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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 22.09.2026

Besondere Gebührenverordnung BMVg (BMVgBGebV): Was die neue Verordnung regelt

„Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen…“ — verkündet am 22. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 268 vom 22.09.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 22.09.2026

← 17.09.2623.09.26 →

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um den Bereich Verwaltungsgebühren.
Was ändert sich?
Der Text trifft die Regelung selbst. Sein Kernstück heißt „Erhebung von Gebühren und Auslagen"; dort heißt es: „(1) Gebühren und Auslagen werden erhoben für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf Grund …" Die neuen Regeln gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung.
Was heißt das für mich?
Der Text nennt ausdrücklich den Einzelnen und den Bund. Für alle anderen behauptet er nichts — dann tun wir das auch nicht. Amtlich zugeordnet ist der Text dem Bereich Verwaltungsgebühren.
Was ist die Besondere Gebührenverordnung BMVg?

Am 22. September 2026 wurde im Bundesgesetzblatt die Besondere Gebührenverordnung BMVg verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 268 vom 22.09.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium der Verteidigung, ausgefertigt am 26. August 2026. Der amtliche Volltext umfasst 5 Paragrafen; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch die Besondere Gebührenverordnung BMVg konkret?

Die Verordnung besteht aus 5 Paragrafen. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

Für wen gilt die Besondere Gebührenverordnung BMVg?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in § 1 („Erhebung von Gebühren und Auslagen“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — § 1 (Erhebung von Gebühren und Auslagen): „(1) Gebühren und Auslagen werden erhoben für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf Grund der folgenden Rechtsvorschriften erbracht werden:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.09.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium der Verteidigung · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.09.26]
Ab wann gilt die Besondere Gebührenverordnung BMVg — und wie lange?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (§ 5). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was bedeutet die Besondere Gebührenverordnung BMVg für den Einzelnen, die Kommune, das Land und den Bund?

Unmittelbar berührt der Regelungstext den Einzelnen, den Bund. Die übrigen Ebenen nennt er nicht — und dann behaupten wir hier auch keine Betroffenheit. Jede Ebene unten steht mit ihrem Beleg aus dem Text.

  • Für den Einzelnen: § 1 (Erhebung von Gebühren und Auslagen) — „Erhebung von Gebühren und Auslagen.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.09.26]
  • Für die Kommune: Der Regelungstext nennt keine Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung als Adressat. Über mittelbare Folgen sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.09.26]
  • Für das Land: Der Regelungstext nennt weder eine Landesbehörde noch eine Zustimmung des Bundesrates. Über mittelbare Folgen für die Länder sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.09.26]
  • Für den Bund: § 1 (Erhebung von Gebühren und Auslagen) — „Gebühren und Auslagen werden erhoben für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf Grund der folgenden Rechtsvorschriften erbracht werden: 1. Festlegung von Gebühren und Auslagen für …“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.09.26]
Welche Begriffe muss man für die Besondere Gebührenverordnung BMVg kennen?

3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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