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📰 PolitikCheck Blog · Themen · 12.08.2026

Sollen Asylsuchende ohne gültige Einreisepapiere an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden? — was die Umfragen zeigen

6 erfasste Erhebungen zur Frage „Sollen Asylsuchende ohne gültige Einreisepapiere an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden?" — mit Institut, Stichprobe, Fehlerbereich und dem Fragewortlaut, der die Werte verschiebt.

veröffentlicht am 12.08.2026

11.08.2612.08.26

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Meinungsforscher haben gefragt: Sollen Asylsuchende ohne gültige Einreisepapiere an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden? Zu dieser Frage sind 6 Erhebungen erfasst.
Was ändert sich?
In der jüngsten Erhebung von INSA (06.06.2025) antworteten: 64 % (eher) richtig, 23 % (eher) falsch, 13 % weiß nicht / keine Angabe.
Was heißt das für mich?
Wichtig beim Lesen: Die Institute stellen die Frage nicht gleich. Schon eine andere Formulierung verschiebt die Zustimmung — Prozentwerte aus verschiedenen Umfragen lassen sich deshalb nicht einfach nebeneinanderlegen.

Beispiele

  • Zwei Umfragen zur selben Sache nennen 48 und 55 Prozent Zustimmung. Bevor man daraus einen Stimmungswandel liest, lohnt der Blick auf den Fragetext — oft steckt der Unterschied dort.
  • Ein Wert liegt innerhalb des angegebenen Fehlerbereichs über einem anderen. Dann ist das kein Vorsprung, sondern Messrauschen.
Sollen Asylsuchende ohne gültige Einreisepapiere an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden?

Die jüngste erfasste Erhebung stammt von INSA (06.06.2025), befragt wurden 1.002 Personen. Sie ergab: 64 % (eher) richtig, 23 % (eher) falsch, 13 % weiß nicht / keine Angabe. Insgesamt sind zu dieser Frage 6 Erhebungen erfasst.

Warum unterscheiden sich die Ergebnisse der Institute?

Die Institute fragen unterschiedlich — und zu unterschiedlichen Zeitpunkten: infratest dimap und die Forschungsgruppe Wahlen fragten Ende Januar 2025 (während der Debatte um den Unions-Antrag im Bundestag) nach dem damals diskutierten Vorschlag; INSA fragte im Juni 2025, nachdem Innenminister Dobrindt die Zurückweisungen bereits angeordnet hatte und das Verwaltungsgericht Berlin sie in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt hatte. Schon zwischen den zwei zeitgleichen Januar-Umfragen liegen 6 Punkte — je nachdem, ob nach „grundsätzlich verwehren, auch wenn sie Asyl beantragen wollen“ oder nach „ausnahmsloser Zurückweisung“ gefragt wird.

Wie haben sich die Werte über die Zeit entwickelt?

Über 5 vergleichbar ausgewiesene Erhebungen reicht die Zustimmung („dafür") von 57 % bis 71 %. Ein Teil dieser Spanne geht auf verschiedene Zeitpunkte zurück, ein Teil auf die unterschiedliche Fragestellung — beides lässt sich nicht sauber trennen. Eine weitere der 6 erfassten Erhebungen hat anders gefragt und steht deshalb nicht in derselben Spalte.

Die erfassten Erhebungen im Vergleich
InstitutZeitpunktBefragte„dafür"Fehlerbereich
INSA06.06.20251.002
infratest dimap29.01.20251.33657 %2–3 Prozentpunkte
Forschungsgruppe Wahlen29.01.20251.42863 %±3 Prozentpunkte (bei 40 %)
YouGov13.09.20242.12671 %
Forschungsgruppe Wahlen13.07.20181.34062 %±3 Prozentpunkte (bei 40 %), ±2 Prozentpunkte (bei 10 %)
Forschungsgruppe Wahlen29.06.20181.29058 %±3 Prozentpunkte (bei 40 %), ±2 Prozentpunkte (bei 10 %)

Ein Strich bedeutet: Diese Erhebung weist den Wert nicht aus — entweder hat das Institut ihn nicht veröffentlicht, oder es hat anders gefragt und die Option „dafür" gar nicht abgefragt (siehe den Abschnitt darüber).

Was sagen diese Zahlen nicht?

Umfragen zu Sachfragen sind Momentaufnahmen einer Stichprobe, keine Abstimmungsergebnisse und keine Vorhersage. PolitikCheck gibt sie wieder und ordnet ihre Vergleichbarkeit ein — eine eigene Position zur Sachfrage vertreten wir nicht.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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