📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 23.07.2026
„Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der …" — was drinsteht
„Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 20…" — verkündet am 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 214 vom 23.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 23.07.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Der Text bündelt zwei Themen. Erstens setzt er EU-Vorgaben in deutsches Recht um: Es geht um elektrische Geräte und Funkanlagen und um Sonderregeln für den Fall, dass es im europäischen Binnenmarkt eine Notlage gibt. Zweitens enthält der Text eine befristete Förderregel für den Hausbau — konkret für den Neubau oder den erstmaligen Kauf besonders sparsamer Häuser (Effizienzhaus 55) im Programm Klimafreundlicher Neubau.
- Was ändert sich?
- Für Geräte und Funkanlagen werden zwei bestehende Gesetze an neue EU-Regeln angepasst. Bei der Bauförderung wird eine Ausnahme geschaffen: Die Förderung kann in bestimmten Fällen auch dann noch gewährt werden, wenn zwar schon ein Vertrag geschlossen wurde, die Bauarbeiten aber noch nicht begonnen haben — Bedingung ist unter anderem ein nachweisbares Beratungsgespräch mit einem Partner der Förderbank KfW vor dem Vertragsschluss. Die Geräte- und Funk-Regeln gelten dauerhaft ab dem Tag nach der amtlichen Veröffentlichung. Die Bauförder-Ausnahme ist befristet und läuft mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aus.
- Was heißt das für mich?
- Der Geräte-Teil betrifft im Alltag vor allem Hersteller und Behörden, nicht die einzelne Verbraucherin. Der Bau-Teil kann für Menschen wichtig werden, die gerade ein sehr sparsames Haus neu bauen oder erstmals kaufen und dafür die KfW-Förderung nutzen wollen — für sie schafft die Ausnahme unter bestimmten Bedingungen mehr Spielraum beim Zeitpunkt des Antrags.
Beispiele
- Eine Familie will ein neues Effizienzhaus 55 bauen und die Förderung Klimafreundlicher Neubau nutzen. Sie hat schon einen Vertrag unterschrieben, aber noch nicht mit dem Bau begonnen. Wenn sie vorher ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem KfW-Partner hatte, kann sie die Förderung bis Ende 2026 trotzdem noch beantragen.
- Ein Hersteller von Funkgeräten muss sich an die angepassten Regeln für elektrische Verträglichkeit halten. Für Käuferinnen und Käufer ändert sich beim normalen Kauf nichts Spürbares.
Worum geht es im neuen Gesetz?
Am 23. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt ein Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 214 vom 23.07.2026). Erlassen hat sie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ausgefertigt am 20. Juli 2026. Der amtliche Volltext umfasst 4 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Amtliches Sachgebiet: Funkrecht; Bundeshaushalt · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [23.07.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Was ändert sich durch das Gesetz konkret?
Das Gesetz besteht aus 4 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes: „Das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879), das zuletzt durch Artikel 51 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 2 — Änderung des Funkanlagengesetzes: „Das Funkanlagengesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1947), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 3 — Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs (ABüFöG): „§ 1 Förderungen betreffend den Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses 55 oder eines Effizienzgebäudes 55 im Rahmen der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau können abweichend von § 9 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgesetzes 2026 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 343) unter Kapitel 6093 Titel 893 72 des dazugehörigen Haushaltsplans auch gewährt werden, wenn 1. die Förderung erst nach dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages beantragt wurde und die Bauarbeiten vor Ort noch nicht begonnen wurden und 2. der Fördernehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung den Nachweis über ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder einem Finanzvermittler erbringt, welches vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrages stattfand. § 2 Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 4 — Inkrafttreten: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Für wen gilt das Gesetz?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes): „Das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879), das zuletzt durch Artikel 51 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Erlassen von: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Ab wann gilt das Gesetz — und wie lange?
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 4). Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 tritt sie wieder außer Kraft (Artikel 3) — sie ist also von vornherein befristet.
- Ausgefertigt am 20. Juli 2026, verkündet am 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 214 vom 23.07.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Inkrafttreten — Artikel 4: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Außerkrafttreten — Artikel 3: „§ 1 Förderungen betreffend den Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses 55 oder eines Effizienzgebäudes 55 im Rahmen der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau können abweichend von § 9 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgesetzes 2026 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 343) unter Kapitel 6093 Titel 893 72 des dazugehörigen Haushaltsplans auch gewährt werden, wenn 1. die Förderung erst nach dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages beantragt wurde und die Bauarbeiten vor Ort noch nicht begonnen wurden und 2. der Fördernehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung den Nachweis über ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder einem Finanzvermittler erbringt, welches vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrages stattfand. § 2 Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Verkündungen: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Dieses Gesetz ist ein ÄNDERUNGS-Gesetz: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Der Text ändert eine bestehende Regelung; deren aktuelle Fassung ist die Grundlage. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879), das zuletzt durch Artikel 51 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Welche Begriffe muss man für das Gesetz kennen?
4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Gesetzesinitiative: Das Recht, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen (Art. 76 Abs. 1 GG). Nur drei Wege sind möglich: aus der Mitte des Bundestags (Fraktion oder 5 % der Abgeordneten), durch die Bundesregierung oder durch den Bundesrat. ↗
- Europäische Kommission: Exekutivorgan der EU mit Sitz in Brüssel. Sie schlägt als Einzige EU-Gesetze vor (Initiativrecht), überwacht die Einhaltung der Verträge als „Hüterin der Verträge" und verwaltet den EU-Haushalt. Je ein Mitglied pro Mitgliedstaat, Präsidentin: Ursula von der Leyen. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall" ↗ · Quelle: recht.bund.de [23.07.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 214 vom 23.07.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [23.07.26]
- Alle Verkündungen und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
Siehe auch
Tagesaktuelle Nachrichten rund um Bundestag, Parteien und Wahlen — mit Quelle und Datum.
Tagesaktuelle Schlagzeilen etablierter und alternativer Medien nebeneinander — im Originalwortlaut, mit Quelle. Keine Wertung.
Regierungszufriedenheit + Partei-Zustimmung aus zwei Primärquellen.
Die acht Bundestagsparteien plus SSW (Sitze, Wahlprogramme, Finanzen) sowie Schlüsselpersonen, Regierung, Länder und Werkzeuge zu den Abgeordneten.