Fraktion
CDU/CSU
21. Bundestag
Mandat
Nachgerückt
290 Tübingen
Anwesenheit
100%
16 von 16 namentlichen
Bürgerfragen
50%
beantwortet
Überblick
Kerndaten
- Vollständiger Name
- Christoph Naser
- Fraktion
- CDU/CSU
- Mandatstyp
- Nachgerückt
- Wahlkreis
- 290 Tübingen
- Beruf (vor Mandat)
- Pfarrvikar
- Jahrgang
- —
Werdegang
Amtliche Kurz-Vita, unverändert übernommen — Deutscher Bundestag.
- Geboren am 29. Juli 1991 in Schwäbisch-Hall
- evangelisch
- verheiratet
- zwei Kinder
- Mai 2011 Allgemeine Hochschulreife
- August 2011 bis August 2012 entwicklungspolitischer Freiwilligendienst mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Laos
- Oktober 2012 bis Juli 2020 Studium der ev
- Theologie und der Politikwissenschaften mit zwei Berufsabschlüssen, dem Kirchlichen Examen im Fach Ev
- Theologie und dem Bachelor of Arts im Fach Politikwissenschaften
- Oktober 2016 bis März 2023 Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro von Staatsministerin a.D. Annette Widmann-Mauz MdB
- April 2023 bis August 2025 Vikar Stephanuskirchengemeinde Tübingen
- September 2025 bis Mai 2026 Pfarrer Ev
- Kirchengemeinde Bodelshausen-Hemmendorf-Hirrlingen
- Seit Mai 2011 Mitglied der CDU
- seit November 2018 Beisitzer im Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises der CDU Baden-Württemberg
- Juli 2020 bis März 2023 CDU-Zweitkandidat im Landtagswahlkreis Tübingen
- seit Januar 2021 Vorsitzender des CDU-Kreisverbands Tübingen
- seit Dezember 2025 Beisitzer im Landesvorstand der CDU Baden-Württemberg
- Seit November 2012 Mitglied von Deutsch-Laotische Gesellschaft e.V
- seit Oktober 2014 Mitglied der Vereinigung der Freunde der Universität Tübingen e.V. (Universitätsbund)
- seit November 2021 Mitglied bei den Altstipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V
- seit April 2025 Mitglied bei der Sektion Tübingen des Deutschen Alpenvereins e.V
- seit Juli 2025 Mitglied der Mitgliederversammlung des Deutschen Instituts für ärztliche Mission (Difäm) e.V. am Paul-Lechler-Krankenhaus in Tübingen
- seit September 2025 Mitglied im Krankenpflegeverein Bodelshausen e.V. (Vorsitzender bis Mai 2026)
- seit Februar 2026 Mitglied im Beirat von Pro RegioStadtbahn e.V.
- [Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten
- Christoph Naser hat am 27. Mai 2026 für die ausgeschiedene Abgeordnete Ronja Kemmer, CDU/CSU (Interner Link) , die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.]
Quelle: Deutscher Bundestag — Open Data (MdB-Stammdaten). Angaben der Bundestagsverwaltung, hier nur in einzelne Stationen gegliedert.
Christoph Naser kontaktieren
Adresse, Telefon und der offizielle Kontaktweg — direkt sichtbar. Das Wahlkreisbüro vor Ort ist der kürzeste Draht; sonst die Telefonzentrale des Bundestags und das amtliche Kontaktformular. Eine direkte E-Mail zeigen wir nur, wenn sie belegt ist; wir erfinden keine Adressen.
Wahlkreisbüro vor Ort
Berliner Büro
Christoph NaserDeutscher BundestagPlatz der Republik 111011 BerlinAmtliche Dienstanschrift — keine private Adresse.
Quelle: Deutscher Bundestag (Biografien/Kontaktformular, Telefonzentrale) · Wahlkreisbüro aus amtlicher Bio oder eigener MdB-Website (Selbstauskunft) · abgeordnetenwatch.de (CC0) · belegte E-Mail aus Selbstauskunft (Wikidata CC0). Stand 2026-08-24.
Aktuelle Meldungen
Jüngste Beiträge von der eigenen Homepage (Presse/Aktuelles, Titel wörtlich) — Selbstauskunft, maßgeblich ist die verlinkte Quelle.
Quoten auf einen Blick
Reine Zahlen — kein Werturteil. Hohe Werte sind nicht automatisch „besser“; Abweichung von der Fraktion kann Eigenständigkeit bedeuten.
