 / 249
- 1983 Kohl271 / 250
- 1987 Kohl253 / 249
- 1991 Kohl378 / 332
- 1994 Kohl338 / 337
- 1998 Schröder351 / 335
- 2002 Schröder305 / 302
- 2005 Merkel397 / 308
- 2009 Merkel323 / 312
- 2013 Merkel462 / 316
- 2018 Merkel364 / 355
- 2021 Scholz395 / 369
- 2025 Merz (1. Wahlgang)310 / 316
- 2025 Merz (2. Wahlgang)325 / 316
Am knappsten gewählt wurde Adenauer 1949 mit 0 Stimmen über der Schwelle. Gescheiterte Wahlgänge: 2 — Barzel 1972, Merz 2025.
Quelle: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 6.1 und 6.14 (amtlich); erfasst sind 27 Wahlgänge aus 26 Abstimmungen. §13: Die Schwelle ist je Abstimmung die damalige gesetzliche Mitgliederzahl, nicht die heutige — der Bundestag war zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich groß. Voten nach Art. 67 GG (konstruktives Misstrauensvotum) sind gekennzeichnet; sie brauchen dieselbe Mehrheit wie eine Kanzlerwahl.
Warum Anwesenheit hier anders zählt
Bei einer normalen Abstimmung ist Fehlen folgenlos: Wer nicht da ist, verändert das Verhältnis von Ja zu Nein nicht. Bei der Kanzlermehrheit ist es umgekehrt. Die nötige Zahl steht fest, unabhängig davon, wie viele im Saal sind — jede fehlende Stimme fehlt der Mehrheit, und keine Gegenstimme muss sie ersetzen.
Das hat handfeste Folgen für den Parlamentsbetrieb. Vor einer Kanzlerwahl oder einem Misstrauensvotum organisieren die Fraktionen die Anwesenheit bis ins Detail; Auslandsreisen werden verschoben, Erkrankte werden gefahren. Bei der einfachen Mehrheit reicht dagegen die übliche Präsenz.
Wie unterschiedlich beide Maßstäbe wirken, lässt sich an den namentlichen Abstimmungen dieser Wahlperiode zeigen. In unserer Auswertung nahmen im Schnitt deutlich weniger Abgeordnete teil, als der Bundestag Mitglieder hat — für die einfache Mehrheit spielt das keine Rolle, für die Kanzlermehrheit wäre es entscheidend.
Ein zweiter Punkt kommt hinzu: Enthaltungen. Bei der einfachen Mehrheit sind sie neutral, sie senken faktisch die Hürde. Bei der Kanzlermehrheit wirken sie wie Abwesenheit — sie helfen dem Kandidaten nicht. Wer sich enthält, stimmt in diesem Fall praktisch gegen ihn, ohne es sagen zu müssen.
In den namentlichen Abstimmungen dieser Wahlperiode genügt fast immer die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Wie oft dabei trotzdem die Mehrheit aller Mitglieder zusammenkommt, zeigt die dritte Kachel.
- 68erfasste namentliche Abstimmungen
- 54davon angenommen
- 46davon mit Ja-Stimmen über der Mitgliedermehrheit
- 316Mitgliedermehrheit (Schwelle)
An den erfassten Abstimmungen nahmen im Schnitt 574 Abgeordnete teil (Spanne 386 bis 606). Genau hier liegt der Unterschied: Wer fehlt, stimmt bei der einfachen Mehrheit einfach nicht mit — bei der Kanzlermehrheit zählt sein Fehlen wie ein Nein.
Quelle: PolitikCheck-Auswertung der namentlichen Abstimmungen des Deutschen Bundestages, 68 Abstimmungen vom 25.06.2025 bis 10.07.2026, Stand 29.08.2026. §13: Die Schwelle ist aus der gesetzlichen Mitgliederzahl gerechnet (630 Sitze, Art. 121 GG), nicht aus dem tagesaktuellen Besetzungsstand; namentliche Abstimmungen sind nur ein Ausschnitt aller Beschlüsse — die meisten fallen ohne Namensaufruf.
Misstrauensvotum und Vertrauensfrage
Beide Instrumente arbeiten mit derselben Schwelle und haben doch gegensätzliche Richtungen. Das konstruktive Misstrauensvotum geht vom Parlament aus: Mindestens ein Viertel der Abgeordneten beantragt es, und der Bundestag wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Kanzler. Erst diese Wahl beendet die Amtszeit des bisherigen.
Die Vertrauensfrage geht vom Kanzler aus. Er stellt den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen. Erhält er die Mehrheit der Mitglieder, ist die Sache erledigt. Erhält er sie nicht, kann er dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vorschlagen — muss es aber nicht.
In der Praxis ist die Vertrauensfrage deshalb häufiger ein Weg zu Neuwahlen als ein echter Test. Ein Kanzler, der Neuwahlen will, kann sie nicht selbst herbeiführen: Das Grundgesetz kennt kein Selbstauflösungsrecht des Bundestages. Der Weg über eine bewusst verlorene Vertrauensfrage ist die einzige Möglichkeit — und das Bundesverfassungsgericht hat ihn an Bedingungen geknüpft.
Für die Leserin und den Leser ist die Unterscheidung praktisch: Wird ein Kanzler abgewählt, muss vorher feststehen, wer folgt. Verliert er die Vertrauensfrage, steht am Ende möglicherweise eine Neuwahl — aber kein Nachfolger. Das erklärt, warum das Misstrauensvotum in der Geschichte der Bundesrepublik so selten erfolgreich war: Eine Mehrheit gegen jemanden ist leichter zu finden als eine Mehrheit für jemand anderen.
