Fraktion
CDU/CSU
21. Bundestag
Mandat
Direkt
236 Bayreuth
Anwesenheit
85%
58 von 68 namentlichen
Bürgerfragen
100%
beantwortet
Überblick
Kerndaten
- Vollständiger Name
- Silke Launert
- Fraktion
- CDU/CSU
- Mandatstyp
- Direktmandat (Erststimme)
- Wahlkreis
- 236 Bayreuth
- Beruf (vor Mandat)
- MdB
- Jahrgang
- 1976 (50 J.)
Amtliche Stammdaten (Bundestag)
- Akademischer Titel
- Dr.
- Beruf (amtliche Angabe)
- Richterin am Landgericht a. D.
Quelle: Deutscher Bundestag — MdB-Stammdaten (Open Data, XML) ↗ · Datei-Stand 29.04.2026
Werdegang
Amtliche Kurz-Vita, unverändert übernommen — Deutscher Bundestag.
- 1996Abitur Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
- 1996 bis 2001Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth
- 2001Erstes juristisches Staatsexamen
- 2001 bis 2002wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Dr. Wilhelm Mößle
- 2002 bis 2004Rechtsreferendariat am Landgericht Bayreuth, der Regierung von Oberfranken und in der Deutsche Botschaft in Washington D.C., USA
- 2004Zweites juristisches Staatsexamen
- 2013Promotion an der Universität Bayreuth
- 2005Richterin beim Amtsgericht Hof
- 2005 bis 2007und seit 2011 Richterin am Landgericht Hof (Zivilsachen)
- 2007 bis 2009Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hof
- Seit 2013 Mitglied im CSU-Parteivorstand
- Mitglied im CSU-Bezirksvorstand Oberfranken,
- seit Juni 2013 Bezirksvorsitzende der Frauen Union (FU) Oberfranken und Mitglied im Landesvorstand der FU Bayern
- Leiterin der Projektgruppe Familie und Frauen der FU Bayern
- seit 2013 Mitglied des Bundestages
- Bayerischer Richterverein e.V
- Förderverein Lebens- & Wirtschaftsraum Fichtelgebirge e.V
- Kulturkreis e.V
- Förderer junger Künstler e.V
- Verband Wohneigentum e.V
- Stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins Chorakademie Kloster Weißenohe e.V., Mitglied der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
- Sozialverband VdK Bayern e.V
- Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bayreuth e.V
Quelle: Deutscher Bundestag — Open Data (MdB-Stammdaten). Angaben der Bundestagsverwaltung, hier nur in einzelne Stationen gegliedert.
Silke Launert kontaktieren
Adresse, Telefon und der offizielle Kontaktweg — direkt sichtbar. Das Wahlkreisbüro vor Ort ist der kürzeste Draht; sonst die Telefonzentrale des Bundestags und das amtliche Kontaktformular. Eine direkte E-Mail zeigen wir nur, wenn sie belegt ist; wir erfinden keine Adressen.
Wahlkreisbüro vor Ort
Berliner Büro
Silke LaunertDeutscher BundestagPlatz der Republik 111011 BerlinAmtliche Dienstanschrift — keine private Adresse.
Quelle: Deutscher Bundestag (Biografien/Kontaktformular, Telefonzentrale) · Wahlkreisbüro aus amtlicher Bio oder eigener MdB-Website (Selbstauskunft) · abgeordnetenwatch.de (CC0) · belegte E-Mail aus Selbstauskunft (Wikidata CC0). Stand 2026-08-24.
Aktuelle Meldungen
Jüngste Beiträge von der eigenen Homepage (Presse/Aktuelles, Titel wörtlich) — Selbstauskunft, maßgeblich ist die verlinkte Quelle.
Quoten auf einen Blick
Reine Zahlen — kein Werturteil. Hohe Werte sind nicht automatisch „besser“; Abweichung von der Fraktion kann Eigenständigkeit bedeuten.
