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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 17.08.2026

„Erste Verordnung zur Änderung der…" — was drinsteht

„Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorsc…" — verkündet am 17. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 236 vom 17.08.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 17.08.2026

17.08.2618.08.26

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Das Verkehrsministerium ändert die Regeln für Berufskraftfahrer — also für Menschen, die beruflich Lkw oder Bus fahren — und gleich mehrere weitere Straßenverkehrsregeln mit: die Fahrerlaubnis-Verordnung, den Bußgeldkatalog, die Regeln für den grenzüberschreitenden Güterverkehr und die Gebührenordnung für den Straßenverkehr. Veröffentlicht wurde der Text am 17. August 2026.
Was ändert sich?
Der Text ist eine Änderungs-Verordnung: Er sagt vor allem, welche Sätze in sechs bestehenden Regelwerken künftig anders lauten — was dort dann steht, findet sich in diesen Regelwerken, nicht in diesem Text. Eindeutig erkennbar ist zweierlei: Im Führerschein gibt es eine neue Kennzahl 99.01 für ein Ersatzdokument (amtlich „Sonderausfertigung“), das einen verlorenen oder gestohlenen ukrainischen Führerschein ersetzt und nur für die Dauer des vorübergehenden Schutzes gilt. Und im Bußgeldkatalog steht ein neuer Eintrag: Wer einer verbindlichen Auflage nicht nachkommt, zahlt 25 Euro. Der größte Teil gilt seit dem 18. August 2026, ein Teil (Artikel 3) seit dem 19. August 2026.
Was heißt das für mich?
Betroffen sind vor allem Berufskraftfahrer, Transportunternehmen und die Führerschein-Behörden. Wie sich Ausbildung, Prüfungen oder Gebühren im Einzelnen ändern, lässt sich aus diesem Text allein nicht ablesen — das steht erst in der neuen Fassung der geänderten Regelwerke, und wir behaupten es darum auch nicht.

Beispiele

  • Wem als ukrainischem Kriegsflüchtling der Führerschein verloren ging oder gestohlen wurde, für den gibt es jetzt ein amtliches Ersatzdokument mit der Kennzahl 99.01 — gültig nur, solange der vorübergehende Schutz besteht.
  • Wer eine verbindliche Auflage der Führerschein-Behörde nicht erfüllt, zahlt dafür künftig 25 Euro.
Worum geht es in der neuen Verordnung?

Am 17. August 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 236 vom 17.08.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium für Verkehr, ausgefertigt am 12. August 2026. Der amtliche Volltext umfasst 7 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch die Verordnung konkret?

Die Verordnung besteht aus 7 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

  • Artikel 1 — Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung: „Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2905) wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Artikel 2 — Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung: „Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Artikel 3 — Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung: „Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Artikel 4 — Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung: „Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Artikel 5: „Änderung der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr Die Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr vom 28. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 42), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 47) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Artikel 6 — Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr: „Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 382) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Artikel 7 — Inkrafttreten: „Abweichend von Satz 2 tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Spalten der Auflistung: „Lfd. Nr." → „Schlüsselzahl" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • „136 → 99.01 Sonderausfertigung, nur für die Dauer des vorübergehenden Schutzes gültig (Ersatz für verlorenen oder gestohlenen ukrainischen Führerschein)“. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Spalten der Auflistung: „Lfd. Nr." → „Tatbestand" → „Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)" → „Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • „169 · Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen · § 10 Absatz 1 Nummer 5, 7 bis 9 § 23 Absatz 2 Satz 1 § 28 Absatz 1 Satz 2 § 29 Absatz 1 Satz 6 § 46 Absatz 2 § 74 Absatz 3 § 75 Nummer 9 · 25 €“. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
Für wen gilt die Verordnung?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung): „Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2905) wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium für Verkehr · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Beteiligt laut Eingangsformel: „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und – des § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1a des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 47) geändert worden ist" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 7). Einzelne Teile treten zu anderen Zeitpunkten in Kraft — die betreffende Klausel steht unten im Wortlaut. Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was ändert sich dadurch für mich konkret?

Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vom 9. Dezember 2020. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.

  • Geändert wird: die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vom 9. Dezember 2020. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl. (In der Datenbank gesetze-im-internet.de haben wir die Norm am 18. August 2026 nicht gefunden — sie ist dort nicht oder unter anderem Titel veröffentlicht.) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2905) wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?

4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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