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Sich zu versammeln und zu demonstrieren ist ein Grundrecht (Art. 8 GG ↗). Diese Seite zeigt konkret, wie du eine Demo richtig anmeldest: Checkliste, Ablauf am Tag der Versammlung, Fristen und die zuständige Behörde für jedes Bundesland — sachlich und belegt.
Demos finden
Versammlungsbehörden veröffentlichen Ort, Zeit und Thema angezeigter Versammlungen — in Berlin gesetzlich verpflichtend (§ 12 Absatz 8 VersFG BE), in Dresden, Rostock und Jena freiwillig. Hier lässt sich dieser amtliche Bestand aller vier Städte nach Ort, Stadt oder Stichwort durchsuchen.
1202 angezeigte Versammlungen ab heute — gezeigt werden die nächsten 40.
14.10.202600:00 – 23:59Berlin
Sitzstreik und Mahnwache für Menschenrechte im Iran, sowie für eine Neubewertung der diplomatischen Beziehungen (vom 02.10. bis 30.12.2026 - täglich)
10557 Platz der Republik 1
14.10.202600:00 – 23:59Berlin
Tierschutz / Massentierhaltung raus aus kirchlichen Einrichtungen (vom 05.10. bis 26.10.2026 - täglich)
10789 Breitscheidplatz
14.10.202607:15 – 08:00Berlin
Temporäre Schulstraße für die Athene, denn Straßen sind für alle da
12205 Curtiusstr. 37
14.10.202608:00 – 13:00Berlin
Protest gegen die fortlaufenden Hinrichtu- ngen unschuldiger Menschen im Iran sowie Erinnerung an die Opfer, die ihr Leben für Freiheit und Erinnerung an die Opfer, die ihr Leben für Freiheit und Menschenrechte verloren haben.
12159 Breslauer Platz
14.10.202608:30 – 09:30Berlin
#GlasklarGegenGewalt: Chemische Unterwerfung und Sexualisierte Gewalt beenden. Frank S. ist kein Einzelfall. Protest für mehr Gewaltschutz für Frauen vor Sexualisierter Gewalt mit Hilfe von K.o.-Tropfen
10559 Turmstr. 91
14.10.202610:00 – 18:00Berlin
Gegen Mietverdrängung durch sogenannte energetische und Luxussanierung für unverfälschte Denkmalpflege und Instandhaltung (vom 03.10. bis 02.12.2026 - jeweils Mi.,Sa.,So.)
13509 An der Heide 1
Strecke: An der Heide, Kehrwieder, Am Rosensteg, Am Brunnen - > alle 2 Stunden im Wechsel
14.10.202610:30 – 13:00Berlin
Die Verfolgung von FALUN DAFA / FALUN-GONG Praktizierenden in China beenden, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für alle von der KP Verfolgte (vom 01.01. bis 31.12.2026 - jeweils Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So.)
10179 Jannowitzbrücke
14.10.202611:00 – 13:00Berlin
Zukunft braucht Weide Im internationalen Jahr der Weidelandschaften und des Hirtentums fordern wir, diese wichtige Arbeit besser zu fördern. Extensive Weidetierhaltung nützt Klima und Artenvielfalt.
10117 Stresemannstr. 128
14.10.202611:00 – 15:00Berlin
Nein zur Hinrichtung im Iran, insbesondere der Todesstrafen gegen junge Menschen / Gedenken an die hingerichteten jungen Menschen („Tempel der Hinrichtungen“) (vom 01.10. bis 25.12.2026 - jeweils Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So.)
14195 Podbielskiallee 67
14.10.202613:00 – 18:00Berlin
Prozess gegen Massenvergewaltiger in Berlin. Zeigt Solidarität mit den Betroffenen sexualisierter Gewalt! Kundgebung zum letzten Prozesstag.
10559 Turmstr. 91
14.10.202614:00 – 16:00Berlin
„Namibian genocide does not expire – Ovaherero und Nama demand reparations now!“
10117 Friedrich-Ebert-Platz / Reichstagufer
14.10.202615:00 – 16:00Berlin
Kein Krieg und keine Kriegshetze gegen Russland! NATO - Hände weg von der Ukraine und anderen Ländern, die in ihrem Fadenkreuz stehen! (vom 02.09. bis 30.12.2026 - jeweils Mi.)
10117 Pariser Platz 2
14.10.202615:00 – 17:00Berlin
Falun Dafa ist gut! – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht sind gut! Stoppt die Verfolgung von Falun Gong in China durch die bösartige Kommunistische Partei Chinas! Stoppt den staatlich organisierten Organraub an Falun Gong-Praktizieren- den! Tuidang – Schnell austreten aus allen Organisationen der KP-Chinas! (vom 26.05. bis 24.10.2026 - täglich)
12435 S-Bhf. Treptower Park
14.10.202616:00 – 17:30Berlin
Menschen stehen auf wegen der aktuellen Lage, des Gesundheitsdiktatur, der Berichterstattung der Medien, der Kriegstreiberei, der Politik, der Verfolgung Unschuldiger, der Korruption der unkontrollierten Migration, der NGO (vom 07.10. bis 30.12.2026 - jeweils Mi.)
12679 Marzahner Promenade 1A
14.10.202616:00 – 17:30Berlin
Menschen mit Schildern stehen wegen der aktuellen Lage, der Gesundheitsdiktatur, der Berichterstattungen der Medien, der Kriegstreiberei, der Politik, der Verfolgung Unschuldiger, der Korruption der unkontrollierten Migration, der NGO (vom 07.10. bis 30.12.2026 - jeweils Mi.)
