Zum Inhalt springen

📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 25.08.2026

„Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung“ — was drinsteht

„Erste Verordnung zur Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung" — verkündet am 25. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 238 vom 25.08.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 25.08.2026

← 18.08.2626.08.26 →

Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Es geht um die Vorsorgeregister-Verordnung von 2005. Sie beruht auf einer Regel der Bundesnotarordnung und gehört zum Notarrecht; das amtliche Sachgebiet lautet „Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung“. Diese Verordnung wird zum ersten Mal geändert.
Was ändert sich?
Der Text ordnet eine Änderung an der bestehenden Verordnung an und sagt, ab wann sie gilt: ab dem 1. Oktober 2026. Was inhaltlich neu gefasst wird, steht nicht in diesem kurzen Text, sondern erst in der geänderten Verordnung selbst. Erlassen hat die Änderung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Was heißt das für mich?
Wir können aus diesem Text allein nicht seriös sagen, was sich für einzelne Menschen ändert — und behaupten es deshalb nicht. Sicher ist nur: Die Neuerung greift ab dem 1. Oktober 2026 und betrifft das Vorsorgeregister im Notarrecht.

Beispiele

  • Wer wissen will, was sich konkret ändert, muss die geänderte Vorsorgeregister-Verordnung im vollständigen Wortlaut lesen — der Änderungsbefehl allein sagt es nicht.
  • Bis zum 30. September 2026 gilt die bisherige Fassung weiter.
Worum geht es in der neuen Verordnung?

Am 25. August 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 238 vom 25.08.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, ausgefertigt am 17. August 2026. Rechtsgrundlage ist § 78a Absatz 3 der Bundesnotarordnung. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch die Verordnung konkret?

Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

  • Artikel 1 — Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung: „Die Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 318), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft." · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
Für wen gilt die Verordnung?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung"). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung): „Die Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 318), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • Erlassen von: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was ändert sich dadurch für mich konkret?

Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.

  • Geändert wird: die Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
  • So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Vorsorgeregister-Verordnung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 318), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:" · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [26.08.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?

4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

Siehe auch

Echte Demokratie lebt vom Mitmachen.

Von der Kontrolle der Politiker über das Engagement jedes Einzelnen bis zum konkreten Aktivwerden — jede Stimme zählt.

Wenn dir das Projekt und meine Arbeit gefallen, dann unterstütze mich.

PolitikCheck Deutschland ist werbefrei, ohne Werbe-Tracker und unabhängig — das bleibt nur mit deiner Hilfe so. Schon Weitersagen hilft.

Projekt unterstützen

Politisch neutral

Belegte Quellen

Infos und Fakten

Werbefrei