📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 14.09.2026
„Dritte Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung" — was drinsteht
„Dritte Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung" — verkündet am 14. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 259 vom 14.09.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 14.09.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um verbindliche technische Vorgaben, damit die Software in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und in der Pflege mit der elektronischen Patientenakte zusammenarbeitet. Welche Vorgaben das sind, steht in einer amtlichen Liste der IOP-Governance-Verordnung von 2024. Diese neue Verordnung des Gesundheitsministeriums trägt zwei Einträge in diese Liste ein.
- Was ändert sich?
- Neu aufgenommen werden zwei Einträge mit den Nummern 003 und 004. Beide betreffen denselben Gegenstand: einen Leitfaden in der Version 1.3.0 dazu, wie die Aktensysteme der elektronischen Patientenakte und die Software in den Einrichtungen beim digital gestützten Medikationsprozess zusammenspielen sollen. Aufgenommen werden beide zum 15. September 2026. Umgesetzt sein müssen sie unterschiedlich früh: Praxis-, Zahnarztpraxis-, Krankenhaus- und Apothekensoftware bis zum 31. Dezember 2026, Software in der Pflege bis zum 30. September 2027. Die Verordnung selbst gilt ab dem 15. September 2026.
- Was heißt das für mich?
- Die Vorgaben richten sich an die Hersteller und Betreiber dieser Software, nicht an Versicherte. Für Patienten steht in dem Text nichts, was sie selbst tun müssten. Ob und wann sich der Umgang mit Medikamenten in der eigenen Akte dadurch spürbar ändert, lässt sich aus diesem Text nicht ablesen: Er setzt Fristen für die Technik, er beschreibt kein Ergebnis für den Einzelnen.
Beispiele
- Ein Hersteller von Praxisverwaltungssoftware muss die genannten Anforderungen bis zum 31. Dezember 2026 umgesetzt haben; für Software in der Pflege läuft die Frist bis zum 30. September 2027.
- Eine Apotheke merkt von der Verordnung selbst nichts — betroffen ist das Apothekenverwaltungssystem, mit dem sie arbeitet.
- Wer wissen will, was genau umzusetzen ist, muss den genannten Leitfaden in der Version 1.3.0 lesen: Die Verordnung nennt ihn, gibt seinen Inhalt aber nicht wieder.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 14. September 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 259 vom 14.09.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium für Gesundheit, ausgefertigt am 9. September 2026. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Dritte Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- Amtliches Sachgebiet: Sozialgesetzbuch · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [15.09.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet aufgrund des § 385 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, des § 355 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und 2 Nummer 1, Absatz 9 Satz 2 und des § 373 Absatz 3, 5 Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) geändert worden ist:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der IOP-Governance-Verordnung: „Die IOP-Governance-Verordnung vom 10. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 279), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 167) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- Zu Artikel 1 — Spalten der Auflistung: „ID" → „Titel" → „Kurz- beschreibung" → „Version" → „Kapitel" → „Datum Aufnahme (in Anlage)" → „Datum verbindliche Umsetzung bis" → „Rechts- grundlage" → „Anwendungs- bereich" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- „003 · IOP-Anfor derungen gemäß § 385 SGB V im Rahmen der ePA für alle – Medication Service (ePA 3.1.3) · Leitfaden zur Umsetzung der rele vanten An forderungen bezüglich der Interope rabilität zwi schen den ePA-Akten systemen und Primär systemen hinsichtlich der Umset zung des digital ge stützten Medikations prozesses (dgMP) · 1.3.0 · 15.09.2026 · 31.12.2026 · § 355 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Fünftes Buch Sozial- gesetzbuch · 1. Praxisver- waltungssys teme (PVS), 2. Zahnärztliche Praxisverwal tungssysteme (ZPVS), 3. Krankenhaus- informations systeme (KIS) und 4. Apotheken- verwaltungs systeme (AVS) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- Zu Artikel 1 — Spalten der Auflistung: „ID" → „Titel" → „Kurz- beschreibung" → „Version" → „Kapitel" → „Datum Aufnahme (in Anlage)" → „Datum verbindliche Umsetzung bis" → „Rechts- grundlage" → „Anwendungs- bereich" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- 004 · IOP-Anfor derungen gemäß § 385 SGB V im Rahmen der ePA für alle – Medication Service (ePA 3.1.3) · Leitfaden zur Umsetzung der rele vanten An forderungen bezüglich der Interope rabilität zwi schen den ePA-Akten systemen und Primär systemen hinsichtlich der Umset zung des digital ge stützten Medikations prozesses (dgMP) · 1.3.0 · 15.09.2026 · 30.09.2027 · § 373 Absatz 3, 5 Nummer 2 Fünftes Buch Sozial gesetzbuch · 1. Primärsys- teme in der Pflege“. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am 15. September 2026 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der IOP-Governance-Verordnung"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der IOP-Governance-Verordnung): „Die IOP-Governance-Verordnung vom 10. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 279), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 167) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- Erlassen von: Bundesministerium für Gesundheit · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am 15. September 2026 in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 9. September 2026, verkündet am 14. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 259 vom 14.09.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- Inkrafttreten — Artikel 2: „Diese Verordnung tritt am 15. September 2026 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Verkündungen: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die IOP-Governance-Verordnung vom 10. September 2024. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Geändert wird: die IOP-Governance-Verordnung vom 10. September 2024. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl. (In der Datenbank gesetze-im-internet.de haben wir die Norm am 15. September 2026 nicht gefunden — sie ist dort nicht oder unter anderem Titel veröffentlicht.) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die IOP-Governance-Verordnung vom 10. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 279), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 167) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Pflichtversicherung für rund 74 Mio. Menschen in Deutschland. Beitrag 2026: 14,6 % vom Bruttoeinkommen + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %), je zur Hälfte von Arbeitgeber + Arbeitnehmer. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Dritte Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de [15.09.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [15.09.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 259 vom 14.09.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [15.09.26]
- Alle Verkündungen und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
Siehe auch
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