12679 Marzahner Promenade
14.10.202616:00 – 18:00Berlin
Stoppt den Krieg. Keine Waffenlieferungen an Israel. Kriegsverbrecher vor Gericht. Freiheit für die palästinensischen Gefangenen
12043 Alfred-Scholz-Platz
14.10.202616:00 – 18:00Berlin
Für das Existenzrecht Israels und gegen Antisemitismus
12043 Alfred-Scholz-Platz
14.10.202616:55 – 18:00Berlin
,,Demo gegen den Pelzhandel, Stoppt den Pelzhandel
10707 Kurfürstendamm
14.10.202617:00 – 18:00Berlin
,,Armut eine Stimme geben
12049
Strecke: Herrfurthplatz 14 (AK) - Baumalllee - Schillerpromenade - Kienitzer Str. - Schillerpromenade - Herrfurthplatz - Herrfuthplatz 14 (EK)
14.10.202617:00 – 23:00Berlin
Falun Dafa ist gut! – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht sind gut! Stoppt die Verfolgung von Falun Gong in China durch die bösartige Kommunistische Partei Chinas! Stoppt den staatlich organisierten Organraub an Falun Gong-Praktizierenden! Tuidang – Schnell austreten aus allen Organisationen der KP-Chinas! (vom 09.10. bis 18.10.2026 - täglich)
10117 Unter den Linden 6
14.10.202617:00 – 23:00Berlin
Stoppt die Verfolgung von FALUN DAFA / FALUN-GONG Praktizierenden und anderen unschuldigen Menschen in China. Beendet die Diktatur der Kommunistischen Partei. (vom 09.10. bis 18.10.2026 - täglich)
10117 Pariser Platz 1
14.10.202617:30 – 20:00Berlin
Kundgebung zur Jahrestagung von IWF und Weltbank 2026: Diese Welt gehört uns allen - brecht die Macht von IWF und Weltbank!
10117 Platz des 18. März
14.10.202618:00 – 19:10Berlin
,,Demo gegen den Pelzhandel, Stoppt den Pelzhandel
10707 Kurfürstendamm
14.10.202618:00 – 19:30Berlin
Für eine lebendige Torstraße! Machen wir die Torstraße zukunfts- und klimafit! Erhalt der Bäume und Neuplanung mit echter Beteiligung!
Strecke: (Alt): Torstr. / Tucholskystr. - Torstr. - Torstr. / Ackerstr. (ZK) - Torstr. - Torstr. / Bergstr. (ZK) - Torstr. - Torstr. / Ackerstr. (ZK) - Torstr. - Torstr. / Rosenthaler Platz (AK) (Neu): Torstr. / Tucholskystr. - Torstr. - Torstr. / Gartenstr. (ZK) - Torstr. - Torstr. / Bergstr. (ZK) - Torstr. - Torstr. / Ackerstr. (ZK) - Torstr. - Torstr. / Rosenthaler Platz (AK)
14.10.2026Dresden
Christliche Werte in Bezug auf das Deutsche Grundgesetz
Ort und Zeit stehen noch nicht fest — die Behörde veröffentlicht sie erst mit dem Bescheid.
Teilnehmer laut Anmeldung: ca. 10 PersonenVeranstalter: natürliche PersonStand: angemeldet
15.10.202600:00 – 23:59Berlin
Sitzstreik und Mahnwache für Menschenrechte im Iran, sowie für eine Neubewertung der diplomatischen Beziehungen (vom 02.10. bis 30.12.2026 - täglich)
10557 Platz der Republik 1
15.10.202600:00 – 23:59Berlin
Tierschutz / Massentierhaltung raus aus kirchlichen Einrichtungen (vom 05.10. bis 26.10.2026 - täglich)
10789 Breitscheidplatz
15.10.202608:10 – 13:30Berlin
Mit unserem Protest möchten wir auf die aktuellen Probleme an unserer Schule aufmerksam machen und uns gemeinsam für bessere Lern- und Schulbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler einsetzen.
Strecke: Georg-Büchner-Gymnasium am Lichtenrader Damm (AK) - Vom Georg- Lichtenrader Damm bis zur Kreuzung Mariendorfer Damm/Buckower (EK)
15.10.202609:00 – 10:00Berlin
Aufklärung rechter Straftaten und rechter Strukturen in den Sicherheitsbehörden
12101 Tempelhofer Damm 12
15.10.202609:00 – 10:00Berlin
Aufklärung rechter Straftaten und rechter Strukturen in den Sicherheitsbehörden
12101 Tempelhofer Damm 12
15.10.202609:30 – 15:30Berlin
Kundgebung mit der Forderung zur Umsetzung der geplanten Öko-Regelung zur Weidehaltung. Die 1. Abstimmung im Bundestag zur Abschaffung dieser Öko- Regelung ist an diesem Tag geplant
10557 Platz der Republik 1
15.10.202610:00 – 11:00Berlin
Streikdemo der Charité-Kolleg:innen
13353
Strecke: Mittelallee 10 (Streikposten am Virchow-Klinikum) - Augustenburger Platz - Amrumer Str. - Seestr. - Seestr. 35 (EK-Kapernaumkirche)
15.10.202610:30 – 13:00Berlin
Die Verfolgung von FALUN DAFA / FALUN-GONG Praktizierenden in China beenden, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für alle von der KP Verfolgte (vom 01.01. bis 31.12.2026 - jeweils Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So.)
10179 Jannowitzbrücke
15.10.202611:00 – 15:00Berlin
Gerichtsverfahren wegen der Schließung der Kulturkneipe Meuterei
10559 Turmstr. 91
15.10.202611:00 – 15:00Berlin
Nein zur Hinrichtung im Iran, insbesondere der Todesstrafen gegen junge Menschen / Gedenken an die hingerichteten jungen Menschen („Tempel der Hinrichtungen“) (vom 01.10. bis 25.12.2026 - jeweils Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa., So.)
14195 Podbielskiallee 67
15.10.202614:00 – 15:00Berlin
,,gegen die Christenverfolgung in Nordkorea und für die Auflösung aller Konzentrationslager; für Reise- und Meinungsfreiheit für alle Nordkoreaner, ebenso Menschenrechte für alle Nordkoreaner. Keine Soldaten und Waffen für Russland im Krieg gegen die Ukraine (vom 03.09. bis 17.12.2026 - jeweils Do.)
