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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 23.07.2026

„Vierundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzi…" — was drinsteht

„Vierundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ord…" — verkündet am 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 216 vom 23.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 23.07.2026

23.07.2627.07.26

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um feste Luftstraßen am Himmel — also Strecken, Meldepunkte und erlaubte Flughöhen für Flüge, die nach Instrumenten fliegen und nicht auf Sicht. Diese Wege sind amtlich festgelegt, damit sich Flugzeuge im kontrollierten Luftraum nicht in die Quere kommen. Die neue Regel passt einzelne dieser Strecken an.
Was ändert sich?
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ändert eine bestehende Streckenliste. Ein paar Punkte am Himmel bekommen neue Kurse, Entfernungen und Höhenangaben — zum Beispiel eine Route Richtung Luxemburg und eine im Raum um Osnabrück. Die neuen Werte gelten ab dem 26. November 2026. Was die alte Fassung genau regelte und was daran neu ist, steht nur in der geänderten Grundregel selbst; dieser kurze Text nennt vor allem die neuen Zahlen.
Was heißt das für mich?
Für die allermeisten Menschen ändert sich nichts Spürbares. Die Regel richtet sich an die Flugsicherung, an Fluglinien und an Pilotinnen und Piloten, die im deutschen Luftraum nach Instrumenten fliegen. Sie betrifft die Organisation des Flugverkehrs am Himmel, nicht den Alltag am Boden.

Beispiele

  • Eine Pilotin fliegt eine Instrumentenroute Richtung Grenze. Ab dem 26. November 2026 nutzt sie für einen bestimmten Abschnitt den neuen, amtlich festgelegten Kurs und die neue Höhe statt der bisherigen Werte.
  • Als Fluggast merken Sie davon nichts. Ihr Flug wird weiterhin von der Flugsicherung geleitet — nur die genaue Linie am Himmel ist an wenigen Stellen neu vermessen.
Worum geht es in der neuen Verordnung?

Am 23. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 216 vom 23.07.2026). Erlassen hat sie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, ausgefertigt am 14. Juli 2026. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch die Verordnung konkret?

Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

Für wen gilt die Verordnung?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1. Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1: „Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) Die Zweihundertfünfundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) vom 22. Juni 2016 (BAnz AT 13.07.2016 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 135) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
  • Erlassen von: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?

Die Verordnung tritt am 26. November 2026 in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was ändert sich dadurch für mich konkret?

Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.

  • Der Text ändert eine bestehende Regelung; deren aktuelle Fassung ist die Grundlage. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
  • So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland) Die Zweihundertfünfundfünfzigste …" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.07.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?

3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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