16 von 16 namentlichen Abstimmungen (21. WP)
Ø Fraktion 95,8 % · Ø Bundestag 91 %
11 jüngste namentliche Abstimmungen
Ø Fraktion 100 % · Ø Bundestag 100 %
2 / 4 beantwortet
Ø Fraktion 68 % · Ø Bundestag 67 %
Ausschuss-Mitgliedschaften(4)
- Ausschuss für Arbeit und SozialesStellvertreter
- Ausschuss für GesundheitStellvertreter
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungOrdentliches Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendOrdentliches Mitglied
Wahlkreis 290 · Tübingen
Stärkste Kraft 2025: CDU/CSU 28,5 %Erststimmen — Bundestagswahl 2025Wahlkreissieger: Christoph Naser (CDU)
- CDU/CSU31,7%
- Grüne24,7%
- AfD15,6%
- SPD13,0%
- Linke6,2%
- FDP3,6%
Zweitstimmen — Bundestagswahl 2025
- CDU/CSU28,5%
- Grüne19,2%
- AfD16,1%
- SPD13,9%
- Linke9,6%
- FDP5,0%
- BSW4,0%
- Sonstige3,6%
Entwicklung 2013–2025 (Zweitstimmen, Kern-Parteien)
Anteil in %
Wahlkreis-Zuschnitte können sich zwischen den Wahlen ändern — die Reihe ist daher als Annäherung zu lesen.
Quelle: Bundeswahlleiterin · Zweitstimmen-Ergebnisse je Wahlkreis · keine Wertung.
Einordnung im MdB-Ranking
Belegbare Rechenschafts-Faktoren, gleich gemessen für alle 630 · Stand 06.09.2026
- Anwesenheit
- 100 %
- Nebentätigkeiten
- keine
- Bürgerfragen beantwortet
- 50 %
- Mandat(zählt nicht mit)
- Direktmandat
- Zwischenfragen (gestellt/zugelassen)
- 0 / 0
- Zwischenrufe
- 0
- Regierungs-Zufriedenheit
- Regierungsfraktion (13 %) · Malus -8,7
- Erfahrungs-Index
- 8/18 · Bachelor
Die Gesamt-Einordnung ist das gleichgewichtete Perzentil-Mittel der acht Faktoren, die die Person messen, dazu der Bonus/Malus-Aufschlag (höchstens ±10 Punkte) und — für Abgeordnete der Regierungsfraktionen — der Regierungs-Malus von (100 − Zufriedenheit)/10 Punkten. Hier: Mittel 57,1, Bonus/Malus +2, Regierungs-Malus -8,7 → 50,4. Faktoren, die die Fraktionsrolle abbilden, stehen nicht im Mittel und sind oben als „zählt nicht mit“ gekennzeichnet. Jeder Faktor hat auf /mdb-ranking einen eigenen Tab mit dem Rechenweg und dem Datenzeitraum. Die Werte aktualisieren sich mit der täglichen Datenpipeline. Kein Urteil über die politischen Inhalte — nur nachrechenbare Kennzahlen.
Abstimmungs-Verhalten · 11 jüngste Plenar-Abstimmungen
Wichtig: Hohe Stringenz heißt nicht „besser“. Eine Abweichung von der Fraktion kann ebenso Eigenständigkeit sein. Hier nur die nackten Zahlen.
Mit Fraktion
11
Abweichend
0
Anwesend
11
Abwesend
0
Anwesenheits-Bilanz
Wichtig: Namentliche Abstimmungen sind nur ein Ausschnitt der Parlamentsarbeit (Ausschuss- Sitzungen, Reden, Delegationsreisen zählen hier nicht). Hohe Teilnahme heißt nicht „besser“. Nur die nackten Zahlen — Wertung liegt bei dir.
Teilnahme
100 %
Teilgenommen
16
Nicht abgegeben
0
Erfasste Abst.
16
Zum Vergleich: Die CDU/CSU-Fraktion kommt im Schnitt auf 95,8 % Teilnahme (211 erfasste Abgeordnete). Naser liegt 4,2 Prozentpunkte darüber.
Abweichung von der Fraktionsmehrheit: 0 von 11 anwesend abgegebenen Stimmen (jüngste namentliche Abstimmungen). Eine Abweichung kann ebenso ein Zeichen von Eigenständigkeit sein — keine Wertung.