10117 Glinkastr. 5
15.10.202615:00 – 17:00Berlin
Falun Dafa ist gut! – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht sind gut! Stoppt die Verfolgung von Falun Gong in China durch die bösartige Kommunistische Partei Chinas! Stoppt den staatlich organisierten Organraub an Falun Gong-Praktizieren- den! Tuidang – Schnell austreten aus allen Organisationen der KP-Chinas! (vom 26.05. bis 24.10.2026 - täglich)
12435 S-Bhf. Treptower Park
15.10.202616:00 – 18:30Berlin
Friedliche und freundliche Unterstützung des Nachbarschaftsdialogs. Entgegenwirken von Spaltung und Diskriminierung jeder Art, durch Förderung von friedlicher Kommunikation miteinander, Gleichberechtigung und fundiertem Verständnis für alle Mitmenschen. (vom 08.01. bis 31.12.2026 - jeweils Do.)
10627 Wilmersdorfer Str.
15.10.202617:00 – 18:30Berlin
Gegen Querdenkerei, Falschmeldungen, Lügenverbreitung, Recht- sruck
12101 Tempelhofer Damm 100
15.10.202617:00 – 18:30Berlin
Menschen mit Schildern stehen wegen der aktuellen Lage, der Gesundheitsdiktatur, der Berichterstattungen der Medien, der Kriegstreiberei, der Politik, der Verfolgung Unschuldiger, der Korruption der unkontrollierten Migration und der NGO´s ... (vom 08.01. bis 31.12.2026 - jeweils Do.)
12101 Tempelhofer Damm 99
Quelle: Versammlungsbehörde der Polizei Berlin ↗ — die Angaben werden bei jedem Aufruf dort abgefragt und höchstens 30 Minuten zwischengespeichert. PolitikCheck führt kein eigenes Archiv: Nimmt die Behörde einen Eintrag heraus, verschwindet er hier ebenfalls. Alle Felder sind wörtlich übernommen.
Vier Städte — und das hat einen Grund: Geprüft wurden die Rechtslage aller 16 Länder (19.07.2026), alle 40 Großstädte ab 200.000 Einwohnern (23.07.2026) und in einer Nachrecherche 27 Kandidaten, darunter Jena mit weniger als 200.000 Einwohnern (01.08.2026; Nachprüfung von Leipzig, Hamburg, Köln und München am 06.08.2026). Berlin ist das einzige Land, das seine Versammlungsbehörde gesetzlich zur Veröffentlichung verpflichtet; Dresden, Rostock und Jena veröffentlichen freiwillig. Das Muster dahinter: Übersichten gibt es nur dort, wo eine kommunale Behörde zuständig ist — wo die Polizei Versammlungsbehörde ist (etwa in NRW, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt), veröffentlicht keine einzige Stadt; Stuttgart lehnt es ausdrücklich ab. Dresden gibt Ort und Zeit zudem erst mit dem Bescheid frei: Rund drei Viertel der dortigen Einträge sind deshalb als noch offen gekennzeichnet. Dieser Finder deckt also vier von rund achtzig Großstädten ab, nicht Deutschland.
Bundesweite Demo- und Aktions-Termine aus dem Kalender des Netzwerks Friedenskooperative (zivilgesellschaftliches Netzwerk der Friedensbewegung, seit 1989). Veranstalter-Selbstauskünfte mit Schwerpunkt Friedens- und Abrüstungsthemen — keine amtlichen Anzeigen wie im Abschnitt „Demos finden“, und kein Anspruch auf ein vollständiges Bild aller Demonstrationen in Deutschland.
14.10.2026OsnabrückVortrag / Diskussion
(Schul)streik! Warum die Militarisierung uns alle betrifft ↗
14.10.2026WürzburgVortrag / Diskussion
Warum die Rekordaufrüstung uns alle ärmer machen wird - und die Welt nicht sicherer ↗
14.10.2026MetzingenVorführung, Lesung, Film o.ä.
14.10.2026DortmundMahnwache
14.10.2026KarlsruheMahnwache
14.10.2026WiesbadenVortrag / Diskussion
15.10.2026Online
15.10.2026Vortrag / Diskussion
15.10.2026FrankfurtVortrag / Diskussion
15.10.2026StuttgartMahnwache
15.10.2026BöblingenVortrag / Diskussion
15.10.2026BremenVortrag / Diskussion
"Kriegsuntüchtigkeit als Voraussetzung - Perspektiven für eine gerechte und friedliche Welt ↗
15.10.2026BerlinFest oder Festveranstaltung
Bedingt friedensfähig: Die Welt zwischen Autokratie und Aufrüstung. Wer macht Frieden möglich? ↗
16.10.2026SchorndorfMahnwache
16.10.2026KirchheimbolandenVortrag / Diskussion
16.10.2026 – 17.10.2026ÜberlingenKongress / Konferenz / Tagung
16.10.2026BremerhavenMahnwache
16.10.2026Münster
17.10.2026MünchenVortrag / Diskussion
Ausgrenzung und Schubladendenken im friedenspolitischen Diskurs ↗
17.10.2026ReutlingenKongress / Konferenz / Tagung
17.10.2026NörvenichDemonstration / Kundgebung
17.10.2026DüsseldorfVorführung, Lesung, Film o.ä.
17.10.2026RavensburgAusstellung
FRIEDEN TUN. Über Gerechtigkeit, Demokratie und Geschlecht ↗
18.10.2026LudwigshafenVortrag / Diskussion
19.10.2026ReutlingenVorführung, Lesung, Film o.ä.
Innere Zeitenwende: Militarisierung von Gesellschaft und Alltagskultur ↗
19.10.2026KölnMahnwache
20.10.2026AugsburgVortrag / Diskussion
There is another way": Ein gemeinsamer Kampf für den Frieden in Palästina und Israel ↗
20.10.2026MetzingenVortrag / Diskussion
20.10.2026FrankfurtVortrag / Diskussion
21.10.2026KölnMahnwache
21.10.2026Bad HersfeldMahnwache
21.10.2026Bad KreuznachVortrag / Diskussion
21.10.2026DortmundMahnwache
22.10.2026Online
22.10.2026StuttgartMahnwache
22.10.2026FrankfurtVortrag / Diskussion
22.10.2026SimmernVortrag / Diskussion
Hochrüstung, Wehrpflicht - kriegstüchtig! Wirklich alternativlos? ↗
22.10.2026LahrVortrag / Diskussion
22.10.2026LudwigshafenVortrag / Diskussion
Entwicklungen in China - westliches Unverständnis und Feindbild ↗
22.10.2026SaarbrückenMahnwache
Quelle: Terminkalender des Netzwerks Friedenskooperative ↗ — Stand 13.10.2026, täglich abgerufen. Titel, Ort und Zeit sind wörtlich übernommen; Richtigkeit und Vollständigkeit liegen beim jeweiligen Veranstalter. Die Auswahl folgt allein dem Kalender der Quelle — sie ist keine Empfehlung und kein vollständiges Demo-Register (das führt in Deutschland niemand öffentlich).