58 von 68 namentlichen Abstimmungen (21. WP)
Ø Fraktion 95,8 % · Ø Bundestag 91 %
17 / 17 beantwortet
Ø Fraktion 68 % · Ø Bundestag 67 %
Nebentätigkeiten(16 Einträge)
Anzeige-/veröffentlichungspflichtige Angaben (Selbstauskunft an die Bundestagsverwaltung) — inkl. Funktionen, Beteiligungen, Zuwendungen und Tätigkeiten vor dem Mandat. Nebentätigkeiten sind zulässig; hier nur die Wiedergabe, keine Wertung. Einordnung im Fraktions-Vergleich aller Nebeneinkünfte →
- Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF)
Vorsitzende des Stiftungsrates (ab 23.04.2026)
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Mitglied des Kuratoriums (ab 21.05.2026)
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung
Vorsitzende des Kuratoriums (ab 03.11.2025)
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF)
Mitglied des Stiftungsrates (ab 01.04.2026)
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Stadt Bayreuth1.080 € einmalig (im Jahr 2026)
Mitglied des Stadtrates
Funktion in Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts
- Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
Mitglied des Stiftungsrates (ab 16.12.2025)
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Stadt Bayreuth899 € monatlich (ab September 2025)
Mitglied des Stadtrates
Funktion in Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts
- Oberfranken Offensiv e.V.
Mitglied des Beirates (ab 22.09.2025)
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
+ 8 weitere Einträge anzeigen− weniger anzeigen
- Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung
Mitglied des Kuratoriums (ab 08.07.2025)
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Stadt Bayreuth820 € monatlich (von November 2022 bis August 2025)
Mitglied des Stadtrates
Funktion in Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts
- Stadt Bayreuth1.284 € einmalig (im Jahr 2025)
Mitglied des Stadtrates
Funktion in Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts
- Freistaat Bayern
Richterin am Landgericht, Rückkehrrecht (Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag)
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Bundestag
- Sparkasse Bayreuth-Pegnitz519,27 € monatlich (ab Januar 2023)
Mitglied des Verwaltungsrates (bis 05.05.2025)
Funktion in Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts
- Sparkasse Bayreuth-Pegnitz
Mitglied des Verwaltungsrates (bis 05.05.2025)
Funktion in Körperschaften/Anstalten öffentlichen Rechts
- Klinikum Bayreuth GmbH
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 05.05.2025)
Funktion in Unternehmen
- Förderverein Chorakademie des Fränkischen Sängerbundes im Benediktiner Kloster Weißenohe e.V.
Stellv. Vorsitzende des Vorstandes (bis 19.05.2025)
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Einkommensstufen sind Spannen, keine Exaktbeträge: Stufe 1 = 1.000 € bis 3.500 €. Exaktbeträge nur, wo amtlich veröffentlicht. Quelle: Abgeordnetenwatch · Profil ↗ (CC0) · Stand 26.08.2026
Wahlkreis 236 · Bayreuth
Stärkste Kraft 2025: CDU/CSU 38,5 %Erststimmen — Bundestagswahl 2025Wahlkreissieger: Silke Launert (CSU)
- CDU/CSU44,5%
- AfD18,8%
- SPD14,3%
- Grüne8,2%
- Linke4,6%
- FDP2,8%
Zweitstimmen — Bundestagswahl 2025
- CDU/CSU38,5%
- AfD20,0%
- SPD12,3%
- Grüne9,8%
- Sonstige7,0%
- Linke5,7%
- FDP3,7%
- BSW3,0%
Entwicklung 2013–2025 (Zweitstimmen, Kern-Parteien)
Anteil in %
Wahlkreis-Zuschnitte können sich zwischen den Wahlen ändern — die Reihe ist daher als Annäherung zu lesen.
Quelle: Bundeswahlleiterin · Zweitstimmen-Ergebnisse je Wahlkreis · keine Wertung.