Quelle: abgeordnetenwatch.de · namentliche Abstimmungen (CC0) · Stand 2026-09-06. „Nicht abgegeben“ zählt jede nicht abgegebene Stimme (entschuldigt, unentschuldigt oder Nichtteilnahme). Vergleich mit allen Abgeordneten und Fraktionen: Abstimmungs-Analyse · Anwesenheit →
So hat Christoph Naser abgestimmt
Die letzten namentlichen Abstimmungen im 21. Bundestag. Hier nur die dokumentierte Stimme — die Bewertung liegt bei dir.
- SportfördergesetzJa10. Juli 2026Antrag angenommen
- GebäudemodernisierungsgesetzJa10. Juli 2026Antrag angenommen
- GKV-ReformJa10. Juli 2026Antrag angenommen
- Einführung eines allgemeinen TempolimitsNein09. Juli 2026Antrag abgelehnt
- Ukraine zusätzlich militärisch und humanitär unterstützenNein08. Juli 2026Antrag abgelehnt
- Letzte Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im LibanonJa25. Juni 2026Antrag angenommen
- Strengere Regeln bei VaterschaftsanerkennungJa12. Juni 2026Antrag angenommen
- Neue Emissionsobergrenzen für die Jahre 2031 bis 2040Ja11. Juni 2026Antrag angenommen
- Ablehnung einer umfassenden BAföG-Reform (Beschlussempfehlung)Ja11. Juni 2026Antrag angenommen
- Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes KFOR im KosovoJa11. Juni 2026Antrag angenommen
Quelle: abgeordnetenwatch.de · Abstimmungen ↗ · Daten unter CC0 Public Domain · Zugriff: tagesaktuell (24-h-Cache). Alle Abstimmungen mit jeder Einzelstimme: Abstimmungen im Bundestag · Muster & Vergleich: Abstimmungs-Analyse
Im Bundestag gesagt
Wörtliche Auszüge aus den amtlichen Plenarprotokollen — je Sitzung der längste Sachbeitrag. Quelle: Deutscher Bundestag. Keine Wertung.
„Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis vor zwei Wochen war ich Gemeindepfarrer in Bodelshausen, der südlichsten Gemeinde im Landkreis Tübingen.“
Zuordnung über den amtlichen Redner-Marker im Protokoll. Reden in Regierungsfunktion (z. B. als Ministerin) erscheinen dort unter der Amtsbezeichnung und sind hier ggf. nicht erfasst.
Reden in Zahlen
Alle Sachbeiträge aus den amtlichen Plenarprotokollen der 21. Wahlperiode — gleiche Erfassung für alle Fraktionen, keine Wertung.
1
Wortmeldungen
1 / 90
Sitzungen mit Redebeitrag
688
Wörter gesamt
688
Wörter je Beitrag (Fraktions-Ø 405)
Häufigste Themen
- 🤝 Soziales & Rente ×1
- 🏥 Gesundheit ×1
Häufigste Begriffe
- pflege ×6
- darf ×4
- erhalten ×4
- familien ×3
- kommende ×3
- vorfinden ×3
- pflegebedürftigkeit ×3
- gleichzeitig ×3
Sprachprofil (rechnerisch)
54,3
Lesbarkeitsindex (Fraktions-Ø 52,2)
12,7
Wörter je Satz
9,3 %
Fragesätze
5,6 %
Ausrufesätze
Lesbarkeit nach Flesch/Amstad (0–100; höher = einfachere Sätze und kürzere Wörter, Parlamentssprache liegt meist bei 45–60). Rein rechnerische Kennzahlen — sie messen Sprachform, nicht Inhalt oder Qualität.
Zahlen & Vorschläge (rechnerisch)
1
Zahlenangaben
1,5
je 1.000 Wörter
0
Vorschlags-/Forderungs-Wendungen
6 Min
Redezeit gesamt (ca.)
Zahlenangaben = Zahl mit Einheit (Prozent, Euro, Mrd., Mio. …) im Redetext; Vorschlags-/Forderungs-Wendungen = Formulierungen wie „wir fordern“, „wir schlagen vor“, „wir brauchen“. Rein rechnerische Zählung, keine Wertung (§6). Redezeit grob geschätzt (Wörter ÷ 110 je Minute) — das amtliche Protokoll nennt keine gemessene Dauer.
