📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 02.10.2026
„Erste Verordnung zur Änderung der XBasisdaten-Verordnung“ — was drinsteht
„Erste Verordnung zur Änderung der XBasisdaten-Verordnung“ — verkündet am 2. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 283 vom 02.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 02.10.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um den Bereich Pass-, Ausweis- und Meldewesen. Die bestehenden Regeln dazu werden an einzelnen Stellen geändert.
- Was ändert sich?
- Geändert wird eine bestehende Regelung. Was dort künftig im Zusammenhang gilt, zeigt erst die neue Gesamtfassung — unten im Beitrag stehen die geänderten Stellen im Wortlaut. Die neuen Regeln gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung.
- Was heißt das für mich?
- Ob Sie davon etwas merken, lässt sich aus diesem Text allein nicht ablesen — er nennt nur die geänderten Stellen, nicht das Ergebnis im Zusammenhang. Amtlich zugeordnet ist der Text dem Bereich Pass-, Ausweis- und Meldewesen. Die Einzelheiten stehen unten im Beitrag, jeweils mit Wortlaut und Quelle.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 2. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 283 vom 02.10.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, ausgefertigt am 22. September 2026. Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 3 Nummer 3 des Identifikationsnummerngesetzes. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Erste Verordnung zur Änderung der XBasisdaten-Verordnung“ ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
- Amtliches Sachgebiet: Pass-, Ausweis- und Meldewesen · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [03.10.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung verordnet aufgrund des § 12 Absatz 3 Nummer 3 des Identifikationsnummerngesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591; 2023 I Nr. 230), das zuletzt durch Artikel 8f des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und im Benehmen mit dem IT-Planungsrat in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131):“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der XBasisdaten-Verordnung: „Die XBasisdaten-Verordnung vom 28. März 2022 (BGBl. I S. 601) wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
- Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der XBasisdaten-Verordnung“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der XBasisdaten-Verordnung): „Die XBasisdaten-Verordnung vom 28. März 2022 (BGBl. I S. 601) wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
- Erlassen von: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
- Beteiligt laut Eingangsformel: „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und im Benehmen mit dem IT-Planungsrat in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131)“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 22. September 2026, verkündet am 2. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 283 vom 02.10.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
- Inkrafttreten — Artikel 2: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Veröffentlichungen im Gesetzblatt: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Der Text ändert eine bestehende Regelung; deren aktuelle Fassung ist die Grundlage. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die XBasisdaten-Verordnung vom 28. März 2022 (BGBl. I S. 601) wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Erste Verordnung zur Änderung der XBasisdaten-Verordnung“ ↗ · Quelle: recht.bund.de [03.10.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [03.10.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 283 vom 02.10.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [03.10.26]
- Alle Veröffentlichungen im Gesetzblatt und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
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