Wie viele Demonstrationen sind angemeldet, wo finden sie statt, und welche Wörter tauchen in den Anmelde-Themen am häufigsten auf? Gezählt werden die amtlichen Anmeldelisten der vier Städte, die ihre Versammlungen laufend veröffentlichen — live von den Behörden-Seiten, mehrmals täglich aktualisiert.
Berlin in Zahlen
Heute angemeldet
24
Anmeldungen, 7 Tage
108
159 Versammlungs-Tage
Anmeldungen, 30 Tage
177
435 Versammlungs-Tage
Davon mit Aufzug
69
Demonstrationszug mit Route (30 Tage)
„Anmeldungen“ zählt jede Thema-Ort-Kombination einmal; „Versammlungs-Tage“ zählt jeden Kalendertag-Eintrag — tägliche Dauermahnwachen stehen in der Berliner Liste je Tag einzeln.
Angemeldete Versammlungs-Tage je Monat
Ferne Monate wirken leerer, weil viele Versammlungen erst kurzfristig angemeldet werden — die Zahlen wachsen laufend nach.
Häufigste Versammlungsorte (nächste 30 Tage)
Orte im Wortlaut der amtlichen Liste (die Quelle kennt keine Ortsteile). Platz der Republik 1 ist die Wiese vor dem Reichstagsgebäude.
Häufigste Wörter in den Anmelde-Themen (nächste 30 Tage)
- frieden (25)
- menschen (15)
- freiheit (14)
- verfolgung (10)
- menschenrechte (9)
- china (8)
- ukraine (8)
- erinnerung (7)
- gesellschaft (7)
- krieg (7)
- stehen (7)
- unschuldiger (7)
- dafa (6)
- falun (6)
Reine Häufigkeitszählung über die wörtlichen Anmelde-Themen (jede Anmeldung einmal gezählt; herausgefiltert sind Füll-, Termin- und Aufruf-Wörter wie „stoppt“ sowie Format-Begriffe wie „Mahnwache“) — keine inhaltliche Einordnung. Die vollständigen Themen zeigt der Abschnitt „Demos finden“.
Alle angebundenen Städte
Berlin
1.169
kommende Einträge · 159 in 7 Tagen
Dresden
31
kommende Einträge · 4 in 7 Tagen
Rostock
2
kommende Einträge · 1 in 7 Tagen
Jena
0
kommende Einträge · 0 in 7 Tagen — Quelle derzeit leer oder nicht erreichbar
Warum nur vier Städte?
Systematisch geprüft wurden die Rechtslage aller 16 Länder (19.07.2026), alle 40 Großstädte ab 200.000 Einwohnern (23.07.2026) und in einer Nachrecherche 27 Kandidaten, darunter Jena mit weniger als 200.000 Einwohnern (01.08.2026; Nachprüfung von Leipzig, Hamburg, Köln und München am 06.08.2026): Nur kommunale Versammlungsbehörden veröffentlichen laufende Übersichten — Berlin (gesetzliche Pflicht, § 12 Abs. 8 VersFG BE), Dresden, Rostock und Jena. In München gibt es die Daten nur auf Einzelanfrage, in Stuttgart und den übrigen geprüften Städten keine öffentliche Übersicht. Auf Wiedervorlage: Braunschweig (Übersicht existiert, derzeit leer) und Leipzig (offener Stadtratsantrag nach Berliner/Dresdner Vorbild).
Quellen: Berliner Versammlungsbehörde (Polizei Berlin) ↗ · Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden ↗ · Versammlungsbehörde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Stadtamt) ↗ · Stadt Jena, Fachdienst Sicherheit und Ordnung ↗. Stand: live von den Behörden-Seiten (Server-Cache 30 Minuten; die Berliner Liste wird laut Polizei zweimal täglich aktualisiert). Ob eine angemeldete Versammlung tatsächlich stattfindet, zeigt die Anmeldung nicht.
48 Stunden vorher
Anmelden spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe (§ 14 VersammlG). In BY und NI zählen Wochenenden und Feiertage nicht mit, in HE Sonn- und Feiertage.
Art. 8 Grundgesetz
Jeder darf sich friedlich und ohne Waffen versammeln — ohne Erlaubnis. Ein Grundrecht, kein Gnadenakt.
Anmeldung ≠ Genehmigung
Du zeigst die Versammlung nur an. Sie ist nicht genehmigungspflichtig — die Behörde kann nur Auflagen machen.
Wo melde ich an? — alle 16 Bundesländer
Versammlungsrecht ist seit 2006 Ländersache: 8 Länder haben ein eigenes Gesetz, die übrigen wenden das Bundesgesetz weiter an. Suche dein Land für die zuständige Behörde und die genaue Frist.
16 von 16 Ländern
Baden-Württemberg
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung, Ordnungsamt)
- Hinweis:
- Kein eigenes Vollgesetz; es gilt das Bundes-VersammlG, ergänzt um eine Zuständigkeitsverordnung.
Bayern
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (Art. 13 BayVersG); Samstage, Sonn- und Feiertage zählen bei der Frist nicht mit
- Anmelden bei:
- Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt); in München die Polizei
- Hinweis:
- Reale Vorlaufzeit länger als 48 Stunden, weil Wochenenden und Feiertage nicht mitzählen. Wesentliche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Berlin
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Bekanntgabe/Einladung (§ 12 VersFG BE)
- Anmelden bei:
- Polizei Berlin (Versammlungsbehörde beim Polizeipräsidenten)
- Hinweis:
- Die Behörde muss Ort, Zeit und Thema angezeigter Versammlungen veröffentlichen (Veröffentlichungspflicht).
