Fraktion
SPD
21. Bundestag
Mandat
Liste
236 Bayreuth
Anwesenheit
72%
49 von 68 namentlichen
Bürgerfragen
100%
beantwortet
Überblick
Kerndaten
- Vollständiger Name
- Anette Kramme
- Fraktion
- SPD
- Mandatstyp
- Listenmandat (Platz 4)
- Wahlkreis
- 236 Bayreuth
- Beruf (vor Mandat)
- MdB
- Jahrgang
- 1967 (59 J.)
Amtliche Stammdaten (Bundestag)
- Beruf (amtliche Angabe)
- Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Quelle: Deutscher Bundestag — MdB-Stammdaten (Open Data, XML) ↗ · Datei-Stand 29.04.2026
Werdegang
Amtliche Kurz-Vita, unverändert übernommen — Deutscher Bundestag.
- Abitur, Gymnasium a. d
- Wolfskuhle in Essen
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth, zwei Staatsexamina
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Mitgliedschaften bei Ver.di AWO Vdk BRK
- IG Metall
- Deutscher Tierschutzbund
- Tierschutzverein Bayreuth und Umgebung e.V. 1876. Seit 1988 Mitglied der SPD
- seit 1998 Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Bayreuth
- 2007 bis 2019Vorsitzende des SPD-Bezirks Oberfranken
- 2007 bis 2017Mitglied im Landesvorstand der BayernSPD
- 2009 bis 2017Mitglied im Präsidium der BayernSPD
- Dezember 2011 bis November 2013 Mitglied im Bundesvorstand der SPD. Mitglied des Bundestages seit 1998
- 2009 bis 2013Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales
- von Dezember 2013 bis April 2025 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin, ab März 2018 beim Bundesminister für Arbeit und Soziales (statusrechtlich Oktober 2017/März 2018 bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Tätigkeit im BMAS)
- Seit Mai 2025 Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle: Deutscher Bundestag — Open Data (MdB-Stammdaten). Angaben der Bundestagsverwaltung, hier nur in einzelne Stationen gegliedert.
Anette Kramme kontaktieren
Adresse, Telefon und der offizielle Kontaktweg — direkt sichtbar. Das Wahlkreisbüro vor Ort ist der kürzeste Draht; sonst die Telefonzentrale des Bundestags und das amtliche Kontaktformular. Eine direkte E-Mail zeigen wir nur, wenn sie belegt ist; wir erfinden keine Adressen.
Wahlkreisbüro vor Ort
Berliner Büro
Anette KrammeDeutscher BundestagPlatz der Republik 111011 BerlinAmtliche Dienstanschrift — keine private Adresse.
Quelle: Deutscher Bundestag (Biografien/Kontaktformular, Telefonzentrale) · Wahlkreisbüro aus amtlicher Bio oder eigener MdB-Website (Selbstauskunft) · abgeordnetenwatch.de (CC0) · belegte E-Mail aus Selbstauskunft (Wikidata CC0). Stand 2026-08-24.
Aktuelle Meldungen
Jüngste Beiträge von der eigenen Homepage (Presse/Aktuelles, Titel wörtlich) — Selbstauskunft, maßgeblich ist die verlinkte Quelle.
Quoten auf einen Blick
Reine Zahlen — kein Werturteil. Hohe Werte sind nicht automatisch „besser“; Abweichung von der Fraktion kann Eigenständigkeit bedeuten.
