📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 21.07.2026
„Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung" — was drinsteht
„Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung" — verkündet am 21. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 210 vom 21.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 21.07.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um die Liste der Berufskrankheiten. Wer durch die eigene Arbeit krank wird, bekommt nur dann Behandlung und Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Krankheit auf dieser Liste steht. Die Bundesregierung hat die Regeln dazu geändert.
- Was ändert sich?
- Der Text fasst zwei Stellen der bestehenden Berufskrankheiten-Verordnung neu: § 9, der die Durchführung der Aufgaben regelt, und die Anlage 1 — das ist die eigentliche Liste der anerkannten Berufskrankheiten. Welche Krankheit genau dazukommt oder neu beschrieben wird, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht bestimmen; das zeigt erst die vollständige neue Fassung auf gesetze-im-internet.de. Die Änderung gilt ab dem 1. August 2026.
- Was heißt das für mich?
- Für die meisten Menschen ändert sich nichts Spürbares. Wichtig ist die Liste für alle, die im Beruf gesundheitlich belastet arbeiten. Steht die eigene Krankheit darauf, zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft — und die zahlt mehr, etwa eine dauerhafte Rente. Ob Ihre eigene Krankheit von dieser Änderung berührt ist, geht aus den erfassten Angaben nicht hervor.
Beispiele
- Eine Malerin bekommt nach vielen Jahren mit Lösungsmitteln eine Nervenkrankheit. Steht diese Krankheit auf der Liste, meldet ihre Ärztin den Fall der Berufsgenossenschaft. Die prüft und zahlt dann Behandlung und unter Umständen eine Rente — nicht die Krankenkasse.
- Sie arbeiten auf dem Bau und Ihre Knie sind hin? Ob das als Berufskrankheit zählt, steht in der Anlage 1, also in der Liste. Genau diese Liste wird hier angefasst. Ob Ihr Fall dazugehört, zeigt erst der vollständige neue Text.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 21. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 210 vom 21.07.2026). Erlassen hat sie die Bundesregierung, ausgefertigt am 16. Juli 2026. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Amtliches Sachgebiet: Sozialgesetzbuch · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [22.07.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Die Bundesregierung verordnet aufgrund des § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 140) geändert worden ist:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung: „Die Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 50) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung): „Die Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 50) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Erlassen von: Bundesregierung · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 16. Juli 2026, verkündet am 21. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 210 vom 21.07.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Inkrafttreten — Artikel 2: „Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Verkündungen: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Geändert wird die Berufskrankheiten-Verordnung — amtlich: „Berufskrankheiten-Verordnung". Der Änderungstext fasst 2 Stellen dieser Norm an (unten mit ihren amtlichen Überschriften aufgeführt — daran ist ablesbar, WORUM es bei der Änderung geht). Den neuen Wortlaut im Zusammenhang zeigt erst die konsolidierte Fassung auf gesetze-im-internet.de, sobald sie dort eingearbeitet ist.
- Geändert wird: „Berufskrankheiten-Verordnung" (Berufskrankheiten-Verordnung, vom 31. Oktober 1997) — der vollständige, aktuelle Text steht auf gesetze-im-internet.de. ↗ · Quelle: gesetze-im-internet.de [22.07.26]
- Angefasst werden laut Änderungstext: § 9 Durchführung der Aufgaben; Anlage 1. Die Überschriften stammen aus der amtlichen Gliederung der Stammnorm. · Quelle: gesetze-im-internet.de [22.07.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 50) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
- Bundesrat: Verfassungsorgan, in dem die 16 Bundesländer auf Bundesebene mitwirken. 69 Stimmen, je Land 3–6 Stimmen abhängig von der Bevölkerungsgröße. Wirkt bei zustimmungspflichtigen Gesetzen mit. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Siebte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de [22.07.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 210 vom 21.07.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [22.07.26]
- Alle Verkündungen und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
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