📰 PolitikCheck Blog · Gesetze · 20.10.2026
„Verordnung zur Änderung der Integrationskurstestverordnung“ — was drinsteht
„Verordnung zur Änderung der Integrationskurstestverordnung“ — verkündet am 20. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 306 vom 20.10.2026). Was drinsteht, für wen es gilt, ab wann — und was daraus für Einzelne, Kommune, Land und Bund folgt.
veröffentlicht am 20.10.2026
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Kurz zusammengefasst
- Worum geht es?
- Wer einen Integrationskurs macht, legt am Ende Tests ab. Wie diese Tests ablaufen, regelt die Integrationskurstestverordnung von 2013. Das Innenministerium ändert sie jetzt.
- Was ändert sich?
- Was an den Tests genau anders wird, lässt sich aus den erfassten Angaben nicht ablesen: Der Text nennt nur, dass die Verordnung geändert wird. Die Änderung gilt ab dem 1. November 2026.
- Was heißt das für mich?
- Betroffen sind Menschen, die einen Integrationskurs besuchen, und die Stellen, die die Tests abnehmen. Was sich für sie ändert, steht in der geänderten Verordnung, nicht in diesem Text.
Beispiele
- Wer im November 2026 den Abschlusstest eines Integrationskurses schreibt, tut das nach der geänderten Testverordnung — was neu ist, sagt dieser Text nicht.
Worum geht es in der neuen Verordnung?
Am 20. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Verordnung verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 306 vom 20.10.2026). Erlassen hat sie das Bundesministerium des Innern, ausgefertigt am 13. Oktober 2026. Rechtsgrundlage ist § 43 Absatz 4 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes. Der amtliche Volltext umfasst 2 Artikel; wir geben ihn hier wörtlich wieder und ordnen ihn ein.
- Amtlicher Titel: „Verordnung zur Änderung der Integrationskurstestverordnung“ ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.10.26]
- Amtliches Sachgebiet: Ausländerrecht · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [23.10.26]
- Eingangsformel im Wortlaut: „Das Bundesministerium des Innern verordnet aufgrund des § 43 Absatz 4 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 222) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), das durch Artikel 7 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und dem Organisationserlass vom 6. Mai 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 131):“ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.10.26]
Was ändert sich durch die Verordnung konkret?
Die Verordnung besteht aus 2 Artikeln. Nachstehend jede Einheit mit ihrer amtlichen Überschrift und ihrem ersten Satz — wörtlich aus dem Regelungstext, ohne Zusätze von uns.
- Artikel 1 — Änderung der Integrationskurstestverordnung: „Die Integrationskurstestverordnung vom 9. April 2013 (BGBl. I S. 801) wird wie folgt geändert:“
- Artikel 2 — Inkrafttreten: „Diese Verordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft.“
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 23.10.2026
Für wen gilt die Verordnung?
Wer betroffen ist, steht im Regelungstext selbst — hier in Artikel 1 („Änderung der Integrationskurstestverordnung“). Wir geben ihn wörtlich wieder und ergänzen nichts: Wen der Text nicht nennt, den nennen wir auch nicht.
- Regelungskern — Artikel 1 (Änderung der Integrationskurstestverordnung): „Die Integrationskurstestverordnung vom 9. April 2013 (BGBl. I S. 801) wird wie folgt geändert:“
- Erlassen von: Bundesministerium des Innern
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 23.10.2026
Ab wann gilt die Verordnung — und wie lange?
Die Verordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft (Artikel 2). Ein Datum für ein Außerkrafttreten nennt der Regelungstext nicht.
- Ausgefertigt am 13. Oktober 2026, verkündet am 20. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 306 vom 20.10.2026)
- Inkrafttreten — Artikel 2: „Diese Verordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft.“
- Laufende Gesetzgebung und weitere Veröffentlichungen im Gesetzblatt: Gesetz für mich
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 23.10.2026
Was ändert sich dadurch für mich konkret?
Diese Verordnung ist eine ÄNDERUNGS-Verordnung: Der Text sagt nur, welche Stellen einer bestehenden Regelung neu gefasst werden — geändert wird die Integrationskurstestverordnung vom 9. April 2013. Was das praktisch bedeutet, steht deshalb nicht in diesem Text, sondern in der geänderten Norm. Wir geben unten wieder, was hier wörtlich verfügt wird; welche Folgen das für Sie hat, können wir aus diesem Text allein nicht seriös sagen — und behaupten es darum auch nicht.
- Geändert wird: die Integrationskurstestverordnung vom 9. April 2013. Der vollständige, aktuelle Text dieser Norm ist die Grundlage — nicht der Änderungsbefehl.
- So liest sich ein Änderungsbefehl im Original — Artikel 1: „Die Integrationskurstestverordnung vom 9. April 2013 (BGBl. I S. 801) wird wie folgt geändert:“
Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) ↗ · abgerufen 23.10.2026
Welche Begriffe muss man für die Verordnung kennen?
3 Begriffe aus diesem Text stehen in unserem Glossar — jeweils mit ausführlicher Erklärung und amtlicher Quelle. Die Links öffnen im neuen Tab.
- Verkündung: Amtliche Bekanntmachung eines Gesetzes im Bundesgesetzblatt — der letzte Schritt der Gesetzgebung (Art. 82 GG). Erst nach der Verkündung kann ein Gesetz in Kraft treten; nennt es kein Datum, gilt der 14. Tag nach Ausgabe des Blattes.
- Bundesgesetzblatt (BGBl.): Amtliches Verkündungsorgan der Bundesgesetze. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im BGBl. veröffentlicht ist — meist Tage bis Wochen nach der Bundestagsabstimmung.
- Rechtsverordnung: Rechtsnorm, die nicht das Parlament, sondern die Regierung oder eine Behörde erlässt. Muss auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen — das Parlament legt den Rahmen fest, die Verordnung füllt Details aus.
Wo steht der amtliche Text?
Maßgeblich ist allein der amtliche Text auf der Verkündungsplattform des Bundes. Wir verlinken die Verkündungsseite und das Regelungstext-PDF direkt — alles oben Zitierte lässt sich dort Wort für Wort nachlesen.
- Verkündungsseite: „Verordnung zur Änderung der Integrationskurstestverordnung“ ↗ · Quelle: recht.bund.de [23.10.26]
- Regelungstext im amtlichen Volltext (PDF) ↗ · Quelle: recht.bund.de (Bundesgesetzblatt) [23.10.26]
- Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 306 vom 20.10.2026 · Quelle: recht.bund.de (BGBl.-Feed) [23.10.26]
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