49 von 68 namentlichen Abstimmungen (21. WP)
Ø Fraktion 94,1 % · Ø Bundestag 91 %
13 jüngste namentliche Abstimmungen
Ø Fraktion 100 % · Ø Bundestag 100 %
14 / 14 beantwortet
Ø Fraktion 76 % · Ø Bundestag 66 %
Nebentätigkeiten(5 Einträge)
Anzeige-/veröffentlichungspflichtige Angaben (Selbstauskunft an die Bundestagsverwaltung) — inkl. Funktionen, Beteiligungen, Zuwendungen und Tätigkeiten vor dem Mandat. Nebentätigkeiten sind zulässig; hier nur die Wiedergabe, keine Wertung. Einordnung im Fraktions-Vergleich aller Nebeneinkünfte →
- Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ)
Präsidentin, ehrenamtlich, von Amts wegen (ab 07.07.2025)
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Rechtsanwältin - freiberuflich
Rechtsanwältin (Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag)
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Bundestag
- Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Tierschutzverein Bayreuth und Umgebung e.V. 1876
Erste Vorsitzende des Vorstandes, ehrenamtlich
Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Rechtsanwältin - freiberuflich
Rechtsanwältin (ruhend seit 17.12.2013)
Entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat
Quelle: Abgeordnetenwatch · Profil ↗ (CC0) · Stand 26.08.2026
Wahlkreis 236 · Bayreuth
Stärkste Kraft 2025: CDU/CSU 38,5 %Erststimmen — Bundestagswahl 2025Wahlkreissieger: Silke Launert (CSU)
- CDU/CSU44,5%
- AfD18,8%
- SPD14,3%
- Grüne8,2%
- Linke4,6%
- FDP2,8%
Zweitstimmen — Bundestagswahl 2025
- CDU/CSU38,5%
- AfD20,0%
- SPD12,3%
- Grüne9,8%
- Sonstige7,0%
- Linke5,7%
- FDP3,7%
- BSW3,0%
Entwicklung 2013–2025 (Zweitstimmen, Kern-Parteien)
Anteil in %
Wahlkreis-Zuschnitte können sich zwischen den Wahlen ändern — die Reihe ist daher als Annäherung zu lesen.
Quelle: Bundeswahlleiterin · Zweitstimmen-Ergebnisse je Wahlkreis · keine Wertung.
Einordnung im MdB-Ranking
Belegbare Rechenschafts-Faktoren, gleich gemessen für alle 630 · Stand 29.08.2026
- Anwesenheit
- 72,1 %
- Nebentätigkeiten
- 5
- Bürgerfragen beantwortet
- 100 %
- Mandat(zählt nicht mit)
- Liste (direkt angetreten)
- Zwischenfragen (gestellt/zugelassen)
- 0 / 0
- Zwischenrufe
- 0
- Regierungs-Zufriedenheit
- Regierungsfraktion (13 %) · Malus -8,7
- Erfahrungs-Index
- 10/18 · Studium
Die Gesamt-Einordnung ist das gleichgewichtete Perzentil-Mittel der acht Faktoren, die die Person messen, dazu der Bonus/Malus-Aufschlag (höchstens ±10 Punkte) und — für Abgeordnete der Regierungsfraktionen — der Regierungs-Malus von (100 − Zufriedenheit)/10 Punkten. Hier: Mittel 52,9, Regierungs-Malus -8,7 → 44,2. Faktoren, die die Fraktionsrolle abbilden, stehen nicht im Mittel und sind oben als „zählt nicht mit“ gekennzeichnet. Jeder Faktor hat auf /mdb-ranking einen eigenen Tab mit dem Rechenweg und dem Datenzeitraum. Die Werte aktualisieren sich mit der täglichen Datenpipeline. Kein Urteil über die politischen Inhalte — nur nachrechenbare Kennzahlen.
Abstimmungs-Verhalten · 13 jüngste Plenar-Abstimmungen
Wichtig: Hohe Stringenz heißt nicht „besser“. Eine Abweichung von der Fraktion kann ebenso Eigenständigkeit sein. Hier nur die nackten Zahlen.
Mit Fraktion
7
Abweichend
0
Anwesend
7
Abwesend
6
Anwesenheits-Bilanz
Wichtig: Namentliche Abstimmungen sind nur ein Ausschnitt der Parlamentsarbeit (Ausschuss- Sitzungen, Reden, Delegationsreisen zählen hier nicht). Hohe Teilnahme heißt nicht „besser“. Nur die nackten Zahlen — Wertung liegt bei dir.
Teilnahme
72,1 %
Teilgenommen
49
Nicht abgegeben
19
Erfasste Abst.
68
Zum Vergleich: Die SPD-Fraktion kommt im Schnitt auf 94,1 % Teilnahme (121 erfasste Abgeordnete). Kramme liegt 22,0 Prozentpunkte darunter.
Abweichung von der Fraktionsmehrheit: 0 von 7 anwesend abgegebenen Stimmen (jüngste namentliche Abstimmungen). Eine Abweichung kann ebenso ein Zeichen von Eigenständigkeit sein — keine Wertung.
