📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 22.07.2026
„Gesetz zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 …" — was drinsteht
„Gesetz zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie z…" — verkündet am 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 211 vom 22.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 22.07.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um die Bezahlung der Bundestagsabgeordneten, die sogenannte Abgeordnetenentschädigung (umgangssprachlich Diäten). Normalerweise wird dieser Betrag jedes Jahr automatisch nach einem festen Verfahren angepasst. Der Bundestag beschließt hier, für den Monat August 2026 von diesem Automatismus abzuweichen und stattdessen einen festen Betrag festzulegen.
- Was ändert sich?
- Für August 2026 wird die Entschädigung auf 11.336,46 Euro im Monat festgesetzt — statt dass sie sich aus dem üblichen jährlichen Anpassungsverfahren ergibt. Zusätzlich wird das Abgeordnetengesetz selbst an einzelnen Stellen geändert. Die Regelung gilt ab dem Tag nach der amtlichen Veröffentlichung, also ab dem 23. Juli 2026.
- Was heißt das für mich?
- Direkt betroffen sind die Abgeordneten des Bundestags; für sie legt der Text die Höhe der Entschädigung für August 2026 fest. Für alle anderen Menschen hat die Regelung keine unmittelbare Folge im Alltag. Ob der festgelegte Betrag höher oder niedriger ausfällt als bei der automatischen Anpassung, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht bestimmen — der Text nennt nur den festen Betrag, nicht den Vergleichswert.
Beispiele
- Ein Abgeordneter erhält für August 2026 die im Gesetz genannte Entschädigung von 11.336,46 Euro. Der sonst automatisch berechnete Wert kommt für diesen Monat nicht zur Anwendung.
- Als Bürgerin oder Bürger zahlen Sie dafür nicht direkt mehr oder weniger; die Regelung betrifft die Bezüge der Abgeordneten, nicht Ihre eigenen Ausgaben.
Worum geht es im neuen Gesetz?
Am 22. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt ein Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 211 vom 22.07.2026). Erlassen hat sie Bundesministerium des Innern, ausgefertigt am 16. Juli 2026. Der amtliche Volltext umfasst 3 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Gesetz zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Amtliches Sachgebiet: Bundestag · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [24.07.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
Was ändert sich durch das Gesetz konkret?
Das Gesetz besteht aus 3 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Gesetz: „zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026) § 1 Abweichung für die Entschädigung nach § 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes (1) In Abweichung von der Anpassung gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes beträgt die Abgeord netenentschädigung nach § 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes für den Monat August 2026 11 336,46 Euro." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Artikel 2 — Änderung des Abgeordnetengesetzes: „Das Abgeordnetengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Artikel 3 — Inkrafttreten: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
Für wen gilt das Gesetz?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Gesetz"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Gesetz): „zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026) § 1 Abweichung für die Entschädigung nach § 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes (1) In Abweichung von der Anpassung gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes beträgt die Abgeord netenentschädigung nach § 11 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes für den Monat August 2026 11 336,46 Euro." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Erlassen von: Bundesministerium des Innern · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
Ab wann gilt das Gesetz — und wie lange?
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 3). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 16. Juli 2026, verkündet am 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 211 vom 22.07.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Inkrafttreten — Artikel 3: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Verkündungen: Gesetz für mich
Was bedeutet das Gesetz für den Einzelnen, die Kommune, das Land und den Bund?
Unmittelbar berührt der Regelungstext das Land. Die übrigen Ebenen nennt er nicht — und dann behaupten wir hier auch keine Betroffenheit. Jede Ebene unten steht mit ihrem Beleg aus dem Text.
- Für den Einzelnen: Der Regelungstext nennt keine natürliche Person als Adressat. Ob sich für Einzelne mittelbar etwas ändert, sagt er nicht — und wir sagen es dann auch nicht. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Für die Kommune: Der Regelungstext nennt keine Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung als Adressat. Über mittelbare Folgen sagt er nichts. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Für das Land: Artikel 3 (Inkrafttreten) — „Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Für den Bund: Bundesministerium des Innern hat das Gesetz erlassen. Neue Aufgaben für Bundesbehörden nennt der Regelungstext nicht. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
Welche Begriffe muss man für das Gesetz kennen?
3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Gesetzesinitiative: Das Recht, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen (Art. 76 Abs. 1 GG). Nur drei Wege sind möglich: aus der Mitte des Bundestags (Fraktion oder 5 % der Abgeordneten), durch die Bundesregierung oder durch den Bundesrat. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Gesetz zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes" ↗ · Quelle: recht.bund.de [24.07.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 211 vom 22.07.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [24.07.26]
- Alle Verkündungen und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
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