Einordnung im MdB-Ranking
Belegbare Rechenschafts-Faktoren, gleich gemessen für alle 630 · Stand 06.09.2026
- Anwesenheit
- 85,3 %
- Nebentätigkeiten
- 12
- Bürgerfragen beantwortet
- 100 %
- Mandat(zählt nicht mit)
- Direktmandat
- Zwischenfragen (gestellt/zugelassen)
- 0 / 0
- Zwischenrufe
- 3
- Regierungs-Zufriedenheit
- Regierungsfraktion (13 %) · Malus -8,7
- Erfahrungs-Index
- 14/18 · Promotion
Die Gesamt-Einordnung ist das gleichgewichtete Perzentil-Mittel der acht Faktoren, die die Person messen, dazu der Bonus/Malus-Aufschlag (höchstens ±10 Punkte) und — für Abgeordnete der Regierungsfraktionen — der Regierungs-Malus von (100 − Zufriedenheit)/10 Punkten. Hier: Mittel 51,9, Regierungs-Malus -8,7 → 43,2. Faktoren, die die Fraktionsrolle abbilden, stehen nicht im Mittel und sind oben als „zählt nicht mit“ gekennzeichnet. Jeder Faktor hat auf /mdb-ranking einen eigenen Tab mit dem Rechenweg und dem Datenzeitraum. Die Werte aktualisieren sich mit der täglichen Datenpipeline. Kein Urteil über die politischen Inhalte — nur nachrechenbare Kennzahlen.
Abstimmungs-Verhalten · 2 jüngste Plenar-Abstimmungen
Wichtig: Hohe Stringenz heißt nicht „besser“. Eine Abweichung von der Fraktion kann ebenso Eigenständigkeit sein. Hier nur die nackten Zahlen.
Mit Fraktion
2
Abweichend
0
Anwesend
2
Abwesend
0
Anwesenheits-Bilanz
Wichtig: Namentliche Abstimmungen sind nur ein Ausschnitt der Parlamentsarbeit (Ausschuss- Sitzungen, Reden, Delegationsreisen zählen hier nicht). Hohe Teilnahme heißt nicht „besser“. Nur die nackten Zahlen — Wertung liegt bei dir.
Teilnahme
85,3 %
Teilgenommen
58
Nicht abgegeben
10
Erfasste Abst.
68
Zum Vergleich: Die CDU/CSU-Fraktion kommt im Schnitt auf 95,8 % Teilnahme (211 erfasste Abgeordnete). Launert liegt 10,5 Prozentpunkte darunter.
Abweichung von der Fraktionsmehrheit: 0 von 2 anwesend abgegebenen Stimmen (jüngste namentliche Abstimmungen). Eine Abweichung kann ebenso ein Zeichen von Eigenständigkeit sein — keine Wertung.
Quelle: abgeordnetenwatch.de · namentliche Abstimmungen (CC0) · Stand 2026-09-06. „Nicht abgegeben“ zählt jede nicht abgegebene Stimme (entschuldigt, unentschuldigt oder Nichtteilnahme). Vergleich mit allen Abgeordneten und Fraktionen: Abstimmungs-Analyse · Anwesenheit →
So hat Silke Launert abgestimmt
Die letzten namentlichen Abstimmungen im 21. Bundestag. Hier nur die dokumentierte Stimme — die Bewertung liegt bei dir.
- Nicht abgestimmt
Quelle: abgeordnetenwatch.de · Abstimmungen ↗ · Daten unter CC0 Public Domain · Zugriff: tagesaktuell (24-h-Cache). Alle Abstimmungen mit jeder Einzelstimme: Abstimmungen im Bundestag · Muster & Vergleich: Abstimmungs-Analyse
Reden in Zahlen
Alle Sachbeiträge aus den amtlichen Plenarprotokollen der 21. Wahlperiode — gleiche Erfassung für alle Fraktionen, keine Wertung.
24
Wortmeldungen
2 / 90
Sitzungen mit Redebeitrag
3.499
Wörter gesamt
146
Wörter je Beitrag (Fraktions-Ø 405)
Wortmeldungen im Zeitverlauf
Häufigste Themen
- 🎓 Bildung & Forschung ×13
- 💶 Wirtschaft & Steuern ×7
- 🌍 Klima & Energie ×6
- 🇪🇺 Europa & Außen ×4
- 💻 Digitales & Daten ×1
Häufigste Begriffe
- agenda ×15
- wissen ×15
- bereich ×14
- hightech ×14
- rahmen ×9
- bundesregierung ×8
- maßnahmen ×8
- forschung ×7
Sprachprofil (rechnerisch)
54,8
Lesbarkeitsindex (Fraktions-Ø 52,2)
15,3
Wörter je Satz
1,3 %
Fragesätze
1,3 %
Ausrufesätze
Lesbarkeit nach Flesch/Amstad (0–100; höher = einfachere Sätze und kürzere Wörter, Parlamentssprache liegt meist bei 45–60). Rein rechnerische Kennzahlen — sie messen Sprachform, nicht Inhalt oder Qualität.
