📰 PolitikCheck Blog · Themen · 23.08.2026
Neu im Bundesgesetzblatt: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025“
Sonstiges vom 21.08.2026: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025" — mit Fundstelle, Sachgebiet und der Einordnung, wie oft im Bundesgesetzblatt überhaupt etwas veröffentlicht wird.
veröffentlicht am 23.08.2026
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Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Im Bundesgesetzblatt wird amtlich veröffentlicht, was beschlossen wurde. Am 21.08.2026 stand dort: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025".
- Was ändert sich?
- Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist der Text amtlich nachlesbar. Im hier erfassten Zeitraum 09.07.2026 bis 21.08.2026 sind 80 Veröffentlichungen im Gesetzblatt zusammengekommen, davon 18 Gesetze.
- Was heißt das für mich?
- Für die meisten Menschen ändert eine einzelne Veröffentlichung im Gesetzblatt nichts Spürbares — die meisten betreffen Fachbereiche. Wichtig ist der Ort: Wer wissen will, was wirklich gilt, findet hier den amtlichen Wortlaut statt einer Zusammenfassung aus zweiter Hand.
Beispiele
- Wer prüfen will, ob eine Behauptung über ein Gesetz stimmt, schlägt die Fundstelle nach. Sie ist die Adresse des amtlichen Textes und damit die einzige Quelle, die nicht ausgelegt ist.
Was wurde zuletzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?
Sonstiges am 21.08.2026: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025". Zu finden unter BGBl. 2026 II Nr. 173 vom 21.08.2026. Federführend laut Bundesgesetzblatt: Bundesministerium für Verkehr — nicht zwangsläufig die Stelle, die den Text beschlossen oder erlassen hat.
- Amtlicher Text: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025" ↗ · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 II Nr. 173 vom 21.08.2026 ↗ · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
Wie oft wird im Bundesgesetzblatt überhaupt etwas veröffentlicht?
Wir führen die jüngsten 80 Veröffentlichungen im Gesetzblatt mit; sie decken den Zeitraum 09.07.2026 bis 21.08.2026 ab. Davon sind 18 vom Typ „Gesetz" — der Rest sind Verordnungen, Bekanntmachungen und Berichtigungen. Eine einzelne Veröffentlichung ist damit Alltag des Gesetzgebungsbetriebs; interessant wird sie durch ihren Gegenstand, nicht durch ihr Erscheinen. Die Zahl 80 ist unsere Abrufgrenze, keine Jahresbilanz.
- Beamte4
- Bundestag3
- Sozialgesetzbuch3
- Berufliche Bildung2
- Handwerk im Allgemeinen2
Grundlage sind die 80 jüngsten Veröffentlichungen im Gesetzblatt (09.07.2026 bis 21.08.2026) — eine Abrufgrenze, keine Jahresbilanz. Das amtliche Sachgebiet stammt unverändert aus dem Bundesgesetzblatt.
- 80 erfasste Veröffentlichungen im Gesetzblatt (09.07.2026 bis 21.08.2026), davon 18 Gesetze · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Beamte: 4 Veröffentlichungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Bundestag: 3 Veröffentlichungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Sozialgesetzbuch: 3 Veröffentlichungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Berufliche Bildung: 2 Veröffentlichungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Handwerk im Allgemeinen: 2 Veröffentlichungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
Was passiert vor der Veröffentlichung?
Diese Veröffentlichung ist kein Gesetz, sondern vom Typ „Sonstiges“ — und den Weg über Einbringung, Ausschussberatung, zwei bis drei Lesungen im Bundestag und, je nach Vorlage, den Bundesrat nehmen nur Gesetze. Rechtsverordnungen erlassen nach Artikel 80 des Grundgesetzes die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder eine Landesregierung auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung; Anordnungen und Bekanntmachungen gibt die jeweils zuständige Stelle heraus. Lesungen im Bundestag gibt es dabei nicht — veröffentlicht wird im Bundesgesetzblatt trotzdem.
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
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