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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 21.09.2026

„Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer…“ — was drinsteht

„Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ — verkündet am 21. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 266 vom 21.09.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 21.09.2026

← 18.09.2622.09.26 →

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um die Bereiche Hebammen und Heilhilfsberufe und Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte. Die bestehenden Regeln dazu werden an einzelnen Stellen geändert.
Was ändert sich?
Geändert wird eine bestehende Regelung. Was dort künftig im Zusammenhang gilt, zeigt erst die neue Gesamtfassung — unten im Beitrag stehen die geänderten Stellen im Wortlaut. Die neuen Regeln gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung.
Was heißt das für mich?
Ob Sie davon etwas merken, lässt sich aus diesem Text allein nicht ablesen — er nennt nur die geänderten Stellen, nicht das Ergebnis im Zusammenhang. Amtlich zugeordnet ist der Text den Bereichen Hebammen und Heilhilfsberufe und Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte. Die Einzelheiten stehen unten im Beitrag, jeweils mit Wortlaut und Quelle.
Worum geht es in der neuen Verordnung?

Am 21. September 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 266 vom 21.09.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium für Gesundheit, ausgefertigt am 16. September 2026. Der amtliche Volltext umfasst 4 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

  • Amtlicher Titel: „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
  • Amtliches Sachgebiet: Hebammen und Heilhilfsberufe; Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [27.09.26]
  • Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet aufgrund – des § 21 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 1a, 1b, 2, 4 bis 8 und 13 des Apothekengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) geändert worden ist, – des § 56 Absatz 1 Nummer 1 des PTA-Berufsgesetzes vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet aufgrund des § 78 Absatz 1 Satz 1 des Arzneimittel­ gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?

Die Verordnung besteht aus 4 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

  • Artikel 1 — Änderung der Apothekenbetriebsordnung: „Die Apothekenbetriebsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
  • Artikel 2 — Änderung der Arzneimittelpreisverordnung: „Die Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 26. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
  • Artikel 3: „Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2352), die zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 7. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
  • Artikel 4 — Inkrafttreten: „(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 11 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
Für wen gilt die Verordnung?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Apothekenbetriebsordnung“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Apothekenbetriebsordnung): „Die Apothekenbetriebsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium für Gesundheit · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
  • Beteiligt laut Eingangsformel: „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 4 Absatz 1). Einzelne Teile treten zu anderen Zeitpunkten in Kraft — die betreffende Klausel steht unten im Wortlaut. Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was ändert sich dadurch für mich konkret?

Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.

  • Der Text ändert eine bestehende Regelung; deren aktuelle Fassung ist die Grundlage. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
  • So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Apothekenbetriebsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 195) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [27.09.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?

5 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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