Längster Beitrag: 688 Wörter am 12.06.2026 — zur Sitzung 21/84 →
Quelle: Deutscher Bundestag, amtliche Plenarprotokolle (90 Sitzungen, Stand 06.09.2026). Gezählt werden Sachbeiträge am amtlichen Redner-Marker; Zwischenrufe/Beifall sind herausgerechnet. Mitglieder der Bundesregierung sprechen ohne Fraktionszuordnung und erscheinen hier nicht. Alle Protokolle & Analysen →
Alle Wortmeldungen (1)
Jeder Sachbeitrag aus den amtlichen Plenarprotokollen der 21. Wahlperiode — wörtlicher Auszug, Wortzahl, genannte Zahlenangaben und Link zur Sitzung. Keine Wertung.
„Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis vor zwei Wochen war ich Gemeindepfarrer in Bodelshausen, der südlichsten Gemeinde im Landkreis Tübingen.“
12.06.2026Sitzung 21/84 →688 Wörter≈ 6 Min🤝 Soziales & Rente🏥 Gesundheit
1 Zahlenangabe: 7,5 Milliarden
Zwischenrufe & Zwischenfragen
Aus den amtlichen Plenarprotokollen des 21. Bundestages — gleiche Erfassung für alle Fraktionen, keine Wertung.
5 / 14
Beifall-Vermerke mit Zuspruch auch aus anderen Fraktionen
Quelle: Deutscher Bundestag, amtliche Plenarprotokolle · Stand 06.09.2026 · Alle Zwischenrufe & die komplette Statistik →
Fragen & Antworten (abgeordnetenwatch)
Quelle: Abgeordnetenwatch · Profil ↗ · Daten unter CC0 Public Domain
Neueste öffentliche Fragen
Claudia Z. · 30.07.2026
beantwortetWie stehen Sie zur Homöopathie als Leistung der Krankenkassen?
▸ Frage vollständig lesen (408 Zeichen)
Sehr geehrter Herr Naser, Frage: Die Finanzkommission Gesundheit hat Ende März vorgeschlagen, homöopathische Leistungen nicht mehr als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorzusehen. Wie bewerten Sie diese Empfehlung der Finanzkommission? Welche Kriterien sollten aus Ihrer Sicht dafür maßgeblich sein, ob Homöopathie Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder nicht?
▸ Antwort lesen (3.216 Zeichen)
Sehr geehrte Frau Z. , mir ist bewusst, dass die Homöopathie für eine Gruppe von Patientinnen und Patienten eine besondere Bedeutung hat und teilweise eine starke persönliche Bindung an diese Behandlungsmethode besteht. Auch wenn die eingesparte Summe von 50 Millionen Euro im Vergleich zum Gesamtvolumen der notwendigen Einsparungen von rund 19 Milliarden Euro gering erscheint, halte ich die Maßnahme aus der Perspektive aller gesetzlich Versicherten und mit Blick auf die Frage, wofür die solidarisch finanzierten Beiträge eingesetzt werden sollten, dennoch für richtig. Maßgeblich sollte für eine solidarisch finanzierte Krankenversicherung sein, ob der medizinische Nutzen, die Notwendigkeit, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung für die jeweilige Indikation nach anerkannten wissenschaftlichen Standards ausreichend belegt sind. Für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen liegt eine solche hinreichende wissenschaftliche Evidenz nicht vor. Beitragsmittel sollten daher grundsätzlich dort eingesetzt werden, wo ein belastbarer medizinischer Nutzen nachgewiesen ist. Mittlerweile ist diese Empfehlung auch gesetzlich umgesetzt: Seit dem 30. Juli 2026 sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel von der regulären Arzneimittelversorgung der GKV ausgeschlossen. Sie können daher nicht mehr zulasten der Krankenkasse verordnet werden. Die bislang möglichen freiwilligen Satzungsleistungen können noch bis zum 31. Dezember 2026 erbracht werden; ab dem 1. Januar 2027 ist eine entsprechende Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr möglich. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Menschen die Anwendung dieser Verfahren zu verbieten. Wer Homöopathie oder andere ergänzende Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen möchte, kann dies weiterhin auf eigene Kosten tun und gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung hierfür abschließen. Wichtig ist mir zudem eine differenzierte Betrachtung. Aus dem Ausschluss der Homöopathie und anthroposophischer Leistungen folgt nicht automatisch, dass auch andere ergänzende Verfahren aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen verschwinden müssen. Entscheidend sollte stets die konkrete Evidenz für die jeweilige Behandlung und Indikation sein. Das zeigt beispielsweise die Akupunktur, die bei bestimmten chronischen Schmerzerkrankungen als Kassenleistung anerkannt ist, während dies nicht pauschal für jeden Anwendungsbereich gilt. Auch bei Verfahren wie der Osteopathie sollte daher nicht allein die Einordnung als „alternative“ oder „ergänzende“ Medizin entscheidend sein, sondern die Frage, ob ein hinreichender medizinischer Nutzen nachgewiesen ist und die Leistung den Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit entspricht. Ich halte diesen evidenzbasierten und differenzierten Ansatz für richtig. Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein. Wo ein solcher Nachweis fehlt, sollte die Finanzierung nicht über das Solidarsystem erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Christoph Naser
Brigitte D. · 15.07.2026
offenStimmen Sie für die Abschaffung des IFG's? Oder hoffentlich nicht? Eine Bunderegierung die Korruption nicht unterstützt, sollte bereitwillig Informationen an die Bevölkerung geben!
