📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 21.07.2026
„Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitste…" — was drinsteht
„Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Beson…" — verkündet am 21. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 210a vom 21.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 21.07.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um die Frage, wie genug Strom da ist, wenn Wind und Sonne gerade wenig liefern. Der Bund schreibt dafür neue Kraftwerke und Speicher aus: Unternehmen bewerben sich, das günstigste Angebot bekommt den Zuschlag und dafür Geld. Ein zweiter Teil des Gesetzes ändert die Gebühren der Bundesnetzagentur.
- Was ändert sich?
- Neu ist ein eigenes Gesetz, das Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz, kurz StromVKG. Die Bundesnetzagentur führt die Ausschreibungen durch und legt Termine und Mengen fest. Wer einen Zuschlag hat, darf für dieselbe Anlage im selben Zeitraum keine zusätzliche Förderung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kassieren. Der Text schreibt außerdem vor, woher wichtige Bauteile stammen müssen — je nach Anlagentyp etwa Batteriezellen und Wechselrichter, Gasmotoren oder Gas- und Dampfturbinen, Rotorblätter und Türme bei Windrädern. Die Regeln gelten ab dem Tag nach der amtlichen Veröffentlichung, also ab dem 22. Juli 2026.
- Was heißt das für mich?
- Im Alltag merken Sie davon zunächst nichts. Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Kraftwerke, Batteriespeicher oder Windräder bauen und betreiben, und an die Bundesnetzagentur als Behörde. Ob und wie sich die Ausschreibungen später auf Strompreise oder auf die Zahl der Kraftwerke auswirken, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht bestimmen — der Text nennt das Ziel, aber keine Zahlen dazu.
Beispiele
- Ein Stadtwerk will ein Gaskraftwerk als Reserve für windstille Wochen bauen. Es kann sich bei der Bundesnetzagentur um einen Zuschlag bewerben. Bekommt es ihn, müssen die Gasmotoren aus den im Gesetz genannten Regionen stammen, dazu mindestens zwei weitere Hauptbauteile, etwa Generator oder Transformator.
- Ein Betreiber eines großen Batteriespeichers hat einen Zuschlag nach diesem Gesetz. Für dieselbe Anlage und denselben Zeitraum kann er dann nicht zusätzlich die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen. Doppelt kassieren schließt der Text aus.
Worum geht es im neuen Gesetz?
Am 21. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt ein Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 210a vom 21.07.2026). Erlassen hat sie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ausgefertigt am 21. Juli 2026. Der amtliche Volltext umfasst 3 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Amtliches Sachgebiet: Elektrizität und Gas; Verwaltungsgebühren · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [22.07.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Was ändert sich durch das Gesetz konkret?
Das Gesetz besteht aus 3 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1: „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz – StromVKG) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumina § 3 Ausschreibungen; Zuständigkeiten § 4 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten § 5 Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten § 6 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Kapazitäten, Festlegungskompetenz * Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informations verfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Artikel 2 — Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA: „Die Besondere Gebührenverordnung BNetzA vom 19. August 2021 (BGBl. I S. 3715), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 42) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Zu Artikel 2 — Spalten der Auflistung: „Endprodukt" → „Wichtigste spezifische Bauteile" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Batterien → Das Batteriespeichersystem sowie nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Batteriezellen • Batterie-Managementsysteme • Wechselrichter Zusätzlich muss von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen min destens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Batteriesätze • Batteriemodule • Kathoden-Aktivmaterialien • Anoden-Aktivmaterialien • Elektrolyte • Separatoren • Stromabnehmer (einschließlich dünner Kupfer-, Aluminium-, Nickel- und Kohlenstofffolien) • Batterie-Wärmemanagementsysteme · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Gaskraftwerk mit Gasmotoren → Nachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Gasmotoren Zusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stam men: • Gasmischanlage/Gasregelstrecke • Zylinderblock • Brennraum • Zündsystem • Rotor/Welle • Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger • Generator • Transformator · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Gaskraftwerk mit Gasturbinen und/oder Dampfturbinen → Nachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Gasturbinen oder Dampfturbinen Zusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stam men: • Verdichter • Laufschalen • Leitschaufeln • Brennkammer • Rotor/Welle • Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger • Generator • Transformator · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Zu Artikel 2 — Spalten der Auflistung: „Endprodukt" → „Wichtigste spezifische Bauteile" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Offshore-Windenergieanlagen → Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Gondeln (Baugruppe) • Rotornaben • Haupt-, Azimut- und Blattlager • Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator) • Dauermagneten für Windturbinen • Getriebekästen für Windturbinen • Rotorblätter • Türme • Fundamente, Schwimmer · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Onshore-Windturbinen → Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Gondeln (Baugruppe) • Rotornaben • Haupt-, Azimut- und Blattlager • Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator) • Dauermagneten für Windturbinen • Getriebekästen für Windturbinen • Rotorblätter • Türme · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Pumpspeicherung → Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Reversible Pumpturbinen und Pumpenläufer • Verteiler mit Leitschaufeln · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Photovoltaik-Systeme → Nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Photovoltaik-Wechselrichter • Photovoltaik-Zellen oder Äquivalent · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Redox-Flow- Energiespeicherung → Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Elektrolyte • Separatoren • Stromabnehmer • Elektrodenplatten · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Solarthermische Kraftwerke mit Strahlungsbündelung (concentrated solar power (CSP) plants) → Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • CSP-Reflektoren • CSP-Nachführsysteme einschließlich spezifischer Befestigungen • CSP-Strahlungsempfänger (Brennpunkt- oder -linie) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Wasserturbinensysteme → Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: • Wasserturbinenläufer • Verteiler mit Leitschaufeln · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Zu Artikel 2 — Spalten der Auflistung: „Technologieklasse" → „Reduktionsfaktor" → „Technischer Verfügbarkeitsfaktor" → „Zyklenwirkungsgrad" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, auch bei Einsatz von Wasserstoff · 0,85 · 0,85 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Gasturbinen ohne Abhitzekessel, Gasmotoren, sonstige Gaskraftwerke, jeweils auch bei Einsatz von Wasserstoff · 0,85 · 0,85 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Anlagen zur Stromerzeugung aus fester oder flüssiger Biomasse · 0,84 · 0,84 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Anlagen zur Stromerzeugung aus festem oder flüssigem Abfall · 0,99 · 0,99 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Geothermie · 0,97 · 0,97 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Batterien und sonstige Speicher mit einer Höchst erbringungsdauer von · 1,00 · 0,92 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 1 Stunde · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 2 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 3 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 4 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 5 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 6 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 7 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 8 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 9 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 10 Stunden · 0,58 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 11 Stunden · 0,62 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 12 Stunden · 0,66 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 13 Stunden · 0,69 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 14 Stunden · 0,72 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 15 Stunden · 0,75 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 16 Stunden · 0,77 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 17 Stunden · 0,80 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 18 Stunden · 0,82 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 19 Stunden · 0,84 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 20 Stunden · 0,85 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 21 Stunden · 0,87 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 22 Stunden · 0,88 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 23 Stunden · 0,89 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 24 Stunden · 0,89 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Zu Artikel 2 — Spalten der Auflistung: „Technologieklasse" → „Reduktionsfaktor" → „Technischer Verfügbarkeitsfaktor" → „Zyklenwirkungsgrad" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Pumpspeicher mit einer Höchsterbringungsdauer von · 0,89 · 0,80 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 1 Stunde · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 2 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 3 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 4 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 5 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 6 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 7 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 8 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 9 Stunden · – · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 10 Stunden · 0,51 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 11 Stunden · 0,55 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 12 Stunden · 0,58 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 13 Stunden · 0,61 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 14 Stunden · 0,63 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 15 Stunden · 0,66 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 16 Stunden · 0,68 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 17 Stunden · 0,70 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 18 Stunden · 0,72 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 19 Stunden · 0,74 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 20 Stunden · 0,75 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 21 Stunden · 0,76 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 22 Stunden · 0,77 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 23 Stunden · 0,78 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- 24 Stunden · 0,79 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Wind an Land · 0,04 · 0,04 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Wind auf See · 0,09 · 0,09 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Photovoltaik · 0,02 · 0,02 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Laufwasser · 0,94 · 0,94 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Speicherwasser · 0,82 · 0,82 · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Zu Artikel 2 — Spalten der Auflistung: „Nummer" → „Gebühren- oder Auslagentatbestand" → „Gebühren/Auslagen in Euro" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- „7 · Durchführung eines Zuschlagsverfahrens für Ausschreibungen für Anlagen nach dem StromVKG · 956“. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Artikel 3 — Inkrafttreten: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Für wen gilt das Gesetz?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1. Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1: „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz – StromVKG) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumina § 3 Ausschreibungen; Zuständigkeiten § 4 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten § 5 Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten § 6 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Kapazitäten, Festlegungskompetenz * Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informations verfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Erlassen von: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Ab wann gilt das Gesetz — und wie lange?