Zahlen & Vorschläge (rechnerisch)
11
Zahlenangaben
3,1
je 1.000 Wörter
10
Vorschlags-/Forderungs-Wendungen
32 Min
Redezeit gesamt (ca.)
Zahlenangaben = Zahl mit Einheit (Prozent, Euro, Mrd., Mio. …) im Redetext; Vorschlags-/Forderungs-Wendungen = Formulierungen wie „wir fordern“, „wir schlagen vor“, „wir brauchen“. Rein rechnerische Zählung, keine Wertung (§6). Redezeit grob geschätzt (Wörter ÷ 110 je Minute) — das amtliche Protokoll nennt keine gemessene Dauer.
Längster Beitrag: 463 Wörter am 16.01.2026 — zur Sitzung 21/54 →
Quelle: Deutscher Bundestag, amtliche Plenarprotokolle (90 Sitzungen, Stand 06.09.2026). Gezählt werden Sachbeiträge am amtlichen Redner-Marker; Zwischenrufe/Beifall sind herausgerechnet. Mitglieder der Bundesregierung sprechen ohne Fraktionszuordnung und erscheinen hier nicht. Alle Protokolle & Analysen →
Alle Wortmeldungen (24)
Jeder Sachbeitrag aus den amtlichen Plenarprotokollen der 21. Wahlperiode — wörtlicher Auszug, Wortzahl, genannte Zahlenangaben und Link zur Sitzung. Keine Wertung.
„Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Bericht der Bundesregierung zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Der Bericht bezieht sich auf 2023/24, Herr Dr.“
16.01.2026Sitzung 21/54 →463 Wörter≈ 4 Minals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt🌍 Klima & Energie🇪🇺 Europa & Außen🎓 Bildung & Forschung
1 Zahlenangabe: 5,4 Milliarden
„Vielen Dank. – Herr Peterka, die Bundesregierung hat eine Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Diese verbindet Forschung, pädagogische Praxis und auch rechtliche Fragen.“
05.11.2025Sitzung 21/36 →76 Wörterals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt💻 Digitales & Daten🎓 Bildung & Forschung
„Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Bildung von Schülern in diesem Bereich nicht in der Kompetenz unseres Hauses liegt. Die Ministerin wurde im Rahmen eines Interviews danach gefragt.“
05.11.2025Sitzung 21/36 →54 Wörterals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt🎓 Bildung & Forschung
„Sie meinen jetzt in dem Sinne, dass wir Zufluchtsort sind für andere Studenten der Welt? Ich habe nicht verstanden, in welchem Zusammenhang die Frage mit der Aussage der Ministerin zur Bildung von Kindern steht.“
05.11.2025Sitzung 21/36 →107 Wörterals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt🎓 Bildung & Forschung
„Wir glauben nicht, dass wir uns abhängig gemacht haben; den Kampf nehmen wir auf. Sie haben völlig recht: Große Unternehmen können viel mehr Mittel bereitstellen.“
05.11.2025Sitzung 21/36 →134 Wörter≈ 1 Minals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt💶 Wirtschaft & Steuern
1 Zahlenangabe: 18 Milliarden
„Es ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit, wie wir damit umgehen wollen. KI bietet natürlich nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Es gibt, wie Sie zu Recht sagen, auch Missbrauch im Zusammenhang mit dem Urheberrecht.“
05.11.2025Sitzung 21/36 →62 Wörterals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt🇪🇺 Europa & Außen
„Wir stehen sicherlich vor einer großen Herausforderung in diesem Bereich; das sehen wir. Sie wissen, dass wir als Bundesregierung uns auf den Bereich Fusionsforschung mit fokussieren wollen, weil wir glauben, dass darin Potenzial liegt.“
05.11.2025Sitzung 21/36 →53 Wörterals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
„Sie haben zu Recht erkannt, dass wir das im Rahmen der Hightech Agenda bewusst adressiert haben. Wir haben jüngst die Förderung für ein Institut verlängert, dessen Aufgabe es ist, im digitalen Bereich die Rahmenbedingungen für die Geisteswi …“
05.11.2025Sitzung 21/36 →247 Wörter≈ 2 Minals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt🌍 Klima & Energie💶 Wirtschaft & Steuern🇪🇺 Europa & Außen
„Sie legen den Finger in die Wunde. Genau das ist unsere große Schwäche in Deutschland: Wir sind in der Grundlagenforschung immer hervorragend, aber beim Transfer in die Anwendung und bei der anschließenden Wertschöpfung läuft es nicht optim …“
