📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 27.07.2026
„Sechste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung" — was drinsteht
„Sechste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung" — verkündet am 27. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 218 vom 27.07.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 27.07.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um die Regeln für Integrationskurse. Das sind die Sprach- und Orientierungskurse, in denen Zugewanderte Deutsch lernen und Grundwissen über Recht, Geschichte und Alltag in Deutschland bekommen. Wer teilnehmen darf, wie die Kurse ablaufen und wer sie bezahlt, steht in einer eigenen Verordnung aus dem Jahr 2004. Diese Grundregel wird jetzt zum sechsten Mal geändert.
- Was ändert sich?
- Der neue Text ist ein reiner Änderungstext. Er sagt nur, dass die Regel von 2004 an bestimmten Stellen neu gefasst wird — was dort inhaltlich anders wird, steht in der geänderten Grundregel selbst und nicht in diesem kurzen Text. Aus den erfassten Angaben lässt sich deshalb nicht eindeutig bestimmen, welche Punkte der Kursregeln sich ändern. Belegt ist: Die Bundesregierung hat die Änderung beschlossen, sie stützt sich dabei auf das Aufenthaltsgesetz, und sie gilt ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung — also ab dem 28. Juli 2026.
- Was heißt das für mich?
- Wer keinen Integrationskurs besucht und keinen anbietet, merkt davon nichts. Betroffen sein können Menschen, die einen solchen Kurs machen oder machen wollen, dazu die Schulen und Träger, die die Kurse anbieten, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das sie verwaltet. Ob und wie stark sich für diese Gruppen etwas ändert, geht aus dem hier erfassten Text nicht hervor. Wer sicher wissen will, was für ihn gilt, muss die Grundregel in ihrer neuen Fassung lesen oder beim Kursträger nachfragen.
Beispiele
- Ein Mann besucht seit einigen Monaten einen Deutschkurs für Zugewanderte. Ob sich für seinen Kurs etwas ändert, kann er dem kurzen Änderungstext nicht entnehmen — er müsste seinen Kursträger oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fragen.
- Eine Sprachschule bietet solche Kurse an. Für sie zählt die neue Fassung der Regel von 2004: Dort steht der geänderte Wortlaut, nach dem sie ihre Kurse ab dem 28. Juli 2026 ausrichten muss.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 27. Juli 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 218 vom 27.07.2026). Erlassen hat sie die Bundesregierung, ausgefertigt am 22. Juli 2026. Rechtsgrundlage ist § 43 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Sechste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
- Amtliches Sachgebiet: Ausländerrecht · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [28.07.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Die Bundesregierung verordnet aufgrund des § 43 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 111) geändert worden ist:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der Integrationskursverordnung: „Die Integrationskursverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3370), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 393) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
- Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Integrationskursverordnung"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Integrationskursverordnung): „Die Integrationskursverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3370), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 393) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
- Erlassen von: Bundesregierung · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 22. Juli 2026, verkündet am 27. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 218 vom 27.07.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
- Inkrafttreten — Artikel 2: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Verkündungen: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Integrationskursverordnung vom 13. Dezember 2004. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Geändert wird: die Integrationskursverordnung vom 13. Dezember 2004. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl. (In der Datenbank gesetze-im-internet.de haben wir die Norm am 28. Juli 2026 nicht gefunden — sie ist dort nicht oder unter anderem Titel veröffentlicht.) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Integrationskursverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3370), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 393) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Sechste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de [28.07.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [28.07.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 218 vom 27.07.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [28.07.26]
- Alle Verkündungen und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
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