Original ↗Dr. Sophia B. · 08.07.2026
beantwortetWarum wird Psychotherapie gekürzt???
▸ Frage vollständig lesen (989 Zeichen)
Sehr geehrter Herr Naser, warum möchte die Regierung die ambulante Versorgung von psychisch Kranken durch das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kaputt sparen? In meiner psychotherapeutischen Praxis behandle ich jede Woche 35 bis 40 Patient*innen mit psychischen Erkrankungen, die dank der regelmäßigen ambulanten Versorung kaum eine Krankschreibung noch eine teurere stationäre oder teilstationäre Behandlung benötigen. Des weiteren ist ein Großteil meiner Patient*innen unter 30 Jahren. Viele nehmen therapeutische Hilfe während des Studiums in Anspruch und sind somit nach dem Abschluss gleich für den Arbeitsmarkt als qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass durch die Sparmaßnahmen nicht die ambulante, zeitnahe Behandlung, die eine Chronifizierung, Hospitalisierung und Berentung verhindert, zerstört wird, was durch die aktuellen Pläne unweigerlich geschehen würde. Freundliche Grüße Dr. S. B.
▸ Antwort lesen (4.866 Zeichen)
Sehr geehrte Frau Dr. B. , herzlichen Dank für Ihre Nachricht und insbesondere für Ihre eindrückliche Schilderung aus der täglichen Praxis. Die psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Eine frühzeitige und fachgerechte Behandlung kann schwerwiegende Krankheitsverläufe verhindern und dazu beitragen, Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierungen und langfristige Folgekosten zu vermeiden. Deshalb liegt auch mir persönlich sehr daran, dass die psychotherapeutische Versorgung wohnortnah, zeitnah und auf hohem Niveau gesichert bleibt. Dieses Ziel ist ausdrücklich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert. Gleichzeitig müssen wir die geplanten Änderungen im größeren Zusammenhang betrachten. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt nicht das Ziel, psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich zu gefährden oder die ambulante Psychotherapie zurückzudrängen. Hintergrund ist vielmehr die dringend notwendige Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, wie sie auch von der FinanzKommission Gesundheit empfohlen wurde. Damit sollen unter anderem Nachvergütungen und nicht sachgerechte Verschiebungen innerhalb der Honorarverteilung vermieden werden. Der Handlungsdruck bei der GKV-Finanzierung ist erheblich. Die Leistungsausgaben sind von 263,41 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf 336,41 Milliarden Euro im Jahr 2025 gestiegen – ein Anstieg von 27,7 Prozent innerhalb von nur vier Jahren. Die Einnahmen erhöhten sich im selben Zeitraum dagegen lediglich von 248,7 auf 296,7 Milliarden Euro, also um 19,3 Prozent. Für 2027 wird inzwischen ein Defizit von rund 19 Milliarden Euro erwartet. Ohne Gegenmaßnahmen wären weitere Beitragssatzsteigerungen die Folge. Bereits heute ist der durchschnittliche Beitragssatz von 15,9 Prozent im Jahr 2021 auf 17,25 Prozent im Jahr 2025 gestiegen. Diese Entwicklung können wir nicht dauerhaft fortschreiben. Die Bundesregierung und die Koalition haben deshalb die Verantwortung übernommen, die Ausgabendynamik der GKV stärker an der Einnahmenentwicklung auszurichten und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Davon darf allerdings nicht die notwendige Versorgung schwer erkrankter Menschen beeinträchtigt werden. Für die psychotherapeutische Versorgung sind deshalb einige Punkte besonders wichtig: Das bisher für die Psychotherapie vorgesehene Honorarvolumen soll auch künftig ausschließlich für psychotherapeutische Leistungen zur Verfügung stehen und nicht auf andere Facharztgruppen verteilt werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt zudem verpflichtet, eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen. Auch die jährliche Anpassung des Orientierungswertes und damit der entsprechende Kostenausgleich über die Vergütungssystematik bleiben bestehen. Besonders wichtig ist mir, dass die berechtigten Sorgen aus der Praxis im parlamentarischen Verfahren Gehör gefunden haben. Der Deutsche Bundestag hat zusätzlich einen Entschließungsantrag beschlossen, der ausdrücklich auf die Sicherstellung der Versorgungskontinuität abzielt. Vorgesehen sind insbesondere Ausnahmen von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, für die Behandlung schwer psychisch erkrankter Versicherter nach der KSVPsych-Richtlinie des G-BA sowie für als dringlich eingestufte Behandlungsfälle. Für diese Leistungen soll eine extrabudgetäre Vergütung ermöglicht werden. Zudem wurde der G-BA aufgefordert, Kriterien zur Feststellung der Dringlichkeit bereits im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu entwickeln. Diese Regelungen sind aus meiner Sicht ein wichtiges Signal: Die notwendige Konsolidierung der GKV-Finanzen darf nicht dazu führen, dass Menschen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen ihre notwendige Behandlung verlieren oder dringliche Fälle monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen. Ich möchte abschließend auch ausdrücklich betonen, dass die zahlreichen Rückmeldungen aus Ihrem Berufsstand nicht ungehört geblieben sind. Auch ich habe in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche geführt und Rückmeldungen von Therapeutinnen und Therapeuten erhalten. Diese Perspektiven waren und sind für die parlamentarische Arbeit wichtig. Dass der Deutsche Bundestag die genannten Schutzmechanismen zusätzlich beschlossen hat, ist auch Ausdruck dieses intensiven Austauschs. Ich werde die weitere Entwicklung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung aufmerksam verfolgen. Eine solide Finanzierung der GKV und eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung sind keine Gegensätze. Unser Ziel muss sein, beides dauerhaft miteinander zu verbinden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Christoph Naser
Antwort-Qualität: 8 von 8 Punkten·Katalog K1-2026-07-23▸ Bewertung ansehen▾ einklappen
- Bezug
- 2/2Geht die Antwort auf die gestellte Frage ein?
- Substanz
- 2/2Wird begründet, mit konkreten Angaben?
- Klarheit
- 2/2Ist eine Position erkennbar? (welche, ist egal)
- Verständlichkeit
- 2/2Ohne Vorwissen verständlich?
Beantwortet das Warum mit Ausgaben- und Beitragszahlen und benennt die beschlossenen Ausnahmen für die Versorgung.
Automatisierte Bewertung nach offengelegtem Katalog K1-2026-07-23 (Bezug, Substanz, Klarheit, Verständlichkeit — je 0–2 Punkte), bewertet am 28.08.2026. Bewertet wird die Qualität der Antwort, nicht die politische Position; der Maßstab ist für alle Fraktionen identisch. Wie das ins MdB-Ranking einfließt
Weitere Quellen zu Naser
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Siehe auch
Alle 630 Abgeordneten in acht gleichgewichteten Faktoren, die die Person messen: Anwesenheit, Nebentätigkeiten, Antworten, Debatte, Redekultur, digitale Präsenz, Erfahrung, legislative Aktivität. Faktoren, die die Fraktionsrolle abbilden, stehen daneben statt darin.
Wer die Parteien seit 2013 führt und führte — Wahldaten, Amtszeiten und der Umfrage-Trend je Führung.
Wie stark entspricht eine Partei dem Typus „Volkspartei"? Ein deskriptiver 0–100-Index aus belegten Faktoren.
Namentliche Abstimmungen mit jeder Einzelstimme plus alle weiteren Beschlüsse des Bundestags (angenommen / abgelehnt / überwiesen) — mit amtlicher Quelle.