Quelle: abgeordnetenwatch.de · namentliche Abstimmungen (CC0) · Stand 2026-08-29. „Nicht abgegeben“ zählt jede nicht abgegebene Stimme (entschuldigt, unentschuldigt oder Nichtteilnahme). Vergleich mit allen Abgeordneten und Fraktionen: Abstimmungs-Analyse · Anwesenheit →
So hat Anette Kramme abgestimmt
Die letzten namentlichen Abstimmungen im 21. Bundestag. Hier nur die dokumentierte Stimme — die Bewertung liegt bei dir.
- SportfördergesetzJa10. Juli 2026Antrag angenommen
- GebäudemodernisierungsgesetzJa10. Juli 2026Antrag angenommen
- GKV-ReformJa10. Juli 2026Antrag angenommen
- Einführung eines allgemeinen TempolimitsNein09. Juli 2026Antrag abgelehnt
- Ukraine zusätzlich militärisch und humanitär unterstützenNein08. Juli 2026Antrag abgelehnt
- Letzte Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im LibanonJa25. Juni 2026Antrag angenommen
- Strengere Regeln bei VaterschaftsanerkennungNicht abgestimmt12. Juni 2026Antrag angenommen
- Neue Emissionsobergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040Nicht abgestimmt11. Juni 2026Antrag angenommen
- Ablehnung einer umfassenden BAföG-Reform (Beschlussempfehlung)Nicht abgestimmt11. Juni 2026Antrag angenommen
- Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes KFOR im KosovoNicht abgestimmt11. Juni 2026Antrag angenommen
Quelle: abgeordnetenwatch.de · Abstimmungen ↗ · Daten unter CC0 Public Domain · Zugriff: tagesaktuell (24-h-Cache). Alle Abstimmungen mit jeder Einzelstimme: Abstimmungen im Bundestag · Muster & Vergleich: Abstimmungs-Analyse
Reden in Zahlen
Alle Sachbeiträge aus den amtlichen Plenarprotokollen der 21. Wahlperiode — gleiche Erfassung für alle Fraktionen, keine Wertung.
4
Wortmeldungen
3 / 90
Sitzungen mit Redebeitrag
1.362
Wörter gesamt
341
Wörter je Beitrag (Fraktions-Ø 407)
Wortmeldungen im Zeitverlauf
Häufigste Themen
- ⚖️ Demokratie & Recht ×2
- 💶 Wirtschaft & Steuern ×2
- 🛡️ Sicherheit & Verteidigung ×1
- 🏥 Gesundheit ×1
- 💻 Digitales & Daten ×1
Häufigste Begriffe
- entwurf ×6
- künftig ×6
- ausbeutung ×5
- rechtsstaat ×4
- notare ×4
- menschenhandel ×4
- notarinnen ×3
- vollmacht ×3
Sprachprofil (rechnerisch)
54,3
Lesbarkeitsindex (Fraktions-Ø 52,6)
11,9
Wörter je Satz
0,9 %
Fragesätze
8,8 %
Ausrufesätze
Lesbarkeit nach Flesch/Amstad (0–100; höher = einfachere Sätze und kürzere Wörter, Parlamentssprache liegt meist bei 45–60). Rein rechnerische Kennzahlen — sie messen Sprachform, nicht Inhalt oder Qualität.
Zahlen & Vorschläge (rechnerisch)
1
Zahlenangaben
0,7
je 1.000 Wörter
4
Vorschlags-/Forderungs-Wendungen
12 Min
Redezeit gesamt (ca.)
Zahlenangaben = Zahl mit Einheit (Prozent, Euro, Mrd., Mio. …) im Redetext; Vorschlags-/Forderungs-Wendungen = Formulierungen wie „wir fordern“, „wir schlagen vor“, „wir brauchen“. Rein rechnerische Zählung, keine Wertung (§6). Redezeit grob geschätzt (Wörter ÷ 110 je Minute) — das amtliche Protokoll nennt keine gemessene Dauer.
Längster Beitrag: 360 Wörter am 25.03.2026 — zur Sitzung 21/67 →
Quelle: Deutscher Bundestag, amtliche Plenarprotokolle (90 Sitzungen, Stand 29.08.2026). Gezählt werden Sachbeiträge am amtlichen Redner-Marker; Zwischenrufe/Beifall sind herausgerechnet. Mitglieder der Bundesregierung sprechen ohne Fraktionszuordnung und erscheinen hier nicht. Alle Protokolle & Analysen →
Alle Wortmeldungen (4)
Jeder Sachbeitrag aus den amtlichen Plenarprotokollen der 21. Wahlperiode — wörtlicher Auszug, Wortzahl, genannte Zahlenangaben und Link zur Sitzung. Keine Wertung.
