Was steht in Artikel 3?
Artikel 3 hat drei Absätze. Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Absatz 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt, und der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung. Absatz 3 zählt verbotene Unterscheidungsmerkmale auf: Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen. Niemand darf zudem wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wichtig zu verstehen: Gleichheit heißt nicht, dass der Staat alle identisch behandeln muss. Die Faustformel des Bundesverfassungsgerichts lautet: Wesentlich Gleiches gleich behandeln, wesentlich Ungleiches ungleich. Wer unterschiedlich behandelt, braucht dafür einen sachlichen Grund.
Was heißt das im Alltag?
Der Gleichheitssatz richtet sich zuerst an den Staat: Behörden dürfen dich nicht willkürlich anders behandeln als andere. Wenn deine Nachbarin für denselben Antrag eine Genehmigung bekommt und du ohne Grund nicht, kannst du dich wehren. Auch Gesetze selbst müssen gleichheitsgerecht sein - etwa im Steuerrecht oder bei Sozialleistungen.
Im Verhältnis zwischen Privatleuten gilt Artikel 3 nicht direkt. Ein Vermieter oder Arbeitgeber ist kein Staat. Hier greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Es verbietet Benachteiligungen im Job und bei Alltagsgeschäften wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität - und gibt Betroffenen Ansprüche auf Entschädigung.
Grenzen und Konflikte
Um Gleichheit wird ständig gerungen. Sind Frauenquoten eine zulässige Förderung nach Absatz 2 oder eine verbotene Benachteiligung von Männern? Dürfen junge Menschen andere Versicherungstarife bekommen als alte? Ist eine unterschiedliche Besteuerung von Ehe und anderen Lebensformen gerecht? Zu fast jeder dieser Fragen gibt es zwei gut begründbare Positionen - und eine umfangreiche Rechtsprechung.
Ein Dauerthema ist die Frage, wann eine Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist. Je stärker eine Unterscheidung an Merkmale anknüpft, die niemand ändern kann - etwa Herkunft oder Behinderung -, desto strenger prüfen die Gerichte.
Ein konkreter Fall: Die dritte Option
Eine Person, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden konnte, wollte das auch im Geburtenregister eintragen lassen. Das Standesamt lehnte ab, weil das Gesetz nur "männlich", "weiblich" oder das Freilassen des Eintrags vorsah.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10. Oktober 2017 (Aktenzeichen 1 BvR 2019/16): Das Personenstandsrecht verstößt gegen das Grundgesetz, wenn es keinen dritten positiven Eintrag zulässt. Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Option "divers". Der Fall zeigt, wie eine einzelne Beschwerde ein Gesetz für alle ändern kann.
Was du tun kannst
Wenn dich eine Behörde ungleich behandelt, lege Widerspruch ein und lass die Entscheidung gerichtlich prüfen. Bei Diskriminierung durch Arbeitgeber, Vermieter oder Geschäfte kannst du dich kostenlos von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten lassen - 2024 taten das 11.405 Menschen, mehr als je zuvor. Wichtig: Ansprüche nach dem AGG musst du in der Regel innerhalb von zwei Monaten geltend machen.
Politisch kannst du dich einbringen, indem du Petitionen zu Gleichstellungsthemen startest oder unterstützt und vergleichst, welche Vorschläge die Parteien zu Antidiskriminierung machen.
Gut zu wissen
Der Gleichheitssatz bindet auch den Gesetzgeber bei Wahlen und Steuern: Jede Stimme muss grundsätzlich gleich viel zählen, und Steuerlasten müssen sich an der Leistungsfähigkeit orientieren. Viele große Karlsruher Entscheidungen - etwa zur Erbschaftsteuer oder zu Wahlrechtsfragen - sind im Kern Gleichheitsentscheidungen, auch wenn das im Alltag kaum jemand so wahrnimmt.
Gut zu wissen ist auch der Unterschied zwischen Gleichheit und Gerechtigkeit: Artikel 3 verbietet Willkür, er garantiert aber kein bestimmtes Verteilungsergebnis. Ob der Spitzensteuersatz steigt oder das Kindergeld erhöht wird, ist eine politische Frage - solange die Regeln alle Vergleichbaren gleich behandeln. Wer eine Ungleichbehandlung rügen will, braucht deshalb immer eine Vergleichsgruppe: Wer wird besser behandelt als ich, und gibt es dafür einen sachlichen Grund?