📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 19.10.2026
Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (EStSchlEV): Was die neue Verordnung regelt
„Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die…“ — verkündet am 19. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 301 vom 19.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 19.10.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Städte und Gemeinden bekommen einen Teil der Einkommensteuer. Wie viel jede Gemeinde erhält, richtet sich nach einer Schlüsselzahl. Diese Verordnung des Finanzministeriums legt fest, wie die Schlüsselzahlen für die Jahre 2027, 2028 und 2029 berechnet werden.
- Was ändert sich?
- Grundlage ist die amtliche Statistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2022. Jeder Steuerbetrag wird der Gemeinde zugerechnet, in der die steuerpflichtige Person zur Zeit der Steuererklärung 2022 gewohnt hat. Die Schlüsselzahlen werden auf sieben Stellen nach dem Komma gerundet. Werden Gemeinden zusammengelegt oder neu gegliedert, werden ihre Zahlen ab dem folgenden Jahr neu festgesetzt. Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2027 bis Ende 2029. Der Bundesrat hat zugestimmt.
- Was heißt das für mich?
- Für einzelne Steuerzahler ändert sich nichts: Die eigene Steuer bleibt gleich. Es geht nur darum, wie der Gemeindeanteil zwischen den Gemeinden aufgeteilt wird.
Beispiele
- Eine Gemeinde, in der 2022 viele Menschen mit hoher Einkommensteuer wohnten, bekommt in den Jahren 2027 bis 2029 einen entsprechend größeren Anteil.
Was ist die Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung?
Am 19. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt die Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 301 vom 19.10.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium der Finanzen, ausgefertigt am 30. September 2026. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes. Der amtliche Volltext umfasst 5 Paragrafen; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2027, 2028 und 2029“ ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.10.26]
- Kurzbezeichnung laut Regelungstext: „Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung – EStSchlEV"
- Amtliches Sachgebiet: Gemeindefinanzen · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [24.10.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesministerium der Finanzen verordnet aufgrund des § 3 Absatz 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 140) geändert worden ist:“
Quelle (wo am Eintrag keine andere steht): recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Was ändert sich durch die Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 5 Paragrafen. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- § 1 — Grundlagen für die Ermittlung der Schlüsselzahlen: „(1) Für die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2027, 2028 und 2029 ist die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2022 maßgebend. (2) Bei der Ermittlung der Schlüsselzahlen wird die Einkommensteuer nach § 51a des Einkommensteuergesetzes zugrunde gelegt.“
- § 2 — Zurechnung der Steuerbeträge an die Gemeinden: „Für die Zurechnung der Steuerbeträge an die Gemeinden ist der Wohnsitz der steuerpflichtigen Person zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 oder zum Zeitpunkt der Erstveranlagung maßgebend.“
- § 3 — Rundung der Schlüsselzahlen: „Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.“
- § 4 — Neufestsetzung der Schlüsselzahlen bei kommunaler Neugliederung: „Werden Gemeinden neu gegliedert, so sind die Schlüsselzahlen für die betroffenen Gemeinden von dem auf die Neugliederung folgenden Jahr an neu festzusetzen.“
- § 5 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten: „(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.“
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Für wen gilt die Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in § 1 („Grundlagen für die Ermittlung der Schlüsselzahlen“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — § 1 (Grundlagen für die Ermittlung der Schlüsselzahlen): „(1) Für die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2027, 2028 und 2029 ist die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2022 maßgebend. (2) Bei der Ermittlung der Schlüsselzahlen wird die Einkommensteuer nach § 51a des Einkommensteuergesetzes zugrunde gelegt.“
- Erlassen von: Bundesministerium der Finanzen
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Ab wann gilt die Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft (§ 5 Absatz 1). Mit Ablauf des 31. Dezember 2029 tritt sie wieder außer Kraft (§ 5 Absatz 2) — sie ist also von vornherein befristet.
- Ausgefertigt am 30. September 2026, verkündet am 19. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 301 vom 19.10.2026)
- Inkrafttreten — § 5 Absatz 1: „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“
- Außerkrafttreten — § 5 Absatz 2: „Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.“
- Laufende Gesetzgebung und weitere Veröffentlichungen im Gesetzblatt: Gesetz für mich
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Was bedeutet die Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung für den Einzelnen, die Kommune, das Land und den Bund?
Unmittelbar berührt der Regelungstext den Einzelnen, die Kommune, das Land. Die übrigen Ebenen nennt er nicht — und dann behaupten wir hier auch keine Betroffenheit. Jede Ebene unten steht mit ihrem Beleg aus dem Text.
- Für den Einzelnen: § 1 (Grundlagen für die Ermittlung der Schlüsselzahlen) — „Bei der Ermittlung der Schlüsselzahlen bleiben unberücksichtigt 1. die personell veranlagten Einkommensteuerfälle und 2. der Kinderfreibetrag bei nichtveranlagten Arbeitnehmern mit Lohnsteuerabzug.“
- Für die Kommune: § 1 (Grundlagen für die Ermittlung der Schlüsselzahlen) — „Für die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2027, 2028 und 2029 ist die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2022 maßgebend.“
- Für das Land: Schlussformel des Regelungstextes — „Der Bundesrat hat zugestimmt." Die Länder haben also über den Bundesrat mitentschieden.
- Für den Bund: Das Bundesministerium der Finanzen hat die Verordnung erlassen (Rechtsgrundlage: § 3 Absatz 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes). Neue Aufgaben für Bundesbehörden nennt der Regelungstext nicht.
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Welche Begriffe muss man für die Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung kennen?
4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes.
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung.
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus.
- Bundesrat: Verfassungsorgan, in dem die 16 Bundesländer auf Bundesebene mitwirken. 69 Stimmen, je Land 3–6 Stimmen abhängig von der Bevölkerungsgröße. Wirkt bei zustimmungspflichtigen Gesetzen mit.
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2027, 2028 und 2029“ ↗ · Quelle: recht.bund.de [24.10.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.10.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 301 vom 19.10.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [24.10.26]
- Alle Veröffentlichungen im Gesetzblatt und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
Siehe auch