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Menschenhandel und Ausbeutung sind keine Randphänomene. Auch in Deutschland gibt es Tatorte.“
26.06.2026Sitzung 21/87 →333 Wörter≈ 3 Minals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Deutschland altert, und das bedeutet: mehr Menschen im Rentenalter, weniger Leute in der aktiven Berufszeit.“
23.04.2026Sitzung 21/74 →355 Wörter≈ 3 Minals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz🤝 Soziales & Rente💶 Wirtschaft & Steuern⚖️ Demokratie & Recht
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche haben wir hier am Tag der Demokratiegeschichte der Menschen gedacht, die die Demokratie in Deutschland errungen haben, und uns daran erinnert, dass wir sie u …“
25.03.2026Sitzung 21/67 →360 Wörter≈ 3 Minals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz🛡️ Sicherheit & Verteidigung🏥 Gesundheit⚖️ Demokratie & Recht
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir beraten einen Entwurf mit einem etwas sperrigen Titel. Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie ihn vorgelesen haben; das spart mir Redezeit.“
25.03.2026Sitzung 21/67 →314 Wörter≈ 3 Minals Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz💶 Wirtschaft & Steuern💻 Digitales & Daten
1 Zahlenangabe: 4 Millionen
Fragen & Antworten (abgeordnetenwatch)
Quelle: Abgeordnetenwatch · Profil ↗ · Daten unter CC0 Public Domain
Neueste öffentliche Fragen
Gesine F. · 05.08.2026
beantwortetHallo Frau Kramme, die von der Koalition beschlossenen Reformpakete (Rente, GKV usw.) leben ausschließlich von der Kürzung bei den Schwächsten und unteren Einkommengruppen. Finden Sie das fair?
Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Beamtengehälter bleiben komplett unangetastet- was soll das für ein gesellschaftlicher Kompromiss sein.
▸ Antwort lesen (8.979 Zeichen)
Sehr geehrte Frau F. , vielen Dank für Ihre Anfrage. Bislang ist lediglich die GKV-Reform mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verabschiedet worden. Lassen Sie mich zunächst kurz etwas zu den Hintergründen des Gesetzes sagen: Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich jedoch oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität. Die starken Ausgabenanstiege der letzten Jahre haben Versicherte und Arbeitgeber durch Zusatzbeiträge in Rekordhöhe von mittlerweile rund 65 Milliarden Euro pro Jahr finanziert. Weitere Beitragssatzerhöhungen können wir weder den Rentnerinnen und Rentnern noch den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern zumuten. Gleichzeitig sind auch die öffentlichen Haushalte in einer schwierigen Lage. Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit beauftragt, Empfehlungen vorzulegen, mit denen das drohende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig gedeckt werden kann. Ohne Gegenmaßnahmen könnte das jährliche Defizit bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro steigen. Das würde einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze auf 4,7 Prozent bedeuten, bzw. einen Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 19,3 Prozent. Das Gesetz hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Dabei war es uns wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Vielmehr mussten alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten, wobei uns als SPD-Bundestagsfraktion vollkommen klar war, dass die Versicherten mit dem historischen Anstieg des Zusatzbeitrags in den vergangenen Jahren bereits in Vorleistungen getreten waren. Das GKV-BStabG ist in unseren Augen ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich dem Gesetz nicht zugestimmt habe, weil ich jede einzelne Regelung richtig finde. Ich habe zugestimmt, weil die gesetzliche Krankenversicherung kurzfristig finanziell stabilisiert werden musste und wir den ursprünglichen Entwurf im parlamentarischen Verfahren nachbessern konnten. Wir haben Kürzungen beim Krankengeld und eine neue Praxisgebühr sowie die Einführung von unbezahlten Karenztagen verhindert. Zuzahlungen werden zwar einmalig angehoben (von 5-10 Euro auf 7,50-15 Euro bei Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln), steigen danach aber nicht automatisch immer weiter wie ursprünglich vorgesehen. Ein großer Streitpunkt in den Verhandlungen mit der Union war die Familienversicherung. Wir konnten erreichen, dass der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nur 2,5 Prozent statt wie ursprünglich geplant 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des hauptversicherten GKV-Mitglieds beträgt. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben: - Kinder - Eltern mit Kindern unter 12 Jahren (nicht wie zunächst vorgeschlagen unter 7 Jahren) - Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten - pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner) - Ehegatten und Lebenspartner mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Einige Punkte der GKV-Reform sehe ich nach wie vor sehr kritisch. Dazu zählen z.B. die Beschlüsse die psychotherapeutische Versorgung betreffend. Hier wird im Herbst noch einmal nachgesteuert. Auch bei den Hausarztpraxen sehe ich Nachbesserungsbedarf. Sie sprechen die Vorschläge der Alterssicherungskommission an. Lassen Sie mich auch hier kurz etwas zur Ausgangssituation sagen: Die gesetzliche Rente ist eine wichtige Säule der Absicherung im Alter, die aber aufgrund der demografischen Entwicklungen reformiert werden muss. Aktuell leben in Deutschland rund 83,5 Millionen Menschen, so viele wie noch nie. Allerdings führen die seit Mitte der 1970er Jahre durchgehend niedrigen Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung zu deutlichen Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung: Mehr als 23 Prozent der Menschen in Deutschland sind 65 Jahre oder älter, 1990 waren es noch weniger als 15 Prozent. Dank Zuwanderung ist ein Bevölkerungsrückgang in Deutschland bisher ausgeblieben. Dennoch führt eine alternde Bevölkerung zu einem Ungleichgewicht: Weniger beitragszahlende Personen stehen einer wachsenden Zahl von Leistungsempfängern gegenüber. Die Bundesregierung hat daher eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen (privat und betrieblich) befasst hat. Vor kurzem wurden die 33 Empfehlungen der Kommission vorgelegt. Es handelt sich im Moment lediglich um Empfehlungen der Rentenkommission. Diese werden jetzt Schritt für Schritt in der Politik, mit Verbänden und in der Öffentlichkeit beraten, diskutiert und gegebenenfalls in ein parlamentarisches Verfahren überführt werden. Erst dann steht fest, was tatsächlich geregelt werden soll. Mehrere Empfehlungen der Kommission halten wir als SPD-Fraktion für zielführend, weil sie langjährigen sozialdemokratischen Forderungen entsprechen. Dazu gehört insbesondere, die gesetzliche Rentenversicherung schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln. Künftig sollen weitere Gruppen in die gemeinsame Finanzierung einbezogen werden, zunächst nicht anderweitig verpflichtend abgesicherte Selbstständige sowie Abgeordnete. Perspektivisch sollen auch weitere Erwerbstätigengruppen einbezogen werden. Damit wird die Finanzierungsbasis verbreitert und die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung gestärkt. Andere Empfehlungen sehen wir deutlich kritischer. Dazu gehören die Empfehlung 6, den abschlagsfreien vorgezogenen Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, und die Empfehlung 8, das frühestmögliche Eintrittsalter für die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Wenn es allein nach der SPD gehen würde, würden wir die Vermögensteuer wieder in Kraft setzen und die Erbschaftsteuer reformieren. Aber wir befinden uns nun einmal in einer Koalition und hier auch nur als Juniorpartner. Bei der letzten Bundestagswahl hat die SPD lediglich 16,4 Prozent der Stimmen erhalten. Dies setzt unseren politischen Möglichkeiten deutliche Grenzen. Gleichwohl hat das Ergebnis der Bundestagswahl trotz der relativen Schwäche der SPD erzwungen, dass sie sich an einer „großen“ Koalition auf Bundesebene beteiligt, weil das die einzige Möglichkeit war, die AfD von der Macht fernzuhalten. Die Mehrheitsverhältnisse in der Koalition erfordern mitunter schmerzhafte Kompromisse. Das ist das Wesen einer