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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 21.07.2026

„Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitste…" — was drinsteht

„Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Beson…" — verkündet am 21. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 210a vom 21.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 21.07.2026

21.07.2622.07.26

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um die Frage, wie genug Strom da ist, wenn Wind und Sonne gerade wenig liefern. Der Bund schreibt dafür neue Kraftwerke und Speicher aus: Unternehmen bewerben sich, das günstigste Angebot bekommt den Zuschlag und dafür Geld. Ein zweiter Teil des Gesetzes ändert die Gebühren der Bundesnetzagentur.
Was ändert sich?
Neu ist ein eigenes Gesetz, das Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz, kurz StromVKG. Die Bundesnetzagentur führt die Ausschreibungen durch und legt Termine und Mengen fest. Wer einen Zuschlag hat, darf für dieselbe Anlage im selben Zeitraum keine zusätzliche Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kassieren. Der Text schreibt außerdem vor, woher wichtige Bauteile stammen müssen — je nach Anlagentyp etwa Batteriezellen und Wechselrichter, Gasmotoren oder Gas- und Dampfturbinen, Rotorblätter und Türme bei Windrädern. Die Regeln gelten ab dem Tag nach der amtlichen Veröffentlichung, also ab dem 22. Juli 2026.
Was heißt das für mich?
Im Alltag merken Sie davon zunächst nichts. Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Kraftwerke, Batteriespeicher oder Windräder bauen und betreiben, und an die Bundesnetzagentur als Behörde. Ob und wie sich die Ausschreibungen später auf Strompreise oder auf die Zahl der Kraftwerke auswirken, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht bestimmen — der Text nennt das Ziel, aber keine Zahlen dazu.

Beispiele

  • Ein Stadtwerk will ein Gaskraftwerk als Reserve für windstille Wochen bauen. Es kann sich bei der Bundesnetzagentur um einen Zuschlag bewerben. Bekommt es ihn, müssen die Gasmotoren aus den im Gesetz genannten Regionen stammen, dazu mindestens zwei weitere Hauptbauteile, etwa Generator oder Transformator.
  • Ein Betreiber eines großen Batteriespeichers hat einen Zuschlag nach diesem Gesetz. Für dieselbe Anlage und denselben Zeitraum kann er dann nicht zusätzlich die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen. Doppelt kassieren schließt der Text aus.
Worum geht es im neuen Gesetz?

Am 21. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt ein Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 210a vom 21.07.2026). Erlassen hat sie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ausgefertigt am 21. Juli 2026. Der amtliche Volltext umfasst 3 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch das Gesetz konkret?

Das Gesetz besteht aus 3 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

Für wen gilt das Gesetz?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1. Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1: „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz – StromVKG) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumina § 3 Ausschreibungen; Zuständigkeiten § 4 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten § 5 Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten § 6 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Kapazitäten, Festlegungskompetenz * Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informations verfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Ab wann gilt das Gesetz — und wie lange?

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 3). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was bedeutet das Gesetz für den Einzelnen, die Kommune, das Land und den Bund?

Unmittelbar berührt der Regelungstext den Einzelnen, das Land, den Bund. Die übrigen Ebenen nennt er nicht — und dann behaupten wir hier auch keine Betroffenheit. Jede Ebene unten steht mit ihrem Beleg aus dem Text.

  • Für den Einzelnen: Artikel 1 — „Für die Anlage darf für den Verpflichtungszeitraum 1. kein wirksamer Zuschlag nach diesem Gesetz bestehen und 2. keine Förderung zusätzlich zu einer Zahlung nach diesem Gesetz in Anspruch genommen werden a) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder einer aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes …" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
  • Für die Kommune: Der Regelungstext nennt keine Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung als Adressat. Über mittelbare Folgen sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
  • Für das Land: Artikel 3 (Inkrafttreten) — „Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
  • Für den Bund: Artikel 1 — „Die Ausschreibungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 werden von der Bundesnetzagentur durchgeführt." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Welche Begriffe muss man für das Gesetz kennen?

8 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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