📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 14.08.2026
„Zweite Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung" — was drinsteht
„Zweite Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung" — verkündet am 14. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 234 vom 14.08.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 14.08.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Das Landwirtschaftsministerium ändert die Agrarstatistikverordnung — das Regelwerk dafür, welche Daten für die amtliche Statistik über die Landwirtschaft erhoben werden. Veröffentlicht wurde der Text am 14. August 2026, er besteht aus zwei Artikeln.
- Was ändert sich?
- Der Text ist eine Änderungs-Verordnung: Er sagt, welche Stellen der Agrarstatistikverordnung von 2015 neu gefasst werden. Welche Angaben künftig genau erhoben werden, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern erst in der neuen Fassung der geänderten Verordnung — aus den erfassten Angaben lässt es sich nicht ablesen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027.
- Was heißt das für mich?
- Betroffen sind vor allem landwirtschaftliche Betriebe, die für die amtliche Statistik Auskunft geben müssen, und die Statistikämter, die die Daten erheben. Was sich für sie im Einzelnen ändert, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
Beispiele
- Ein landwirtschaftlicher Betrieb muss bis Jahresende 2026 nichts anders machen als bisher: Die geänderten Regeln gelten erst ab dem 1. Januar 2027.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 14. August 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 234 vom 14.08.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, ausgefertigt am 4. August 2026. Rechtsgrundlage ist § 94a Nummer 1 des Agrarstatistikgesetzes. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Zweite Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
- Amtliches Sachgebiet: Allgemeine landwirtschaftliche Statistik · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [16.08.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat verordnet aufgrund des § 94a Nummer 1 des Agrarstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 8) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131):" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der Agrarstatistikverordnung: „Die Agrarstatistikverordnung vom 10. November 2015 (BGBl. I S. 1979), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5259) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
- Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Agrarstatistikverordnung"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Agrarstatistikverordnung): „Die Agrarstatistikverordnung vom 10. November 2015 (BGBl. I S. 1979), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5259) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
- Erlassen von: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 4. August 2026, verkündet am 14. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 234 vom 14.08.2026) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
- Inkrafttreten — Artikel 2: „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
- Laufende Gesetzgebung und weitere Verkündungen: Gesetz für mich
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Agrarstatistikverordnung vom 10. November 2015. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Geändert wird: die Agrarstatistikverordnung vom 10. November 2015. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl. (In der Datenbank gesetze-im-internet.de haben wir die Norm am 16. August 2026 nicht gefunden — sie ist dort nicht oder unter anderem Titel veröffentlicht.) · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Agrarstatistikverordnung vom 10. November 2015 (BGBl. I S. 1979), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5259) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes. ↗
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung. ↗
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus. ↗
- Bundesrat: Verfassungsorgan, in dem die 16 Bundesländer auf Bundesebene mitwirken. 69 Stimmen, je Land 3–6 Stimmen abhängig von der Bevölkerungsgröße. Wirkt bei zustimmungspflichtigen Gesetzen mit. ↗
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Zweite Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung" ↗ · Quelle: recht.bund.de [16.08.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [16.08.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 234 vom 14.08.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [16.08.26]
- Alle Verkündungen und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
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