📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 07.09.2026
„Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ — was drinsteht
„Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des…“ — verkündet am 7. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 250 vom 07.09.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 07.09.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Es geht um die Regeln, nach denen Behörden und andere öffentliche Auftraggeber Aufträge vergeben — vom Bauauftrag bis zur Dienstleistung. Den Anlass nennt der Titel: das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Beschlossen hat die Änderung die Bundesregierung.
- Was ändert sich?
- Zwei bestehende Regelwerke werden geändert: die allgemeine Vergabeverordnung und die Vergabeverordnung für Verteidigung und Sicherheit. Der Text nennt die geänderten Stellen; was dort danach im Zusammenhang steht, zeigt erst die neue Gesamtfassung. Er gilt seit dem 8. September 2026, dem Tag nach der Veröffentlichung.
- Was heißt das für mich?
- Die Regeln richten sich an öffentliche Auftraggeber und an Unternehmen, die sich um solche Aufträge bewerben. Ob Vergaben dadurch tatsächlich schneller werden, lässt sich aus diesem Änderungstext nicht bestimmen: Er nennt weder Fristen noch ein Ergebnis, sondern nur, welche Stellen neu gefasst werden.
Beispiele
- Ein Handwerksbetrieb bewirbt sich auf eine Ausschreibung seiner Stadt. Maßgeblich ist die Vergabeverordnung — deren Text ist seit dem 8. September 2026 an einzelnen Stellen geändert.
- Eine Behörde, die Ausrüstung für Verteidigung oder Sicherheit beschafft, wendet das zweite, eigene Regelwerk an. Auch dieses wurde geändert.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 7. September 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 250 vom 07.09.2026). Erlassen hat sie die Bundesregierung, ausgefertigt am 2. September 2026. Der amtliche Volltext umfasst 3 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.10.26]
- Amtliches Sachgebiet: Kartellrecht · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [24.10.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Die Bundesregierung verordnet aufgrund des § 113 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1, 2, 4, 5 und 7 in Verbindung mit Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 215) geändert worden ist:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.10.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 3 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der Vergabeverordnung: „Die Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“
- Artikel 2 — Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit: „Die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“
- Artikel 3 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Vergabeverordnung“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Vergabeverordnung): „Die Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“
- Erlassen von: Bundesregierung
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 3). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 2. September 2026, verkündet am 7. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 250 vom 07.09.2026)
- Inkrafttreten — Artikel 3: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
- Laufende Gesetzgebung und weitere Veröffentlichungen im Gesetzblatt: Gesetz für mich
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Vergabeverordnung vom 12. April 2016. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Geändert wird: die Vergabeverordnung vom 12. April 2016. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl.
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes.
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung.
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus.
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit im Zuge des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ ↗ · Quelle: recht.bund.de [24.10.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.10.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 250 vom 07.09.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [24.10.26]
- Alle Veröffentlichungen im Gesetzblatt und laufenden Verfahren im Überblick
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Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
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