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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 22.07.2026

„Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der R…" — was drinsteht

„Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verf…" — verkündet am 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 212 vom 22.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 22.07.2026

22.07.2622.07.26

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Der Text bündelt zwei Themen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Erstens die Reparatur von Waren: Eine EU-Vorgabe zur Förderung von Reparaturen wird in deutsches Recht übernommen. Zweitens Vorsorgeverfügungen — also Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht, mit der man im Voraus festlegt, wer im Ernstfall für einen entscheiden darf. Deren Auffindbarkeit soll verbessert werden.
Was ändert sich?
Geändert werden das Bürgerliche Gesetzbuch, sein Einführungsgesetz und die Regeln für Notarinnen und Notare. Für Reparaturen sieht der Text ein einheitliches Informationsformular vor: Ein Reparaturbetrieb kann darin verständlich angeben, wer er ist, wie man ihn erreicht, welche Ware repariert wird, welcher Defekt vorliegt und welche Reparatur vorgeschlagen wird. Die meisten Teile gelten ab dem Tag nach der amtlichen Veröffentlichung, also ab dem 23. Juli 2026; ein Teil zu den Notar-Regeln startet am 1. Oktober 2026.
Was heißt das für mich?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann das Reparaturen leichter vergleichbar machen, weil Betriebe die wichtigsten Angaben in einer klaren Form liefern können. Beim Thema Vorsorge geht es darum, dass entsprechende Verfügungen im Ernstfall schneller gefunden werden. Wie genau die neuen Regeln im Detail wirken, steht in den geänderten Gesetzen selbst; dieser Text nennt vor allem den Rahmen.

Beispiele

  • Eine Kundin gibt ihre defekte Waschmaschine zur Reparatur. Der Betrieb füllt das einheitliche Formular aus: Kontaktdaten, welches Gerät, welcher Defekt und welche Reparatur geplant ist. So kann sie das Angebot leichter mit einem anderen vergleichen.
  • Jemand hat eine Vorsorgevollmacht erstellt, damit im Ernstfall eine vertraute Person entscheiden darf. Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass eine solche Verfügung im Bedarfsfall schneller auffindbar ist.
Worum geht es im neuen Gesetz?

Am 22. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt ein Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 212 vom 22.07.2026). Erlassen hat sie Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, ausgefertigt am 16. Juli 2026. Der amtliche Volltext umfasst 4 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch das Gesetz konkret?

Das Gesetz besteht aus 4 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

  • Artikel 1 — Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 198) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Artikel 2 — Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche: „Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 198) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Artikel 3 — Änderung der Bundesnotarordnung: „Die Bundesnotarordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Artikel 4 — Inkrafttreten: „(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 3 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 3 tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Spalten der Auflistung: „Reparaturbetrieb" → „[Name]" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Anschrift → [Geografische Anschrift, an die sich Verbraucher wenden können] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Telefonnummer · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • E-Mail · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Andere Online-Kommunikationsmittel, sofern sie vom Reparaturbetrieb bereitgestellt werden, die es den Verbrauchern ermöglichen, schnell und effizient mit dem Reparaturbetrieb Kontakt aufzunehmen und mit ihm zu kommunizieren · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Spalten der Auflistung: „Zu reparierende Ware" → „[Bezeichnung der Ware]" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Art des Defekts → [Beschreibung des Defekts] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Art der vorgeschlagenen Reparatur → [Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Defekt zu beheben] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Preis für die Reparatur bzw., falls dieser nicht ermittelt werden kann, die anwendbare Berechnungsmethode und die Preisobergrenze für die Reparatur → [Gesamtbetrag bzw., falls dies nicht möglich ist, die Berechnungsmethode und die Obergrenze für die Reparaturleistung in EUR/Landeswährung] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Dauer der Reparatur → [Zeit, innerhalb welcher der Reparaturbetrieb sich verpflichtet, die Leistung zu erbringen, in Tagen] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Verfügbarkeit vorübergehender Ersatzwaren → [Vorübergehende Ersatzware bedeutet, dass der Verbraucher eine gleichwertige Ware zur Verwendung während der Dauer der Reparatur erhält; der Reparaturbetrieb gibt dies mit „Ja“ oder „Nein“ an] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Falls ja, führen Sie gegebenenfalls die entsprechenden Kosten an: → [EUR/Landeswährung] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Ort der Übergabe der Waren → [Ort, an dem der Verbraucher die Waren zur Reparatur übergibt] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Verfügbarkeit von Nebenleistungen, falls zutreffend → [Geben Sie an, ob und in welchem Umfang Nebenleistungen wie Ausbau, Montage und Transport angeboten werden, bzw. „Keine“, wenn für die betreffende Reparatur keine Nebenleistung angeboten wird] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Falls ja, führen Sie gegebenenfalls die entsprechenden Kosten an: → [EUR/Landeswährung, je angebotener Dienst] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Gültigkeitsdauer des Europäischen Formulars für Reparaturinformationen → [Gültigkeitsdauer von mindestens 30 Tagen] · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Gegebenenfalls zusätzliche Informationen · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
Für wen gilt das Gesetz?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs): „Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 198) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
Ab wann gilt das Gesetz — und wie lange?

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 4 Absatz 1). Einzelne Teile treten zu anderen Zeitpunkten in Kraft — die betreffende Klausel steht unten im Wortlaut. Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was ändert sich dadurch für mich konkret?

Dieses Gesetz ist ein ÄNDERUNGS-Gesetz: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.

  • Der Text ändert eine bestehende Regelung; deren aktuelle Fassung ist die Grundlage. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
  • So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 198) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.07.26]
Welche Begriffe muss man für das Gesetz kennen?

3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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