Brandenburg
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Polizei Brandenburg (Anmeldung u. a. online über das Bürgerportal der Polizei)
Bremen
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (in Bremen das Stadtamt/Ordnungsamt, in Bremerhaven das Ordnungsamt)
Hamburg
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Polizei Hamburg (Versammlungsbehörde)
Hessen
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 13 HVersFG); Sonn- und Feiertage zählen bei der Frist nicht mit
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreis-/Stadtverwaltung, Ordnungsbehörde); Eilanzeige auch bei der Polizei
- Hinweis:
- Eigenes Gesetz seit 2023. Eine Anzeige ist frühestens zwei Jahre vor Beginn möglich.
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsamt); Kontakt zur Polizei
Niedersachsen
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 5 NVersG); Samstage, Sonn- und Feiertage zählen bei der Frist nicht mit
- Anmelden bei:
- Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte; im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover die Polizeidirektion Hannover
Nordrhein-Westfalen
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Bekanntgabe/Einladung (§ 10 VersG NRW)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreispolizeibehörde bzw. zuständige Behörde); Anzeige u. a. bei der Polizei NRW
- Hinweis:
- Eigenes Gesetz seit 2022. Die Anzeige nennt Teilnehmerzahl, Ort, Zeit, Thema sowie Kontaktdaten von Anmelder und Leiter.
Rheinland-Pfalz
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreis-/Stadtverwaltung, Ordnungsamt); Kontakt zur Polizei
Saarland
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Landkreise, Regionalverband und Landeshauptstadt Saarbrücken bzw. kreisangehörige Städte (Ordnungsbehörden)
Sachsen
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Einladung oder dem Aufruf zur Teilnahme (§ 14 SächsVersG)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsamt); Kontakt zur Polizei
- Hinweis:
- Neu gefasst 2024. Anzeige schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift möglich.
Sachsen-Anhalt
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Bekanntgabe (§ 12 VersammlG LSA)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsbehörde); Kontakt zur Polizei
- Hinweis:
- Pflichtangaben: Gegenstand und verantwortlicher Leiter. Keine Anmeldepflicht bei Spontan- und Eilversammlungen.
Schleswig-Holstein
eigenes Gesetz- Frist:
- 48 Stunden vor der Bekanntgabe/Einladung (§ 11 VersFG SH)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Kreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsbehörde); Kontakt zur Polizei
- Hinweis:
- Eigenes Gesetz seit 2015. Wesentliche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Thüringen
Bundesrecht- Frist:
- 48 Stunden vor Bekanntgabe (§ 14 VersammlG des Bundes)
- Anmelden bei:
- Örtliche Versammlungsbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt, Ordnungsbehörde); Kontakt zur Polizei
Von der Idee zur angemeldeten Versammlung
Kurz zusammengefasst
- Anmelden, nicht beantragen: Eine Versammlung unter freiem Himmel wird angezeigt — sie ist nicht genehmigungspflichtig (Art. 8 GG).
- Spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe anmelden. In Bayern und Niedersachsen zählen Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit, in Hessen Sonn- und Feiertage.
- Zuständig ist die Versammlungsbehörde am Ort — je nach Land Kreis-/Stadtverwaltung, Ordnungsamt oder Polizei.
- In die Anmeldung gehören Ort, Zeit, Thema, ein verantwortlicher Leiter und Kontaktdaten; bei einem Aufzug zusätzlich die Route.
- 01
Thema und Form festlegen
Zweck, Ort, Datum, Uhrzeit — und ob es eine ortsfeste Kundgebung oder ein Aufzug (mit Route) werden soll.
- 02
Zuständige Versammlungsbehörde ermitteln
Je nach Land Kreis-/Stadtverwaltung bzw. Ordnungsamt, in Stadtstaaten und Teilen die Polizei.
Prüfe, ob dein Land ein eigenes Gesetz hat — siehe Tab „Wo, wie, was?“.
- 03
Anmeldefrist beachten
Mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe.
In Bayern und Niedersachsen zählen Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mit, in Hessen Sonn- und Feiertage — dort früher anmelden.
- 04
Schriftlich anmelden — mit allen Pflichtangaben
Schriftlich (oder elektronisch bzw. zur Niederschrift): Ort, Zeit, Thema, verantwortlicher Leiter, Kontaktdaten, bei Aufzügen die Route, dazu erwartete Teilnehmerzahl und Hilfsmittel.
- 05
Verantwortlichen Versammlungsleiter benennen
Pflichtangabe nach § 14 VersammlG bzw. Landesrecht.
- 06
Kooperationsgespräch wahrnehmen
Ablauf, Ordnungsmaßnahmen und mögliche Auflagen werden mit der Behörde besprochen (Kooperationsprinzip).
- 07
Ordner einplanen und einweisen
Genügend Ordner vorsehen; Ordner müssen volljährig, unbewaffnet und erkennbar sein.
- 08
Etwaige Auflagen prüfen
Bei belastenden Auflagen oder einem Verbot sind Rechtsmittel möglich (Widerspruch, Eilantrag beim Verwaltungsgericht).
- 09
Durchführung vorbereiten
Leiterpflichten, Lautsprecher, Umgang mit Störungen und das Verhalten bei einer möglichen Auflösung klären.
Fehler, die man vermeiden sollte
Sieben Punkte, an denen die Regel oft anders verstanden wird, als sie im Gesetz steht. Wie oft das vorkommt, weiß diese Seite nicht — hier steht nur, was jeweils gilt.
Die sieben Irrtümer im Einzelnenwas jeweils gilt
Die 48 Stunden ab dem Demo-Termin rückwärts rechnen
Die Frist läuft ab der BEKANNTGABE, nicht ab dem Beginn der Versammlung. Wer den Aufruf veröffentlicht und erst danach anmeldet, hat die Frist gerissen — auch wenn bis zur Demo noch Tage bleiben.
Das Wochenende mitzählen
In Bayern und Niedersachsen zählen Samstage, Sonn- und Feiertage bei der Frist nicht mit, in Hessen Sonn- und Feiertage. Eine Anmeldung am Freitag für den Montag ist in Bayern und Niedersachsen zu spät, in den Ländern ohne Ausnahmetage nicht.