05.11.2025Sitzung 21/36 →177 Wörter≈ 2 Minals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt💶 Wirtschaft & Steuern
„Ich glaube, auch die Grünen würden jetzt nicht bestätigen, dass die Klimaneutralität da primär im Vordergrund steht. Ich glaube, wir sind da sehr viel breiter aufgestellt.“
05.11.2025Sitzung 21/36 →192 Wörter≈ 2 Minals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt🌍 Klima & Energie🎓 Bildung & Forschung🚆 Verkehr & Mobilität
1 Zahlenangabe: 2 Milliarden
Fragen & Antworten (abgeordnetenwatch)
Quelle: Abgeordnetenwatch · Profil ↗ · Daten unter CC0 Public Domain
Neueste öffentliche Fragen
Dagmar K. · 10.08.2026
beantwortetWarum enthält das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz keine Bagatellgrenze für Kleinstunternehmen?
▸ Frage vollständig lesen (988 Zeichen)
Sehr geehrte Frau Dr. Launert,seit 12. August gilt die EU-Verpackungsverordnung. Das Durchführungsgesetz hat der Bundestag am 11.06.2026 mit CDU/CSU und SPD beschlossen.Für den Versand in andere EU-Länder ist ein Bevollmächtigter jetzt Pflicht statt freiwillig. Der Händlerbund rechnet mit mehreren hundert Euro pro Jahr und Zielland, bei fünf Ländern mehrere tausend Euro, oft für ein paar Dutzend Pakete. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht.Ich entwickle in Ihrem Wahlkreis Software für Onlineshops und führe eine Taschenmanufaktur und sehe, wie wie viele Unternehmen den EU-Versand abschalten. Die Fixkosten übersteigen den Auslandsumsatz.In der Anhörung des Umweltausschusses am 06.05.2026 waren Städte- und Gemeindebund, BDE, Plastics Europe und Umwelthilfe geladen. Der kleinteilige Onlinehandel war nicht vertreten, eine Bagatellgrenze kein Thema.Werden Sie sich bei der für Herbst 2026 angekündigten EU-Überprüfung für eine verbindliche Bagatellgrenze einsetzen? Bitte ja oder nein.
▸ Antwort lesen (2.009 Zeichen)
Sehr geehrte Frau K., haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Das grundlegende Ziel der EU-Verpackungsverordnung – Verpackungen zu reduzieren – halte ich für richtig. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass die Umsetzung nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für Unternehmen führt – insbesondere nicht für kleinere Betriebe. Die von Ihnen angesprochene Verpflichtung zur Benennung eines Bevollmächtigten in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ergibt sich unmittelbar aus der europäischen Verpackungsverordnung. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, können Änderungen ausschließlich auf Initiative der Europäischen Kommission vorgenommen werden. Allerdings gibt es bereits Überlegungen, die bestehenden Regelungen zu vereinfachen. Die EU-Kommission hat bereits im Dezember 2025 den Vorschlag unterbreitet, die Bevollmächtigtenpflicht für in der EU ansässige Hersteller bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. Im Europäischen Parlament wird der Vorschlag derzeit im federführenden Umweltausschuss beraten. Ein Entwurfsbericht vom Mai 2026 schlägt vor, die Aussetzung gezielt auf Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG zu begrenzen und ihr Ende entweder an das Jahr 2035 zu knüpfen oder an das Inkrafttreten eines künftigen EU-Kreislaufwirtschaftsakts. Das Bundesumweltministerium setzt sich ebenfalls für die Einführung von Bagatellgrenzen für KMU ein. Die weiteren Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission laufen derzeit. Klar ist: Zusätzliche Berichtspflichten und bürokratische Vorgaben treffen gerade kleinere Unternehmen besonders stark. Wir werden uns deshalb weiterhin dafür stark machen, unnötige Berichtspflichten, die sich aus der EU-Verpackungsverordnung ergeben, bei der Kommission anzumahnen und abzuschaffen. Europa braucht gemeinsame Regeln, aber es braucht ebenso praktikable Lösungen, die Unternehmertum und grenzüberschreitenden Handel nicht unnötig erschweren. Mit freundlichen Grüßen Silke Launert
Antwort-Qualität: 8 von 8 Punkten·Katalog K1-2026-07-23▸ Bewertung ansehen▾ einklappen
- Bezug
- 2/2Geht die Antwort auf die gestellte Frage ein?
