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Demokratie & Recht

Grundgesetz, Verfassungsschutz, Wahlrecht, Parteienfinanzierung.

Stand 13.06.2026

Überblick

Grundgesetz seit 1949 — Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Demokratie, Föderalismus, Sozialstaat) verfassungsfest (Artikel 79 Abs. 3 Ewigkeitsklausel).

Wahlrechtsreform 2023: Bundestag auf 630 Sitze gedeckelt. BVerfG-Urteil 2024 hat Grundmandatsklausel wiederhergestellt.

Die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen weist die Bundeswahlleiterin als amtliches Endergebnis je Wahljahr aus. Die nebenstehende Grafik zeigt diese gemeldeten Werte ab der ersten gesamtdeutschen Wahl 1990 (77,8 %) bis zur Bundestagswahl 2025 (82,5 %); sie enthält keine eigene Bewertung.

Parteienfinanzierung: rund 230 Mio. € staatliche Mittel pro Jahr für alle Parteien zusammen, Offenlegungspflicht bei Spenden ab 10.000 €.

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