Auf eine „Genehmigung“ warten
Es gibt keine. Die Behörde genehmigt nicht, sie nimmt zur Kenntnis und kann Auflagen erteilen. Wer auf einen Bescheid wartet, der nicht kommen muss, verliert nur Zeit.
Die Route bei einem Aufzug offenlassen
Der beabsichtigte Streckenverlauf ist bei einem Aufzug Pflichtangabe (§ 14 Abs. 1). Fehlt er, ist die Anmeldung unvollständig.
Keinen verantwortlichen Leiter benennen
Der Leiter ist Pflichtangabe (§ 14 Abs. 2) und am Tag selbst Ansprechpartner für Behörde und Polizei. Ohne ihn fehlt der Anmeldung ein Kernstück.
Auflagen hinnehmen, weil man sie für endgültig hält
Gegen belastende Auflagen und gegen ein Verbot gibt es Rechtsmittel: Widerspruch und Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Beides ist zeitkritisch — im Zweifel sofort prüfen lassen.
Annehmen, ohne Anmeldung sei alles verloren
Art. 8 GG schützt auch nicht angemeldete Versammlungen; eine fehlende Anmeldung führt nicht automatisch zum Verbot. Spontanversammlungen sind ohne Anmeldung zulässig, Eilversammlungen sind unverzüglich anzumelden.
Häufige Fragen
Antwortenalle Fragen dieses Reiters
Brauche ich eine Erlaubnis, um zu demonstrieren?
Nein. Art. 8 GG gibt jedem das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln — ohne Erlaubnis. Versammlungen unter freiem Himmel sind anzeige- bzw. anmeldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig.
Muss ich eine Versammlung in einem geschlossenen Raum anmelden?
Grundsätzlich nein. Die 48-Stunden-Anmeldepflicht gilt für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und für Aufzüge; Versammlungen in geschlossenen Räumen sind grundsätzlich anmeldefrei.
Was ist der Unterschied zwischen Spontan- und Eilversammlung?
Eine Spontanversammlung entsteht ohne Veranstalter aus aktuellem Anlass und ist ohne Anmeldung zulässig. Eine Eilversammlung hat einen Veranstalter, duldet aber keinen Aufschub — sie ist unverzüglich, spätestens mit ihrer Bekanntgabe, anzumelden.
Gilt überall dasselbe Gesetz?
Nein. Versammlungsrecht ist seit 2006 Ländersache. Ein Teil der Länder hat ein eigenes Gesetz, die übrigen wenden das Versammlungsgesetz des Bundes weiter an (Art. 125a GG).
Was passiert, wenn die Behörde Auflagen erteilt?
Auflagen zu Route, Uhrzeit oder Lautstärke sind einzuhalten. Gegen belastende Auflagen und gegen ein Verbot sind Widerspruch und ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht möglich.
Welche Pflichten hat der Versammlungsleiter?
Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich, Ansprechpartner für Polizei und Behörde und kann störende Teilnehmer ausschließen. Ordner unterstützen ihn; sie müssen volljährig, unbewaffnet und erkennbar sein.
Frist, Zuständigkeit und Kosten beantwortet zusätzlich das FAQ am Seitenende.
Ausführlich an einem echten Fall
Der Beitrag „Versammlungsfreiheit“ spielt die Schritte an einem Fall durch — eine Kundgebung gegen die Streichung einer Buslinie — und rechnet dabei die 48-Stunden-Frist einmal komplett vor. Dazu: was bei Auflagen zu tun ist und wann Spontan- statt Regelfall gilt.
Zum ausführlichen BeitragWas bei der Durchführung gilt — Rollen, Pflichten und der Rahmen des Art. 8 GG.
- Der Versammlungsleiter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich und Ansprechpartner für Polizei und Behörde; er kann störende Teilnehmer ausschließen.
- Ordner unterstützen den Leiter — sie müssen erkennbar gekennzeichnet, volljährig und unbewaffnet sein.
- Kooperation mit der Polizei: Absprachen einhalten und erreichbar bleiben; die Polizei sichert die Versammlung und den Grundrechtsschutz.
- Erteilte Auflagen (z. B. zu Route, Uhrzeit, Lautstärke) sind einzuhalten.
- Die Versammlung muss friedlich und ohne Waffen verlaufen (Art. 8 Abs. 1 GG); Waffen und gefährliche Gegenstände sind verboten.
- Vermummungsverbot und Verbot von Schutzwaffen beachten (§ 17a VersammlG des Bundes bzw. entsprechendes Landesrecht).
- Presse- und Medienvertreter dürfen berichten; sie sind keine Teilnehmer und genießen den Schutz der Pressefreiheit.
- Bei einer behördlichen Auflösung müssen sich alle Teilnehmer unverzüglich entfernen.
Deine Stadt: der direkte Weg zur Versammlungsbehörde
Für 40 Städte führt der Link direkt auf die amtliche Anmelde-Seite der zuständigen Behörde. „Online“ heißt: Es gibt einen digitalen Anzeigeweg. In NRW läuft der landesweit über das Online-Formular der Internetwache der Polizei.
- Berlinonline möglichPolizei Berlin — Versammlungsbehörde (LKA)Online-Anzeige über die Internetwache; Frist 48 Stunden vor Einladung (§ 12 VersFG BE).📋 öffentliche Demo-Liste einsehbar
- Hamburgonline möglichPolizei Hamburg — VersammlungsbehördeOnlinedienst ohne Registrierung nutzbar; alternativ PDF-Formular.
- Münchenkein Online-WegKreisverwaltungsreferat — VersammlungsbüroAnzeige nur persönlich, telefonisch oder schriftlich — kein Online-Formular.
- Kölnonline möglichPolizeipräsidium Köln — VersammlungsrechtDigital über das landesweite Online-Formular der Internetwache NRW.
- Frankfurt am Mainkein Online-WegOrdnungsamt — VersammlungsrechtAnmeldung per PDF-Formular an demo@stadt-frankfurt.de.
- Stuttgartonline möglichAmt für öffentliche OrdnungEigener Online-Service direkt auf der Leistungsseite.