- Substanz
- 2/2Wird begründet, mit konkreten Angaben?
- Klarheit
- 2/2Ist eine Position erkennbar? (welche, ist egal)
- Verständlichkeit
- 2/2Ohne Vorwissen verständlich?
Erklärt die fehlende Bagatellgrenze aus der EU-Rechtslage, nennt Vorschlag und Berichtsdatum und sagt eigenes Eintreten zu.
Automatisierte Bewertung nach offengelegtem Katalog K1-2026-07-23 (Bezug, Substanz, Klarheit, Verständlichkeit — je 0–2 Punkte), bewertet am 25.08.2026. Bewertet wird die Qualität der Antwort, nicht die politische Position; der Maßstab ist für alle Fraktionen identisch. Wie das ins MdB-Ranking einfließt
Tilman C. · 28.07.2026
beantwortetGeplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG für Bitcoin – Ihre Position?
▸ Frage vollständig lesen (1.003 Zeichen)
Sehr geehrte Frau Dr. Launert, als Bürger Ihres Wahlkreises BT-Land bitte ich Sie eindringlich, der geplanten Abschaffung der einjährigen Haltefrist (§ 23 EStG) für Kryptowerte nicht zuzustimmen. Bitcoin ist kein Finanzprodukt, sondern ein knappes, dezentrales Wirtschaftsgut ohne Emittenten – die Bundesregierung stufte es bereits 2013 wie Gold ein, das BMF bestätigte dies 2022. Millionen Bürger haben über ein Jahrzehnt im Vertrauen auf diese Rechtslage ihre Altersvorsorge geplant. Eine rückwirkende Änderung verletzt den Vertrauensschutz und dürfte gegen Art. 3 GG verstoßen, da Gold, Kunst und Oldtimer weiter privilegiert blieben – eine sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlung. Betroffen wären vor allem private Sparer, während große Vermögen längst anders strukturiert sind. Andere Standorte (USA, Schweiz, VAE) bauen gezielt Standortvorteile für Krypto auf. Bitte setzen Sie sich für den Erhalt der Haltefrist ein. Über eine kurze Rückmeldung zu Ihrer Position würde ich mich freuen.
▸ Antwort lesen (2.778 Zeichen)
Sehr geehrter Herr C. , vielen Dank für Ihre Nachricht. Bislang liegt dem Deutschen Bundestag noch kein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur steuerlichen Neuregelung von Kryptowerten vor. Nach geltendem Recht werden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowerten gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG innerhalb der einjährigen Haltefrist mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert. Erfolgt die Veräußerung erst nach Ablauf dieser gesetzlichen Spekulationsfrist, bleiben die Gewinne steuerfrei. Entsprechend können Verluste nach Ablauf der Haltefrist ebenfalls steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Die einjährige Haltefrist stellt dabei kein steuerliches Sonderprivileg für Kryptowerte dar, sondern ist Ausdruck der allgemeinen Systematik der privaten Veräußerungsgeschäfte. Die Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist gilt gleichermaßen für andere Wirtschaftsgüter wie Gold oder Fremdwährungen. Würde die Ein-Jahres-Frist ausschließlich für Kryptowährungen abgeschafft, würde dies diesen steuerrechtlichen Gleichklang aufbrechen. Wer eine solche Änderung befürwortet, muss daher nachvollziehbar begründen, weshalb beispielsweise Bitcoin steuerlich anders behandelt werden sollte als Gold, Kunstgegenstände oder Oldtimer. Hinzu kommt, dass Kryptowerte keineswegs einheitlich sind. Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, Non-Fungible Tokens (NFT) oder DeFi-Erträge unterscheiden sich wirtschaftlich zum Teil erheblich voneinander. Eine pauschale Einordnung sämtlicher Kryptowerte als Kapitalvermögen würde diesen Unterschieden weder systematisch noch handwerklich gerecht. Welche Übergangsregelungen vorgesehen werden sollen und wie Fragen der Verlustverrechnung oder möglicher Bagatellgrenzen für Kleinanleger geregelt werden könnten, falls die angekündigte Reform tatsächlich umgesetzt wird, ist mangels eines konkreten Entwurfs noch unklar. Den angekündigten Gesetzentwurf werden wir sorgfältig prüfen. Für uns als Union sind dabei insbesondere die Kriterien der Einfachheit, der Folgerichtigkeit, der praktischen Umsetzbarkeit und der Innovationsfreundlichkeit maßgeblich. Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht lassen die bislang lediglich vage skizzierten Pläne einige Fragen offen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt das Ziel zusätzlicher Steuereinnahmen allein nicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen. Hinzu kommt, dass derzeit nicht erkennbar ist, ob die geplanten Änderungen überhaupt zu höheren Steuereinnahmen führen würden. Unabhängig davon begrüßen wir ausdrücklich, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowerten inzwischen differenzierter diskutiert wird. Mit freundlichen Grüßen Silke Launert
Antwort-Qualität: 8 von 8 Punkten·Katalog K1-2026-07-23▸ Bewertung ansehen▾ einklappen
- Bezug
- 2/2Geht die Antwort auf die gestellte Frage ein?
- Substanz
- 2/2Wird begründet, mit konkreten Angaben?
- Klarheit
- 2/2Ist eine Position erkennbar? (welche, ist egal)
- Verständlichkeit
- 2/2Ohne Vorwissen verständlich?
Sehr konkrete Darstellung der Rechtslage und klarer Argumente gegen eine isolierte Abschaffung, Position erkennbar.
Automatisierte Bewertung nach offengelegtem Katalog K1-2026-07-23 (Bezug, Substanz, Klarheit, Verständlichkeit — je 0–2 Punkte), bewertet am 15.08.2026. Bewertet wird die Qualität der Antwort, nicht die politische Position; der Maßstab ist für alle Fraktionen identisch. Wie das ins MdB-Ranking einfließt
Florian K. · 05.07.2026
beantwortetWarum blockiert die Union weiterhin eine Überprüfung der AFD durch das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 21 GG?
▸ Frage vollständig lesen (1.000 Zeichen)
Sehr geehrte Frau Launert, das politische Ziel die AFD inhaltlich zu stellen, ist offensichtlich gescheitert. Es ist nicht möglich eine Partei inhaltlich zu stellen, die sich der Realität verweigert und die ihre Wähler mit gezielten Falschinformationen an sich bindet. AFD-Wähler leben in einer eigenen Realität, gefüttert von Bubbles und Echo-Kammern und unerreichbar für echte Fakten. Erst kürzlich kam ein neues Gutachten zu dem Schluss, dass die AFD die Voraussetzungen für ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht erfüllt. Aber wer Social Media aufmerksam verfolgt, weiß das auch so schon. Von keiner anderen Partei gehen so viele Mord- und Gewaltandrohungen an Kritiker aus. Dieses Land hat viele Bürger, die sich für den Fortbestand der Demokratie engagieren, diesem Hass ausgesetzt sind und die von der Politik allein gelassen werden. Bitte vertrauen Sie auf unseren Rechtsstaat und stimmen Sie für eine Überprüfung der AFD durch das Bundesverfassungsgericht! Mit freundlichen Grüßen
▸ Antwort lesen (3.777 Zeichen)
Sehr geehrter Herr K., vielen Dank für Ihre erneute Nachricht und dass Sie Ihre Sorgen so deutlich schildern. Ich verstehe Ihre Besorgnis über die Entwicklung der AfD sehr gut. Auch ich teile die Auffassung, dass die Alternative für Deutschland eine ernsthafte Herausforderung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Die Partei gibt sich nach außen häufig als bürgerlich und gemäßigt, gleichzeitig gibt es zahlreiche Äußerungen und Entwicklungen, die ich mit großer Sorge betrachte und die erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue begründen. Wie ich bereits in meiner letzten Nachricht geschrieben habe, stehe ich einem Parteiverbotsverfahren grundsätzlich offen gegenüber – sofern die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. Ebenso wenig hat sich jedoch nach