📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 20.10.2026
„Verordnung zur Änderung der Vollstreckungspauschalen-Verordnung“ — was drinsteht
„Verordnung zur Änderung der Vollstreckungspauschalen-Verordnung“ — verkündet am 20. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 305 vom 20.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 20.10.2026
Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Wenn eine Bundesbehörde offenes Geld eintreiben muss, darf sie dafür Pauschalen berechnen. Die Höhe dieser Pauschalen steht in der Vollstreckungspauschalen-Verordnung von 2014. Das Finanzministerium ändert sie jetzt.
- Was ändert sich?
- Ob die Pauschalen steigen oder sinken und um wie viel, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht ablesen: Der Text nennt nur, dass die Verordnung geändert wird. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027.
- Was heißt das für mich?
- Betroffen ist, wer einer Bundesbehörde Geld schuldet und nicht zahlt, sodass die Behörde vollstrecken muss. Wie viel das künftig zusätzlich kostet, steht in der geänderten Verordnung.
Beispiele
- Wer eine Forderung einer Bundesbehörde nicht bezahlt und ab 2027 eine Vollstreckung bekommt, zahlt die Pauschale nach der geänderten Verordnung — welcher Betrag das ist, steht hier nicht.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 20. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 305 vom 20.10.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium der Finanzen, ausgefertigt am 9. Oktober 2026. Rechtsgrundlage ist § 19a Absatz 3 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Verordnung zur Änderung der Vollstreckungspauschalen-Verordnung“ ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.10.26]
- Amtliches Sachgebiet: Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [24.10.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesministerium der Finanzen verordnet aufgrund des § 19a Absatz 3 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 201-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit:“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.10.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der Vollstreckungspauschalen-Verordnung: „Die Vollstreckungspauschalen-Verordnung vom 4. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1996) wird wie folgt geändert:“
- Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Vollstreckungspauschalen-Verordnung“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Vollstreckungspauschalen-Verordnung): „Die Vollstreckungspauschalen-Verordnung vom 4. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1996) wird wie folgt geändert:“
- Erlassen von: Bundesministerium der Finanzen
- Beteiligt laut Eingangsformel: „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit“
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 9. Oktober 2026, verkündet am 20. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 305 vom 20.10.2026)
- Inkrafttreten — Artikel 2: „Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.“
- Laufende Gesetzgebung und weitere Veröffentlichungen im Gesetzblatt: Gesetz für mich
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Vollstreckungspauschalen-Verordnung vom 4. Dezember 2014. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Geändert wird: die Vollstreckungspauschalen-Verordnung vom 4. Dezember 2014. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl.
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Vollstreckungspauschalen-Verordnung vom 4. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1996) wird wie folgt geändert:“
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 24.10.2026
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes.
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung.
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus.
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Verordnung zur Änderung der Vollstreckungspauschalen-Verordnung“ ↗ · Quelle: recht.bund.de [24.10.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [24.10.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 305 vom 20.10.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [24.10.26]
- Alle Veröffentlichungen im Gesetzblatt und laufenden Verfahren im Überblick
- Weitere Artikel dieser Reihe: Blog-Rubrik Gesetze
Herausgeber: Sebastian Flack · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt aus den laufend erhobenen PolitikCheck-Daten erstellt und nach unseren Prüfroutinen gegen die Quelldateien verifiziert. Jede Zahl trägt Quelle und Zugriffsdatum — gefundene Fehler bitte an info@politikcheck-deutschland.de.
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