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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 17.08.2026

„Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung" — was drinsteht

„Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung" — verkündet am 17. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 235 vom 17.08.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 17.08.2026

14.08.2617.08.26

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um die globale Mindeststeuer für große Unternehmensgruppen. Das Finanzministerium bringt eine Länderliste in der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung auf den neuesten Stand: Sie führt auf, welche Staaten eigene, anerkannte Zusatzsteuer-Regeln haben und seit wann. Veröffentlicht wurde der Text am 17. August 2026.
Was ändert sich?
Kern ist eine Tabelle mit 49 Staaten und Gebieten von Australien bis Vietnam. Je Staat steht dort mit Datum, seit wann seine nationalen Zusatzsteuer-Regeln als anerkannt gelten — für Deutschland und die meisten EU-Staaten seit Ende 2023, für Staaten wie Bahrain oder Brasilien seit Anfang 2025. Der Text gilt seit dem 18. August 2026.
Was heißt das für mich?
Die Liste betrifft große Unternehmensgruppen, die unter das Mindeststeuergesetz fallen, und ihre Berichte an die Finanzverwaltung: An ihr können sie ablesen, welche Staaten als Länder mit anerkannten Zusatzsteuer-Regeln zählen. Pflichten für Privatpersonen nennt der Text nicht.

Beispiele

  • Ein deutscher Konzern mit einer Tochterfirma in Bahrain kann in der Tabelle nachsehen: Bahrains nationale Zusatzsteuer gilt seit dem 1. Januar 2025 als anerkannt.
Worum geht es in der neuen Verordnung?

Am 17. August 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 235 vom 17.08.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium der Finanzen, ausgefertigt am 7. August 2026. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch die Verordnung konkret?

Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz, dazu die Auflistung, in der der eigentliche Regelungsinhalt steht — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

Für wen gilt die Verordnung?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung): „Die Mindeststeuer-Bericht-Verordnung vom 19. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 373) wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium der Finanzen · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was ändert sich dadurch für mich konkret?

Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Mindeststeuer-Bericht-Verordnung vom 19. Dezember 2025. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.

  • Geändert wird: die Mindeststeuer-Bericht-Verordnung vom 19. Dezember 2025. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl. (In der Datenbank gesetze-im-internet.de haben wir die Norm am 18. August 2026 nicht gefunden — sie ist dort nicht oder unter anderem Titel veröffentlicht.) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
  • So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Mindeststeuer-Bericht-Verordnung vom 19. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 373) wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [18.08.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?

4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

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