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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 05.10.2026

„Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen…“ — was drinsteht

„Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von Glo…“ — verkündet am 5. Oktober 2026 (BGBl. 2026 II Nr. 220 vom 05.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 05.10.2026

← 05.10.26 · Gesetz zur Änderung des…

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um eine Vereinbarung zwischen mehreren Staaten. Sie regelt, dass die zuständigen Behörden sogenannte GloBE-Informationen untereinander austauschen. Die Vereinbarung stammt vom 15. Januar 2025. Deutschland hat sie am 19. September 2025 in Paris unterzeichnet. Was GloBE-Informationen genau sind, erklärt der erfasste Text nicht.
Was ändert sich?
Der Bundestag stimmt der Vereinbarung mit diesem Gesetz zu. Mehr regelt das Gesetz nicht: Es besteht aus zwei kurzen Teilen. Der erste enthält die Zustimmung. Der zweite legt fest, dass das Gesetz ab dem Tag nach seiner Veröffentlichung am 5. Oktober 2026 gilt. Ab wann die Vereinbarung selbst für Deutschland gilt, steht noch nicht fest. Diesen Tag gibt der Bund später eigens bekannt.
Was heißt das für mich?
Für die allermeisten Menschen ändert sich nichts Spürbares. Der Text nennt keine einzelne Person als Betroffenen und auch keine Gemeinde oder Stadt. Er spricht von den zuständigen Behörden, die Informationen austauschen. Welche Informationen das sind und über wen, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht bestimmen. Das steht in der Vereinbarung selbst, nicht in diesem Gesetz.

Beispiele

  • Beispiel: Eine deutsche Behörde darf erst dann nach der Vereinbarung Informationen mit Behörden anderer Staaten austauschen, wenn die Vereinbarung für Deutschland gilt. Diesen Tag macht der Bund noch bekannt.
  • Beispiel: Wer wissen will, welche Angaben ausgetauscht werden, findet das nicht in diesem Gesetz. Er muss die Vereinbarung vom 15. Januar 2025 lesen.
Worum geht es im neuen Gesetz?

Am 5. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt ein Gesetz verkündet (BGBl. 2026 II Nr. 220 vom 05.10.2026). Erlassen hat sie Bundesministerium der Finanzen, ausgefertigt am 30. September 2026. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch das Gesetz konkret?

Das Gesetz besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

  • Artikel 1: „Der in Paris am 19. September 2025 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen wird zugestimmt.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [06.10.26]
  • Artikel 2: „(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem die Mehrseitige Vereinbarung nach ihrem § 8 Absatz 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [06.10.26]
Für wen gilt das Gesetz?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1. Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1: „Der in Paris am 19. September 2025 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen wird zugestimmt.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [06.10.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium der Finanzen · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [06.10.26]
Ab wann gilt das Gesetz — und wie lange?

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2 Absatz 1). Einzelne Teile treten zu anderen Zeitpunkten in Kraft — die betreffende Klausel steht unten im Wortlaut. Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was bedeutet das Gesetz für den Einzelnen, die Kommune, das Land und den Bund?

Unmittelbar berührt der Regelungstext das Land. Die übrigen Ebenen nennt er nicht — und dann behaupten wir hier auch keine Betroffenheit. Jede Ebene unten steht mit ihrem Beleg aus dem Text.

  • Für den Einzelnen: Der Regelungstext nennt keine natürliche Person als Adressat. Ob sich für Einzelne mittelbar etwas ändert, sagt er nicht — und wir sagen es dann auch nicht. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [06.10.26]
  • Für die Kommune: Der Regelungstext nennt keine Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung als Adressat. Über mittelbare Folgen sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [06.10.26]
  • Für das Land: Artikel 2 — „Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [06.10.26]
  • Für den Bund: Bundesministerium der Finanzen hat das Gesetz erlassen. Neue Aufgaben für Bundesbehörden nennt der Regelungstext nicht. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [06.10.26]
Welche Begriffe muss man für das Gesetz kennen?

3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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