Was 2025 im ersten Wahlgang geschah
Bei der Kanzlerwahl im Mai 2025 verfehlte der vorgeschlagene Kandidat im ersten Wahlgang die nötige Mehrheit und wurde erst im zweiten Wahlgang gewählt. Das war ein Novum: Zum ersten Mal seit 1949 scheiterte ein Wahlgang nach Artikel 63 — bis dahin war jeder Kanzler im ersten Anlauf ins Amt gekommen.
Bemerkenswert ist daran weniger das Ergebnis als das Verfahren. Der Fall zeigte, dass die zweite Phase des Artikels 63 funktioniert: Der Bundestag konnte innerhalb der Frist erneut wählen, ohne dass eine Regierungskrise entstand oder der Bundespräsident eingreifen musste. Die Verfassung hatte den Fall vorgesehen, obwohl er 76 Jahre lang nicht eingetreten war.
Weil die Wahl geheim ist, weiß niemand, wer im ersten Wahlgang anders stimmte als erwartet. Belegbar ist nur die Zahl. Genau das ist der Grund, warum wir in der Auswertung oben ausschließlich Stimmzahlen zeigen und keine Vermutungen darüber, wer dahinterstand — alles andere wäre Spekulation.
Für das Verständnis der Kanzlermehrheit ist der Vorgang lehrreich: Zwischen einer rechnerischen Mehrheit auf dem Papier und einer Mehrheit in der geheimen Abstimmung liegt ein Unterschied, den kein Koalitionsvertrag überbrücken kann.
In den Ländern gilt Landesrecht
Die Kanzlermehrheit ist Bundesrecht. Für die Wahl eines Ministerpräsidenten gilt sie nicht — dort entscheidet die jeweilige Landesverfassung, und die Regelungen unterscheiden sich. Verbreitet ist auch hier die Mehrheit der Mitglieder des Landtages, aber Verfahren, Zahl der Wahlgänge und die Folgen eines Scheiterns sind Ländersache.
Unterschiede gibt es vor allem am Ende des Verfahrens: Manche Landesverfassungen sehen vor, dass sich der Landtag auflöst, wenn innerhalb einer Frist niemand gewählt wird. Andere lassen — wie der Bund in der dritten Phase — die relative Mehrheit genügen. Auch das konstruktive Misstrauensvotum kennen nicht alle Länder in derselben Form.
Wer also über eine Regierungsbildung in einem Bundesland liest, sollte die Bundesregeln nicht einfach übertragen. Zuständig ist die Verfassung des jeweiligen Landes; eine Übersicht über die Parlamente und ihre Zusammensetzung steht bei uns unter Die Parlamente.
Wenn die Mehrheit dauerhaft fehlt
Eine Regierung kann auch ohne eigene Mehrheit im Amt sein. Das Grundgesetz sieht diesen Fall ausdrücklich vor: In der dritten Phase des Artikels 63 genügt die relative Mehrheit, und der Bundespräsident kann den so Gewählten ernennen. Das Ergebnis ist eine Minderheitsregierung — sie führt die Geschäfte, muss sich aber für jedes einzelne Gesetz eine Mehrheit suchen.
Auf Bundesebene ist das die Ausnahme geblieben; in den Ländern kommt es häufiger vor. Der Unterschied zur Koalition ist praktisch: Statt einer festen Verabredung im Koalitionsvertrag gibt es wechselnde Mehrheiten je Vorhaben, oft mit einer duldenden Fraktion, die nicht mitregiert. Die Opposition gewinnt dadurch an Einfluss, die Regierung verliert an Planbarkeit.
Eine Minderheitsregierung ist nicht automatisch instabil. Gestürzt werden kann sie nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum — und das verlangt wieder die Kanzlermehrheit für einen Nachfolger. Wer eine Minderheitsregierung ablehnt, sich aber mit den anderen Ablehnenden nicht auf einen Kanzler einigen kann, bringt sie nicht zu Fall.
Genau hier zeigt sich die Konstruktion des Grundgesetzes am deutlichsten: Es macht das Regieren ohne Mehrheit schwer, das Stürzen ohne Alternative aber unmöglich. Beides folgt aus derselben Zahl.
Drei verbreitete Missverständnisse
„Wer die meisten Stimmen hat, ist Kanzler." In den ersten beiden Phasen der Kanzlerwahl stimmt das nicht. Dort ist nur gewählt, wer die Mehrheit aller Mitglieder erreicht — die meisten Stimmen genügen erst in der dritten Phase, und die gab es bisher nie.
„Die stärkste Partei stellt den Kanzler." Das Grundgesetz kennt diesen Satz nicht. Es zählt allein, wer die Mehrheit im Bundestag organisieren kann. Rechnerisch möglich wäre auch ein Kanzler aus der zweitstärksten Fraktion — die Zahl der Mandate entscheidet, nicht der erste Platz am Wahlabend.
„Enthaltungen sind neutral." Bei der einfachen Mehrheit ja, bei der Kanzlermehrheit nein. Wer sich enthält, liefert dem Kandidaten keine der benötigten Stimmen — die Wirkung ist dieselbe wie bei einem Nein oder einem leeren Platz.
Alle drei Irrtümer haben denselben Kern: Sie verwechseln die Mehrheit der Anwesenden mit der Mehrheit der Mitglieder. Wer den Unterschied einmal verstanden hat, kann Wahlabende, Koalitionsrechnungen und Regierungskrisen deutlich genauer lesen.
Eine einfache Probe hilft dabei: Zählen Sie die Sitze der beteiligten Fraktionen zusammen und vergleichen Sie die Summe mit der Schwelle aus der ersten Grafik. Liegt der Abstand im einstelligen Bereich, ist jede Erkrankung und jede Dienstreise am Abstimmungstag ein Risiko — und genau das erklärt die Nervosität, mit der solche Termine vorbereitet werden.