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 3). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 21. Juli 2026, verkündet am 21. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 210a vom 21.07.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Inkrafttreten — Artikel 3: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Verkündungen: Gesetz für mich
Was bedeutet das Gesetz für den Einzelnen, die Kommune, das Land und den Bund?
Unmittelbar berührt der Regelungstext den Einzelnen, das Land, den Bund. Die übrigen Ebenen nennt er nicht — und dann behaupten wir hier auch keine Betroffenheit. Jede Ebene unten steht mit ihrem Beleg aus dem Text.
- Für den Einzelnen: Artikel 1 — „Für die Anlage darf für den Verpflichtungszeitraum 1. kein wirksamer Zuschlag nach diesem Gesetz bestehen und 2. keine Förderung zusätzlich zu einer Zahlung nach diesem Gesetz in Anspruch genommen werden a) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder einer aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes …" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Für die Kommune: Der Regelungstext nennt keine Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung als Adressat. Über mittelbare Folgen sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Für das Land: Artikel 3 (Inkrafttreten) — „Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Für den Bund: Artikel 1 — „Die Ausschreibungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 werden von der Bundesnetzagentur durchgeführt." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
Welche Begriffe muss man für das Gesetz kennen?
8 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Gesetzesinitiative: Das Recht, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen (Art. 76 Abs. 1 GG). Nur drei Wege sind möglich: aus der Mitte des Bundestags (Fraktion oder 5 % der Abgeordneten), durch die Bundesregierung oder durch den Bundesrat. ↗
- Bundesrat: Verfassungsorgan, in dem die 16 Bundesländer auf Bundesebene mitwirken. 69 Stimmen, je Land 3–6 Stimmen abhängig von der Bevölkerungsgröße. Wirkt bei zustimmungspflichtigen Gesetzen mit. ↗
- Umlageverfahren: Finanzierungsprinzip der gesetzlichen Rente: Die Beiträge der heute Beschäftigten zahlen die heutigen Renten. Es wird kein Kapital angespart — Gegenmodell ist die Kapitaldeckung. ↗
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Verbrauchssteuer auf den Endpreis. Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 % (Lebensmittel, Bücher, ÖPNV, Kultur). Wichtigste Einnahmequelle des Bundes — knapp ein Drittel des Steueraufkommens. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
- Europäische Kommission: Exekutivorgan der EU mit Sitz in Brüssel. Sie schlägt als Einzige EU-Gesetze vor (Initiativrecht), überwacht die Einhaltung der Verträge als „Hüterin der Verträge" und verwaltet den EU-Haushalt. Je ein Mitglied pro Mitgliedstaat, Präsidentin: Ursula von der Leyen. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA" ↗ · Quelle: recht.bund.de [22.07.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [22.07.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 210a vom 21.07.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [22.07.26]
- Alle Verkündungen und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
Siehe auch
Tagesaktuelle Nachrichten rund um Bundestag, Parteien und Wahlen — mit Quelle und Datum.
Tagesaktuelle Schlagzeilen etablierter und alternativer Medien nebeneinander — im Originalwortlaut, mit Quelle. Keine Wertung.
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Die acht Bundestagsparteien plus SSW (Sitze, Wahlprogramme, Finanzen) sowie Schlüsselpersonen, Regierung, Länder und Werkzeuge zu den Abgeordneten.