- Düsseldorfonline möglichPolizeipräsidium Düsseldorf — VersammlungsbehördeDigital über die Internetwache NRW; Infostände separat übers Ordnungsamt.
- Leipzigonline möglichOrdnungsamt — VersammlungsbehördeOnline über Amt24 Sachsen; alternativ formlos oder per E-Mail.
- Dortmundonline möglichPolizeipräsidium DortmundDigital über die Internetwache NRW.
- Essenonline möglichPolizeipräsidium Essen — VersammlungsrechtDigital über die Internetwache NRW; alternativ Formular per E-Mail.
- Bremenonline möglichOrdnungsamt — Versammlungen und VeranstaltungenDigitale Anzeige ohne Registrierung, gebührenfrei.
- Dresdenonline möglichOrdnungsamt — VersammlungsbehördeEigenes Online-Formular; in dringenden Fällen Polizeidirektion Dresden.📋 öffentliche Demo-Liste einsehbar
- Hannoveronline möglichPolizeidirektion Hannover (Versammlungsbehörde)Online-Anzeigeformular über das Serviceportal verlinkt.
- Nürnbergonline möglichOrdnungsamt — VersammlungsanzeigeStadt bittet ausdrücklich um Nutzung des eigenen Online-Dienstes.
- Duisburgonline möglichPolizeipräsidium Duisburg — VersammlungsbehördeDigital über die Internetwache NRW; dazu Kooperationsgespräch.
- Bochumonline möglichPolizeipräsidium Bochum (auch Herne und Witten)Digital über die Internetwache NRW; lokal Vordruck per E-Mail.
- Wuppertalonline möglichPolizeipräsidium Wuppertal — Versammlungsbehörde (auch Remscheid/Solingen)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail versammlungsrecht.wuppertal@polizei.nrw.de, Tel. 0202 284-4227.
- Bielefeldonline möglichPolizeipräsidium Bielefeld — Versammlungswesen (ZA 12)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail poststelle.bielefeld@polizei.nrw.de.
- Bonnonline möglichPolizeipräsidium Bonn — Versammlungsbehörde (ZA 12)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail Versammlung.Bonn@polizei.nrw.de, Tel. 0228 15-0.
- Münsteronline möglichPolizeipräsidium Münster — Versammlungsrecht (ZA 1.2)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail za1.2versammlungsrecht.muenster@polizei.nrw.de, Tel. 0251 275-2108.
- Mannheimkein Online-WegStadt Mannheim — Fachbereich Sicherheit und Ordnung (Versammlungsbehörde)Anmeldung per E-Mail 31versammlungen@mannheim.de, Tel. 0621 293-9068.
- Karlsruhekein Online-WegStadt Karlsruhe — Ordnungs- und BürgeramtAnmeldung über das Ordnungs- und Bürgeramt; E-Mail buergerdienste@oa.karlsruhe.de.
- Augsburgonline möglichStadt Augsburg — OrdnungsamtOnline-Anzeige über das BayernPortal; E-Mail ordnungsamt@augsburg.de, Tel. 0821 324-9231.
- Wiesbadenonline möglichLandeshauptstadt Wiesbaden — OrdnungsamtOnline-Formular (Anzeige nach § 12 HVersFG); E-Mail oeffentliche.ordnung@wiesbaden.de.
- Mönchengladbachonline möglichPolizeipräsidium Mönchengladbach — VersammlungsbehördeDigital über die Internetwache NRW; E-Mail Versammlung.MG@polizei.nrw.de.
- Gelsenkirchenonline möglichPolizeipräsidium Gelsenkirchen — Versammlungsbehörde (ZA 13)Digital über die Internetwache NRW; Tel. 0209 365-4150.
- Aachenonline möglichPolizeipräsidium Aachen — Versammlungsrecht (für die Städteregion)Digital über die Internetwache NRW; Tel. 0241 9577-0.
- Braunschweigonline möglichStadt Braunschweig — Ordnungsamt (Versammlungsrecht)Online-Formular (Anzeige nach § 5 NVersG); E-Mail gewerbe.ordnung@braunschweig.de.
- Chemnitzonline möglichStadt Chemnitz — Rechts- und OrdnungsamtOnline über Amt24 Sachsen; E-Mail recht-ordnung@stadt-chemnitz.de.
- Kielonline möglichLandeshauptstadt Kiel — Ordnungsamt (Versammlungsbehörde)Online-Anzeige vorhanden; E-Mail versammlungsbehoerde@kiel.de, Tel. 0431 901-5268.
- Halle (Saale)kein Online-WegPolizeiinspektion Halle (Saale) — VersammlungsbehördeAnmeldung per E-Mail versammlung.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de, Tel. 0345 224-1410.
- Magdeburgkein Online-WegPolizeiinspektion Magdeburg — VersammlungsbehördeAnmeldung per E-Mail versammlungsbehoerde.pi-md@polizei.sachsen-anhalt.de, Tel. 0391 546-1524.
- Freiburg im Breisgaukein Online-WegStadt Freiburg — Amt für öffentliche Ordnung (Versammlungen)Anmeldung per E-Mail polizei@freiburg.de, Tel. 0761 201-4873.
- Krefeldonline möglichPolizeipräsidium Krefeld — Versammlungsbehörde (ZA 11)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail versammlungsrecht.krefeld@polizei.nrw.de.
- Mainzonline möglichLandeshauptstadt Mainz — Öffentliche Sicherheit und OrdnungOnline-Dienst ohne Registrierung; E-Mail demonstration@stadt.mainz.de, Tel. 06131 12-3010.
- Lübeckkein Online-WegHansestadt Lübeck — Ordnungsamt (Versammlungsbehörde)Anmeldung übers Ordnungsamt; E-Mail ordnungsamt@luebeck.de.
- Erfurtkein Online-WegLandeshauptstadt Erfurt — Bürgeramt (Versammlungsangelegenheiten)Anmeldung übers Bürgeramt; E-Mail buergeramt@erfurt.de, Tel. 0361 655-7820.
- Oberhausenonline möglichPolizeipräsidium Oberhausen — Versammlungsbehörde (ZA 1.1)Digital über die Internetwache NRW; E-Mail Versammlungsrecht.Oberhausen@Polizei.NRW.de, Tel. 0208 826-3135.
