📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 17.09.2026
„Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung" — was drinsteht
„Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung" — verkündet am 17. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 263 vom 17.09.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 17.09.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um die Regeln der Winterbeschäftigungs-Verordnung. Die bestehenden Regeln dazu werden an einzelnen Stellen geändert.
- Was ändert sich?
- Geändert wird: die Winterbeschäftigungs-Verordnung. Was dort künftig im Zusammenhang gilt, zeigt erst die neue Gesamtfassung — unten im Beitrag stehen die geänderten Stellen im Wortlaut. Die neuen Regeln gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung.
- Was heißt das für mich?
- Ob Sie davon etwas merken, lässt sich aus diesem Text allein nicht ablesen — er nennt nur die geänderten Stellen, nicht das Ergebnis im Zusammenhang. Amtlich zugeordnet ist der Text dem Bereich Sozialgesetzbuch. Die Einzelheiten stehen unten im Beitrag, jeweils mit Wortlaut und Quelle.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 17. September 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 263 vom 17.09.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ausgefertigt am 10. September 2026. Der amtliche Volltext umfasst 4 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- Amtliches Sachgebiet: Sozialgesetzbuch · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [18.09.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des § 357 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) geändert worden ist:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 4 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung: „Die Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 303) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- Artikel 2 — Weitere Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung: „Die Winterbeschäftigungs-Verordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- Artikel 3 — Änderung der Achten Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung: „Die Achte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 303) wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- Artikel 4 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung): „Die Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 303) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- Erlassen von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 4). Einzelne Teile treten zu anderen Zeitpunkten in Kraft — die betreffende Klausel steht unten im Wortlaut. Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 10. September 2026, verkündet am 17. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 263 vom 17.09.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- Inkrafttreten — Artikel 4: „Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- Inkrafttreten eines einzelnen Teils — Artikel 2; im Regelungstext heißt es dazu in Artikel 4: „Artikel 2 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Verkündungen: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 26. April 2006. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Geändert wird: die Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 26. April 2006. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl. (In der Datenbank gesetze-im-internet.de haben wir die Norm am 18. September 2026 nicht gefunden — sie ist dort nicht oder unter anderem Titel veröffentlicht.) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Winterbeschäftigungs-Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1086), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 303) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Neunte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de [18.09.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.09.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 263 vom 17.09.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [18.09.26]
- Alle Verkündungen und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
Siehe auch
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Regierungszufriedenheit + Partei-Zustimmung aus zwei Primärquellen.
Die acht Parteien mit bundesweiter Bedeutung plus SSW (Sitze, Wahlprogramme, Finanzen) sowie Schlüsselpersonen, Regierung, Länder und Werkzeuge zu den Abgeordneten.