meinem derzeitigen Kenntnisstand die rechtliche Ausgangslage grundlegend verändert. Dass unser Grundgesetz die Möglichkeit eines Parteiverbots vorsieht, ist Ausdruck unserer wehrhaften Demokratie. Gleichzeitig haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Hürden hierfür bewusst sehr hoch angesetzt. Ein Parteiverbot ist das schärfste Instrument, das unsere Verfassung gegenüber einer politischen Partei kennt. Es greift nicht nur in die Rechte einer Partei ein, sondern auch in die Freiheit der politischen Willensbildung ihrer Anhängerinnen und Anhänger. Deshalb muss ein solcher Schritt auf einer belastbaren Tatsachengrundlage beruhen und den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts standhalten. Er darf niemals den Eindruck erwecken, parteipolitisch motiviert zu sein. Ob diese Hürden in Bezug auf die AfD überschritten werden können, kann und muss in erster Linie die Bundesregierung auch auf Grundlage der Erkenntnisse der ihr berichterstattenden Nachrichtendienste beurteilen. Nach meinem Kenntnisstand liegen keine neuen behördlichen Erkenntnisse vor, die gegenüber meiner damaligen Antwort eine grundlegend veränderte Bewertung rechtfertigen würden. Zu berücksichtigen gilt es in diesem Kontext auch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026, in welchem das Gericht entschieden hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens die AfD nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf. Auch das zuletzt veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. ändert aus meiner Sicht nichts Grundsätzliches. Es handelt sich um eine wissenschaftlich-juristische Analyse einer Nichtregierungsorganisation. Solche Gutachten können wichtige Beiträge zur öffentlichen Debatte leisten und Denkanstöße geben. Sie ersetzen jedoch weder die Erkenntnisse der zuständigen Nachrichtendienste noch die sorgfältige verfassungsrechtliche Prüfung, die einem möglichen Verbotsantrag zugrunde liegen muss. Die AfD stellt unseren freiheitlichen Verfassungsstaat vor eine besondere Bewährungsprobe. Es geht nicht nur darum, unsere Demokratie gegen ihre Gegner zu schützen, sondern auch darum, dabei selbst konsequent rechtsstaatlich zu handeln. Die Stärke unserer Demokratie zeigt sich gerade darin, dass sie auch in schwierigen Situationen an ihren eigenen verfassungsrechtlichen Maßstäben festhält. Deshalb gilt für mich unverändert: Sollte die Entwicklung der AfD oder die Erkenntnislage der zuständigen Behörden künftig ergeben, dass die Voraussetzungen des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind, muss der demokratische Rechtsstaat auch bereit sein, von diesem Instrument Gebrauch zu machen. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich jedoch keine wesentlich veränderte Tatsachengrundlage gegenüber meiner früheren Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen Silke Launert
Antwort-Qualität: 8 von 8 Punkten·Katalog K1-2026-07-23▸ Bewertung ansehen▾ einklappen
- Bezug
- 2/2Geht die Antwort auf die gestellte Frage ein?
- Substanz
- 2/2Wird begründet, mit konkreten Angaben?
- Klarheit
- 2/2Ist eine Position erkennbar? (welche, ist egal)
- Verständlichkeit
- 2/2Ohne Vorwissen verständlich?
Antwortet direkt auf die Verbotsfrage und begründet die Haltung mit Verfassungsartikel, Gerichtsbeschluss und Gutachtenlage.
Automatisierte Bewertung nach offengelegtem Katalog K1-2026-07-23 (Bezug, Substanz, Klarheit, Verständlichkeit — je 0–2 Punkte), bewertet am 05.08.2026. Bewertet wird die Qualität der Antwort, nicht die politische Position; der Maßstab ist für alle Fraktionen identisch. Wie das ins MdB-Ranking einfließt
Aktuelles von Silke Launert
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