- Rostockonline möglichHanse- und Universitätsstadt Rostock — Stadtamt (Versammlungsbehörde)Online-Anmeldung ohne Registrierung; veröffentlicht alle angemeldeten Versammlungen — mit Thema, Route, Status und RSS-Feed.📋 öffentliche Demo-Liste einsehbar
- Kasselonline möglichStadt Kassel — OrdnungsamtOnline-Anmeldung vorhanden; E-Mail versammlungen@kassel.de, Tel. 0561 787-3000.
Alle Links am 23.07.2026 live geprüft (amtliche Seiten der Versammlungsbehörden). Deine Stadt fehlt? Die Zuständigkeit deines Landes steht im Abschnitt „Wo, wie, was?“.
Was in die Anmeldung gehört (§ 14 VersammlG)
- Gegenstand der Versammlung — also Thema und Zweck (§ 14 Abs. 1)
- Ort und geplante Zeit (Beginn und voraussichtliches Ende)
- Bei einem Aufzug: der beabsichtigte Streckenverlauf (Route)
- Der verantwortliche Leiter der Versammlung (§ 14 Abs. 2)
- Kontaktdaten des Anmelders (Name, Anschrift, Erreichbarkeit)
- Nach behördlicher Praxis zusätzlich: erwartete Teilnehmerzahl und geplante Hilfsmittel (z. B. Lautsprecher, Fahrzeuge, Bühne)
Spontan- und Eilversammlungen
Eine Spontanversammlung bildet sich ungeplant aus einem aktuellen Anlass, ohne Veranstalter — eine Anmeldung ist naturgemäß nicht möglich, die Anmeldepflicht entfällt (anerkannt durch das Bundesverfassungsgericht zu Art. 8 GG). Eine Eilversammlung hat zwar einen Veranstalter, muss aber wegen eines akuten Anlasses so kurzfristig stattfinden, dass die 48-Stunden-Frist nicht eingehalten werden kann — sie ist unverzüglich, spätestens mit ihrer Bekanntgabe, anzumelden.
Wichtige Hinweise
- Anmeldung ist keine Genehmigung: Versammlungen unter freiem Himmel sind nur anzeige-/anmeldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig. Art. 8 GG schützt auch nicht angemeldete Versammlungen — eine fehlende Anmeldung führt nicht automatisch zum Verbot.
- Freier Himmel vs. geschlossene Räume: Die 48-Stunden-Anmeldepflicht gilt für öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und für Aufzüge. Versammlungen in geschlossenen Räumen sind grundsätzlich anmeldefrei.
- Spontan- und Eilversammlungen: Spontanversammlungen (ohne Veranstalter, aus aktuellem Anlass) sind ohne Anmeldung zulässig; Eilversammlungen sind unverzüglich, spätestens mit der Bekanntgabe, anzumelden.
- Rechtsschutz: Gegen Auflagen, Beschränkungen oder ein Verbot kann Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht — meist im Eilverfahren — Rechtsschutz beantragt werden. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel die zuständige Versammlungsbehörde fragen.
Primärquellen
Du willst aktiv werden?
Eine Demo ist ein starkes Mittel — aber nicht das einzige. Finde heraus, welche Ebene für dein Anliegen zuständig ist und welche Wege es noch gibt, dich einzubringen.
Häufige Fragen zur Demo-Anmeldung
Wie lange vorher muss ich eine Demo anmelden?
Spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe — also bevor du öffentlich zur Versammlung aufrufst —, nicht 48 Stunden vor dem Versammlungstermin (§ 14 Abs. 1 VersammlG ↗). Wer erst aufruft und dann anmeldet, hat die Frist verpasst — auch wenn bis zur Demo noch Tage bleiben. In Bayern und Niedersachsen zählen Samstage, Sonn- und Feiertage bei der Frist nicht mit, in Hessen Sonn- und Feiertage — dort ist der reale Vorlauf länger.
Wo melde ich eine Demo an — und wer ist zuständig?
Bei der Versammlungsbehörde des Ortes, an dem die Versammlung stattfinden soll — je nach Land Kreis- oder Stadtverwaltung, Ordnungsamt oder Polizei. Versammlungsrecht ist seit 2006 Ländersache: 8 der 16 Länder haben ein eigenes Gesetz, die übrigen wenden das Versammlungsgesetz des Bundes weiter an. Behörde und Frist für dein Land stehen im Tab „Wo, wie, was?“, für 40 Großstädte führt der Tab „Großstädte direkt“ direkt zur amtlichen Anmelde-Seite.
Was kostet die Anmeldung — und brauche ich eine Genehmigung?
Eine Genehmigung brauchst du nicht: Du zeigst die Versammlung nur an, denn sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ist ein Grundrecht (Art. 8 GG). Die Behörde erteilt keinen Erlaubnisbescheid, sie kann nur Auflagen machen — eine Genehmigungsgebühr gibt es deshalb nicht. Für die Anzeige selbst weist etwa Bremen ausdrücklich aus, dass sie gebührenfrei ist; verbindlich beantwortet die Kostenfrage die zuständige Versammlungsbehörde vor Ort.
Grundlage: Versammlungsgesetz des Bundes und die Landesgesetze (siehe Abschnitt „Recht & Grundlagen“). Stand: 01.07.2026. Nur belegte Angaben aus amtlichen Quellen, keine Wertung. Diese Seite informiert und ersetzt keine Rechtsberatung — im Zweifel die zuständige Versammlungsbehörde fragen.
Siehe auch
Aktuelle IFG-Anfragen an Bundesbehörden aus FragDenStaat — was Bürger gerade vom Staat wissen wollen, mit Direktlink.
Wie eine Petition an den Bundestag funktioniert — Art. 17 GG, Quorum 30.000, Ablauf Schritt für Schritt.
Die Grundrechte des Grundgesetzes — kurz erklärt mit amtlicher Quelle.
Wer entscheidet über mein Anliegen — Kommune, Land, Bund oder EU? Und welches Bürger-Werkzeug greift dort. Grundlage: die Kompetenzordnung des Grundgesetzes.