Demokratie, bedeutet aber leider auch: Nicht alles, was aus Berlin kommt, entspricht unseren eigenen Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit und auch nicht meinen persönlichen Überzeugungen. Die SPD hat sich wiederholt für eine stärkere Besteuerung sehr großer Vermögen ausgesprochen, weil wir überzeugt sind, dass starke Schultern mehr tragen müssen und die arbeitende Mitte entlastet werden muss. Dass die Vermögensteuer aktuell nicht auf der politischen Tagesordnung steht, liegt nicht am fehlenden politischen Willen innerhalb der SPD, sondern an fehlenden Mehrheiten im Parlament: Ohne Mehrheit lässt sich eine solche grundlegende Reform nicht beschließen, so sehr wir sie uns wünschen würden. Wir konnten im Koalitionsausschuss zumindest durchsetzen, dass die Reichensteuer erhöht wird: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro dann 47 Prozent. Das ist im Übrigen die erste Erhöhung seit 2007. Diese Mehreinnahmen schaffen zugleich den finanziellen Spielraum für eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen in einem Umfang von rund zehn Milliarden Euro jährlich. Davon profitieren insbesondere Familien durch höhere Freibeträge und ein höheres Kindergeld. Derzeit wehrt sich die Union vehement gegen die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Etwas anders sieht es bei der Erbschaftsteuer aus – hier erwarten wir in diesem Jahr noch Verfassungsgerichtsurteile, die sich mit der Verschonung sehr hoher Betriebsvermögen von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befassen. Je nachdem wie diese Urteile ausfallen, werden wir uns der Erbschaftsteuer noch in dieser Legislaturperiode annehmen müssen. Das wäre ein wichtiger Schritt in Sachen faire Besteuerung von Vermögen. Mit freundlichen Grüßen Anette Kramme
Antwort-Qualität: 8 von 8 Punkten·Katalog K1-2026-07-23▸ Bewertung ansehen▾ einklappen
- Bezug
- 2/2Geht die Antwort auf die gestellte Frage ein?
- Substanz
- 2/2Wird begründet, mit konkreten Angaben?
- Klarheit
- 2/2Ist eine Position erkennbar? (welche, ist egal)
- Verständlichkeit
- 2/2Ohne Vorwissen verständlich?
Beantwortet die Fairnessfrage ausführlich, nennt Zahlen und Nachbesserungen konkret und legt die eigene Position samt Kritikpunkten offen.
Automatisierte Bewertung nach offengelegtem Katalog K1-2026-07-23 (Bezug, Substanz, Klarheit, Verständlichkeit — je 0–2 Punkte), bewertet am 18.08.2026. Bewertet wird die Qualität der Antwort, nicht die politische Position; der Maßstab ist für alle Fraktionen identisch. Wie das ins MdB-Ranking einfließt
Dewi K. · 05.07.2026
beantwortetEs kann doch nicht sein, dass ein SPD an der geplanten Einschränkung des IFGs beteiligt ist. Stehen Sie hinter dieser Entscheidung der SPD?
Sehr geehrte Frau Kramme, ich bitte Sie zu erklären, wie eine sozialdemokratische Partei an der Transparenz der Arbeit der Bundesregierung rütteln will. Wie passt das dazu den Werten ihrer Partei? Wie können Sie dahinter stehen? Mit freundlichen Grüßen
▸ Antwort lesen (1.882 Zeichen)
Sehr geehrter Herr K. , vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt. Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben. Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben. Mit freundlichen Grüßen Anette Kramme
Antwort-Qualität: 6 von 8 Punkten·Katalog K1-2026-07-23▸ Bewertung ansehen▾ einklappen
- Bezug
- 1/2Geht die Antwort auf die gestellte Frage ein?
- Substanz
- 1/2Wird begründet, mit konkreten Angaben?
- Klarheit
- 2/2Ist eine Position erkennbar? (welche, ist egal)
- Verständlichkeit
- 2/2Ohne Vorwissen verständlich?
Bekannter Fraktionstext mit klarer Absage an eine Absenkung des Transparenzniveaus, die persönliche Frage bleibt unbeantwortet.
Automatisierte Bewertung nach offengelegtem Katalog K1-2026-07-23 (Bezug, Substanz, Klarheit, Verständlichkeit — je 0–2 Punkte), bewertet am 05.08.2026. Bewertet wird die Qualität der Antwort, nicht die politische Position; der Maßstab ist für alle Fraktionen identisch. Wie das ins MdB-Ranking einfließt
Karin M. · 04.07.2026
beantwortetHätte eine Frage an sie , stimmen sie für die Koppelung der Rente zur Lebenserwartung?
