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📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 19.10.2026

„Dritte Verordnung zur Änderung der EVPG-Verordnung“ — was drinsteht

„Dritte Verordnung zur Änderung der EVPG-Verordnung“ — verkündet am 19. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 302 vom 19.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.

veröffentlicht am 19.10.2026

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Kurz zusammengefasst

Worum geht es?
Die EVPG-Verordnung gehört zum Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz. Gemeint sind Produkte, deren Gebrauch Energie verbraucht. Die Verordnung stammt von 2013, die Bundesregierung ändert sie jetzt zum dritten Mal. Veröffentlicht wurde die Änderung am 19. Oktober 2026.
Was ändert sich?
Der Text ist eine Änderungsverordnung. Welche Sätze der EVPG-Verordnung künftig anders lauten, steht im amtlichen Text. Die erfassten Angaben geben nur den Einleitungssatz der Änderungen wieder und nicht die einzelnen Änderungen. Was sich inhaltlich ändert, lässt sich hier deshalb nicht sagen. Die Änderung gilt ab dem 20. Oktober 2026, dem Tag nach der Veröffentlichung.
Was heißt das für mich?
Ob Käufer oder Hersteller von Geräten davon etwas merken, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht ablesen. Der Text benennt hier keine Personengruppe und keinen Betrag. Wer es genau wissen will, liest die geänderte EVPG-Verordnung in ihrer neuen Fassung.

Beispiele

  • Wer ein neues Haushaltsgerät kauft, kann aus diesem Text nicht ablesen, ob sich für dieses Gerät etwas ändert. Die einzelnen Änderungen stehen nur im amtlichen Volltext.
Worum geht es in der neuen Verordnung?

Am 19. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 302 vom 19.10.2026). Erlassen hat sie die Bundesregierung, ausgefertigt am 14. Oktober 2026. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.

Was ändert sich durch die Verordnung konkret?

Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.

  • Artikel 1 — Änderung der EVPG-Verordnung1: „Die EVPG-Verordnung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3221), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. Mai 2021 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [20.10.26]
  • Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [20.10.26]
Für wen gilt die Verordnung?

Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der EVPG-Verordnung1“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.

  • Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der EVPG-Verordnung1): „Die EVPG-Verordnung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3221), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. Mai 2021 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [20.10.26]
  • Erlassen von: Bundesregierung · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [20.10.26]
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.

Was ändert sich dadurch für mich konkret?

Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die EVPG-Verordnung vom 14. August 2013. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.

  • Geändert wird: die EVPG-Verordnung vom 14. August 2013. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl. · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [20.10.26]
  • So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die EVPG-Verordnung vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3221), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. Mai 2021 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [20.10.26]
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?

4 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.

Wo steht der amtliche Text?

Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.

Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.

Siehe auch

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