📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 23.07.2026
„Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverb…" — was drinsteht
„Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvor…" — verkündet am 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215 vom 23.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 23.07.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um weniger Bürokratie für Betriebe. Der Bund streicht in mehreren Gesetzen Pflichten zusammen — vor allem Berichte, die Unternehmen und Behörden bisher erstellen mussten. Betroffen sind unter anderem die Gewerbeordnung, das Handwerksrecht sowie Regeln für Makler und für Industrie- und Handelskammern.
- Was ändert sich?
- Das Gesetz ändert elf verschiedene Regelwerke auf einmal, damit einzelne Melde- und Berichtspflichten wegfallen. Die meisten Teile gelten ab dem Tag nach der amtlichen Veröffentlichung, also ab dem 24. Juli 2026. Ein paar Teile starten später: manches am 1. Mai 2027, ein Teil zum Energie-Kennzeichnungsrecht am 30. Juli 2026, ein Teil zum Wettbewerbsrecht am 1. November 2026. Was konkret in jedem einzelnen Gesetz gestrichen wird, steht in den geänderten Regeln selbst.
- Was heißt das für mich?
- Im Alltag der meisten Menschen ändert sich dadurch wenig. Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, Handwerksbetriebe, Kammern und Behörden — sie sollen weniger Papierkram haben. Ob und wie stark das den einzelnen Betrieb entlastet, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht genau bestimmen; der Text nennt das Ziel des Bürokratieabbaus, aber keine Zahlen dazu.
Beispiele
- Ein Handwerksbetrieb musste bisher bestimmte Angaben regelmäßig an eine Stelle melden. Fällt diese Berichtspflicht durch das Gesetz weg, spart der Betrieb sich diesen wiederkehrenden Aufwand.
- Eine Industrie- und Handelskammer muss einen bestimmten Bericht nicht mehr erstellen. Als Kundin oder Kunde merken Sie davon direkt nichts — die Änderung betrifft die Abläufe hinter den Kulissen.
Worum geht es im neuen Gesetz?
Am 23. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt ein Gesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 215 vom 23.07.2026). Erlassen hat sie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, ausgefertigt am 20. Juli 2026. Der amtliche Volltext umfasst 11 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Amtliches Sachgebiet: Energieversorgung; Organisation der gewerblichen Wirtschaft; Gewerbeordnung; Elektrizität und Gas; Genehmigungsbedürftige Gewerbe; Wirtschaftsförderung; Kartellrecht; Handwerk im Allgemeinen · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [23.07.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Was ändert sich durch das Gesetz konkret?
Das Gesetz besteht aus 11 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der Gewerbeordnung: „Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 2 — Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung: „Die Makler- und Bauträgerverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2479), die zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 3 — Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes*: „Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 191) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 4 — Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes: „Das Bundesbedarfsplangesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2543; 2014 I S. 148, 271), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 239) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 5 — Änderung des Investitionsgesetzes Kohleregionen: „Das Investitionsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 6: „Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetz blatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 7 — Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung: „Die Gewerbeanzeigeverordnung vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1208), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 9 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 8 — Änderung der Handwerksordnung: „Die Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 106) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 9 — Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: „Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 7 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 10: „Änderung des Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen Das Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 191), wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Artikel 11 — Inkrafttreten: „(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 7 treten am 1. Mai 2027 in Kraft. (3) Artikel 3 tritt am 30. Juli 2026 in Kraft. (4) Artikel 9 tritt am 1. November 2026 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Für wen gilt das Gesetz?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Gewerbeordnung"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Gewerbeordnung): „Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Erlassen von: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Ab wann gilt das Gesetz — und wie lange?
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 11 Absatz 1). Einzelne Teile treten zu anderen Zeitpunkten in Kraft — die 3 betreffenden Klauseln stehen unten im Wortlaut. Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 20. Juli 2026, verkündet am 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215 vom 23.07.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Inkrafttreten — Artikel 11 Absatz 1: „Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Inkrafttreten eines einzelnen Teils — Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 7; im Regelungstext heißt es dazu in Artikel 11 Absatz 2: „Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 7 treten am 1. Mai 2027 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Inkrafttreten eines einzelnen Teils — Artikel 3; im Regelungstext heißt es dazu in Artikel 11 Absatz 3: „Artikel 3 tritt am 30. Juli 2026 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Inkrafttreten eines einzelnen Teils — Artikel 9; im Regelungstext heißt es dazu in Artikel 11 Absatz 4: „Artikel 9 tritt am 1. November 2026 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Verkündungen: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Dieses Gesetz ist ein ÄNDERUNGS-Gesetz: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Der Text ändert eine bestehende Regelung; deren aktuelle Fassung ist die Grundlage. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Welche Begriffe muss man für das Gesetz kennen?
4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Gesetzesinitiative: Das Recht, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen (Art. 76 Abs. 1 GG). Nur drei Wege sind möglich: aus der Mitte des Bundestags (Fraktion oder 5 % der Abgeordneten), durch die Bundesregierung oder durch den Bundesrat. ↗
- Bundesrat: Verfassungsorgan, in dem die 16 Bundesländer auf Bundesebene mitwirken. 69 Stimmen, je Land 3–6 Stimmen abhängig von der Bevölkerungsgröße. Wirkt bei zustimmungspflichtigen Gesetzen mit. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten" ↗ · Quelle: recht.bund.de [23.07.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 215 vom 23.07.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [23.07.26]
- Alle Verkündungen und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
Siehe auch
Tagesaktuelle Nachrichten rund um Bundestag, Parteien und Wahlen — mit Quelle und Datum.
Tagesaktuelle Schlagzeilen etablierter und alternativer Medien nebeneinander — im Originalwortlaut, mit Quelle. Keine Wertung.
Regierungszufriedenheit + Partei-Zustimmung aus zwei Primärquellen.
Die acht Bundestagsparteien plus SSW (Sitze, Wahlprogramme, Finanzen) sowie Schlüsselpersonen, Regierung, Länder und Werkzeuge zu den Abgeordneten.