▸ Antwort lesen (1.978 Zeichen)
Sehr geehrte Frau M. , vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Alterssicherungskommission hat vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter nach 2031 moderat an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Konkret würde die Regelaltersgrenze bei weiter steigender Lebenserwartung etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Für den Zeitraum von 2031 bis 2041 entspräche das einem Anstieg von 67 auf rund 67,5 Jahre. Gleichzeitig soll die Entwicklung regelmäßig überprüft werden. Steigt die Lebenserwartung nicht weiter oder sinkt sie sogar, würde sich auch das Renteneintrittsalter entsprechend langsamer entwickeln. Wichtig ist dabei: Es handelt sich bislang um einen Vorschlag der Kommission und nicht um geltendes Recht. Alle Überlegungen werden im parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft. Grundsätzlich gilt für mich: Die gesetzliche Rente muss langfristig verlässlich und finanzierbar bleiben sowohl für die heutigen Rentnerinnen und Rentner als auch für die jüngeren Generationen. Vor diesem Hintergrund halte ich eine sehr moderate Kopplung an die Lebenserwartung grundsätzlich für nachvollziehbar und vertretbar. Die Kommission schlägt vor, die zusätzlich gewonnene Lebenszeit im Verhältnis 2:1 zwischen Erwerbs- und Rentenphase aufzuteilen. Gleichzeitig sehe ich eine rein automatische Kopplung kritisch. Menschen arbeiten unter sehr unterschiedlichen Bedingungen und altern nicht gleich. Wer jahrzehntelang körperlich oder psychisch stark belastet war, kann nicht ohne Weiteres mit jemandem verglichen werden, der in einem weniger belastenden Beruf tätig ist. Auch die soziale Frage ist wichtig: Gesundheit, Einkommen, Beruf und Lebenserwartung hängen eng zusammen. Deshalb ist für mich entscheidend, dass mögliche Reformen sozial ausgewogen gestaltet werden. Es braucht faire Übergänge und verlässliche Regelungen für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Mit freundlichen Grüßen Anette Kramme
Antwort-Qualität: 7 von 8 Punkten·Katalog K1-2026-07-23▸ Bewertung ansehen▾ einklappen
- Bezug
- 2/2Geht die Antwort auf die gestellte Frage ein?
- Substanz
- 2/2Wird begründet, mit konkreten Angaben?
- Klarheit
- 1/2Ist eine Position erkennbar? (welche, ist egal)
- Verständlichkeit
- 2/2Ohne Vorwissen verständlich?
Erklärt das Modell mit Zahlen, hält es für vertretbar und zugleich kritisch, wodurch die Festlegung unscharf bleibt.
Automatisierte Bewertung nach offengelegtem Katalog K1-2026-07-23 (Bezug, Substanz, Klarheit, Verständlichkeit — je 0–2 Punkte), bewertet am 05.08.2026. Bewertet wird die Qualität der Antwort, nicht die politische Position; der Maßstab ist für alle Fraktionen identisch. Wie das ins MdB-Ranking einfließt
Aktuelles von Anette Kramme
3 Beiträge →- 12.08.2026„KfW-Förderung kommt in der Region an“
- 31.07.2026„Anette Kramme zu Besuch in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberfranken“
- 31.07.2026„Besuch bei der JVA Bayreuth“
Täglich aktualisiert · Homepage, amtliche Feeds, Social — mit Quelle. Keine Wertung.
Eigene Kanäle von Anette Kramme
Selbstauskunft — persönliche Homepage und offizielle Social-Media-Profile. Niemals Beleg für Aussagen über Dritte. Quelle: Wikidata (CC0).
Weitere Quellen zu Kramme
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Hilf mit, dieses Profil korrekt zu halten — am besten mit Quelle. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren transparent.
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Diese Person entscheidet mit über deine Zukunft. Sag ihr deine Meinung, frag sie öffentlich oder bring dein Anliegen als Petition ein.
Siehe auch
Alle 630 Abgeordneten in acht gleichgewichteten Faktoren, die die Person messen: Anwesenheit, Nebentätigkeiten, Antworten, Debatte, Redekultur, digitale Präsenz, Erfahrung, legislative Aktivität. Faktoren, die die Fraktionsrolle abbilden, stehen daneben statt darin.
Wer die Parteien seit 2013 führt und führte — Wahldaten, Amtszeiten und der Umfrage-Trend je Führung.
Wie stark entspricht eine Partei dem Typus „Volkspartei"? Ein deskriptiver 0–100-Index aus belegten Faktoren.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus alle weiteren Beschlüsse des Bundestags (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.