📰 PolitikCheck Blog · Themen · 23.08.2026
Neu im Bundesgesetzblatt: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025"
Sonstiges vom 21.08.2026: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025" — mit Fundstelle, Sachgebiet und der Einordnung, wie oft überhaupt etwas verkündet wird.
veröffentlicht am 23.08.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Im Bundesgesetzblatt wird amtlich veröffentlicht, was beschlossen wurde. Am 21.08.2026 stand dort: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025".
- Was ändert sich?
- Mit der Verkündung ist der Text amtlich und nachlesbar. Ab wann er gilt, steht im Gesetz selbst — Verkündung und Inkrafttreten sind zwei verschiedene Tage. Im hier erfassten Zeitraum 09.07.2026 bis 21.08.2026 sind 80 Verkündungen zusammengekommen, davon 18 Gesetze.
- Was heißt das für mich?
- Für die meisten Menschen ändert eine einzelne Verkündung nichts Spürbares — die meisten betreffen Fachbereiche. Wichtig ist der Ort: Wer wissen will, was wirklich gilt, findet hier den amtlichen Wortlaut statt einer Zusammenfassung aus zweiter Hand.
Beispiele
- In den Nachrichten heißt es „das Gesetz ist beschlossen". Gelten tut es deshalb noch nicht — erst mit der Verkündung steht der Text fest, und das Inkrafttreten kann noch später liegen.
- Wer prüfen will, ob eine Behauptung über ein Gesetz stimmt, schlägt die Fundstelle nach. Sie ist die Adresse des amtlichen Textes und damit die einzige Quelle, die nicht ausgelegt ist.
Was wurde zuletzt im Bundesgesetzblatt verkündet?
Sonstiges am 21.08.2026: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025". Zu finden unter BGBl. 2026 II Nr. 173 vom 21.08.2026. Im Bundesgesetzblatt ist als Initiant angegeben: Bundesministerium für Verkehr. Gemeint ist damit die Stelle, von der die Verkündung ausgeht — nicht zwangsläufig die, die sie beschlossen hat. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird der amtliche Wortlaut bekanntgemacht — das ist der letzte Schritt des Verfahrens, nicht der Beschluss selbst.
- Amtlicher Text: „Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur RID-Ausgabe 2025" ↗ · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 II Nr. 173 vom 21.08.2026 ↗ · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
Wie oft wird überhaupt etwas verkündet?
Wir führen die jüngsten 80 Verkündungen mit; sie decken den Zeitraum 09.07.2026 bis 21.08.2026 ab. Davon sind 18 vom Typ „Gesetz" — der Rest sind Verordnungen, Bekanntmachungen und Berichtigungen. Eine einzelne Verkündung ist damit Alltag des Gesetzgebungsbetriebs; interessant wird sie durch ihren Gegenstand, nicht durch ihr Erscheinen. Die Zahl 80 ist unsere Abrufgrenze, keine Jahresbilanz.
- Beamte4 Verkündungen
- Bundestag3 Verkündungen
- Sozialgesetzbuch3 Verkündungen
- Berufliche Bildung2 Verkündungen
- Handwerk im Allgemeinen2 Verkündungen
Grundlage sind die 80 jüngsten Verkündungen (09.07.2026 bis 21.08.2026) — eine Abrufgrenze, keine Jahresbilanz. Das amtliche Sachgebiet stammt unverändert aus dem Bundesgesetzblatt.
- 80 erfasste Verkündungen (09.07.2026 bis 21.08.2026), davon 18 Gesetze · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Beamte: 4 Verkündungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Bundestag: 3 Verkündungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Sozialgesetzbuch: 3 Verkündungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Berufliche Bildung: 2 Verkündungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
- Sachgebiet Handwerk im Allgemeinen: 2 Verkündungen im erfassten Zeitraum · Quelle: recht.bund.de [23.08.26]
Was passiert vor der Verkündung?
Diese Verkündung ist kein Gesetz, sondern vom Typ „Sonstiges" — und den Weg über Einbringung, Ausschussberatung, zwei bis drei Lesungen im Bundestag und, je nach Vorlage, den Bundesrat nehmen nur Gesetze. Rechtsverordnungen erlassen nach Artikel 80 des Grundgesetzes die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder eine Landesregierung auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung; Anordnungen und Bekanntmachungen gibt die jeweils zuständige Stelle heraus. Lesungen im Bundestag gibt es dabei nicht — verkündet wird im Bundesgesetzblatt trotzdem.
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
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